Erfahrungen: Rückabwicklung Immobilienkauf

  • Nein, ich fürchte da liegt ihr falsch. Das Darlehen kann (bzw. muss) auch widerrufen werden, wenn der Kaufvertrag aufgelöst wird. Denn der Darlehensvertrag ist an den Kaufvertrag gebunden. Und wenn es den nicht mehr gibt bzw. wenn dieser rückabgewickelt wird, wird auch der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Das steht so in der Widerrufsbelehrung. (Wir haben nachgefragt, ob wir den Kredit z.B. für den Kauf einer anderen Wohnung verwenden könnten. Das geht nicht, weil der Kredit für diese Wohnung abgeschlossen wurde.)


    Ziel dieser Rückabwicklung ist es, dass alle beteiligten Parteien, d.h. Käufer, Verkäufer und Kreditgeber am Ende wieder so dastehen, als wären die Verträge nie geschlossen worden. Sprich, die Bank erhält die erste Rate vom Bauträger zurück. Weiterhin erhalten wir die Bereitstellungszinsen zurück. Dazu gibt es ein Urteil, dass dies in diesem Fall geschehen muss.


    Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nur dann fällig, wenn man das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Das geschieht hier nicht, da ja nur 28% bisher ausgezahlt ist. Auch eine Nichtabnahme-Entschädigung gibt es hier nicht, da es ja nicht an uns liegt, dass das Darlehen nicht abgerufen wird, sondern am Bauträger. (Die KfW hat uns angeschrieben, dass die Restsumme des Darlehens einfach gestrichen würde, falls wir nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.)


    Wir sprechen morgen aber eh mit der Bank. Dann weiß ich mehr.

  • (Wir haben nachgefragt, ob wir den Kredit z.B. für den Kauf einer anderen Wohnung verwenden könnten. Das geht nicht, weil der Kredit für diese Wohnung abgeschlossen wurde.)

    Sollte das für euch eine Option sein, würde ich das aber auch noch einmal von einer unabhängingen Person prüfen lassen. Unsere Bank hat uns nämlich mal das Gleiche gesagt, die Verbraucherzentrale (glaube ich, bin nicht mehr sicher) aber etwas anderes. Stichwort war hier "Pfandtausch" und grundsätzlich müssen Banken das ermöglichen, wenn das neue Objekt die gleichen Sicherheiten bietet. Euer Fall ist sicherlich ein besonderer aber bei <1% Zinsen, lohnt es ja alles bis ins Detail auszuloten :). Gute Nerven und viel "Glück" euch in der Sache!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich bezweifle, dass die Bank Gelder zurück erstatten muss, für die sie ihre Leistung vertragsgemäß über ein Jahr lang erbracht hat. Aber so oder so sind hier so viele relevante und teuere Fragen offen, dass der Weg zu einem Fachanwalt für Finanzrecht eigentlich der erste Schritt sein sollte. So lang du da keine verbindliche Antwort hast, ist deine Interpretation des Vertrages erst mal Wunschdenken und auf der Basis würde ich keine finanziell so weitreichende Entscheidung treffen.

  • Das verbunde Geschäft gibt es auch beim Autokauf, wenn das Auto geleast oder finanziert wird. Wenn da der Kaufvertrag warum auch immer rückabgewickelt wird, wird die Finanzierung gegenstandslos und ebenfalls rückabgewickelt. Das ist keine Seltenheit.

  • Ich bezweifle, dass die Bank Gelder zurück erstatten muss, für die sie ihre Leistung vertragsgemäß über ein Jahr lang erbracht hat.

    Das muss sie auch nicht! Die Zinsen für den im Endeffekt ausbezahlten Betrag, darf sie natürlich behalten.


    Bezüglich der Bereitstellungszinsen sieht es offenbar anders aus:

    https://www.kredit-widerrufen.com/bereitstellungszinsen/


    Im wirksamen Widerrufsfall hat die Bank im Endeffekt keine Leistung erbracht, und daher auch keinen Anspruch auf Bereitstellungszinsen. So das Urteil vom Landgericht Stuttgart.


    Aber wie gesagt, ich werde berichten, wie es im Endeffekt tatsächlich abläuft.

