Beiträge von Schiri

    und welche Vorteil hat diese Milchmädchenrechnung? Linke Tasche, rechte Tasche

    Kann gut sein, dass ich einen Denkfehler oder das Konzept noch nicht verstanden habe, aber was ich meine, ist:

    Wenn eine Person in einer Ehe in den nächsten Jahren spürbare Gehaltssteigerungen erwartet (z.B. Beförderung plus nächste Erfahrungsstufe in 2027), wäre es dann nicht sinnvoll, dass diese Person NICHT die Kinderzuschläge bekommt, weil die Gehaltssteigerungen dann real werden, während die andere Person immerhin Ausgleichszulage bekommt, also nominal nicht schlechter gestellt ist.

    Wäre es umgekehrt, hätte Partner(in) 1 ja die Ausgleichszulage, die die Gehaltssteigerungen (zumindest teilweise) nicht wirksam werden lassen und Parter(in) 2 hätte - wie vorher - keine relevanten Zulagen.

    Die Verbesserung der Situation in diesem Szenario aufgrund des ins Grundgehalt integrierten Familienzuschlags eins lasse ich mal raus.

    Gedankenspiel: Bei verheirateten Beamtenpaaren bekommt ja nur eine/r die Kinderzuschläge. Wäre es dementsprechend sinnvoll, sicherzustellen, dass diese (ggf über Änderung des Kindergeld zeugs) an denjenigen Elternteil gehen, wo der negative Effekt am geringsten wäre, oder wird es da eine Durchschnittsberechnung o. Ä. geben?

    Ich habe tatsächlich den Entwurf überflogen, dazu aber nichts gefunden.


    Konkretes Beispiel: Ausgleichzahlung wäre 400€. Elternteil A wird nächstes Jahr von A14 auf A15 befördert, bei Elternteil B steht außer den planmäßigen Erhöhungen nichts an. Wäre es dann sinnvoll, die Familienzuschläge an B adressieren zu lassen, weil A dann die Gehaltserhöhung tatsächlich bekommt (und nicht nur den Anteil der Ausgleichszahlung am Gehalt reduziert) und B immerhin die Ausgleichszahlung bekäme?

    1. Januar 2027 (Strukturreform): Die bisherige Familienstufe 1 wird in das Grundgehalt integriert

    Insgesamt alles sehr unerfreuliche News, aber wie lest ihr die zitierte Änderung? Führt das dann bei Beamtenpaaren dazu, dass sie die Stufe 1, die ja bisher aufgeteilt wurde, dann beide voll bekommen?


    Edit: Hat jemand Quellen dazu? Ich habe es für meinen Fall (andere Besoldungsklasse und Mietstufe als im Beispiel) noch nicht ganz durchdrungen...

    Nein. Momentan hängt zumindest die BR Köln meines Wissens nach auch 1,5 Durchgänge hinterher (also ausgeschriebene Stellen von vor zwei Jahren sind noch nicht besetzt), daher würde ich nicht allzu bald mit Stellen rechnen.

    Andererseits haben anstehende Landtagswahlen noch nie geschadet (subjektive Theorie!)

    Bisher hat mir das aber noch niemand bestätigt, dass die PV-Anlage das bei ihm auch wirklich kann.

    Hier! Ich! Bei uns war die Kaskadenschaltung kein Problem, der (sonst schreckliche) Netzbetreiber hatte sogar die Anleitung online.
    Konkret: Haus und Auto haben immer Vorrang, aber dann hat WP Vorrang vor Einspeisung. Führt bei einer 10kWp-Anlage dann aber auch "nur" zu knapp 20% Abdeckung durch PV (einiges davon Warmwasser).

    Es geht mir darum den Eigenverbrauch, der in Zukunft ggf. durch eine Klimaanlage weiter ansteigt, abzudecken.

    Das steht jetzt bei uns auch an und ich war fast schon ein bisschen enttäuscht, wie effizient diese Dinger sind. Tragen kaum zur Amortisation der PV-Anlage bei ^^!

    In NRW kann man sich die Differenz zur Vollzeitstelle auszahlen lassen.

    An meiner Schule wurden TZ-Kräfte dann bei Schulveranstaltungen wie Sportfest/Tag der Offenen Tür/Basar zum Ausgleich nicht eingeplant. Ich hatte 5 Jahre eine TZ-Stelle mit 80 %, bin jedes Jahr mindestens einmal auf Klassenfahrt/Schüleraustausch gewesen und fand diese Regelung immer sehr fair.

    Das höre ich immer wieder, aber meiner Kenntnis nach ist das für verbeamtete Lehrkräfte falsch. Hier sieht die BASS nur den Ausgleich vor:

    "Nach den NRW-Richtlinien für Schulfahrten — BASS 14-12 Nr. 2, Punkt 4 — muss die Schulleitung bei der Dienstreisegenehmigung darauf achten, dass teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer Pflichtstundenzahl seltener an mehrtägigen Schulfahrten teilnehmen."

    Ansonsten ist das eine der vielen Dienstpflichten, die du mit 30%-TZ genauso machst wie mit voller Stelle (nur theoretisch halt seltener, was bei mir z.B. (und sicher auch bei vielen anderen) mitnichten der Fall ist).

    Also in der Sache hilft es uns sicherlich, wenn du nochmal genau aufführst, wer wann EZ nehmen will und wann die Ferien liegen. Ich finde man könnte "überwiegend" auch so verstehen, dass ein höherer Anteil als in der Gesamtjahresrelation auf die unterrichtsfreie Zeit entfällt. Mit meinen Sommerkindern kenne ich das Leid aber nur zu gut und ich teile deinen Eindruck, dass es am Ende zu großen Teilen an der Sachbearbeitung hängt. Ich habe immer mit dem Antrag selbst schon ewig viel geschrieben, warum das m.E. in unserem Fall gerechtfertigt ist. Dreimal hats geklappt, einmal nicht (keine vier Kinder, nur vier Anträge ;)).
    Man hätte wohl klagen müssen und das war es uns nicht wert.

