Beiträge von Schiri

    Was denkt ihr? Oder bin ich zu "empfindlich"?

    Danke für eure Einschätzungen

    Da du so direkt darum bittest: auf mich wirkt es "zu empfindlich". Scheinbar seid ihr nicht ganz im Reinen auseinander gegangen und du ärgerst dich jetzt. Schließ einfach ab damit, denn was willst du erreichen?


    Eine Entschuldigung erscheint mir unwahrscheinlich und einen Schaden als Grundlage für Schadenersatzansprüche nachzuweisen, dürfte dir schwer fallen, oder?

    Hallo, kurze Nachfrage: Ich wohne im Gebiet der Bezirksregierung Köln, meine Schule liegt im Gebiet der Bezirksregierung Düsseldorf. Meine Einschätzung: abwarten was morgen passiert, evt. dann absagen. Ich bin Angestellter. Ist das so korrekt??, Bitte kurzes Meinungsbild. LG

    Warum solltest du absagen? Das bezieht sich doch nur auf die SuS.


    Edit: Miss Miller war schneller

    10 kW Peak sind rund 35 Platten, jede Platte kann ich locker hochheben. Als Frau. Und so schwer sind die Dachhaken auch nicht, ich denke da kommt man nicht auf 1 t pro 10 kW Peak.

    Unterstützung von mir! Also ich behaupte mal, dass man für ~10kWp heute maximal 23-24 Platten braucht. Das sind dann bei 21,9 kg (unsere Module) doch noch längst keine 1000kg, auch mit UK nicht. Wenn man dann noch überlegt, dass sich das auf ~50m² verteilt, also deutlich unter 20kg/m² belastet, dann würde ich mir bei halbwegs neuen Dächern auch keine Sorgen machen.

    und hat zusätzlich noch eine Klassenarbeit auf den letzten Drücker (ich muss freitags schreiben und dienstags ist Notenschluss bei uns), da entbinden wir sie wenigstens von der Präsenzpflicht bei der Konferenz. Oder bin ich da zu engstirnig?

    Das ist ein Punkt, wo man im aktuellen Fall ggf noch ansetzen könnte. Manche Bundesländer erlauben der SL für besondere Korrekturbelastungen eine Lehrkraft von anderen Aufgaben freizustellen ("Korrekturtag"). In NRW ist der Rechtsrahmen dafür Recht schwammig, da liegt es ausschließlich am Wohlwollen der SL, aber vielleicht sieht das in RLP ja anders aus. Weiß das jemand?


    Ansonsten muss auch klar sein, dass sich deine reduzierte (!) Arbeitszeit nicht erhöht aufgrund dieser Klassenarbeit. Wenn sie also nicht im Rahmen deiner Stundenzahl bus Dienstag machbar ist, dann weise im Gespräch vorher darauf hin (ggf mit der o.g. Bitte um Entlastung) und im Zweifel kommen die Noten halt verspätet.


    Muss man natürlich im Einzelfall abwägen, wie groß die Korrekturbelastung im konkreten Fall ist.

    Hallo zusammen,


    hat jemand von euch einen Tipp für ein schönes großes Ferienhaus für ca 16 Personen? Gern im Umkreis von maximal 2,5 Stunden um Hannover.


    Danke und liebe Grüße

    Wir sind mit ähnlichen Anliegen zuletzt bei Airbnb erfolgreich gewesen.

    Aber die Extratermine müssen auch für Teilzeitkräfte geteilt werden, das heißt an einer von vier Konferenzen solltest du zuhause bleiben dürfen. Da passiert ja sowieso selten etwas relevantes. Das kannst du einfordern.

    Da wir beide in NRW sind: Das lese ich in der ADO etwas anders.

    Zitat

    § 17

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. [..]

    Ich lese das so, dass in der Tat anteilig reduziert werden soll (1), Klassenleitungen, Konferenzen und Prüfungen aber von so hervorgehobener Relevanz sind, dass das da eben nicht immer möglich ist (2). Was "in der Regel" in der Regel bedeutet, wissen wir ja alle: So, wie die SL es will.

    Edit/ Ergänzung: Ich habe gerade mal die kommentierte Version der ADO aufgeschlagen und da steht, dass "soweit sich eine [..] Gesamtbelastung ergibt, die nicht mehr proportional zur Verringerung der Pflichtstundenzahl ist [..] ein Ausgleich etwa durch Entlastung bei der Heranziehung zu Vertretungsunterricht, Aufsichtsführung oder anderen außerunterrichtlichen Aufgaben herbeigeführt" werden soll. Das kann aber auch im darauffolgenden Schuljahr geschehen.

    Zu "in der Regel" steht dort übrigens: "... bedeutet, dass in Ausnahmefällen auf die Teilnahme an Konferenzen [..] verzichtet werden kann" und dass nach Relevanz der Konferenzen differenziert werden soll. Aber, wie oben geschrieben, liegt diese Einschätzung wohl in der Hand der SL.

    Ein letztes Mal^^: Derartige Dinge gehören dann in ein anständiges TZ-Konzept.

    Bei mir sind die Parameter fast identisch! Ich kann deine Sichtweise persönlich also sehr gut nachvollziehen. Meine Antwort stellt ausschließlich die Rechtslage in NRW dar und die ist wie o.g. beschrieben. Ich habe mich schon über mehrere dieser Punkte mit der SL "gestritten", vor allem über den der Mehrarbeit inkl. Klausur. Recht bekommen habe ich seltenst. Lediglich der halbe freie Tag an Studientagen ist ein kleiner Erfolg.


