Beiträge von MarieJ

    Ich will ja zum Arzt, aber wir alle wissen, dass die Verbeamtung dann gelaufen ist, sobald ich mir Antidepressiva verschreiben lasse.

    Und wenn ich meine Therapie privat zahle kommt das nirgendwo raus.

    und nicht: Ich habe vor bei der Amtsarztuntersuchung zu bescheißen und nichts anzugeben,

    Die Frage war, muss man es angeben wenn man es privat bezahlt hat.

    Mir scheint, du hast ein Logikproblem.

    Ich weiß gar nicht, wo da irgendwelche Zweifel aufkommen können:

    Wenn eine psychische Krankheit besteht, bei der Antidepressiva genommen werden müssen und man dies dann bei einer amtsärztlichen Untersuchung bewusst verschweigt, dann macht man eine Falschaussage oder erfüllt noch irgendwelche anderen Tatbestände, die ich jetzt mangels juristischer Kenntnis (und grad keine Lust es zu googeln) nicht kenne.

    Um das festzustellen, muss man nicht Forenpolizei sein.

    Wir haben 10cm breite, strukturgewalzte und nach innen gewölbte Silberringe, auf denen sich ein 1mm Goldreif locker dreht. Ist ein Suchtspielzeug. :D

    Bist du dir bei den Einheiten sicher? Ich würde schon einen 1 cm breiten Ring als ziemlich breit empfinden. Aber ich trage ja auch keine Ringe.

    Das ist nur ein Nebenaspekt. Eigentlich sollen die Schüler sich mit unserer Hilfe die allgemeine Hochschulreife erarbeiten. Um zu lernen wie man einen TR bedient braucht man wenige Minuten und nicht mehrere Jahre. Diese 10 Minuten könnte sicherlich auch der Chemie- oder Physiklehrer erübrigen.

    Den GTR, den wir bislang noch nutzen, beherrschen selbst viele Kolleg:innen nicht wirklich gut. Auch die Operatoren muss man ordentlich lernen.

    Spontan fallen mir zur sinnvollen Anwendung des WTR ein: Statistik (Zahlenreihen addieren, Mittelwerte, Standardabweichungen etc. händisch zu berechnen ist erheblich unsinnig; Binomialverteilung (bei Tabellen gibt man ja schon einiges vor); allgemein: Aufgaben im Sachzusammenhang.

    Man könnte natürlich auch wieder ganz weggehen von Aufgaben aus dem Sachzusammenhang, damit man nur noch exemplarisch und mit akzeptablen Werten Mathe in Anwendung betreibt. Ob das allerdings zu einem besseren Verständnis führt, bezweifle ich erheblich.

    Ich stamme noch aus der Zeit, als nur im Physik Lk ein Taschenrechner benutzt werden durfte, in Mathe nicht. Dennoch gab es bei uns einige SuS, die dieselben Probleme hatten wie meine heutigen SuS. Dieser „es wird immer schlechter Effekt“ hängt m. E. auch damit zusammen, dass früher viel weniger SuS überhaupt ein Abitur machten, die Auslese war also schon vorher erfolgt.

    Dass aber mit Benutzung einer Maschine die entsprechende händische Fertigkeit schwindet, ist doch selbstverständlich und an sich nicht tragisch. Die meisten von uns gehen heute nicht mehr jeden Morgen zu Fuß eine Stunde zur Schule oder weben sich ihre Anziehsachen selbst usw.

    Man muss eigentlich also fragen:

    Was genau ist daran schlimm, dass Leute weniger gut Kopfrechnen können?

    An welchen Stellen muss man im Matheunterricht besonders am Zahlenverständnis arbeiten?

    M. E. ist es z. B. sehr sinnvoll mit Statistiken sachgerecht umgehen zu können bzw. deren Ergebnisse richtig einordnen zu können (was nicht nur mathematische Fähigkeiten erfordert).

    Die Beispielklausur ist für einen GK in NRW jedenfalls „drüber“. Auch wenn es einem persönlich nicht passt, ist es dennoch Aufgabe, die SuS auf das Abitur vorzubereiten und da sind der Kernlehrplan bzw. die Abituraufgaben des Landes bzw. inzwischen die vom IQB der richtige Maßstab.

    Ich verstehe nicht, warum ich es meineN SuS unnötig schwer machen sollte, einen Notendurchschnitt zu erreichen, den sie evtl. für ihr Studium benötigen. Alle meine SuS, die Mathe, Physik oder etwas studiert haben, bei dem sie mehr Mathe benötigt haben, als es in NRW (mit einem zugegebenermaßen nicht besonders studiumsangepassten Niveau) notwendig war, haben sich dies dann im Studium selbst erarbeitet.

    Ich selbst habe vor ca. 40 Jahren ein echt easy Abitur mit nur ganzrationaler Funktionen im GK Mathe (ohne Vektorgeometrie und ohne Stochastik) abgelegt und dennoch das Studium geschafft. Die Leute aus Bayern waren uns nur am Anfang voraus, nach einem Semester hatte sich das erledigt.

