Beiträge von Schiri

    Kann doch nicht sein, dass der Schulträger diese Selbstverständlichkeit nicht einsieht.

    Ich glaube, da liegt das Problem. Die Dienstgeräte kamen ja m.E. von unserem Dienstherrn und damit i.d.R. allenfalls indirekt vom Schulträger. Meine Erfahrung ist auch, dass die meisten Schulträger da sehr unterstützend unterwegs sind, aber grundsätzlich hätte das auch vom Land von Beginn an mitgedacht werden müssen.

    So kann eine Nachbesprechung einer Unterrichtsstunde auch schon mal 4 Stunden dauern obwohl die Stunde eigentlich gut war.

    Off-Topic, aber da hat dann aber auch ein/e Fachleiter/in das eigene Zeitmanagement nicht im Griff.


    Ein bisschen "on-topic": Das Ref kann durchaus auch eine schöne Erfahrung sein und hat i.d.R. deutlich mehr mit deiner Berufsrealität zu tun als jedes Seminar im Studium. Lass dir bloß nicht vorher das Ref schlecht reden :)!

    Ja, er arbeitet 100%.


    Sonst kriegt ihn ja jeder von uns zur Hälfte, aber jetzt, wo ich in Elternzeit bin, dachte ich schon, dass er ihn dann so lange ganz bekommt.

    NRW? Unbedingt beim LBV anrufen und das notfalls zweimal. Uns ist das erst Monate später aufgefallen und dann hieß es lapidar, dass das nur ginge, wenn das arbeitende Elternteil auch das Kindergeld auf seinen/ ihren Namen bekäme. Wir dachten, uns seien viele Euros verloren gegangen, nur um von der nächsten Sachbearbeiterin zu hören, dass in diesem Fall "natürlich" das arbeitende Elternteil den Zuschlag bekommt.

    Nagel mich nicht auf Details fest, aber ich weiß, dass es zumindest ähnlich war und man auf jeden Fall nicht darauf hoffen darf, dass sich das von alleine klärt;-).

    Kein Widerspruch, sondern nur eine Konkretisierung zu Bolzbolds zweitletztem Absatz:

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du "didaktische Leitung" als Bezeichnung für die A15 zur Schul- und Unterrichtsentwicklung an manchen Gymnasien verwendest, sieht es direkt etwas anders aus. Hier steht aktuell (in meiner Wahrnehmung zumindest) häufig folgender Passus bei den Ausschreibungen: "Statusgleiche Versetzungsbewerbungen sind ausgeschlossen, sofern die aktuelle Tätigkeit nicht bereits 6 Jahre ausgeübt wurde. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass diese mindestens 6 Jahre im Amt A15 an der Schule tätig bleiben."

    Für NRW gilt:


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

    Und entgegen der Mehrheitsmeinung in diesem Thread sehe ich keinen Bedarf, jedes Jahr einen zu stellen. Ich habe letztes Jahr taktisch einen gestellt (der erwartungsgemäß und wie mit der SL besprochen abgelehnt wurde) damit ich in (damals) fünf Jahren im Fall der Fälle keine Freigabe mehr bräuchte.

    Danke für eure Rückmeldungen.

    Wenn ich das so lesen, frage ich mich wirklich, wie lange die Q2 bei euch im 4. Quartal beschult wird

    Tatsächlich gar nicht mehr. Die gehen dann in die Prüfungsphase über und haben nur noch schriftliche und mündliche Abiturprüfungen. Dass man in dieser Phase anderweitig eingesetzt wird ist auch Usus und ohne Frage legal (auch wenn es vor dem Hintergrund der Korrekturbelastung manchmal viel Arbeit sein kann). In meinem Fall geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgriffs auf diesen antizipierten Entfall. Also bei 25,5h voller Stelle in Quartal 3 28,5h unterrichten, weil es in Quartal 4 nur 20,5h sind. Gängige Annahme im Forum ist, dass dies in NRW nicht rechtskonform ist.


    Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.

