Beiträge von MarieJ

    Nein, genau dann ist sie eben nicht in der GKV, das ist genau der Fall, wo sie ohne Anstellung in der PKV bleiben muss und die komplett bezahlen (und nur einen Zuschuss erhält).

    Genau das ALGII oder Bürgergeld bedeutet eben keine Sozialversicherungspflicht die zur GKV verhilft.

    Oh, Entschuldigung. Das stimmt, es muss Arbeitslosengeld I sein. War früher anders, daher meine Aussage.

    In meinem Hörbuch gibt es gerade einen Mann, der sehr gerne ein Kind hätte, seine Frau die Schwangerschaft aber abbricht (und bereits 40 Jahre alt ist).

    Ich verstehe sehr wohl die Traurigkeit dieses Mannes und auch, dass dieses Erlebnis für ihn schwer zu verarbeiten ist.

    Leider ist er auch bereits nicht mehr in einem Alter, in dem er sich leicht eine neue Partnerin suchen könnte, mit der er seinen Kinderwunsch erfüllen könnte. Außerdem liebt er seine aktuelle Partnerin.

    Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Frau abtreiben dürfen muss, da sie eben die Konsequenzen zu einem sehr erheblichen Teil trägt.

    Es ist zwar traurig, aber leider gibt es zuweilen Dinge, die sich nicht durch Gesetze verbessern lassen.

    Ob nun Parasit oder nicht, ist doch irrelevant und spielt lediglich auf der Empfindungsebene eine Rolle. Und da die Empfindungen zu diesem Thema aus diversen Gründen höchst unterschiedlich, aber meist recht stark sind, ist eine sachliche Auseinandersetzung kaum möglich.

    Es bedarf einer Entscheidung unter in bestimmter Hinsicht gewissen Unsicherheit bzw. Unbestimmtheit. Solche Entscheidungen muss man ab und an eben treffen und dabei kann es zu Fehlern „an den Rändern“, sprich: in seltenen Einzelfällen kommen.

    Soweit mir bekannt, wurde schon immer abgetrieben und wird immer abgetrieben - aber eben entweder unter unwürdigen, gefährlichen Umständen oder unter akzeptablen Bedingungen.

    Es gibt kaum eine Prognose, die davon ausgeht, dass es bei Entkriminalisierung, also Abschaffung des 218 unter Beibehaltung einer Fristenregelung, zu einem deutlichen Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen kommt. Und selbst wenn, würde es nur zeigen, wie problematisch die Situation mit Kind für Frauen oftmals immer noch ist.

    Anekdotisch: Ich selbst wäre z. B. auf jeden Fall nach Holland gefahren (70ger Jahre), konnte aber mit Beratung den Abbruch hier in einem Krankenhaus durchführen lassen. Damals musste ich mir dann einen Film zur Verhütung anschauen, in dem auch die Verhütungsmethode aufgezeigt wurde, die ich angewendet hatte🤦🏼‍♀️. Insgesamt war es eine erniedrigende Situation. Das immer wieder behauptete Trauma, das Frauen durch einen Abbruch erleiden, hängt m.E. auch vom Umgang damit durch die soziale Umgebung oder der Gesellschaft ab.

    Ich persönlich halte es für müßig, jemandem, der es offenbar nicht verstehen kann (oder auch will), zu erklären, was es für eine Frau bedeutet, ungewollt schwanger zu sein oder ein Kind zur Adoption freizugeben bzw. freigeben zu sollen.

    Auch die andere Seite, das ungewollt Kinderlossein, ist eine hoch belastende Angelegenheit, bei der sich bestimmte Kommentare eher verbieten.

    Musste ich mal loswerden, auch wenn es nicht zum Erkenntnisgewinn beiträgt.

    Hast du dir mal die Konsequenzen dieser Aussage durchdacht? Das würde ja bedeuten, dass wir auf eine kritische Debatte über den Schutze ungeborenen Lebens verzichten und alle kritischen Stimmen zu diesem Thema ignorieren sollen. Zusammenfassend sagst du damit auch, dass ein demokratischer Meinungsaustausch überflüssig ist. Letztendlich verhältst du dich damit nicht anders als undemokratische Populisten, mit dem Unterschied, dass du aus dem anderen Lager kommst.