    Kennt ihr den Zipferlake? Der passt hier so gut:

    („Verdaustig war’s und glasse Wieben, rotterten gorkicht im Gemank. Gar elump war der Plukkerwank und die Gabben schweisel frieben …“ weiter kann ich es nicht auswendig.

    Wir haben den Prüflingen immer die einfache Formelsammlung von der Seite der Standardsicherung zur Verfügung gestellt. Da die Vorbereitungszeit aber sehr kurz ist (10 min) und es ja kein Vortrag geben soll (wie in den Abiprüfungen), kann man dem Prüfling auch eine Formel nennen, falls es erforderlich sein sollte.

    Je nachdem, wie die Karte aussieht und wie viel Platz man für den Gruß und die Unterschriften benötigt, kann man sie auch umdrehen und dann ist die eigentlich linke Seite oben. Man schreibt dann oben den Text und darunter alle Unterschriften.

    So wird es bei uns manchmal gemacht.

    Wenn du in diesem Monat eine Stunde Mehrarbeit machst und sie dir in diesem Monat durch Freizeitausgleich zurückgegeben wird, muss jemand anderes auch im selben Monat eine Stunde Mehrarbeit machen, um dich zu vertreten. Diese, deine Vertretung kann aber auch nur in diesem Monat durch Freizeitausgleich ihre Stunde zurückerhalten usw.

    Du siehst Susannea , dass das in NRW nicht funktionieren kann, da dort stets nur monatsweise abgerechnet bzw. ausgeglichen werden kann.

    Lediglich längerfristige über das Deputat hinausgehende Unterrichte können im Jahr ausgeglichen werden, notfalls im Folgejahr.

    Am aller abgedrehtesten sind ja diese Werbespots der „Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung“.

    Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass es sowas überhaupt gibt und dachte beim Betrachten des Spots, es sei Satire und habe mir deren Internetseite angesehen. Und da war ich dann noch erstaunter, was ich alles zu lesen bekam.

    Wer lässt solche Irre als Partei zu?

    @reinerle

    Du hast das offenbar falsch verstanden. Es geht nicht darum, ob ein Fötus ein Tier ist oder ein Pferd ein Mensch usw., sondern darum, warum eine bestimmte Eigenschaft als ein Kriterium für eine ethische Entscheidung sein darf.

    Das „Hören können“ ist eben offenbar kein Kriterium dafür, nicht getötet werden zu dürfen.

    Ich bezog mich damit explizit auf die Ausführungen von Quittengelee in #388.

    Es werden oftmals Kriterien angeführt, die sich bei genauerem Hinsehen nicht halten lassen.

    Das Kriterium „ist ein Mensch“ wäre allerdings relevant, weil wir es für für ethisch relevant halten und das Ganze dann unter Menschenwürde einordnen.

    Manche Tierschützer sehen das Kriterium des Menschseins z. B. als nicht ausreichend für „nicht getötet werden dürfen“. Sie nehmen stattdessen z. B. das Kriterium „Leid empfinden können“, manche auch „Schmerz empfinden können“ oder auch „Angst empfinden können“.

    All das soll sagen, dass man es sich in dieser Sache nicht einfach machen kann, indem man Föten bestimmte Fähigkeiten zuschreibt.

    RosaLaune Du hast recht. Ich ziehe meinen Vorwurf an das Gesetz zumindest partiell zurück.

    Die Formulierung im Gesetz ist aber sehr verschwurbelt, dass der Tatbestand nicht verwirklicht wird, wenn …. (Ich weiß, dass Verschwurbeltheit in Gesetzen eher häufig ist.)

    Eine vernünftige Formulierung der Rechtmäßigkeit wäre m. E. angebracht.

    So, wie die Formulierung aktuell ist, ist die Logik immer noch „eigentlich strafbar bzw. rechtswidrig, aber …“

    Quittengelee “Hören können“, „Stimmen erkennen“ usw. sind nach vielen ethischen Ansätzen keine Kriterien, um Menschenrechte zugesprochen zu bekommen.

    Vieles von dem, das hier ins Feld geführt werden kann, das Föten schon können, gilt auch für viele Tiere, die wir zum Beispiel zum Verzehr, ohne dabei rechtswidrig zu handeln, töten dürfen.

    Dass es ausgesprochen schwierig ist, ethisch relevante Kriterien zu erstellen, ist ja bereits bekannt. Leider wird dieses Problem viel zu oft viel zu emotional erörtert.

    Bei Peter Singer (sehr umstrittene Positionen, gleichwohl lesenswert) bekommt man einen Eindruck davon.

    Deine Beiträge lesen sich so, als wärst du schon länger nicht auf Klassenfahrt gefahren, aber ich kann mich irren.

    Auch das wäre ja nicht relevant für die Diskussion!

    Ich beute mich auch schon länger nicht mehr auf Klassenfahrten aus, die Rechtslage zu Dienstzeiten auf Klassenfahrten hat sich aber in den letzten Jahrzehnten meines Wissens nicht geändert.

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