Ich kann mich allem nur anschließen, aber das Wichtigste ist doch: es ist nur ein Sachschaden! Kläre die offenen Fragen (welche Versicherung zahlt ggf was?), sprich sachlich und in Ruhe mit ihr und stell sicher, dass die finanzielle Entschädigung deinerseits ein bisschen über das Mindeste hinausgeht und dann hak das asap ab, damit du dich auf dein Ref konzentrieren kannst!
Beiträge von Schiri
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Was heißt denn, noch früher?
Jetzt, statt Ende Januar, wie es beim alten Sachbearbeiter war.
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Ok, ich sehe also, dass es überall ähnlich gehandhabt wird. Trotzdem suche ich immernoch nach der Rechtsgrundlage dafür. Es leuchtet mir ja auch durchaus ein, dass das frühzeitig erfolgen muss, aber es ist jetzt das zweite Mal bei uns so, dass wir über den Umfang unserer Teilzeit entscheiden müssen, bevor wir für diese Entscheidungen relevante Informationen haben.
Beim ersten Mal war die Frage, ob wir einen Kita-Platz bekommen noch offen. Dieses Mal steht bei mir eine Anordnung im Raum, die auch einen Einfluss auf die Höhe meiner Teilzeit hat.
Ich vermute aber, ich sollte eher den Dialog suchen, als auf eine scheinbar nicht einmal existente Rechtsgrundlage zu pochen :). Das ist natürlich immer sinnvoller, aber ich gehe eben in solche Gespräche gerne mit dem nötigen Hintergrundwissen:).
Danke an alle!
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Danke für den Hinweis. Das hatte ich tatsächlich auch gesehen. Ich hatte nur gehofft, dass das irgendwo in Form eines Gesetzes, Erlasses etc. festgeschrieben ist. Habe aber selbst auch nichts dementsprechendes gefunden.
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Der für unsere Schule zuständige Sachbearbeiter in der Behörde (Bezirksregierung Köln) hat sich geändert und der neue möchte die Teilzeitanträge für das kommende Schuljahr noch früher als der vorherige. Ist jemandem zufällig eine Rechtsgrundlage bekannt, was die Frist betrifft? Es geht um reguläre Teilzeit wegen Familie (aber nicht in Elternzeit).
Danke:)!
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So, anbei das versprochene Update.
Meine Bewertung wurde nach meiner Rückmeldung schnell wieder sichtbar und ich habe sie um einen Hinweis auf das "Mahn"-Vorgehen ergänzt.Heute morgen habe ich jetzt einen Anruf des Unternehmens erhalten, wo man erst versucht hat mit mir Lösungen zu suchen. Als ich dann aber sagte, dass der Auftrag vergeben sei und die Bewertung daher bestehen bleiben würde, hat man sich einfach für die Dinge entschuldigt, die schiefgelaufen waren. Ich fand das tatsächlich einen ganz versöhnlichen Abschluss und hätte es nicht diese peinliche Nummer mit der "Mahnung" gegeben, hätte ich danach die Bewertung vielleicht von zwei auf drei Sterne angehoben ...:).
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Mich würde es interessieren wie die Fachleiter/innen sind?
Auch, ob ihr es fair fandet?
Wie ihr euch am Studienseminar Hildesheim wohl gefühlt habt?
etc.
Egal, was du an Feedback bekommst (rechne eher nicht damit, dass du überhaupt welches bekommst), das wird dir nicht helfen. Wenn ich so zurück denke, gibt es wenige "Bewertungen", die mehr von subjektiven Eindrücken geprägt waren, als die über Seminare, Fachleiter:innen etc. Lass dich auf keinen Fall verunsichern, nur weil irgendwie zwei Cousinen von Nachbars Arbeitskollegen da "total unfair" bewertet wurden. Geh da guter Dinge rein, nimm an, was du gut annehmen kannst und setze es um.
Viel Erfolg!
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Danke für eure Rückmeldungen. Von den beiden Varianten "wie gefordert reagieren" und "gut sein lassen" habe ich erstere gewählt. Konnte ehrlich gesagt nicht anders. Ich werde hier berichten, wie es weiter bzw. aus geht. Vg
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Hallo zusammen!
Auch wenn es nichts mit unserem Beruf zu tun hat, möchte ich mal wieder einen Sachverhalt mit euch teilen und Meinungen dazu hören. Insbesondere auf die Gedanken unserer Hobbyjuristen hier bin ich gespannt :).Wie einige hier vermutlich wissen, haben wir uns in den letzten Monaten intensiv um gute Angebote für eine PV-Anlage bemüht. Während ich das eigentlich nur sehr selten mache, habe ich abschließend allen Angebotserstellern bei Google eine Rezension hinterlassen. Die Motiavtion war hauptsächlich, einem netten Kontakt, der uns ein gutes Angebot gemacht hatte, eine sehr gute Bewertung zu hinterlassen, nachdem wir uns am Ende für ein anderes Angebot entschieden haben. Ich habe dann aber auch einmal zwei und einmal drei Sterne vergeben.