    So sehr ich die jeweiligen Personen auch schätze, drängt sich mir der Eindruck auf, dass man nicht die Ressourcen hat, sich mit diesem Fall (obwohl er doch für das ganze Kollegium wichtig ist!) so richtig intensiv zu beschäftigen. Rückmeldung des Bezirkspersonalrats war scheinbar nur, "dass "die" seit der neuen Flexibilisierungs-richtlinie so ziemlich alles dürfen". Um welche Richtlinie es da genau gehen soll, ist mir weiterhin nicht klar. Daher war ich eigentlich auch froh, als im Januar (!) die offizielle Anfrage an die Behörde gestellt wurde.

    Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt.

    Ich (und der Rest des Forums) sehen das ja genauso. Es gibt für mich ein paar theoretische Diskussionspunkte, die ich aber alle als nicht richtungsändernd ansehe:
    - Erlass spricht explizit von "Eine Flexibilisierung über ein ganzes Schuljahr ist von §2 Abs. 4 VO zu §93 Abs. 2 SchulG nicht gedeckt" --> man KÖNNTE argumentieren, dass das impliziert, dass eine Flexibilisierung über ein Quartal nicht ausschließt


    - das im Erlass unter b.) zitierte Urteil bezieht sich auf eine angestellte Lehrkraft, ich bin aber verbeamtet. Dass das in diesem Kontext einen Unterschied macht sehe ich allerdings auch nicht.


    Edit: Achja, auch unwahrscheinlich, aber nicht 100% auszuschließen: Der Erlass von 2012 ist nicht mehr gültig, weil Rechtsgrundlagen sich geändert haben.


    Ich melde mich spätestens 2025 wieder :autsch:!

    Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:

    - Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben

    - Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden


    Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).

    "Vorarbeiten für den Q2-Ausfall" wurden doch schon vor einigen Jahren als unzulässig festgestellt.

    "Recht haben" und "Recht bekommen" scheinen hier wieder zwei verschiedene paar Schuhe zu sein. Du hattest dich damals auch schon in entsprechendem Beitrag so positioniert, aber alles was ich erreicht habe, ist eine Anfrage der SL bei Dez. 47 und wenn ich nachhake, wie der Stand der Dinge sei, höre ich nur, dass dort wenig passiere... Ich habe manchmal schon Angst, dass irgendwelche Widerspruchsfristen ablaufen :ohh:.

    Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.

    Es ist für mich immer sehr erfreulich, dass du deine Antworten direkt mit entsprechenden Paragraphen belegst. Hut ab vor soviel Übersicht! Schon spannend, dass im Text explizit das Wort "ungekürzt" steht.


    Auch dir, PeterKa, vielen Dank für die ausführliche Einschätzung.

    Ich denke, alle in diesem Thread bisher Beteiligten sind sich grundsätzlich eher einig, dass eine Kürzung der Stundentafel unabhängig von "Muss"-Formulierungen in der APO-SI als Möglichkeit Überhang abzubauen unumgänglich sein kann. Die Frage, ob hier eine Priorisierung á la "Kernstunden vor Ergänzungsstunden" vorgenommen werden muss, lässt sich scheinbar auf Grundlage der zitierten Texte nicht beantworten. Sollte niemand doch noch Erfahrungswerte dazu vorbringen können, muss ich es wohl dabei belassen. Dafür eine behördliche Klärung anzustreben übersteigt die Relevanz des Problems und die letzte von mir initiierte Anfrage an Dez 47 ("Vorarbeiten für erwartbaren Q2-Entfall") befindet sich nun auch schon knapp ein halbes Jahr da...

    Nein, das ist tatsächlich nicht das Problem. Dieses Jahr haben wir sogar erstmals seit Jahren ausreichend Fachkolleg:innen, um die Fächer auch in der Sek I mit Fachlehrkräften zu besetzen.


    Ich sehe aber schon, dass das keine ganz alltägliche Frage zu sein scheint. Falls noch jemand gute Gedanken dazu hat: Immer her damit. Die Formulierung "muss mit x Stunden unterrichtet werden" reicht mir jedenfalls nicht, um nochmal zu versuchen, "mein" Fach (Herzblut und Fachvorsitz) etwas besser zu stellen:)

    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe nur den Paragraphen und die VV gelesen, der Hinweis auf die Anlage war super.

