Beiträge von MarPhy

    Ja, dahinter steckt letztlich die Annahme einer normalverteilten Leistungsdichte in einem Kollegium, so wie wir das ja auch in den Klassen beim Bewertungsmaßstab zumindest implizit annehmen.

    Bei uns in Thüringen dürfen maximal 10% auf Note 1 und 20% auf Note 2 entfallen.

    Würde mir wünschen, dass wir gleiche Vorgaben beim Abi hätten ;)

    Bedeutet das, dass die Bewertung eben nicht nach Worturteil erfolgt, sondern die bewertende Person gucken muss, dass 60% des Kollegiums so viele Unterpunkte erhalten müssen, dass sie am Ende irgendwie auf 6-10 Gesamtpunkte kommen? Und hat die Regelbeurteilung eurer Einschätzung /Erfahrung nach überhaupt eine Relevanz fürs weitere Berufsleben?

    Ist bei uns in Thüringen (mit leicht anderer Notenskala genauso). Ist halt maximal demotivierend und intransparent, wem dann da die 10% guten Noten zugeschustert werden. Aber da mit A13 für alle gleichzeitig A14 für keinen kam, isses auch egal. Und wenn ne Stelle in der SL ausgeschrieben ist, ist man oft der einzige Bewerber und damit nicht selten der beste ;)

    Für mich ist ein Vorteil des Lehrerberufs, dass ich die Arbeit in weniger als der veranschlagten Zeit erledigen kann. Kommt die Erfassung muss ich wohl dokumentieren, dass ich mal wieder zwei Stunden an der Optimierung eines Arbeitsblattes gesessen hätte.

    Ich bin noch im Berufseinstieg, aber dieser Zustand ist für mich absehbar und die einzige Möglichkeit, meinen Stundenlohn mit zunehmender Erfahrung in einen meiner Meinung nach angemessenen Umfang zu steigern.

    Von den Tarifverhandlungen ist das ja nicht zu erwarten.

    Das finde ich einfach nur großartig. Wir sollten alle so konsequenz und mutig sein!

    Ich glaube nicht, dass sich die Ergebnisse signifikant von dem Unterscheiden, was eine "volle Korrektur" ergeben würde. Egal wie genau man die macht, am Ende muss es in eine von 6 Schubladen. "Nahezu perfekt" und "mega beschissen" sind leicht zu erkennen. Und dazwischen? Augenmaß!
    Ja, ist nicht transparent. Obwohl...ungefähr so transparent wie ein Blitzerfoto. Rohmessdaten? Vielleicht mit Anwalt! Auf eigene Kosten versteht sich ;)

    In Thüringen gibt es keine "Abteilungsleitungen", höchstens an Schulen mit mehren Schulteilen. Eher gibt es "Lehrer mit Schulleitungsaufgaben" und die kriegen dann Stunden aus dem Schulleitungspool, je nach dem wie viele Aufgaben übernommen werden. Dieser Pool beträgt maximal 50% der Anrechnungsstunden, die die Schule erhält.

    Heißt: Wenn jemand anders als der Direx oder Stellvertreter plant, kriegt der Planer dafür Stunden und der Direx bzw. Stellvertreter muss mehr unterrichten.

    Das ist eine steile These (und m.E. unhaltbar) in Anbetracht dessen, dass Thüringens Beamtenbesoldung auch unter Berücksichtigung dieser Anrechnung noch immer eines der Bundesländer mit eher überdurchschnittlicher Besoldung bei gleichzeitig unterdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten ist.

    Find ich nicht. Man hat Anfang 2023 ja nicht aus purer Großzügigkeit erhöht, sondern weil man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Besoldung andersfalls nicht Verfassungsgemäß ist. Bei der Teuerung seit Anfang 2023 und der Erhöhung des Bürgergeldes MUSS die Besoldung auch 2024 erneut angepasst werden.

    Verdi ist Verhandlungsführer beim TVL, nicht die GEW.


    Die 4,1% für Beamte 'on top' in Sachsen hätte es übrigens wahrscheinlich auch bei einem besseren Verhandlungsergebnis gegeben (formal ist das ja auch keine Übertragung des Tarifergebnissen, sondern eine Maßnahme zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation)

    In Thüringen wird die Erhöhung zur Amtsangemessenen Besoldung von Anfang 2023 auf den Abschluss angerechnet, was direkt die Verfassungswidrigkeit der Besoldung für 2024 mit sich bringt. Aber da muss man ja erstmal Widerspruch erheben und klagen....

    Wenn du Lehrkraft in Bayern bist, wirst du doch die einschlägigen Verordnungen kennen (oder solltest sie eh schnellstmöglich nachlesen).


    Polizei einschalten? Ggf. vorher mal in der Schule anrufen.

    Der Termin beim Arzt könnte ja auch nicht wahrgenommen werden, wenn die Lehrkraft das Nachsitzen angekündigt hat. Schließlich fragt sie dabei nicht um Erlaubnis, sondern setzt lediglich in Kenntnis.


    Ich halte die Information der Eltern durch die SuS für sehr ungünstig. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass der Lehrkraft keinerlei Konsequenzen drohen.

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