Beiträge von MrsPace

    Ich hab dazu mal wieder eine lustige Anekdote: „Mrs Pace, wir haben heute schon gefrühstückt, einen Film geschaut und waren Kaffee trinken. Was machen Sie heute noch mit uns?“ - „Unterricht. Das hatten Sie heute ja offenbar noch nicht.“

    Mit meinen Englisch-Klassen schaue ich ggf. mal A Christmas Carol von Dickens. Das ist finde ich schon ein Stück englische Kultur, die man kennen sollte.

    Gespräche 1-16 mit den involvierten Personen ;)

    Im Ernst: bevor man wegen so etwas eine Überlastungszeige auf den Weg bringt, sind Gespräche mit Sicherheit wesentlich schneller, weniger aufwendig und zielführender.

    Vor allem: Was folgt denn auf eine Überlastungsanzeige? Wenn du Pech hast, verschwindet sie bei der übergeordneten Stelle in irgendeiner Schublade. Wenn sie diese übergeordnete Stelle überhaupt je erreicht. In der Theorie ja, aber in der Praxis bringt das meiner Erfahrung nach wenig.

    (Und selbst wenn die Überlastungsanzeige an der übergeordneten Stelle ankommt UND bearbeitet wird, werden die nichts Anderes tun als beim Schulleiter anzurufen, dass er eine Lösung finden soll. Und dann kann man auch direkt miteinander sprechen.)

    Den Antrag auf Umsetzung kannst du auf jeden Fall stellen. Du hast ja nichts zu verlieren. Gegebenenfalls kann man auch mal persönlich bei den Entscheidern vorsprechen. Ich finde auch, dass man das heutzutage nicht mehr "einfach so" verlangen kann, sein komplettes Leben umzuschmeißen!

    Bei uns war es damals sehr ähnlich. Mein Mann saß hier beruflich schon im Sattel. Dann bekam ich eine Schulzuweisung in einen über 90km entfernten Ort. Umziehen kam nicht infrage. Hätte auch wenig Sinn gemacht, da wir am Seminarort wohnten und Di und Do Seminar war. Auto hatten wir nur eins und konnten uns auch kein zweites leisten, weil mein Mann ja Alleinverdiener war. Mit den Öffis war die Schule nicht pünktlich vor der 1. Stunde zu erreichen. Ich habe meine Situation so geschildert und erhielt dann eine Schulzuweisung an eine nähere Schule.

    genau, zwei Fächer braucht es. Meiner Auffassung nach würde ich ja als Fächer zumindest Psychologie und Sozialpädagogik haben, da ich beides getrennt studiert habe. Aus Sozialer Arbeit könnte man vllt. noch Politik/Gesellschaftskunde (oder wie auch immer das im jeweiligen BL genannt wird) ableiten. Was heißt SGG? :)

    Ja, aber du brauchst zwei Fächer, die an den Schulen auch als "getrennte" Fächer unterrichtet werden, z.B. Päd. und Englisch, Päd und Deutsch, etc. Ob man aus Sozialer Arbeit GGk herleiten könnte, weiß ich nicht. Da kommt es eben auf die ECTS-Punkte an. Deswegen würde ich konkret an besagter Stelle nachfragen BEVOR du den Master beginnst, damit du ggf. noch Veranstaltungen zusätzlich belegen kannst, damit es dann mit den ECTS-Punkten reicht. SGG = Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium.

    weisst du zufällig ob die von dir erwähnte Schule ins Kriterium 3 laut Zulassungsraster passt? Nach Kriterium 3 kann man nämlich auch mit dem Bachelor unterrichten. Den habe ich ja

    Ziemlich sicher nicht. Du kannst im gehobenen Dienst nicht oberhalb der Fachhochschulreife unterrichten, d.h. es fiele dann Unterrichten im Beruflichen Gymnasium, also wie z.B. SGG, flach. Das steht auch hier:

    "Der unterrichtliche Einsatz ist auf die Berufsfachschule für Kinderpflege, die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik eingeschränkt."

    Die Schule die ich im Sinn habe braucht Päd eigentlich "nur" fürs SGG.

    Generell würde ich dir nicht empfehlen über eine Öffnungsklausel zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Du schränkst dich da zu sehr ein. Nicht nur, was das Unterrichten betrifft sondern auch was die Aufstiegsmöglichkeiten betrifft. Du könntest zwar im Nachgang einen Aufstiegslehrgang machen, der dauert aber WIEDER drei Jahre. Dann machst du lieber gleich das Masterstudium.