    Das trifft auf uns tw. zu, hilft mir aber noch nicht eindeutig weiter.


    Zitat
    [..]
    1) Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.

    Die beschriebenen Fächer sind alle von Kürzungen betroffen. Hier stellt sich mir die Frage, ob eine Kürzung hier generell nicht möglich ist. Überhaupt stellt sich mir die Frage, auf welcher Grundlage die SL einfach Stundenkürzungen vornehmen kann.


    Zitat

    [..]
    10) Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein.

    Das müsste ja dann im offiziell beschlossenen Förderkonzept verankert sein, oder?


    Eine klare Antwort auf meine Frage, ob es eine Priorisierung von regulären Stunden der Stundentafel ggü. Ergänzungsstunden gibt, habe ich jetzt weiterhin nicht. Dafür stellt sich mir nun die Frage, ob die Kürzung der Gesellschaftswissenschaften überhaupt möglich ist.


    Anschlussfragen sind für mich daher die oben genannten:

    - Ist das Kürzen von Gesellschaftswissenschaften nach oben zitierter Regelung überhaupt möglich?

    - Auf welcher Grundlage dürfen SL überhaupt temporär (immerhin für ein Schuljahr) Stunden kürzen (ohne Schulkonferenzbeschluss)?

    Ich sollte vielleicht erwähnen, dass es mir nicht unbedingt darum geht, der SL noch kurz vor den Ferien die UV zu sprengen. Viel mehr hätte ich mal wieder gerne Rechtssicherheit bei einer Sache, die meinen Erfahrungshorizont überschreitet :).

    Nochmal danke!

    Guten Abend zusammen!

    Folgender (realer) Fall: Um kollegiumsweit vielfach vorhandene Überstunden abzubauen, wird u.a. zu dem Mittel gegriffen, die Stundentafel anzupassen. Konkret werden in einigen Sek I-Jahrgängen Nebenfächer einmalig gestrichen oder von zwei- auf einstündig reduziert. Gleichzeitig werden aber "Ergänzungsstunden" erteilt. Einige K wundern sich etwas, dass es hier keine Priorisierung gibt. §17 APO SI inkl. Verwaltungsvorschriften bestätigen das aber nicht, sehen diesen Sonderfall aber vielleicht auch einfach nicht vor.


    Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle oder weiß von Verwaltungsvorschriften, die für diesen Kontext von Relevanz sein könnten?

    Besten Dank mal wieder :)

    Davon hat auch niemand was gesagt.


    Ehrlich gesagt überlege ich aber auch gerade z.T. den Strom dann lieber unsinnig zu verbrauchen

    Kann man aber so verstehen, oder?


    Ist mir jetzt aber auch egal. Ich wollte vor zig Beiträgen nur erklärt haben, warum man m.E. auf die Einspeisevergütung nicht verzichten sollte und soll jetzt permanent zu euren Sonderfällen Stellung nehmen, die mich null interessieren und nichts an meiner Grundansicht ändern, dass man die Energiewende auch gesellschaftlich denken sollte. Over and out.

    Ehrlich gesagt überlege ich aber auch gerade z.T. den Strom dann lieber unsinnig zu verbrauchen als für nichts (weil wir eben gar keine Einspeisevergütung haben, weiß nicht mal, ob der überhaupt rein geht ins Netz aktuell) ins Netz zu geben.

    Das mit der (noch) fehlenden Einspeisevergütung ist ja ein Sonderfall. Es ging einfach nur darum, dass 8cent besser ist als nichts.


    Aber ja: grundsätzlich finde ich das bewusste Verschwenden (also so, dass man null Nutzen davon hat) von Strom mehr als fragwürdig. Zumindest kann man dann nicht mehr behaupten, man habe die Anlage, "um auch was fürs Klima zu tun".

    Zusammenhang: So teuer ist Energie heutzutage halt. Wir haben Inflation!


