Danke für eure Rückmeldungen.
Wenn ich das so lesen, frage ich mich wirklich, wie lange die Q2 bei euch im 4. Quartal beschult wird
Tatsächlich gar nicht mehr. Die gehen dann in die Prüfungsphase über und haben nur noch schriftliche und mündliche Abiturprüfungen. Dass man in dieser Phase anderweitig eingesetzt wird ist auch Usus und ohne Frage legal (auch wenn es vor dem Hintergrund der Korrekturbelastung manchmal viel Arbeit sein kann). In meinem Fall geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgriffs auf diesen antizipierten Entfall. Also bei 25,5h voller Stelle in Quartal 3 28,5h unterrichten, weil es in Quartal 4 nur 20,5h sind. Gängige Annahme im Forum ist, dass dies in NRW nicht rechtskonform ist.
Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.
So sehr ich die jeweiligen Personen auch schätze, drängt sich mir der Eindruck auf, dass man nicht die Ressourcen hat, sich mit diesem Fall (obwohl er doch für das ganze Kollegium wichtig ist!) so richtig intensiv zu beschäftigen. Rückmeldung des Bezirkspersonalrats war scheinbar nur, "dass "die" seit der neuen Flexibilisierungs-richtlinie so ziemlich alles dürfen". Um welche Richtlinie es da genau gehen soll, ist mir weiterhin nicht klar. Daher war ich eigentlich auch froh, als im Januar (!) die offizielle Anfrage an die Behörde gestellt wurde.
Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt.
Ich (und der Rest des Forums) sehen das ja genauso. Es gibt für mich ein paar theoretische Diskussionspunkte, die ich aber alle als nicht richtungsändernd ansehe:
- Erlass spricht explizit von "Eine Flexibilisierung über ein ganzes Schuljahr ist von §2 Abs. 4 VO zu §93 Abs. 2 SchulG nicht gedeckt" --> man KÖNNTE argumentieren, dass das impliziert, dass eine Flexibilisierung über ein Quartal nicht ausschließt
- das im Erlass unter b.) zitierte Urteil bezieht sich auf eine angestellte Lehrkraft, ich bin aber verbeamtet. Dass das in diesem Kontext einen Unterschied macht sehe ich allerdings auch nicht.
Edit: Achja, auch unwahrscheinlich, aber nicht 100% auszuschließen: Der Erlass von 2012 ist nicht mehr gültig, weil Rechtsgrundlagen sich geändert haben.
Ich melde mich spätestens 2025 wieder !