    So wie es sich mir bisher darstellt, kann ich die Ablehnung aus Sachbearbeitungssicht aber leider auch erst einmal nachvollziehen.

    Was hat denn das mit Steuerhinterziehung zu tun, wo doch die Einnahmen nicht zu versteuern sind bei den meisten privaten PV-Anlagen?

    In dem Fall, wo der Zähler rückwärts dreht, zahlst du ja dann auch nicht für den danach tatsächlich aus dem Netz bezogenen Strom, bis er wieder den Ausgangspunkt erreicht. Auf diesen Strom hättest du aber Steuern zahlen müssen. Ich vermute, das ist gemeint. Ich finde das nachvollziehbar, aber geahndet worden ist das sicherlich noch nie - wie soll es auch genau nachgewiesen werden.

    Wirklich rückwärtslaufen dürften eigentlich so gut wie keine mehr, auch nicht vor der Anmeldung und dem Austausch.

    Oh, vielleicht ist das abhängig vom BL oder Netzbetreiber, aber hier macht das jeder "alte" Ferraris-Zähler!

    Schaugn' mer mal. ENBW hat wohl den Vorarlbergischen Elektrizitätswerken 10 ct/KW für die Abnahme des Stroms bezahlt. zumindest kolportiert - und beklagt das die AfD auf FB.
    Nach und nach werden auch neue Stromzähler in den Haushalten und Behörden installiert, die auch rückwärts laufen können.

    Den ersten Teil verstehe ich ohne Kontext nicht. Der zweite Teil ist m. E. Quatsch. Genau diese Zähler werden doch großflächig ersetzt.


    Edit: s3g4 war schneller

    Das gilt aber nur, wenn der Schulträger von sämtlichen zusätzlichen Preisbestandteilen befreit ist. Nach meinem Anbieter liegt der Spotpreis für eine kWh gerade bei 0,29 ct. Durch zusätzliche Abgaben zahle ich aber 21 ct für eine kWh. Damit ich wirklich Geld bekommen würde, müsste der Spotpreis bei ca. -20 ct liegen. Das kommt so gut wie nie vor.

    Was Wolfgang vorschlägt, klingt ja ein bisschen nach netzdienlicher Steuerung, so dass geringere Netzentgelte denkbar wären und selbst wenn der Strom dann brutto noch ein paar Cent kostet, kann es auch ja lohnen, ihn nicht exportieren zu "müssen". Aber ja, trotzdem wird das sich natürlich nicht tragen. Ich glaube aber wohl, dass bei Klimaanlagen der reine Verbrauch ein sehr geringer Faktor sein kann. Viele Schulen haben ja auch für PV geeignete Dächer :)!

    Gibt es einen Erlass, der die Aufgaben des "SystEX-BR" definiert? Bei meiner Abordnung ist z.B. eine nicht zu unterschreitende Stundenzahl an der Stammschule vorgeschrieben. Ansonsten würde ich erstmal sagen, dass die Abordnung vorgeht, also TZ-Abordnungsumfang=Stundenkontingent an der Schule. Gib aber unbedingt dein Bundesland mit an, damit du hier zuverlässige Antworten bekommst.

    Das hier erinnert ja schon fast an Facebook. Mehr Ratschläge am Thema vorbei als zum Thema selbst ;).
    Also ich verstehe das mit der Preisoptimierung, aber es ist mir mit der Zeit auch etwas zu lästig geworden. Mit Ionity hast du ja was, was immer funktioniert und der Tesla-Tipp ist auch gut. Da stört mich nur, dass die Preise so flexibel sind. Aber ich weiß, das ist sinnvoll und die Zukunft :).

    Zumindest in den größeren Städten in FR hat Elektra sein Ladenetz ausgebaut und die haben mitunter auch sehr attraktive Pakete, die man buchen kann.

    Pro Schüler 30 Minuten? In 30 Minuten sollte man eigentlich den ganzen Block besprochen haben.

    Das war auch mein Gedanke. Klar müssen diese Formulierungen sorgfältig gemacht sein, aber wenn man einigermaßen gut vorbereitet ist, siehe z.B. hier, dann darf das nie und nimmer so lange dauern. Während der nächste Prüfling (also der erste vom nächsten Block) im Vorbereitungsraum sitzt, habe ich noch immer Pause gehabt und die Terminierung ist bei uns noch minimal enger als bei euch.

    Halbwegs off-topic: Wäre es nicht sinnvoll, die KI mit Dokumenten wie dem hier verlinkten zu füttern und dann einen Agenten parat zu haben, den man "in eigenen Worten" sagt, was in welchem Prüfungsteil gut und weniger gut war und der dann einen Formulierungsvorschlag macht? Wir hatten dieses Jahr kein Abitur, aber ich nehme mir fest vor, das in Zukunft auszuprobieren und freue mich, falls jemand sowas schon hat und teilt :).

    Ich hab das vorher jahrelang gemacht, die Probezeit wurde aber nicht verändert. Meines Wissens ist das Laufbahnrechtlich nicht vorgesehen.


    Glückwunsch!

    Doch, tatsächlich geht das. Wir haben ein formloses Schreiben an den Dezernenten geschickt, aber als es bearbeitet wurde, hatte es sich schon erledigt 😂. Ich weiß aber von Fällen, wo es geklappt hat. Versuchen würde ich es.

Werbung