Beiträge von aus SH

    PS: Da du explizit nach Erlassen gefragt hast: In NDS ist z.B. bereits in der Verordnung (über Erlassen angesiedelt) über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (.....) geregelt, dass

    Ähnliche Regelungen habe ich auch in anderen Bundesländern schon gelesen, bei euch in SH z.B. in der Juristenausbildung.

    Es mag den Einwand von weiter oben geben, diese Regelung gelte nur für die Juristenausbildung und nicht für Schule, da es eine solche explizite Regelung in den für Schule relevanten Verordnungen nicht geben. Daher nur als Hinweis: Es wird im landesspezifischen Prüfungsrecht explizit an mindestens einer Stelle explizit erwähnt, dass Täuschungen auch erst im Nachgang auffallen können und dürfen. Die Nichterwähnung in anderen Quellen verhindert aber wiederum gerade nicht, dass dies dennoch möglich ist. Bei Zweifeln möge gerne einmal erklärt werden, wie die explizite Zulässigkeit eines erst später erbrachten Beweises im Prüfungsrecht des Landes an einer Stelle mit einer behaupteten Unzulässigkeit an anderer Stelle zusammenpassen soll.

    Die Lehrkräfte in SH sind alle unfähig und/oder dumm. Das nehme ich jetzt aus deinen Ausführungen mit.

    Das Problem scheint darin zu liegen, dass sich viele am Mythos des "auf der frischen Tat zu ertappen" festhalten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtssicheres Beweisverfahren und daran ändert auch das Hörensagen über Schulleitungen, die sich damit nicht auseinandersetzen wollen, erst einmal nichts. Und nur weil er vlt. mal in einem Fall "einkassiert" wurde, bedeutet es gerade nicht, dass er nicht verwendet werden kann und vor Verwaltungsgerichten nicht zu halten wäre.

    Wieso "Hörensagen über Schulleitungen"?

    Selbst wenn es die Schulleitungen wären, die quasi nichts tun wollen, dann könnten wir einfachen Lehrkräfte ja auch nichts tun und müssten die Entscheidungen hinnehmen. Wenn ich 0 Punkte vergeben und damit das Risiko einer Klage eingehen wollte, dann würde das ja nichts ändern, wenn die Schulleitung mir genau das untersagt.

    Es geht zweimal gut und beim dritten Mal fällt es auf und dann wird es eklig - nicht für uns; für diejenigen, die schummeln. So intelligent sind sie dann doch nicht, dass sie auf Dauer damit durchkommen.

    Wir hatten den Fall, dass eine Schülerin so ihr Abitur bestanden hat. Da die drei Abitur-Klausuren, in denen sie KI verwendet hat, sehr dicht beieinander geschrieben wurden und der Betrug erst hinterher auffiel, kam sie damit durch. Sie brauchte in der mündlichen Prüfung nur noch einen Punkt ... Andere S*S waren ehrlich und sind durchgefallen.

    Weil hier einige auf geltendes Recht verwiesen haben, in diesem Fall wurden natürlich höhere Instanzen angerufen. Aber die haben die Schülerin "durchgewunken".

    Das Ministerium schwafelt immer von anderen Prüfungsformaten, aber Tatsache ist, dass die da oben verantwortlich sind. Wenn die Vorgaben lauten, dass wir die S*S auf die Abitur-Prüfungsformate und -Bedingungen vorbereiten sollen, dann hilft es uns gar nicht, wenn wir andere Leistungskontrollformate anwenden.

    Interessanterweise kennen die Gerichte in SH sehr wohl den Beweis des ersten Anscheins, wie in einigen einschlägigen Urteilen auch aus anderen Rechtsgebieten zu sehen ist (z.B. OLG SH im Berufungsverfahren gegen ein Schadensersatzurteil im Verkehrsrecht). Mir wäre neu, dass einfache Erlasse in der Verwaltung (oder gar nur Ansagen von Schulleitungen) die Beweisführung im Prozess verbieten können.

    Da ich mich auf die Aussagen unserer Oberstufenleitung verlasse, scheint es ja auch in SH bereits gewisse Vorfälle gegeben zu haben, die es bis auf die höchste Entscheidungsebene im Ministerium geschafft haben. Der Beweis des ersten Anscheins wurde in diesem Kontext höchstwahrscheinlich schon einmal als ungenügend bewertet, weshalb es für uns unten an der Basis gilt: in flagranti erwischen oder Geständnis.