  • Das verbunde Geschäft gibt es auch beim Autokauf, wenn das Auto geleast oder finanziert wird. Wenn da der Kaufvertrag warum auch immer rückabgewickelt wird, wird die Finanzierung gegenstandslos und ebenfalls rückabgewickelt. Das ist keine Seltenheit.

    Ja, da hast du recht. Das habe ich auch schon öfter gelesen/mitbekommen. Allerdings geht's da halt um viel weniger Geld...

  • Bezüglich der Bereitstellungszinsen sieht es offenbar anders aus:

    https://www.kredit-widerrufen.com/bereitstellungszinsen/

    In dem Urteil geht es aber um das 14tägige Widerrufsrecht. Laut Urteil war das noch möglich, da die Widerrufsbelehrung nicht formgerecht war.


    Es mag aber trotzdem sein, dass eine Rückabwicklung, wenn das zugrundeliegende Immobiliengeschäft entfällt. Da bin ich gespannt was deine Bank sagt.

  • Hier gibt es einen Bericht, der eure Lage betrifft. In dem Abschnitt zu den Rechten/was man tun kann (für Bauherren ) wird auch der Zusammenhang zwischen bezahlten Raten und dem Anspruch auf das Grundstück thematisiert. Auch wenn das schon mal interessant ist, wird euch wohl leider der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben.

    Ich nehme an, dass der Bauträger keine Bankbürgschaft hat? Das wäre prinzipiell eine Rettung in der Situation.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Danke für deinen Beitrag. Kannst du erläutern, warum eine Bankbürgschaft die Rettung wäre?


    Wir haben als Sicherheit 5% der 1. Rate einbehalten.

    Prüft mal in den Kaufunterlagen, ob da irgendwo eine Bankbürgschaft des Bauträgers festgeschrieben ist bzw. ob ihr von der Bank des Bauträgers einen solchen Nachweis bekommen habt. Die Bankbürgschaft des Bauträgers dient dazu, dass die Bank im Rahmen der Bürgschaft bei Insolvenz das Projekt fertigstellen müsste (mal laienhaft ausgedrückt). Wenn der eine solche Bürgschaft hätte, hätte das Auswirkungen auf euer weiteres Vorgehen.


    In dem geteilten Artikel stand auch was, dass man aufgrund einer ersten größeren Rate dann Anspruch auf das Grundstück (ohne Bebauung) haben könnte. Das ist auch zu klären.


    Ich drücke euch die Daumen, dass ihr unbeschadet rauskommt! (Wir hatten beim Reihenhaus während der Bauphase Streit mit dem Bauträger, der wegen unseres begleitenden Gutachters schon "unterwegs" mehrfach nacharbeiten musste und zickig wurde. An sich waren die aber einigermaßen serös: Bankbürgschaft bspw.)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • In der Zeit steht heute ein Artikel, der sich mit ähnlichen Problemen beschäftigt. Da werden Risiken, ihre partielle Eindämmung, Konsequenzen etc. beschrieben. Auch (und da zitiere ich mal einen kurzen Absatz) eine Situation, die leider ähnlich zu eurer klingt:

    Noch ist der Artikel (beim Zeitpunkt meines Posts) nicht hinter der Bezahlschranke.

    Zitat

    Wer mit dem Bauträger baut, der hat also auch bei der drohenden Pleite selbst gar nicht die Wahl, ob er aussteigt und selbst weiterbaut oder dabeibleibt. Er kann auch nichts tun, außer zunächst zu warten, was später Insolvenzverwalter und Bank entscheiden. Und das kann dauern, in der Regel laut Erfahrungen von dem Bauherren-Schutzbund (BSB) oft mindestens sechs Monate. Dann hat die Bauträgerbank zumeist die Wahl: Entweder sie gibt dem Hausbauer die bereits gezahlten Raten (ohne Nebenkosten) zurück und übernimmt die Ruine oder gibt das Grundstück mit dem begonnenen Haus frei, damit der oder die Erwerber eigenständig das Bauwerk vollenden können und hinterlässt ihm die Ruine.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • In der Zeit steht heute ein Artikel, der sich mit ähnlichen Problemen beschäftigt. Da werden Risiken, ihre partielle Eindämmung, Konsequenzen etc. beschrieben. Auch (und da zitiere ich mal einen kurzen Absatz) eine Situation, die leider ähnlich zu eurer klingt:

    Noch ist der Artikel (beim Zeitpunkt meines Posts) nicht hinter der Bezahlschranke.

