Aber die Extratermine müssen auch für Teilzeitkräfte geteilt werden, das heißt an einer von vier Konferenzen solltest du zuhause bleiben dürfen. Da passiert ja sowieso selten etwas relevantes. Das kannst du einfordern.
Da wir beide in NRW sind: Das lese ich in der ADO etwas anders.
Zitat
§ 17
Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer
(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. [..]
Ich lese das so, dass in der Tat anteilig reduziert werden soll (1), Klassenleitungen, Konferenzen und Prüfungen aber von so hervorgehobener Relevanz sind, dass das da eben nicht immer möglich ist (2). Was "in der Regel" in der Regel bedeutet, wissen wir ja alle: So, wie die SL es will.
Edit/ Ergänzung: Ich habe gerade mal die kommentierte Version der ADO aufgeschlagen und da steht, dass "soweit sich eine [..] Gesamtbelastung ergibt, die nicht mehr proportional zur Verringerung der Pflichtstundenzahl ist [..] ein Ausgleich etwa durch Entlastung bei der Heranziehung zu Vertretungsunterricht, Aufsichtsführung oder anderen außerunterrichtlichen Aufgaben herbeigeführt" werden soll. Das kann aber auch im darauffolgenden Schuljahr geschehen.
Zu "in der Regel" steht dort übrigens: "... bedeutet, dass in Ausnahmefällen auf die Teilnahme an Konferenzen [..] verzichtet werden kann" und dass nach Relevanz der Konferenzen differenziert werden soll. Aber, wie oben geschrieben, liegt diese Einschätzung wohl in der Hand der SL.
Ein letztes Mal: Derartige Dinge gehören dann in ein anständiges TZ-Konzept.