    Fragt man eine KI (habe ich auch getan), dann kommen dort nur Allgemeinplätze raus, mit dem wenig anzufangen ist.

    Weil bei uns kolportiert wird, dass es in anderen Bundesländern bereits sinnvolle Regelungen gibt, wie man mit solchen Täuschungsfällen umgehen sollte bzw. darf, habe ich hier nachgefragt.

    Wenn die Probleme doch überall gleich sind, könnte die KMK diesbezüglich eine Art konzertierte Aktion starten.

    Diese Gerichtsurteile lassen sich in der Regel gut recherchieren.
    Für NRW gibt es in der Tat ein solches Urteil, das hier nachlesbar ist.

    Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 881/25

    Es empfiehlt sich, dass man sich über die geltende Rechtslage seines Bundeslandes informiert und nicht ggf. individuelle Rechtsauslegungen von Oberstufenleitungen o.ä. heranzieht. Das Schulministerium in NRW übernimmt für gewöhnlich die Urteile des OVG Münster in sein schulrechtliches Handeln, so dass man da an sich auf der sicheren Seite ist, wenn man mit entsprechenden Urteilen aufwarten kann.

    Gleichzeitig empfiehlt es sich, im Vorfeld einer Leistungsüberprüfung die Chancen auf den Einsatz von KI zu minimieren. Damit verhindert man nicht zu 100% Täuschungsversuche, es lassen sich aber die nicht hochprofessionell organisierten Versuche vermeiden.

    Dankeschön! Das Urteil wäre auch für SH hilfreich. Ich werde mal recherchieren, ob es ähnliche Fälle bei uns im Land gegeben hat.

    Unsere Oberstufenleitung meinte, dass das Ministerium grundsätzlich keine Auskünfte über Urteile gibt, die nicht seinem Interesse sind. Das sei in Landesversammlungen der Oberstufenleitungen immer wieder der Fall. Fragen dazu würden nicht beantwortet.

    Was das Verhindern der Täuschungsversuche angeht, gebe ich dir natürlich recht. Allerdings hat sich herausgestellt, dass es trotz aller an unserer Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten immer noch zu viele Fälle gibt.

    Mal sehen, ob hier noch weitere Forist*innen aus anderen Bundesländern Informationen dazu weitergeben.

    Moin,

    da bei uns an der Schule unter den Oberstufenlehrkräften gerade der Frust wegen der Zunahme des unerlaubten KI-Gebrauchs während schriftlicher Leistungsüberprüfungen immer größer wird, möchte ich mich hier einmal danach erkundigen, wie die Regelungen in anderen Bundesländern aussehen.

    In SH ist es so, dass man S*S in flagranti erwischen muss oder sie zugeben, dass sie unerlaubter Weise KI verwendet haben, um eine Klausur/Arbeit nicht werten bzw. mit 0 Punkten bewerten zu dürfen. Es ist nicht erlaubt, die S*S mündlich oder schriftlich nachzuprüfen, da die Ergebnisse immer anfechtbar wären (zu aufgeregt, schlechter Tag, schon wieder alles vergessen, da nur für Leistungskontrolle gelernt usw). Die Beweislast liegt allein bei den Lehrkräften. Indizien genügen nicht. Dazu gäbe es eindeutige Gerichtsurteile.

    Nun habe ich gehört, dass es in anderen Bundesländern ganz offiziell erlaubt ist, die S*S zu bitten im Verdachtsfall nachzuweisen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, die z.T. sehr guten Ergebnisse, die sie in bestimmten schriftlichen Leistungsüberprüfungen erbracht haben, generell zu erbringen.

    Ich würde mich über Rückmeldungen dazu sehr freuen.

    (Bei den Kernfächern M, D,E müssen auch mindestens 2 auf erhöhtem Niveau genommen werden, daher die hohe Zahl)

    SH hatte das so ähnlich bis im letzten Jahr auch. Der jetzige 12. Jg. (bei G9) wird 2027 nur noch in einem Kernfach auf dem erhöhten Anforderungsniveau geprüft.

    Anpassung? Nö, Stundenkürzungen, da Lehrkräftemangel bzw. zu teuer. (Verkauft wird es gerade als Entlastung für die Schülys. s. https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte…/Oberstufe_2025)

    Zur Folge hat das lauter sog. "Huckepackkurse", in denen ein Teil der S*S nur in drei Stunden dabei ist. Kleine Kurse sollen ja vermieden werden (Sparmaßnahme), weshalb man einfach alle in einen Kurs packt, damit die Zahlen stimmen. Dass das auch für die S*S die schlechteste Lösung darstellt, interessiert nicht. Aber irgendeine KI wird das bestimmt toll "hinorganisieren".

