Richtig - ich hatte irgendwie beim Verfassen Fortbildung und Konferenz verwechselt. Dann sind das unteilbare Pflichten und es besteht eigentlich Anwesenheitspflicht
Aus Interesse und weil ich es auch so kenne wie hier dargestellt: Woraus ziehst du die Annahme, dass Fortbildung unteilbar ist?
Ich hab mal eben in der ADO die Paragraphen 11 und 17 überflogen und während in 11 nichts zur Teilzeit steht (wohl aber zur allgemeinen Verpflichtung), steht in 17 bei den Erläuterungen zu Absatz 2 nur wie mit Klassenleitungen, Prüfungen und Konferenzen zu verfahren ist, Fortbildungsveranstaltungen finde ich da aber nicht. Wenn man dann schlussfolgert, dass es durch Absatz 2.4. ("sonstige Aufgaben") abgedeckt ist, müsste man ja doch eine zum Umfang der Teilzeit proportionale Reduzierung vornehmen.
Übersehe ich einfach was oder ist es allgemein akzeptierte Annahme, dass man sich eben nicht "nur ein bisschen" fortbilden kann?
Danke!!