Bzgl. der 2-Sterne Bewertung bekam ich nun eine Mail von Google, zusammengefasst ungefähr mit folgendem Inhalt.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf den folgenden von Ihnen verfassten Inhalt auf Google und bitten Sie um Ihre Mithilfe.
[Meine Rezension hier]
Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.
Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.
Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.
Bitten antworten Sie auf diese Email, damit wir den Fall weiter prüfen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Weiterführende Hinweise:
Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).
Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.
Sofern Sie eine Stellungnahme nicht abgeben möchten, können Sie den von Ihnen verfassten Inhalt auch entsprechend editieren oder entfernen.
Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.
***********************Beschwerde*****************************
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft beantragen wir, die Löschungen der beanstandeten Bewertungen.
Die Bewertungen enthalten falsche Tatsachenbehauptungen und sind daher zu löschen. In den Bewertungen wird behauptet:
"Drängel wie die Geistes kranken auf der Autobahn überhöhte Geschwindigkeit Abstand ist magelware andere Verkehrsteilnehmer werden geschnitten".
„Stattdessen wird ein Angebot erstellt und sich dann nicht mehr gemeldet."
[hier Stand eine Tatsachenbehauptung meinerseits, die ich entfernt habe, da ich nicht unter teilweisem Klarnamen zu googlen sein will. Es ist aber ohne Frage eine der Wahrheit entsprechende Tatsachenbehauptung, die ich schriftlich belegen kann (betrifft die Dauer der Angebotserstellung).
Dies ist jedoch falsch.
Wir fordern Sie daher auf, die Bewertungen bis zum 28.11.2022 zu löschen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 24.03.2017 – 24 O 148/16).
Im Einzelnen:
Die gerügten Tatsachenbehauptungen sind falsch. Sofern die Bewerter behaupten sollten, die Tatsachenbehauptungen in den Bewertungen seien richtig, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Beweislast insoweit auf Ihrer Seite liegt (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1987 – VI ZR 77/86; BGH, Urteil vom 22.04.2008 – VI ZR 83/07; Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 30 Rn. 23). Sofern Sie also beabsichtigten sollten, die Bewertung nicht zu löschen, fordern wir Sie bereits jetzt auf, die Wahrheit der Tatsachenbehauptung innerhalb der oben genannten Frist nachzuweisen.
Die falschen Tatsachenbehauptungen verletzen unsere Mandantschaft auch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Behauptung ist geeignet, unsere Mandantschaft herabzuwürdigen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324; BVerfG, NJW 2000, 199, 200; BVerfG, NJW 2004, 354, 355; BGH, GRUR 2013, 751 Rn. 22 - „Autocomplete“-Funktion; BGH, GRUR 2012, 850 Rn. 37 - http://www.google.com/url?q=http%3A%…eiqAayFMcWXrLuW II). Die Bewertungen sind daher zu löschen.
*****************************************************************
Viele Grüße
Ihr Google-Team
Weitere Informationen zur Entfernung von Inhalten finden Sie unter g.co/legal.
Davon abgesehen, dass die Rezension keinerlei Unwahrheiten enthält und ich das Geschäftsgebahren sehr fragwürdig finde, amüsieren mich v.a. folgende Punkte:
Zitat"Drängel wie die Geistes kranken auf der Autobahn überhöhte Geschwindigkeit Abstand ist magelware andere Verkehrsteilnehmer werden geschnitten".
„Stattdessen wird ein Angebot erstellt und sich dann nicht mehr gemeldet."
- Beide Aussagen sind NICHT Teil meiner Rezension, sondern offenbar copy/paste-Fehler aus anderen "Mahnungen".
- Die unten gesetzte Frist (28.11.2022) lag vor dem Empfang der Mail (29.11.2022)
- Die Anwaltskanzlei, mit der hier Kontakt suggeriert wird, stellt sich nirgends namentlich vor. Ich gehe daher ein bisschen davon aus, dass das im Büro des Unternehmens jemand via copy/paste auf Grundlage einer irgendwann einmal erstellten anwaltlichen Vorlage macht.
Zu meiner Frage:
- Wie würdet ihr reagieren? Hier gibt es ja oft gute, kreative Ideen :). Einfach löschen kommt für mich eigentlich nicht in Frage.Meine erste Idee dazu: Auf die o.g. Fehler hinweisen, um Kontaktdaten bitten und den einen Vorwurf einer falschen Tatsachenbehauptung schriftlich wiederlegen und anschließend die Bewertung um den Hinweis ergänzen, dass man versucht, rechtmäßige negative Bewertungen löschen zu lassen.
