Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.
Ehrlicher und zumindest ein Lernanlass wäre es, der Beurlaubung nicht statt zu geben und auf die dann folgende Krankmeldung eine kurze Belehrung zum Umgang mit angekündigten Erkrankungen im Arbeitsrecht zu geben. Dann hat der Schüler zumindest die Chance, etwas für das spätere Leben daraus mitzunehmen.