    Noch ist der Bauträger ja nicht insolvent.

  • Noch ist der Bauträger ja nicht insolvent.

    Der Artikel beschäftigt sich dennoch mit - wie ich schrieb - ähnlichen Problemen. Und nach den bisherigen Infos ist die Insolvenz eine zukünftige Gefahr.

    Und neben dem Aspekt, dass wir der TEin alle nicht direkt helfen können (und dabei aber für sie das beste hoffen), sind in dem Artikel doch eventuell Infos für Interessierte an der Thematik.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Der Artikel beschäftigt sich dennoch mit - wie ich schrieb - ähnlichen Problemen. Und nach den bisherigen Infos ist die Insolvenz eine zukünftige Gefahr.

    Und neben dem Aspekt, dass wir der TEin alle nicht direkt helfen können (und dabei aber für sie das beste hoffen), sind in dem Artikel doch eventuell Infos für Interessierte an der Thematik.

    Dem will ich nicht widersprechen. Das Zitat hat mich nur irritiert, weil Insolvenz eine ganz andere Baustelle ist.

  • Dem will ich nicht widersprechen. Das Zitat hat mich nur irritiert, weil Insolvenz eine ganz andere Baustelle ist.

    Achso.

    Das Zitat hatte ich genommen, weil die Situation am Horizont drohen könnte. Und das waren ein paar Infos dazu, wie es im Notfall enden könnte.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • In der Zeit steht heute ein Artikel, der sich mit ähnlichen Problemen beschäftigt. Da werden Risiken, ihre partielle Eindämmung, Konsequenzen etc. beschrieben. Auch (und da zitiere ich mal einen kurzen Absatz) eine Situation, die leider ähnlich zu eurer klingt:

    Noch ist der Artikel (beim Zeitpunkt meines Posts) nicht hinter der Bezahlschranke.

    Danke dir! Wir haben ihn uns zusammen durchgelesen und fühlen uns nun in der Entscheidung, dass wir den Kaufvertrag rückabwickeln, bestärkt.


    Ne, das ginge gar nicht! Dann den Banken bzw. dem Insolvenzverwalter hilflos ausgeliefert zu sein und währenddessen immer schön die Raten weiterzahlen. Und somit den finanziellen Ruin riskieren. Never…

  • Tja, zwischen Bauträger und Betrüger ist ja schon rein phonematisch nicht so arg viel Unterschied.

  • Tja, zwischen Bauträger und Betrüger ist ja schon rein phonematisch nicht so arg viel Unterschied.

    ... und Lehrer sind Menschen, die die Lücke zwischen Bafög und Rente mit Urlaub überbrücken möchten.


    So an die 90% der nach dem 2. WK errichteten Eigenheime in Deutschland dürften das Werk von Bauträgern sein. Die allermeisten sind keine Betrüger, sondern fähige Fachleute.

  • Hm. Ich denke bei dem Begriff immer automatisch an all diese windigen 1-Mann-Firmen, die irgendwelche Häuser projektieren und verkaufen und dann mit den eingehenden Raten nach und nach bauen und die sofort in Schieflage geraten, wenns irgendwo klemmt. Die Beispiele sind reichlich. Nicht umsonst sollte man sich als Kunde eines Bauträgers 110%ig mit Bürgschaften etc. absichern, bevor Kohle fließt.

    Im übrigen finde ich die Zahl von "90% aller nach '45 errichteten Eigenheime in D" sportlich angesetzt und würde im Gegenteil behaupten, dass das Bauträgermodell erst in den 80er Jahren richtig an Fahrt aufgenommen hat. Lange Zeit war es üblich, das Eigenheim von einem Bauzeichner (oder - wenn das Geld da war - von einem Architekten) planen und von einem örtliche Bauunternehmer errichten zu lassen. Auch Fertighausfirmen treten meines Wissens erst in jüngerer Zeit als Bauträger auf.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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