    Die Dinge sind bereits seit vielen Jahren ausdiskutiert, nur leider erinnern sich manche nicht, andere sind noch zu jung und haben offenbar die entsprechenden Argumentationen nicht recherchiert.

    „Ich habe abgetrieben.“

    Ja, die Diskussion ist ist von mir (unbeabsichtigt) auch nicht sauber begonnen worden. Korrekterweise hätten wir dann darüber diskutieren müssen, ob eine Abschaffung von Paragraph 218 sinnvoll ist.

    Eine Abschaffung des §218 wird auch von der entsprechenden Expertenkommission empfohlen. Dieser Paragraph ist auch wirklich ein furchtbares Relikt aus alten Zeiten, der die Frauen kriminalisiert.

    Wenn man den den Spruch umsetzt, kann ja bei der Prüfung herauskommen, dass man das Religiöse weglässt, weil es nicht für gut befunden wird.

    Der Spruch an sich ist ok. Es ist sinnvoll, althergebrachtes immer wieder zu prüfen.

    Was allerdings ein Minister mit diesem Hintergrund sagen will, kann einem Wurscht sein. Im Zweifelsfall fällt er bei der Prüfung auch durch.

    Eine Silbe ist eine phonologisch-prosodische Einheit, da ist kein "Sinn".

    Wenn es um "Sinn" im engeren oder weiteren Sinne gehen sollte, müsste man eher in Morpheme untergliedern als in Silben.

    Tatsächlich gibt es ja auch Leute, die eher das vorschlagen oder praktizieren.

    Überwiegend wird das im deutschsprachigen Raum aber leider nur bei bestimmten Aspekten des Orthographieerwerbs eingesetzt.

    Als Nichtsprachlerin will ich gerne auch mal klugscheißen:

    Es war doch bei Magellan wohl nicht inhaltlicher Sinn der Silben gemeint, sondern nur, dass es sinnvoll sei, in Silben zu zerteilen, weil man beispielsweise beim Sprechen so rhythmisiert.

    Es wäre auch eine Überlegung wert (um nicht zu sagen, dass es absolut angebracht ist), ein Kind mit hohen kognitiven Fähigkeiten in anderen Bereichen zu fördern und zwar nicht, um dort auch gut zu sein, sondern um einfach Freude zu haben:

    Also Musik machen, ohne viel Überei einzufordern, Sport treiben, draußen sein, rummatschen, Malen, Handarbeiten, Sägen, Hämmern usw.

    M. E. sind die kognitiven Fähigkeiten für eine frühere Einschulung kein valides Kriterium. Die soziale Reife, Frustrationstoleranz usw. sind entscheidender. Es tut vielen Kindern unglaublich gut, die Freiheit der Kita noch lange zu haben, natürlich nur dann, wenn die Kita auch ok ist.

    Eines meiner Kinder ist auch hochbegabt, wir haben sie nicht früher eingeschult und alle Überspringvorschläge von Lehrer:innen abgelehnt. Sie hat sich aber auch nicht unwohl gefühlt und war nicht verhaltensauffällig. Erst die EF am Gymnasium hat sie dann übersprungen.

    Zwei meiner Geschwister haben in der Schule übersprungen (in den 70er Jahren). Eine wurde nach 4 Wochen in die 2. Klasse geschickt, die andere hat die 8. Klasse am Gymnasium übersprungen. Bei beiden war es von den Leistungen kein Problem, aber im Sozialen hinkten sie schon etwas hinterher und das war nicht immer angenehm.

    Es gibt für diese Problematik kein Rezept, das Wohlbefinden des Kindes ist ein wichtiges Kriterium.

    Dabei muss man jedoch genau auf sich selbst schauen und muss unbedingt den eigenen Stolz und die eigenen Wünsche erst einmal erkennen und dann zurückstellen.

    Manchmal hilft eine psychologische Beratung, also jemand die aufs Kind und auf die Eltern schaut.

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