Ich habe genau so argumentiert, zwar für 2021, aber egal. Erst wurden nur 1250€ anerkannt, dann verwiesen auf Schulschließungen, damit wurde für diese Monate unbegrenzt anerkannt. Sah dann so aus:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
gegen den Festsetzungsbescheid vom DATUM lege ich hiermit Einspruch ein. Zur Begründnung:
Arbeitszimmer:
Entgegen der Aussage im Festsetzungsbescheid stellte das heimische Arbeitszimmer in den Monaten Januar und Februar des Jahres 2021 den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar. In dieser Zeit waren die Schulen in Thüringen pandemiebedingt geschlossen. Ich habe meine Klassen in dieser Zeit von zuhause über das Internet unterrichtet.
Als Beleg für die Schulschließungen hier zwei Pressemitteilungen des Ministeriums:
https://bildung.thueringen.de/…rferien-werden-verschoben
https://bildung.thueringen.de/…nschliessungen-im-februar
Dass mir in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat mein Schulleiter bereits im Jahr 2020 bestätigt, die Situation ist unverändert. Außerdem gibt es in der Schule keine hinreichende Internetverbindung.
Daher sind die Kosten für das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit für 2 von 12 Monaten unbegrenzt absetzbar, ich errechne: 2/12*GESAMTKOSTEN = X Euro
Demzufolge X€ für die Monate Januar und Februar, und insgesamt 1250€ für die Monate März bis Dezember, in denen meine Haupttätigtkeit, das Unterrichten junger Menschen, wieder aus der Schule heraus erfolgen konnte. Macht in Summe 1250+X € für das häusliche Arbeitszimmer."