Beiträge von Schiri

    Bist Du aktuell schon in der Situation oder liegt die noch ein paar Jahre entfernt?

    Ich bin von diesem Szenario in folgenden Aspekten weit entfernt:

    - Jahrzehnte an Lebenszeit

    - Hunderttausende im Depot

    - abbezahltes Eigenheim 🤣


    Ich habe dieses Gedankenspiel nur manchmal, weil meine reiselustige bessere Hälfte (ebenfalls im Schuldienst) ein paar Jahre vor mir pensioniert werden wird und ich dann unbedingt mitreisen möchte:).

    Achtung: Selbst wenn es gehen würde oder du so einen großen Lottogewinn hast, dass dir der Verlust der Pension egal ist und du die Nachversicherung in Kauf nimmst:
    Die Versicherung haut einen rein. Genau die 55 Jahre sind die Grenze, wo du nur noch in die GKV reinkommst, wenn du über die Familien-/Ehepartnerversicherung ohne Verdienstmöglichkeit (also nur Minijob) bleibst.

    Guter Punkt, hatte ich tatsächlich nicht so auf dem Schirm.

    5% Rendite nach Steuern. Das musst du mir erläutern wie du das dauerhaft schaffen willst, bei einer durchschnittlichen Restlebenserwartung von etwa 25 Jahren ab dem 55. Lebensjahr. Gibt es eine Entsparphase? Soll der Kapitalstock nicht angefasst werden?

    Es war ja nur ein stark vereinfachtes Beispiel und ich suchte ja nach einer Lösung, wo man verbeamtet bleibt, also genau weiß für welchen Zeitraum man die PKV voll zahlen muss und keine Pension in top zu den Erträgen bekommt.


    Danke für eure Gedanken dazu!


    Edit: also es ging mir ausdrücklich nicht um die Tragfähigkeit genau dieses Szenarios, sondern um grundsätzliche Möglichkeiten früher in Pension zu gehen ohne die Verbeamtung aufzugeben.

    Eine spontane Idee: Was hältst du davon, auf die minimalst mögliche Deputatsstundenanzahl zu reduzieren? Eventuell lässt sich der Einsatz auf 2 Tage reduzieren und du könntest an den anderen drei Tagen machen, was auch immer du möchtest.

    Ja, das wäre - sollte ich je in die Situation kommen - sicher ein Weg. Sofern anlasslose TZ dann genehmigt wird. Aber große Urlaube off season macht man so halt nicht :).
    Aber danke für die ersten Bestätigungen, dass ich (leider) nicht einfach nur auf dem Schlauch stehe...

    Ne, kannst Du nicht. Aber in Rente gehen als Angestellter könntest Du auch nicht einfach so mit 55. Was hat das mit dem Beamtentum zu tun?

    Tatsächlich war/ bin ich hier einfach unwissend. Ich bin davon ausgegangen, dass du einfach einen Job kündigen kannst und von deinen Renditen lebst, dann aber mit 67 (oder was auch immer) deine (vermutlich mickrige) Rente bekommst. Wieso geht das nicht?

    [wie immer: sorry, wenn es das Thema schon gibt und ich nur unfähig bin]

    Nehmen wir mal folgendes (in der Dimension leider fiktives) Szenario an:

    - Lehrkraft, 55 Jahre

    - Abbezahltes Eigenheim mit geringen Nebenkosten

    - Depot mit 500.000€ und jährlichen Erträgen von (nach Steuern) ca. 25.000€

    - keinerlei Verpflichtungen


    Sehe ich das richtig, dass das Beamtentum mit all seinen Vorzügen dann dazu führen würde, dass man nicht einfach "in Pension" gehen könnte? 10 Jahre unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen geht wohl nicht, sondern allenfalls über jährlich wiederkehrende Anträge stellen und hoffen, oder? Ich denke auch schon an jedes zweite Jahr ein Sabbat-Jahr aber irgendwie habe ich noch die Hoffnung, dass es eine schöne Alternative gibt AUSSER der Entlassung aus dem Dienst.


    Any ideas?

    Und ja, Sommerloch... :D

    Hallo zusammen,


    nun haben auch wir ein Problem aufgrund der Ferien und der geplanten Elternzeit. Der ET unserer Tochter ist der 01.09. Ich werde drei Jahre Elternzeit anmelden und mich dann, wahrscheinlich nach 13 Monaten selber vertreten. Das sollte kein Problem sein. Mein Mann möchte den ersten Monat in Elternzeit gehen. Das ist wohl auch kein Problem. Die Begründung ist hier, dass es der erste Monat ist und wir ja nichts für den Geburtstermin können. Wenn er also unmittelbar nach den Ferien ist, sei es wohl kein Problem.

    Das eigentliche Problem ist wohl folgendes. Mein Mann möchte den 13. Monat in Elternzeit gehen. Also ca Anfang bis Ende September des Folgejahres. Nicht aus Spaß, sondern weil wir noch einen Sohn haben, der dann in den Kindergarten geht und wir die Eingewöhnung machen müssen. Folglich müssen wir bei zwei Kindern beide parallel Elternzeit haben.

    Unsere Sachbearbeiterin sagt das geht nicht. Wir würden damit die Ferien aussparen. Wie würdet ihr vorgehen?

