Teilzeitanträge NRW - immer mindestens 6 Monate Frist?

  • Liebe Community,


    aus persönlichen Gründen (Eltern zunehmend mit dem Haus überfordert) würde ich gerne ein paar Stunden reduzieren und das möglichst rasch.

    Mein letzter Antrag, NRW, wurde von der Schulleitung nicht befürwortet, weil aus ihrer Sicht keine triftigen Gründe vorliegen würden. Angeblich würden ihr dann bei Genehmigung keine weiteren Lehrkraftstellen zugewiesen.

    Deshalb meine Fragen:


    1) gibt es aktuell, selbst bei Genehmigung, die Möglichkeit, schon vor Beginn des nächsten Schuljahres offiziell weniger Stunden zu arbeiten?


    2) Werden aktuell die TZ Anträge in NRW immer noch so rigide negativ beschieden, wenn man keine Kinder und keine Eltern mit attestierter Pflegebedürftigkeit hat?


    Ich persönlich brauche das viele Geld gar nicht, liegt eh nur auf dem Konto, würde aber so gerne mehr Zeit zB mit meinen Eltern verbringen.

  • Angeblich würden ihr dann bei Genehmigung keine weiteren Lehrkraftstellen zugewiesen.

    Dieses Argument kenne ich zumindest von anderen SL auch... wahrscheinlich ist zumindest ein bisschen was dran.


    1) nicht dass ich wüsste

    2) mein subjektives Empfinden ist (leider), dass es auch auf die/den Sachbearbeiter:in ankommt (und natürlich die Region).

    Alles Gute!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Also bleibt im Zweifel nur der Gang zum Arzt und der gelbe Schein?

    Verstehe ich das so, dass Du Dich im Zweifelsfall krankschreiben lassen würdest ohne vorliegende Erkrankung?

    Eine saubere Alternative wäre, ein Attest eines Arztes beizubringen, das die Überforderung Deiner Eltern durch konkrete medizinische Einschränkungen belegt. Ggf. könnten Deine Eltern eine Pflegestufe beantragen, womit Du nach § 64 LBG entsprechend dann Dein Deputat reduzieren könntest.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Man muss vielleicht auch nicht immer gleich ein Vortäuschen und einen "gravierenden Dienstpflichtverstoß" unterstellen.
    Vielleicht, und so klingt das im Ausgangspost, ist die TE gerade von der Situation massiv überfordert und weiß nicht, wie sie das alles stemmen soll. In so einem Fall würde jeder Arzt entsprechende Maßnahmen ergreifen, das hat dann überhaupt nichts mit dem "Vortäuschen einer Erkrankung" oder einem "Krankschreiben ohne vorliegen einer Erkrankung" zu tun.

    Es gibt im Beamtentum übrigens auch eine Pflicht zur Erhaltung der Gesundheit. Die wird aber von Leitungsseite komischerweise nie im Kontext des Begriffes "Dienstpflichtverstoß" herangezogen.

    Völlig anders ist es natürlich, wenn jemand sagt, er hat keine Lust so viel zu arbeiten, dann lässt er sich lieber krankschreiben. Dann bin ich natürlich ganz bei euch.

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