Wie kommst du denn darauf?! Elternzeit kann doch ausgeklammert werden (zumindest mit Elterngeldbezug)
Eben, nur die Zeit mit Elterngeldbezug. Aber du hast recht, wir wissen nicht, wie lange die Elternzeit gedauert hat.
Wie kommst du denn darauf?! Elternzeit kann doch ausgeklammert werden (zumindest mit Elterngeldbezug)
Eben, nur die Zeit mit Elterngeldbezug. Aber du hast recht, wir wissen nicht, wie lange die Elternzeit gedauert hat.
Da das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht erhöht wurde, finde ich eine Erhöhung durch geschicktes Ausnutzen eventueller rechtlicher Lücken nicht wirklich verwerflich.
Von größerem finanziellem Nutzen dürften die Bezüge für die volle Stelle ab August gegenüber Teilzeit sein. Dadurch, dass ein Teil der für die Berechnung zugrunde liegenden Zeit in die Elternzeit fällt, ist ihr Elterngeldanspruch sowieso schon reduziert.
Also ich setze den Lachsmiley, wenn ich etwas lustig finde. Falls jemand den bei mir setzt, um mich auszulachen, ist mir das schnurzpiepegal.
Bei einem Verwirrtsmiley, gehe ich (zu meiner psychischen Gesundheit) einfach davon aus, dass mich jemand nicht verstanden hat. Dann habe ich mich entweder schlecht ausgedrückt oder die Person ist nicht in der Lage, mich zu verstehen. Je nachdem, wer es ist, geht mir das auch am selben vorbei.
Das hier ist ein Internetforum, da muss man mit Missverständnissen oder auch negativen Kommentaren rechnen - sollte einen m. E. nicht zu sehr berühren. Auch wenn ich bei manchen User:innen hier ein eher gutes Gefühl habe, ist’s doch nicht so, dass hier Freund:innen unterwegs sind, deren Urteil wichtig ist.
Zwecklos - den Corona-Thread würde ich für dich gleich ausblenden.
Wie wär´s dann mit dem Thema „Religion“? Auch Frauen in Halbtagsjobs mit alimentierenden Männern ist was Nettes für State oder vielleicht quatschen wir mal wieder übers Gendern. Da lässt sich doch bestimmt etwas finden …
Ich bekomme das, um meinen Mann zu versorgen
Ich auch, der arbeitete nämlich nicht, sondern kümmerte sich nur um Kinder und Küche, Kirche war nicht sein Ding.
Für welches Bundesland ist das Buch denn gedacht? Die Lehrpläne unterscheiden sich teilweise ja erheblich.
Gymshark Der entscheidende Punkt war nicht, dass vorgeschlagen/verlangt wird, christliche Feiertage abzuschaffen, sondern die geforderte Einführung von Feiertagen nach altem germanischem Brauch.
Hmmm... meine Freunde im MINT-Bereich, gerade Ingenieure, Informatiker und Co. und gerade dort nochmal die besonders Neurodivergenten begrüßen eigtl. immer den schnörkellosen, eindeutigen, logisch-argumentativen Stil.
Diesmal ist mein Lachen wirklich ein erhebliches. 🤣
Dies schreibe ich als MINT-Bereichlerin mit zusätzlichem Philosophiestudium insbes. Wissenschaftstheorie und Sprachphilosophie.
Hast ausnahmsweise mal recht.
Hattest du nicht was gegen „ad hominem“?
„Berücksichtigt man die bezahlten Ferien, in denen er ohnehin nicht arbeiten wird, ergibt sich ein Netto-Stundenlohn von rund 39,40 €.“
Wie kann es sein, dass du einen Netto-Lohn kennst? Hast du Infos zur Steuerklasse und sonstigen Abzügen?
Ansonsten schließe ich mich Maylin an: Such dir nen anderen Job!
Für meine ist auch der hilfsmittelfreie Teil der Angstgegener - Bruchrechnung und so.
Ich habe aus Gründen in einer Doppelstunde ein bisschen Sinusfunktionen mit GeoGebra gemacht, obwohl ich davon ausgehe, dass es eher nicht dran kommt. Dreiecksberechnungen mit trigonometrischen Formeln aber schon.
Ich bin noch unsicher, ob ich Vierfeldertafeln noch intensiver behandeln soll und damit auch bedingte Wahrscheinlichkeit.
Vermutlich sind die Basics wichtiger.
Wenn die Alimentation nicht fürs Studium der Kinder ausreichen würde, bekäme man Bafög, so wie es bei mir als Angestellte (E13) mit fast voller Stelle und Ehepartner ohne Einkommen bzw. mit - damals noch - 450€ Job war.
Ich halte vieles für Jammern auf sehr hohem Niveau und denke auch, dass die Kinderzuschläge in Koppelung mit dem Wohnort etwas überdimensioniert sind, aber neidisch bin ich nicht - ich käme ja aus dem Neid als Angestellte gar nicht mehr raus.