Danke
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Geschwurbel, dessen Autor dringend eine Fortbildung darin braucht, sich kurz, präzise und prägnant zu fassen.
Ich hatte gerade Zeit und war tatsächlich motiviert, das ganz durchzulesen, aber irgendwann bin ich eingeschlafen.
Klassische Kritik, ohne konstruktive Ideen, wie man dem Problem denn beikommen könnte. Und ja, ich gehöre zu denen, die Desinformation als große Gefahr wahrnehmen.
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Es ist absolut unverschämt so massiv "gefördert" zu werden für was? Ungeschützten Sex?
Da deine Beiträge seit zwei Seiten nur noch aus primitiven Stammtischparolen bestehen, bin ich aus der Diskussion mit dir nach diesem Beitrag raus.
Wer alleine oder unverheiratet zusammen lebt, ohne Kinder, hat in den "Mietstufen" Städten auch hohe Kosten
Ja, aber für den gleichen Lebensstandard haben Familien immer noch deutlich höhere. Ich verstehe das zugrunde liegende BVerfG-Urteil eben so, dass die amtsangemessene Alimentation vergleichbare Lebensstandards auch für Beamte mit Familien erzwingen will.
Völlig unabhängig von der Höhe des Familienzuschlags (die ich ja - wie gesagt - auch als Luxus empfinde, die mich aber eben sicherlich nicht reicher macht, als Beamte ohne Kinder) finde ich übrigens die Mietstufenorientierung völlig irrsinnig. Mir ist klar, dass das auch als Reaktion auf das BVerfG-Urteil vermutlich unvermeidlich war, aber die KuK dafür zu belohnen, dass sie in sehr teuren Städten leben wollen, kann ich auch nicht nachvollziehen und das wird m.E. auch für einzelne ländliche Regionen die "Personalaquise" nicht einfacher machen.
und wie ich schon mal schrieb: man kann sich "beschweren" und kritisieren, auch für Andere.
Den Teil verstehe ich nicht. Das spreche ich state_of_Trance doch gar nicht ab und mache es ja selbst auch, in dem ich sage, dass die größere Benachteiligung m.E. gegenüber Nicht-Beamten-Familien mit Kindern ist.
dass die soziale Schere in unserem Land weiter auseinanderklafft.
und auch hier sehe ich die größere Diskrepanz zwischen Beamten- und Nicht-Beamten-Familien. Vielleicht ist das Problem nur, dass wir uns i.d.R. mit unseren Kollegien vergleichen, die zum Großteil aus Beamten bestehen.
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Das zeigt, dass Du keine Ahnung hast, was Kinder so kosten. Meine große Tochter ist aus dem Familienzuschlag raus und kostet mich nun monatlich mehr als 1000€ ohne irgendeinen Ausgleich.
Und der KiTa-Platz meines Kleinen war vor 13 Jahren auch 600€ für uns. Das war fast unsere Miete.
Ich gehöre zu denen, die mit >A12 ohnehin recht zufrieden sind und fühle mich durchaus privilegiert, jetzt noch in den Genuss des erhöhten Familienzuschlags zu kommen, aber wer ernsthaft glaubt, die Rechnung könnte sich im ökonomischen Sinne lohnen, der hat wohl wirklich noch kein Kind finanziert. Wir steigen durch die Erhöhung zb in der Kita-Eigenanteiltabelle auf und haben jetzt Kita-Kosten (inkl Essensgeld) von weit über 900€ im Monat. Dass wir beide Teilzeit arbeiten und so ca. 2000€ netto weniger verdienen als zu unserer DINK-Zeit, ist auch nicht, weil wir einfach mal ein bisschen mehr Freizeit haben wollen
.Von mehr Wohnfläche, die man de facto benötigt will ich erst gar nicht anfangen hier im Ballungsgebiet.
Also ja, diese Erhöhung ist Luxus. Trotzdem finde ich, beschweren sollten sich eher die Nicht-Beamten mit Kindern, als die Beamte ohne Kinder, die i.d.R. ein gutes Leben (meine Maßstäbe, will nicht den anderen Thread über die Angemessenheit des Gehalts hier rüberkopieren) ermöglichen.
Ich habe den Beitrag ("man könnte fast über ein weiteres Kind nachdenken") aber auch automatisch als Ironie aufgefasst...
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Wie so vieles in diesem Land, angefangen mit dem unsäglichen Finanzausgleich, der es Ländern wie NRW überhaupt erst ermöglicht, solche Wohltaten mit der Gießkanne auszuteilen.
Ja, saunervig so ein föderales System. Hätten wir das nicht, würde sich die Frage nach einem Finanzausgleich übrigens erst gar nicht stellen. Als Wahl-NRWler will ich auch darauf hinweisen, dass wir nur dann ein großes "Nehmer-Land" sind, wenn man absolute Zahlen betrachtet. Pro Kopf gesehen nimmt es aufgrund der Einwohnerzahl dann doch eher überschaubare Dimensionen an (siehe Anhang).