    Viele SGGs haben das Profilfach "Pädagogik und Psychologie". Das wäre doch passend, oder? Ich würde auch direkt beim RP nachfragen, welchen Master du benötigst. Für den Seiten-/Quereinstieg werden die ECTS-Punkte nachgezählt, also wäre es schon wichtig, das genau zu wissen. Vor allem: Es müssen ja im Endeffekt zwei Fächer bei rum kommen. Ein Fach reicht nicht dafür.

    Falls es dich tatsächlich nach Freiburg verschlagen sollte, wüsste ich schon eine Schule die dringenden Bedarf hätte.

    Solange der Kollege selbst nicht einsieht, dass er ein Problem hat, wird sich nichts verändern. Ihr habt getan, was ihr konntet. Das Einzige, das ich tatsächlich noch machen würde, ist Anzeige erstatten wegen Alkohol am Steuer. Ab 1,1 Promille (und das dürfte er locker haben, wenn er Pegeltrinker ist) ist das eine Straftat. Und da wundert es mich ehrlich gesagt, warum man da solange zuschaut... Es werden laufend andere Menschen gefährdet und man schaut zu? Also das entzieht sich nun wirklich meinem Verständnis.

    Alles Andere (Suchtberatung, etc.) finde ich auch ein bisschen übergriffig, ehrlich gesagt. Bei einem Kettenraucher würde das auch Keinem einfallen, die Suchtberatung anzurufen...

    Kleine Anekdote an dieser Stelle: Ich habe mal aus Versehen das Handy eines Schülers über's Wochenende in meine Heimatstadt mitgenommen. Der Schüler hat es vergessen nach dem Unterricht abzuholen und ich habe vergessen, dass es noch in meiner Tasche ist. Auf der Zugfahrt hatte ich mich noch gewundert, dass ständig in irgendeiner Tasche ein Handy klingelt und keiner ran geht. Hab dann erst hinter Stuttgart gemerkt, dass ich das Handy von dem Schüler noch in der Tasche hatte.

    Dieser war dann das ganze WE ohne Handy und dementsprechend eingeschränkt. Verabreden mit Freunden ging ja nicht. Er saß wohl das ganze WE zuhause. Zu allem Übel war dann natürlich am Montag der Akku leer UND er wusste die PIN seiner SIM nicht mehr. Ergo musste er beim Kundenservice anrufen, etc.

    Vorteil war, dass in dieser Klasse danach nie mehr Jemand am Handy gespielt hat. :teufel:

    Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.

    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

    Eine Freundin erzählte mir unlängst, dass im Rahmen der GLK beschlossen wurde, dass mit jeder Klasse jedes Jahr (also 5-13) eine mehrtägige Fahrt unternommen werden muss. Die lieben Kleinen hätten ja soviel verpasst wegen Covid… Mit den 11. Klassen geht es jedes Jahr für drei Wochen nach Australien. Dafür geht eine Schulwoche und zwei Wochen Pfingstferien drauf. Jede Lehrkraft muss 3.000€ aus eigener Tasche bezahlen. Meine Freundin hätte vergangenes Jahr mitgehen sollen, weil sie da eben Klassenlehrerin einer 11. Klasse war. Sie konnte und wollte aber nicht. Ich hab ihr dann empfohlen, sich diese Dienstanweisung schriftlich geben zu lassen. Zack, war sie raus aus der Nummer. :gruss:

    müsste ich meine Tochter also an allen Tagen bis 16.30 Uhr im Hort anmelden bzw sie diese dann auch dort verbringen, damit ich die Zusatztermine halbwegs abfangen kann.

    Ja, dann passt's doch. Wenn die Konferenz länger als angesetzt geht, geht man halt früher. Da wäre ich dann echt schmerzlos.

    Das finde ich eine Frechheit von Seiten der Schule bzw. der Stundenplaner*innen, junge Kolleg*innen derart zu verheizen, muss ich sagen! Wir haben an meiner Schule zum Glück ein Stundenplankonzept, nach dem u. a. niemand mit VZ-Stelle mehr als max. dreimal die Woche "Hohlstunden" haben soll. Dieses Schuljahr haben es die Stundenplaner*innen sogar geschafft, dass nur ein paar einzelne KuK zweimal die Woche eine Doppelstunde als "Hohlstunde" im Plan haben; die überwiegende Mehrheit hat gar keine oder nur eine Doppelstunde "Hohlstunde". Und es gibt schon seit Jahren KuK, die trotz VZ-Stelle einen unterrichtsfreien Tag pro Woche haben (wir haben weder Abend- noch Samstagsunterricht haben).

    Wir sind eine sehr spezialisierte Schule und haben eh schon unglaublich viele Einschränkungen auf den Stundenplan. Das auf diese Art und Weise noch weiter einzuschränken funktioniert leider nicht. Sonst kommt gar nix Händelbares mehr raus.

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