Beiträge von Schiri

    Persönliches Vorstellen wurde nicht gewünscht.

    Für mich eine kleine "red flag". Wer bei so einer Stelle nicht mal die potentiellen Kandidat:innen kennenlernen will, ist entweder sehr zuversichtlich, die Wunschperson durchzubekommen oder will durch diese ablehnende Haltung auch was ausdrucken.


    Kommentierte ADO besorgen und auswendig lernen, Konferenz vorbereiten, Kollegen besorgen für die Fallberatung und vorbereiten. Stunde auf den Weg bringen. 4 Wochen harte Arbeit. So weit so normal.

    „Diamanten entstehen durch Druck“

    So schwer ich mich manchmal mit diesem Spruch tue, stimme ich schon zu, dass die Zeit ausreichen sollte, wenn du die erforderlichen Skills mitbringst. Das soll jetzt keine versteckte Kritik sein, sondern eine Ermutigung: Die geringe Zeit ist m.E. nicht drin Problem.


    Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.

    Ergänzung aus den Richtlinien:

    "Unterrichtsbesuche in Beurteilungsverfahren sind mindestens zwei Wochen vorher anzumelden (Tag, Fach, Klasse oder Lerngruppe, gewünschte Unterlagen)."


    Bei mir waren es knapp vier Wochen, fand das auch knapp, aber einziger Ansatzpunkt für dich ist vielleicht, dass für alle Bewerbenden vergleichbare Bedingungen gelten sollten. Die anderen sollten also ähnliche Vorlaufzeit haben...

    Ganz kurz: Vorbereitungszeit absolut angemessen und nicht unüblich.

    Worte des Dezernenten würde ich in dem Kontext auf die Goldwaage legen, ggf auch einfach mal offen nach Mitbewerbernden fragen. Im Rahmen des Legalen geben die da schon gerne Hinweise, weil sie sich im Zweifel ja auch nen Tag Arbeit ersparen...

    Ich stehe den dynamischen Stromtarifen in meinem Fall skeptisch gegenüber. Wenn die Preise günstig oder gar negativ sind, weil zuviel Strom produziert wird, habe ich mit meiner PV-Anlage selber genug Strom.

    Das ist nicht von der Hand zu weisen und beschäftigt mich gerade auch. Windstarke Nächte im Herbst und Winter waren aber auch mitunter nahe 0c Netto-Stromkosten.

    Ich denke aber gerade auch über einen Wechsel zu Octopus Go nach. Von 0-5 Uhr hat man da um ca. 10c (je nach Region) reduzierte Preise. Wenn man die Autoladung da hin legen kann, kann das m.E. auch sehr interessant sein.

    darf man sich ja keinen großen Akku in den Keller legen und diesen bei negativen Strompreisen aus dem Netz laden.

    Das verstehe ich ein bisschen anders, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Ich denke, es ist nur das Entladen ins Netz von zuvor aus dem Netz bezogenen Strom unvereinbar mit dem EEG, nicht aber die Beladung für den Hausverbrauch.


    Aber insgesamt sehe ich natürlich, dass du meine Hinweise in Sachen Tarif nicht brauchst, weil du selbst im Bilde bist:)

    Garage ist schon voll und trotzdem komme ich nicht annähernd in deine Dimensionen. Aber E-Auto und PV macht im Sommer einfach nur Spaß! Auch so fahre ich das Auto aber echt gern.

    Falls du es noch nicht auf dem Schirm hast (hab nicht alle Beiträge von dir hier präsent) setz dich doch für andere Jahreszeiten mal mit dynamischen Anbietern wie Tibber auseinander. Mit E-Auto und Speicher kann das sich auch sehr lohnen!

    Der Code muss durch die SL angefordert werden. Unsere hat es auf Bitte einer Kollegin getan und allen per Mail mitgeteilt. Ich würde einfach mal höflich nachfragen.

    Ich hab das eben angefordert und an unser Sekretariat schicken lassen, die informiert waren und mir den Code 20 Minuten später weitergeleitet haben. War sehr unkompliziert.

    Wie gut das Ganze ist, habe ich aber noch nicht getestet.

    Da braucht man einen Freischaltcode von der Schule. Meine Schule macht da leider nicht mit.

