Alles klar - dann sind wir uns ja zumindest im wissenschaftlichen Teil einig, das freut mich ![]()
Was das Verfassungsrecht angeht: mein Verweis bezog sich ausschließlich auf die Frage, ob geschlechtliche Selbstzuordnung als Persönlichkeitsaspekt grundsätzlich anerkannt ist - nicht auf irgendeine "Verbindlichkeit" für die Klausursituation. Die Rechtsdetails sind für die konkrete Bewertungsfrage aus meiner Sicht ohnehin nachrangig.
Für die schulische Praxis bleibt mein Punkt daher schlicht: Wenn ein Text eine Figur konsistent referenziert, folgt die Analyse dieser Setzung. Alles andere war Ergänzung, nicht Ausgangspunkt.
Und ja, wir müssen uns nicht weiter drehen. Für mich ist der Austausch hiermit auch rund.
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...allerdings habe ich so sinniert, wie man wohl damit umginge, würde ein Elternteil eine ähnliche Diskussion vom Stapel brechen. Was ich online zu diskutieren gewillt bin, wenn ich eigentlich anderes tun sollte, ist ja eine Sache, im realen Berufsleben hätte ich darauf allerdings vermutlich weniger Lust und schon gar keine Bereitschaft.
Könnte potentiell ätzend sein.