Dass das Land ein Urteil des BVerfG umsetzt dürfte nun wohl wirklich nicht daran liegen, dass es gerade Geld aus dem LFA übrig hat... -
Danke dir.
D.h. einem Schüler, der eine Woche fehlt und das Attest zu spät abgibt, kann ich fünfmal die Note 6 eintragen, wenn ich ihn jeden Tag unterrichte?
Wie viel Zeit man hat, um das Attest nachzureichen, ist bei uns auch immer Grundlage von Diskussionen. Ich bin da gerne nachsichtig, weil ich keine Lust habe, dass irgendwann die Behörde oder sogar ein Verwaltungsgericht meine Auslegung kassiert. Datum der Zeugniskonferenz ist aber der allerspäteste Termin 😀.
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Ich darf direkt am Montag mal wieder mit dem LBV telefonieren. Schon im September habe ich mit denen telefoniert und nochmal deutlich egmacht, dass 100% + 75% = 175% = voller Familienzuschlag Stufe II für zwei Beamte bedeutet.
Bei der Nachverrechnung für 2022 ist denen wieder der gleiche Fehler unterlaufen. Ich fasse es nicht, es ist so unsagbar nervig.

Same here! Ich laufe denen seit Monaten hinterher, wegen insgesamt vier Fehlern (alle zu unseren Ungunsten natürlich) und sie haben es bisher geschafft genau einen davon zu beheben.
Ich tröste mich damit, dass irgendwann eine sehr schöne Abrechnung kommen wird :-D.
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Ein Kommentar bei Facebook hat es für mich treffend zusammengefasst: "Ich boykottiere diese WM nicht, sie ist mir einfach egal".
Ja, es gäbe ausreichend Gründe für einen Boykott, aber unabhängig von Menschenrechten, eingeschränkter Meinungsfreiheit,... Katar und Winter hat auf mich genau den Effekt, den ich erwartet habe: Keine WM-Stimmung, nirgendwo.
(Den Sieg Saudi-Arabiens heute habe ich dennoch belustigt zur Kenntnis genommen 😀)
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- nochmal einen Trainingsplan durchziehen (es zumindest versuchen)
- unglaublich viel lesen, was sich in den letzten Jahren so angesammelt hat
- gelegentlich "wirklich" abschalten
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Nö, da sind wir bei 8.000kWh und nein, die Wärmepumpe hat Heizkörper und eine Vorlauftemperatur von 55°, das verbraucht einiges, damusst du dann andere Zahlen nehmen

Ich hoffe, dass kommt jetzt so augenzwinkernd rüber, wie es gemeint ist, aber ihr solltet wirklich mal ne Dämmung durchrechnen, vielleicht armotisiert die sich in drei Jahren 😉.
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Mal kurz weg von Susanneas Haus, wenn das okay ist.
Hat denn jemand von den Stadtbewohnern hier schon ein Balkonkraftwerk?
Reizen würde es mich ja...
Mein Nachbar hat eins, aber noch nicht sehr lange. Erste Eindrücke:
- Es ist größer, als ich gedacht hätte (2*375W), also man muss die Montage schon ernst nehmen
- Es war sehr einfach zu installieren
- Es macht einen riesen Spaß, via App die Performance zu verfolgen 😀 (ich wusste nicht, dass das bei so kleinen Kraftwerken auch geht).
Ich möchte eins kaufen, sobald es wieder bezahlbare gibt. Im Moment ist so ein Hype, dass es keine oder nur überteuerte gab. Hab schon rumtelefoniert wegen der benötigten Steckdosen usw. Ich fänd's aber nett, wenn es sich zumindest nach ein paar Jahren amortisiert.
Bestimmt wird's auch wieder billiger, aber es gibt sie auch jetzt in der maximal erlaubten Größe (für Steckdosen) für unter 800€ und das hat sich wegen des extrem hohen Anteils an Eigennutzung nach 4-6 Jahren sicherlich armotisiert. Würde das aber auch einfach als kleines "Hobby" betrachten und nicht primär aus finanziellen Motiven kaufen :-)!
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ca. 7000kWh für die Wärmepumpe, E-Autos brauchen im schnitt 20kWh/100km. Sagen wir mal die beiden autos fahren zusammen nur 40.000km. Also 8000kWh. Dann nach der normale Stromverbrauch für die Familie etwa 6000kWh.
Dann kommen wir insgesamt auf 21.000 kWh/a. Das ist ziemlich genau da....
Mir scheint als wären wir uns ganz einig. Lediglich die Perspektive bei den Autodistanzen scheint sich zu unterscheiden. Während ich 40.000km als "einiges" bezeichnen würde, nennst du es "nur".
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