    Ich kannte das nicht und habe mich da gerade eingelesen. Mir scheint, als sei jede Schule mit einem Freischaltcode versehen worden (ich habe gerade bei uns mal angefragt) und "mitmachen" kannst du dann selbst. Wenn der Code nicht mehr auffindbar ist, kannst du ihn auch neu beantragen. Die Schule wird dir den Code ja nicht verweigern.

    Kein Denkfehler, außer, dass man die EZ eigentlich nicht einfach so beenden kann.

    Danke dir für deine Rückmeldung.

    Da der EZ-Antrag (soll ja erst ab Mitte Juli gelten) mit dem TZ-Antrag eingereicht wurde, aber nur einer entsprechend der Beantragung bearbeitet wurde, würde ich mir jetzt mal ganz formell ein Widerspruchsrecht rausnehmen und es noch nicht "EZ beenden" nennen.


    gucken, ob das eine Rechtschutzversicherung abdeckt und klagen.

    Nächste Schritte wären wohl der Personalrat und der Kontakt zum vorgesetzten Dezernenten durch die Schulleitung. Ich hoffe, hier lesen keine Sachbearbeiter:innen mit, aber auf Klagen haben wir eigentlich keine Lust (auch wenn ich so oft denke, man müsste!)

    Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.

    Mittlerweile haben wir auch den offiziellen Bescheid und ich bin ehrlich verärgert. Die TZ darf erst ab dem ersten Schultag für SuS beginnen. Jegliche Konferenzen vorab, Vorbereitungen etc. sind also unberücksichtigt.

    Ich habe die Sachbearbeitung jetzt gebeten, zu überprüfen, ob denn folgende Lösung im Rahmen geltenden Rechts wäre (Kurzfassung):
    - EZ-Antrag zurückziehen und nach Ende der aktuellen Elternzeit (Mitte Juli, weil Kind 1 wird und Elterngeld ausläuft, längst genehmigt) mit 50% wieder einsteigen

    - 6 Wochen nach Ende der Sommerferien den EZ-Antrag und den TZ-in-EZ-Antrag wie jetzt einreichen

    Irrsinnigerweise müsste das doch legal sein, würde das Land aber 3000€ mehr kosten und die Schule vor echte Probleme stellen (v.a. fehlende Beleihungsgrundlage für dringend benötigte Kollegin).

    Falls jemand noch einen Denkfehler in meiner "Alternative" entdeckt, lasst es mich gerne wissen. Ansonsten werde ich berichten, wie diese realitätsferne Herangehensweise am Ende ausgehen wird.

    Hallo zusammen!

    Ich befürchte, das Thema gab es schon und ich habe es nur nicht gefunden. Entsprechende Hinweise nehme ich gerne an!

    Es geht dieses Mal um meine Frau (ebenfalls Lehrkraft, NRW). Unser Kind ist im Juli 2024 geboren und sie hatte Elternzeit bis Juli 2025 angemeldet. Jetzt haben wir den neuen EZ-Antrag gestellt, weil sie unterhälftig TZ arbeiten will. Die beiden EZ-Anträge dürfen auch nahtlos ineinander übergehen, obwohl sie in den Ferien liegen. Die TZ in EZ greift aber erst ab dem ersten Schultag. Ist das so korrekt? Grundsätzlich finde ich ja nachvollziehbar, dass man sich keine "arbeitsarmen" Ferien bezahlen lassen kann, aber im konkreten Fall lagen ja dann zwei Sommerferien in der EZ, obwohl davor und danach gearbeitet wurde. Das erscheint mir etwas unverhältnismäßig.

    Jegliche Gedanken dazu (auch wenn sie meiner Sichtweise widersprechen) sind herzlich willkommen :).

    Danke!

    Zunächst darf man 6h Unterricht ja nicht mit sechs Zeitstunden gleichsetzen. Wenn du also z.B. um 8:00 Uhr beginnst, kämst du in deinem Beispiel auf 5:15h + 5:00h, wärst also nicht weit über dem maximal erlaubten Pensum. Bei uns wird es konkret so umgesetzt, dass die KuK, die wirklich vormittags die sechs Stunden durchgehend hatten, die letzte dieser Stunden auf Wunsch (aber es ist absolut ok, diesen zu äußern) freigestellt werden.