Wenn ich z. B. daran denken würde, dass meine Rente nur leicht höher ist als die Mindestpension, die Beamte auch bei jahrelanger Teilzeit erhalten.
M. E. sollte man dennoch dabei bleiben, das Kinderkriegen generell maximal zu fördern, aber nicht so sehr finanziell, sondern durch Betreuungs- und Bildungsangebote, kostenlose Teilnahme an Interessengruppen, kostenlosen ÖPNV usw.. Denn es braucht eben Nachwuchs für alle möglichen Bereiche und zwar in ausreichender Zahl.
Wobei ich persönlich als demnächst in Rente Gehende vermutlich noch ganz gut dran bin und eventuell noch gepflegt werden kann, wenn’s mal soweit ist.
…
Wie wäre es mal mit lesen? Da steht um 1980 und nicht 1980.…
Ernsthaft, aber wie viel Freizeit muss man haben, dass man sich seitenweise an so etwas hoch zieht?
1. Genau, da steht deshalb bei mir auch „um 1980“ und nicht „1980“ 😂. Und auch mit Mitte der 80er (für das Kinderkriegen, aber offenbar vorher schon berufstätig im Lehrerinnenberuf-Sein) wäre das mit dem Alter deiner Mentorin etwas unglaubwürdig, weshalb ich deine Ausführungen insgesamt für fragwürdig halte. Schreib doch einfach, wie alt sie ist, dann sind diese Zweifel ausgeräumt.
2. Wenn drei Beiträge von Conni für dich „seitenweise“ bedeutet …
Ach sorry, ich lese nur sporadisch mit, um zu gucken, ob was eskaliert hier.
Gymnasiallehrer in der DDR war Abi (18) + 4 Jahre Studium, wäre dann Jahrgang 1958.
Genau, so in etwa hatte ich es gedacht. Dieser Jahrgang wäre schon in Pension/Rente und ich dachte zusätzlich noch an Ref, dann wär’s kaum möglich.
In der DDR war die Grundschullehrerausbildung eine Fachschulausbildung. 10.-Klasse-Abschluss (16) + 4 Jahre Schule, mit 20 im Beruf, macht Jahrgang 60, könnte ganz knapp noch passen.
Aber die Mentorin müsste doch wohl Gymnasiallehrerin sein, denn die TE ist am Gymnasium. Ging das in der DDR ohne Abi?
Mein Kleiner war auch krank, als ich noch die vorherige Mentorin hatte. Ich habe das sogar explizit angesprochen und meine Bedenken geäußert. Daraufhin sagte sie mir, dass sie damals um 1980 zwei Kinder eng aufeinander bekommen hat, die dann natrülich auch dementsprechend oft krank waren. Sie gestand, dass sie mit den Kindern mehr zu Hause als auf Arbeit war …
Jemand, die um 1980 schon im Lehrerinnenberuf war, ist noch immer im Beruf? Wie alt sollte die jetzt wohl sein?
Nein, Kibiz NRW schreibt das so vor, das ist in allen Kitas hier so.
Und dennoch ist bei uns in den Kitas, die ich kenne, die Praxis eine andere: man muss einen 35 Stunden Vertrag abschließen (25 gibts nur auf dem Papier), man kann aber die Kinder bereits um 14.00 abholen, also ist’s dann von 9.00 bis 14.00 tatsächlich de facto nur 25 Stunden.
@BaldPension Dein prinzipiell immer abschließendes Sonnenbrillenemoji verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht.
Ach, das mit dem "Auslachen" haben sich hier ja einige User*innen angewöhnt. Wat soll's? Interessiert mich überhaupt nicht, wer hier auf meine Beiträge so reagiert. Ich kenne die User*innen aus diesem Forum (bei so manchen kann ich nur sagen: zum Glück...) nicht persönlich, also ist es mir auch ziemlich egal, wie sie sich hier benehmen.
Warum soll der Lachsmiley eigentlich unbedingt ein „Auslachen“ sein? Vielleicht bin ich da nicht richtig orientiert, aber ich habe diesen gelegentlich einfach als „lachen“ verwendet, wenn etwas für mich lustig war.
Soweit ich weiß, gilt Klausuraufsicht als Mehrarbeit und wird hier auch explizit genannt:
„ Unterricht im vorstehenden Sinne liegt auch vor,
2.2.2.1 wenn ein Lehrer, für den eine angeordnete oder genehmigte Mehrarbeitsstunde im Stundenplan ausgewiesen ist, anlässlich einer schulischen Veranstaltung nach den Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2) am gleichen Tage eine Unterrichtsstunde lang Unterricht erteilt,
2.2.2.2 wenn ein Ausbildungslehrer eine im Stundenplan ausgewiesene Mehrarbeitsstunde nicht selbst erteilt, sondern der Unterricht unter seiner Anleitung und in seiner Anwesenheit von einem Studienreferendar oder Lehramtsanwärter erteilt wird,
2.2.2.3 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik betreut (Lernzielkontrolle),
2.2.2.4 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit bei einer Klassenarbeit (Klausur, Testat) die Aufsicht führt.“
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