Kann ich in dem Zusammenhang nochmals um eine Info bitten: Gibt es für NRW eine Rechtsgrundlage, die der Schulleitung vorschreibt, die Einsatzwünsche des Kollegiums (schriftlich) abzufragen? Ich erinnere mich dunkel, finde aber nichts auf die Schnelle.
Nein, eine konkrete Regelung wird es da nicht geben. Aus der Fürsorgepflicht heraus und aufgrund einiger anderer zu berücksichtigender Aspekte (allen voran den Regelungen zum Einsatz von TZ-Kräften) ist es wohl klug, eine irgendwie geartete Abfrage zu etablieren.