    Besoldungstechnisch ist der Murks weniger groß als in anderen Bundesländern.

    Genau. Zum einen ist hier die Verbeamtung Normalfall (was zugegebenermaßen wieder auf die meisten BL zutrifft). Des Weiteren hängt die Frage, ob man leicht unterdurchschnittlich oder doch eher überdurchschnittlich bezahlt wird, maßgeblich von der Anzahl der zuschlagsberechtigten Kinder und dann dem Wohnort ab.

    !!!Das ist nur ein sachlicher Beitrag, bitte macht das Fass nicht erneut auf 😁!!!

    Da hättest du Zeit für? Also Entwürfe lesen, Unterricht anschauen und Nachbesprechung. Da sind doch locker 3 Stunden pro Person weg.

    - Entwürfe lese ich im Zweifel während der Stunde

    - Bei uns würde die SL das nicht alleine machen, sondern sich mit stv. SL und Schul- und Unterrichtsentwickler aufteilen

    Tatsächlich gibt es bei uns zwei "Hospitationstage" im Jahr, wo die SL und die stv. SL für ca. 15-20 Min in den Unterricht zufällig ausgewählter K reinschneien (z.B. nach Etagen im Schulgebäude ausgewählt) und dann wieder verschwinden. Man kann danach freiwillig ein Gespräch über diese Momentaufnahme führen.

    Das ist vermutlich das Ergebnis eines Aushandlungsprozess zwischen SL und Lehrerrat. Ich persönlich finde die Grundidee der regelmäßigen Hospitation mit zumindest kurzem Feedback sinnvoll. Obwohl ich von mir selbst glaube, insgesamt noch recht viel meines unterrichtlichen Handelns zu reflektieren, bin ich sehr sicher, dass konstruktive Rückmeldungen von außen meinen Unterricht nachhaltig verbessern könnten.

    Weil Bolzbold scheinbar ausnahmsweise mal keine Lust hat, direkt aus der ADO zu zitieren, darf ich mal ran :).

    Zitat

    §17 Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    Kommentar dazu (hilft dir eher nicht, aber ist vll für Mitlesende interessant):

    Zitat

    2.5 Schulwanderungen und Schulfahrten. Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Grund der Teilzeitbeschäftigung der Teilnahme an einer Klassenfahrt entgegensteht, also etwa bei der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen. Im Einzelfall hat die Teilzeitkraft nachzuweisen, dass ihr die Teilnahme an der Klassenfahrt unmöglich ist.

    Bereits bei der Genehmigung der Dienstreise hat die Schulleitung oder der Schulleiter darauf zu achten, dass Teilzeitkräfte im Verhältnis zur Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden nur in entsprechend gekürzter Zahl an mehrtägigen Veranstaltungen teilnehmen. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, hat für einen innerschulischen Ausgleich insbesondere bei außerunterrichtlichen Aufgaben zu sorgen. [..]

    Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Teilnahme an Klassenfahrten besteht nach der Rechtsprechung [..] nicht.

    Bestätigt also alles bisher für NRW Gesagte!

    Die einladenden Personen kontaktieren, Situation schildern und um Verlegung bitten. In jedem Fall aber vorher überlegen, welche Stelle dir wichtiger ist und da auch kommunizieren, dass du auf jeden Fall auch kommst, wenn eine Verlegung nicht möglich ist, denn grundsätzlich besteht die Gefahr, dass deine Bewerbung recht willkürlich wirkt oder die falsche Motivation ("Hauptsache weg von der Schule") angenommen wird.

    Sorry, aber das war keine Ferndiagnose, sondern eine Aussage deinerseits:

    Aus demselben Grund habe ich mich letzte Woche 5 Tage mit Magen Darm in dir Schule geschleppt.


    Von uns zu verlangen, wir könnten ahnen, dass das psychosomatisch ist, ist zu viel verlangt. Anzukreiden, dass wir es so lesen, wie man es eigentlich nur lesen kann ("klassisch Magen Darm" eben), finde ich vom Ton her unpassend. Auch, weil du hier auf vier Seiten gute, unterstützende Tipps bekommen hast. Alles Gute.

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