Beiträge von MarPhy

    Beförderungen sind keine Belohnungen für artig sein, um es einmal überspitzt darzustellen. (Diesem Irrglauben bin ich selbst lange anheim gefallen.)

    Wie würdest du es eher ausdrücken?


    Ich komme aus einem Bundesland, wo es A14 und aufwärts eh nur für Funktionsstellen gibt (also Oberstufenleiter, SL, Stellv. SL). Hier machst du also die Führungskräftequalifizierung (oder auch nicht) und bewirbst dich einfach.
    Frage ist halt, wer die Stellen dann bekommt. So richtig transparent ist das Verfahren irgendwie nicht.

    Musst du bei der Bewerbung nen Lebenslauf abgeben? Da würde ich es auf jeden Fall schonmal mit angeben. Und dann natürlich den offiziellen Genehmigungsweg gehen. Wobei ich nicht so recht sehe, dass sie es einem dann noch verbieten können. Der Nebenjob war ja vorher da und sie haben dich damit eingestellt und ggf. verbeamtet. Aber anzeigen würd ichs. Und lieber in der entsprechenden Stelle anrufen und erst dann das Formular ausfüllen. Oft sind die Menschen da echt nett und es genehmigt sich leichter, wenn klar ist, was damit gemeint ist.

    In Thüringen wurde das bereits eingeführt, nennt sich "Alimentativer Ergänzungszuschlag", oder auch "Herdprämie".

    In Familien wo ein Mensch (lohn)arbeitet, aber der andere nicht, gibt es Betrag X dazu.


    Wurde vor vielen Jahren schonmal abgeschafft, weil geht ja gar nicht, Alimentationsprinzip undso, und wird jetzt wieder eingeführt, eben um die Abstände schönrechnen zu können.

    Und wieder ein Beispiel, warum es nicht klug ist, sich direkt verbeamten zu lassen. Lieber erstmal nur anstellen lassen, Schule abchecken und danach den Antrag stellen. Kostet einen zwar 500-800 Euro im Monat, aber man hat seinen Seelenfrieden.

    Auch am Gymnasium ist "Ihr seid hier am Gymnasium, zum Abitur gehört Mathe und im Lehrplan steht..." eine völlig legitime Art und Weise, ein Thema zu legitimieren. Die SuS haben schlicht keine Kompetenz, die Relevanz eines Themas für ihr späteres Leben angemessen einzuschätzen und es ist auch nicht Aufgabe von Schule, spezifisch auf eine spätere "Verwendung" vorzubereiten.

    Joar, die Versorgung stimmt nicht. Und genau deshalb ist es halt ein Problem, wenn es jetzt jemand diese Stelle bekommt und sie dann absehbar nicht ausfüllt. Wer übernimmt dann die restlichen 30%? Auf dem Papier ist der Bedarf dann gedeckt, die Stunden hält aber niemand.


    Aber weder ist es die Schuld der TE noch ihres SL. Letzterer muss halt irgendwie bestmöglich den Unterricht abdecken und deshalb warb ich für Verständnis, die KuK zu Vollzeitarbeit zu motivieren.

    Wenn "plötzlich" alle Kollegen von Teilzeit auf Vollzeit wechseln würden (Wie wahrscheinlich wäre dieses Szenario überhaupt?), wären sicher Doppelsteckungen oder Abordnungen nötig. Auch das kann man aber im Kollegium besprechen, ohne dass gleich jemand das Gefühl hat, er werde gegangen. Hier ist Kommunikation der Schlüssel.

    Oder es könnte endlich mal aller Unterricht stattfinden, und wenn jemand krank ist, vertreten werden, ohne das Mehrarbeit geleistet werden muss.


    Momentan wird die Teilzeit Einzelner nämlich unter anderem durch die 3 "kostenlosen" Mehrarbeitsstunden der anwesenden Kolleg*Innen ermöglicht. Und natürlich durch die vorgesehene Reserve, die dann regelmäßig zur Krankheitsvertretung fehlt, weil sie schon den regulären Unterricht abdecken muss.
    Idealerweise hätte jeder Kollege einfach 2-3 Minusstunden im Plan, die würden für Krankheitsvertetung und sonstige Projekte genutzt werden. Stattdessen gibt es Mehrarbeit und Unterrichtsausfall. Aber das ist nicht die Schuld der Teilzeitkolleg*Innen, sondern ein Systemproblem.

    Versteh doch: Das eine ist ein schulorganisatorisches Problem, das andere dein Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und genau dieses Spannungsfeld muss ein Schulleiter eben irgendwie austarieren. Dass er dich motivieren möchte, eher Vollzeit zu gehen, ist nachvollziehbar, er muss den Laden da irgendwie am laufen halten. Zwingen kann er dich aber, wie du selbst festgestellt hast, nicht. Er kann aber aus einer zu besetzenden Vollzeitstelle nicht einfach einfach zwei Teilzeitstellen machen, wenn er also jemanden nimmt, der per se sagt "Mehr als 70% mach ich nicht", reißt er sich ein 30%iges Loch in die Personalplanung. Denn wenn du die Stelle einmal hast, bist du in der Regel unkündbar. Sicher besser als gar nichts, aber auch nicht das Optimum, wenn man versucht, den Unterricht abzudecken.

    Wenn nämlich das ganze Kollegium aus Leuten besteht, die wegen Kindern und Pflege und anderen rechtfertigenden Gründen nur Teilzeit arbeiten, ist die Schule personell auf dem Papier voll besetzt, de facto vielleicht zur Hälfte. Und alle diejenigen, die vielleicht aus Gründen einer alternativen Lebensgestaltung auch mal in Teilzeit gehen wollen, schauen sowieso in die Röhre.

    Das Problem ist zumindest in meinem Bundesland einfach das folgende:

    Die Schule bekommt nach Schüler- und Klassenzahl eine gewisse Anzahl Lehrerwochenstunden und damit Stellen. Damit es einfach zu rechnen ist, sagen wir mal 1300 LWS inkl. einer kleinen Reserve für etwaige Ausfälle.

    Jede Stelle ist per se erstmal eine Vollzeitstelle, weil der Beamte ja jeder Zeit das Recht hat, Vollzeit zu arbeiten. Macht bei 26h Unterrichtsverpflichtung genau 50 Leute. Wenn davon jetzt 10 Leute 50% Teilzeit machen, fehlen plötzlich 130 LWS. Könnte man ja jetzt einfach noch 5 Leute einstellen (wenn es denn Bewerber*Innen gäbe), aber was macht man dann, wenn nach den Sommerferien die Teilzeitkolleg*Innen mit 100% wiederkommen, weil die Kinder aus dem Haus sind? Wen entlasse ich dann? Wer kriegt die Minusstunden?

    Es gibt bei uns im Schuldienst schlicht keine 50%-Stellen.


    Anders ist das bei gewöhnlichen Angestellten in Unternehmen. Wenn ich da ne bestimmte Stundenzahl im Arbeitsvertrag stehen habe, meinetwegen 20 pro Woche, habe ich nicht per se das Recht, spontan doch einfach Vollzeit zu kommen.

    Ja, dahinter steckt letztlich die Annahme einer normalverteilten Leistungsdichte in einem Kollegium, so wie wir das ja auch in den Klassen beim Bewertungsmaßstab zumindest implizit annehmen.

    Bei uns in Thüringen dürfen maximal 10% auf Note 1 und 20% auf Note 2 entfallen.

    Würde mir wünschen, dass wir gleiche Vorgaben beim Abi hätten ;)

Werbung