    Ich hab den Wortlaut jetzt nicht im Kopf aber auf den Seiten der BR steht sinngemäß sowas wie "können Sachgründe für eine Elternzeit näher an den Ferien berücksichtigt werden" und "... wo erkennbar keine missbräuchliche Auslegung vorliegt".

    Ich hatte auch schon zweimal so Fälle und habe immer ausführlich meinen Standpunkt begründet und keine Probleme gehabt, obwohl die FrUrlV genau genommen gegen meine Daten gesprochen hat.

    Vielen Dank. Es geht und ging mir nicht um das eigene Erstellen der FE, sondern um das Eintreiben dieser als KL, da die 5 gebenden Fachlehrer der Ansicht sind, ebenso wie die Mittelstufenkoordination, dass eine FE nicht nötig sei, da ja die Schule verlassen wird. ...daher geht es mir einfach um einen Paragraphen , Dienstanweisung etc. ... Absatz 3 habe ich auch gelesen und ich interpretiere ihn genauso: Nichtversetzung gleich FE. Wenn Schüler Schule verlässt aufgrund der Nichtversetzung ist für mich eine FE erforderlich

    Mittelstufenkoordination schriftlich bitten, dir das nochmal zu bestätigen und deine Auslegung darlegen. Mehr kann man m.E. nicht von dir verlangen.


    Dass das Fehlen der FE für den S von großem Nachteil ist, vermag ich aus meiner Erfahrung heraus nicht zu sehen... Daher würde ich's dann gut sein lassen.

    Formal, da es in Baden-Württemberg für dienstliche Nutzung verboten ist.

    Privat nutze ich Messenger eher nicht, da ich ja auch mein Smartphone kaum nutze.

    Es gab auch andere Zeiten in meinem Leben, bis ich feststellte, dass es ein großer Zeitfresser ist. Und ich moch dauernd ablenken ließ. Und was WhatsApp a ging, ganz viel Müll versendet wurde.

    Am PC sitze ich immer noch insgesamt so eine Stunde am Tag (privat), das reicht mir.

    Oh, das macht mir Hoffnung, dass ich die "Wende" auch mal schaffe :sterne:

    Und wer entlohnt mich dafür? Wenn ein e Auto hätte, würde ich mit den Batterie damit nicht verschleißen lassen.

    Setz dich mal mit dynamischen Stromtarifen auseinander, dann erübrigt sich deine Frage. Beispiel: Ich habe (trotz hoher Netzgebühren hier) dieses Jahr schon Strom für unter drei Cent (inkl. aller Steuern und Gebühren) beziehen können. Nettopreis war, glaube ich, minus 16,x Cent, weil so ein großer Überschuss vorhanden war. Wenn du damit die (heutzutage sehr langlebige) Batterie füllst und dann die nächsten fünf Tage keinen Strom mehr beziehen musst, hast du ordentlich was gespart und zur Netzstabilität beigetragen :).

    Also ich wünschte mein Auto könnte das!

    Kleines Update vom Verlag:

    Es ist also tatsächlich so, dass das Lehrwerk für LK unseres Schwerpunkts nicht zugelassen ist.

    Ich denke, wir führen für den LK gar kein Lehrwerk ein, nehmen zu 90% dieses Lehrwerk und machen den Rest selbst.


    Da wir auf digitale Varianten setzen (erstmals!) ist es übrigens verschmerzbar, wenn wir zum neuen KLP ein neues Lehrwerk bräuchten.

    Danke für die Rückmeldungen!

    Liebe Schwarmintelligenz,


    wir möchten (müssen nach 9 Jahren jetzt wirklich) ein neues Lehrwerk für GK und LK im Fach Sozialwissenschaften-Wirtschaft einführen. Die Datenbank des Landes mit zugelassenen Lehrwerken (VZL.NRW – Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel) weist aber insbesondere für den LK (es soll ein Lehrwerk für beide Kursarten sein) nur zwei Lehrwerke aus (Blickpunkt Sowi und Politik-Wirtschaft-Gesellschaft). Das von uns favorisierte Sowi NRW z.B. ist das nur für den GK gelistet.

    Zu allem Überfluss ist der neue Sek II KLP für Sowi ja auch immer noch nicht da. Auf diesem werden die Zulassungen meinem Verständnis nach ja aber fußen.


    Konkrete Fragen:
    1. Kann es sein, dass aktuell nur zwei Bücher für dieses Fach im LK zugelassen sind in NRW oder verstehe ich was falsch?

    2. Weiß jemand irgendwas, ab wann wir mit dem KLP rechnen können?

    3. Weiß jemand, wie lange es danach dauert, bis die Schulbuchzulassungen überarbeitet werden?
    4. Falls es wirklich so ist, wie es sich für mich darstellt: Was würdet ihr machen? Ein halbes Jahr improvisieren? Ich bin echt überfragt.


    Danke :)!

    Es ist genau so, wie s3g4 sagt. Bewerbung an Bezirksregierung (formlos), Beurteilung durch deine SL, (lange) warten, dann zum Halbjahr oder Schuljahr die Schule wechseln.


    Fun fact: Ich befinde mich gerade in einem Verfahren, das im Dezember 2023 begonnen hat. Revisionstermin ist jetzt Dezember 2024. Zeitpunkt der Besetzung laut Ausschreibung? Schnellstmöglich! 😁

Werbung