Obwohl ich Bolzbold weitgehend zustimme, hier die für dich relevanten Passagen:
So hätte ich auch wenigstens einen unterrichtsfreien Tag (hier auch wahrscheinlich undenkbar. An meiner alten Schule war das durchaus möglich, trotz VZ).
Sofern ihr kein verbindliches TZ-Konzept habt, ist das zwar - je nach Stundenzahl - wahrscheinlicher, aber nirgends festgeschrieben!
Kann ich selbst entscheiden, wie viele Stunden ich reduziere?
In der Annahme, dass du keine zu pflegenden/ betreuuenden Angehörige hast, gilt §63 LBG: § 63 LBG NRW - Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung | LexMea
--> Wie Bolzbold sagt: Kann aus dienstlichen Gründen abgelehnt werden, ist in der von dir zitierten BR momentan nicht selten
Außerdem wichtig: Besagte BR ist auch sehr auf die Einhaltung von Fristen bedacht. Du wirst also ohnehin regulär erst eine Änderung zum kommenden Schuljahr erreichen können.
Kann man irgendwie einsehen, wie sich das auf das Gehalt auswirkt?
Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst --> Einfach bei Arbeitszeit den Prozentwert eingeben (z.B. 80% bei 20/25h)
Ich befürchte natürlich, dass die SL das nicht gerne hören wird.
Das ist nicht auszuschließen, aber ein gutes Gespräch kann da nicht schaden. Letzter Hinweis, der auch Bolzbolds Argumente unterstützt: Falls es dir gelingt, unterjährig eine Änderung zu erzielen, gehe davon aus, dass
a) dein Stundenplan nicht besser, sondern nur leerer wird (z.B. mehr Hohlstunden)
b) du nicht unbedingt die arbeitsintensiven Lerngruppen loswirst, da die SL natürlich die beiden korrekturfreien Nebenfach-S1-Klassen besser umverteilen kann als den Oberstufen-LK mit 29 SuS (Extrem formuliert, aber ich hoffe, die Botschaft wird klar).
Ich will dich nicht entmutigen, bin selbst auch Teilzeitkraft, aber TZ alleine löst kaum ein Problem.
Alles Gute!