    Ich hoffe, HH macht das besser!

    Der Strangersteller ist Gymnasiallehrkraft. Ich weiß nicht, ob hier im Strang der Unterschied zwischen den einzelnen Schulformen ausreichend erklärt wurde, da das System in Italien vermutlich anders läuft.

    Würdest du sagen, dass es derzeit einen Mangel oder zumindest erhöhten Bedarf an Weltkundelehrkräften gibt? Online habe ich jetzt nur Hinweise auf Mangel an Lehrkräften in den Fächern Mathematik, Informatik und Kunst gefunden.

    Die Frage war doch, ob Sport oder Geschichte erfolgsversprechender wäre. Das sind ja beides keine Mangelfächer.

    An meiner Schule haben wir massenhaft Sportlehrkräfte: Englisch/Sport, Mathe/Sport, Nat/Sport ... Und Weltkunde, das Geschichte enthält, ist eine Art Langfach in SH, was auch bedeutet, dass man sehr gut als Klassenlehrkraft von der 5. bis zur 10 Jahrgangsstufe durchgängig eingesetzt werden kann.

    Gymnasiallehrkräfte werden sogar an GemS mit Oberstufe ausgebildet. An meiner Schule ist das Verhältnis Gymnasiallehrkräfte:Nicht-Gymnasiallehrkräfte ca. 67:33%.

    Hier ist gerade einmal ca. ein halbes Dutzend Perspnen aktiv und ich als offensichtlich als 'Störenfried' empfundene ausschl. Gegenstimme... die allerdings doch erfahrunsgem. (anekdotische Evidenz) in der echten Welt deutlich verbreiteter als hier ist. ...

    In meiner Fachschaft, die aus ca. 25 Englischlehrkräften besteht, ist das kein Thema, obwohl die Ansichten zum Gendern im Deutschen durchaus unterschiedlich sind.

    Persönlich akzeptiere ich es, wenn Menschen keine gendergerechte Sprache verwenden. Aber dann sollten sie einfach dazu stehen, dass sie es nicht für notwendig halten oder meinetwegen sogar einfach nicht mögen, anstatt die wildesten Diskussionen anzuzetteln.

    Ich sehe die Problematik übrigens so: Bestimmte Interessensgruppen haben sich des Themas angenommen und es dermaßen gehyped, dass es gefühlt in der echten Welt präsenter erscheint als es das tatsächlich ist.

    Da ich nicht nur nur mit Lehrkräften, die ähnliche Ansichten wie ich vertreten, verkehre, sondern mit sehr unterschiedlichen Menschen Kontakt habe, kann ich sagen, dass das Thema nur zur Sprache kommt, wenn jemand es selbst als vermeintliches Problem in die Runde wirft.

    Dass das Thema immer wieder gezielt von Gegner*innen gendersensibler Sprache aufgebracht wird, ergibt aber Sinn, denn das ist mMn. ein geeignetes Mittel einfacher gestrickten Menschen einzureden zu versuchen, dass der Gebrauch ein ganz, ganz großes Problem wäre und dass wir ohne diesen "Unfug" viel weniger Probleme hätten.

    Ich niemals. Ich finde die deutsche Küste furchtbar.

    Aber ja klar ist das Geschmackssache 🙃

    Das Land ist platt und langweilig, ist meistens dunkel, das Meer ist mir zu kalt und die Strände sind auch grau. Ich habe ein allgemein trostloses Gefühl, wenn ich im Norden bin. Ich war schon öfters dort und es fühlt sich immer so an. Ich gehöre da einfach nicht hin.

    Ja, das ist Geschmackssache.

    Allerdings ist es nur an der Nordseeküste platt, denn im Osten ist es eher sehr hügelig, Östliches Hügelland;-) eben. Nicht bergig, aber eben nicht platt.

    Dass du die Strände als grau bezeichnest, könnte ich nur nachvollziehen, wenn du dich auf bestimmte Nordsee-Badeorte beziehst. Dort, wo das Wattenmeer dominiert, ist es von Natur aus grau. (Aber auch das Watt bietet wat.;-))

    Ich finde ja, dass Deutschland eigentlich überall schön ist, wenn man genau hinschaut.

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