    Irgendwie habe ich immer das Gefühl, daß viele KuK sich an die aktuellen Preise noch nicht gewöhnt haben. Die Tüte Gummibärchen kostet 1,10€, die Kugel Eis 1,60€ und Hotelzimmer gibt es kaum noch für unter 80€/Nacht.

    Strom ist ironischerweise gerade billiger als vor Kriegsbeginn...


    (Schlecht für die Amortisationsrechnung der PV-Anlage:staun:)

    Ich hab 2x3,5 kW bitcoin miner. Du kann ich einfach anwerfen, wenn der Speicher voll ist

    Eine Info, die deinem polemischen Statement über die lächerliche Einspeisevergütung gut getan hätte. Ob du auf lange Sicht damit wirklich so "deutlich" besser fährst, wird sich zeigen. Ich Naivling hab halt auch immer noch sowas wie die Energiewende im Hinterkopf...

    Ich habe für mich eine 12kwp anlage mit 22kwh Speicher geplant


    Wo verschenke ich Geld? Der Eigenverbrauch lohnt sich deutlich mehr als die 7cent.

    Ich habe mit einer kleineren Anlage momentan etwa 60 kWh pro Tag. Wenn du kein Vielfahrer bist, wirst du die 70-80 kWh an einem guten Sommertag doch selbst mit E-Auto nicht verbraten können, oder? Eigenverbrauch nur um des Verbrauchens Willen ist doch unsinnig.


    P.S.: bei 12 kWp bist du eher bei knapp 8c, oder;)?

    Aber das man dir das als Einkommen anrechnet, glaube ich kaum. Ich gehe mal davon aus, dass du - wenn - ein Extrakonto bzw. ein Unterkonto einrichtest, wo ausschließlich Ein-und Ausgänge deiner Klasse stattfinden und du nicht mit deinem normalen Girokonto "mischt".

    Dann steht ja immer ein eindeutiger Betreff dabei wie z.B. Klassenfahrt Kleinkaffhausen Kevin Mustermann. Und das dann 30 x. Das ist doch wohl eindeutig, dass das nicht dein Einkommen ist. Und wenn dann noch ganz offensichtlich zu sehen ist, dass genau dieser Betrag zum Zeitpunkt X auch wieder verschwindet, nämlich, wenn du die entsprechenden Überweisungen veranlasst, ist doch alles klar.

    Also so wie du hier argumentierst, hast du scheinbar noch keine spaßigen Erlebnisse mit deutscher Bürokratie gehabt. Wir mussten dem Bafög-Amt jährlich neu nachweisen, dass wir die geerbte Immobilie nicht veräußern können, weil wir dann auf der Straße sitzen. Manchmal haben sie es akzeptiert, manchmal nicht. Auf jeden Fall war es immer ein Graus. Zur Bank rennen und Wert schätzen lassen, drölfzig Formulare ausfüllen... Genauso erwarte ich beim Finanzamt einen mühsamen Schriftverkehr, wenn ich z.B. argumentiere, dass die Erträge auf dem Konto (juristisch betrachtet "MEINEM Konto") doch bitte nicht meinem Freibetrag zugeordnet werden sollen.
    Also vielleicht hast du Recht und am Ende wäre es kein Problem. Sicher sein kann man aber nicht und zusätzliche Arbeit produzieren kann es unbedingt.


    Anekdote am Rande: Ein Kollege hat so ein Konto bei einer bekannten deutschen Bank, die jetzt für sechs oder zwölf Monate Neukunden mit ganz netten Zinsen anwerben wollte. Er wollte das mitnehmen, aber die Antwort war lapidar, dass er ja leider schon ein Konto hätte.


    Auch nach zig Seiten in diesem Thread fällt mir kein Grund ein, das nicht so zu machen wie unsere Schule (auch nach Diskussionen) mit einem Schulkonto, das über einen Dienstleister läuft, der eine sehr effiziente Oberfläche zum Erstellen sowie Versenden von Rechnungen und Nachhalten von Eingängen zur Verfügung stellt.


    Edit: RosaLaune war schneller :)

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