    Kurzfristig sehe ich keine Lösung. Mittelfristig:

    Eine gute Schule hat aber ein Teilzeitkonzept, wo zumindest versucht wird, diese Belastungen entwas zu entschärfen. Bei uns betrifft das z.B. Tandemkonferenzen (macht sucht sich eine andere TZ-Lehrkraft und nur eine:r geht zur Konferenz und informiert den/die andere/n) und reduzierte Anwesenheitszeiten bei Studientagen (z.B. nur vormittags).


    Ansprechpartnerin wäre m.E. hier übrigens auch die Beauftragte für Gleichstellungsfragen.

    Also ich kann nur für NRW sprechen, aber da sind alle von dir genannten Beispiele Dienstpflichten, die zu erfüllen sind. Eine gute Schule hat aber ein Teilzeitkonzept, wo zumindest versucht wird, diese Belastungen entwas zu entschärfen. Bei uns betrifft das z.B. Tandemkonferenzen (macht sucht sich eine andere TZ-Lehrkraft und nur eine:r geht zur Konferenz und informiert den/die andere/n) und reduzierte Anwesenheitszeiten bei Studientagen (z.B. nur vormittags).


    Ansprechpartnerin wäre m.E. hier übrigens auch die Beauftragte für Gleichstellungsfragen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Teilzeit wegen Kitagebüren lohnt. Die steigen in recht engen Stufen. Da spart man nur, wenn man die wenigen Stunden mit Großeltern ohne Kita abdecken kann/ möchte.

    Tatsächlich lohnt es sich aber, da genau nachzurechnen. Ich habe einmal bewusst eine Stunde weniger gemacht, als geplant, weil wir sonst im Jahreseinkommen in die nächtste Gehaltsstufe gesprungen wären, was fast 1800€ Kitakosten ausgemacht hätte - da hätte sich das Arbeiten wirklich kaum gelohnt.


    (Ironie der Geschichte: Im Dezember gab es dann die dicke Nachzahlung wegen der hier vielfach diskutierten Familienzuschläge und schwupps, durften wir dem Kita-Träger natürlich alles nachzahlen;()

    Während ich alles grundsätzlich wie Moebius sehe (vor allem aber den Teil, dass der Rechtsweg dir hier in der Sache wohl kaum was bringen wird), musst du dich doch echt fragen, ob hier Aufwand und Ertrag irgendwie in Relation stehen. Du würdest also Kosten und Zeit investieren, um das Geld vielleicht (!) am Ende 1-2 Monate schneller zu bekommen? Kann ich nicht nachvollziehen.

    Naja, das liegt daran, dass der Begriff "Revision" meist falsch verwendet wird, z.B. auch für die Unterrichtsbesuche im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung.

    Das Beratungsgespräch für A15-Stellen ist übrigens nur noch für (stellvertretende) Schulleitungsstellen an Unterricht gebunden.

    A) stimmt

    B) Kommt auf den Dezernenten an, wie ich aus erster Hand weiß ;)

    Wie süß. Glaubst du wirklich, dass dein Gutachten besser oder schlechter wird, je nachdem, was du da konkret für Stunden zeigst?

    Beim Stichwort "Revision" (Originalbeitrag) gehört neben dem Unterricht ja auch die Beratung, die oft durch UB einer anderen Lehrkraft und deren Nachbesprechung umgesetzt wird, und ein schulfachliches Gespräch dazu. Vor allem bei ersterem fällt wohl auf, ob man Kriterien guten Unterrichts kennt und das Wissen auch anwenden kann. Genauso natürlich beim eigenen Unterricht.


    Dass bei der Gesamtbewertung auch andere Kriterien eine Rolle spielen und es sich dabei nicht nur um objektiv nachvollziehbare Dinge handelt, will ich ja nicht in Frage stellen aber oft genug erlebe ich in meinem Umfeld Verfahren, die tatsächlich fair und ergebnisoffen sind ;).

    Für NRW würde ich als Zusammenfassung mal den zweiten Bereichs des Referenzrahmens Schulqualität anschauen und überlegen, was davon in meinem Unterricht schon gut läuft, was ich vielleicht noch verbessern kann. In UBs würde ich diese Sachen möglichst umfassend berücksichtigen aber auch die Klassiker (Meyer, Helmke) etc zu Rate ziehen. Manchen helfen wohl auch die Beobachtungsbögen der QA.


    Ansonsten: Kollegiale Hospitation! Kann sicherlich helfen, unbewusste Routinen (sofern sie denn nicht positiv sind) aufzubrechen!

    Nach der Schulmail von gestern und der Diskussion hier, hab ich meine SL eben einfach mal gefragt, ob ich ein Wichtelgeschenk von einer einzeln identifizierbaren Person annehmen darf (Wert unter 10€): Nein.

    Nur so als weiterer Einzelfall, um sich ein Gesamtbild zu machen und, wenn ich das hier alles so lese, um manche Lehrkräfte vielleicht noch weiter zu sensibilisieren.

    Auto leasen wäre ja so gar nicht meins.. da zahlt man ohne dass man am Ende etwas "erhält".. naja, aber vielleicht rechnet es sich ja für Leute die das irgendwie verrechnen können.. aber als Lehrerin wüsste nicht wie..

    Oder für Leute, die rechnen können. Es gibt immer mal wieder Leasing-Deals, die sind wahrscheinlich rentabler als Kaufen/Verkaufen im gleichen Zeitraum.


    Meins wäre es auch nicht, aber das kann durchaus sinnvoll sein.

    Mir ist ein Fall bekannt, wo quasi in der Elternzeit ein isolierter Tag für das Revisionsverfahren gemacht wurde. Das war aber mit Freiwilligkeit des Bewerbers verbunden. Ich glaube, bei so einer speziellen Frage (und ganz unabhängig davon sowieso) würde ich den/die zuständige/n Dezernenten/ Dezernentin kontaktieren!

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