Beiträge von MarieJ

    Sobald Du pro Monat 6 Stunden (oder mehr) zusätzlich zusammen bekommst, kannst DU Dir die Stunden in NRW auszahlen lassen. Aber beachte, daß die Entfallstunden aus deinem kompletten Stundenplan, z.B. weil eine andere Klasse im Praktikum oder auf Klassenfahrt war, als Minusstunden gegengerechnet werden.

    Als Teilzeitkraft bekommt man jede Stunde voll bezahlt (also nicht mit der Mehrarbeitsvergütung, sondern als Deputatstunde). Ausfallstunden werden (meist) nicht gegengerechnet.

    Wurde im Forum bereits mehrfach gepostet.

    Hier die Quelle

    Abgeltung durch Freizeitausgleich

    Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfall- stunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig. Ausfallstunden, auf deren Entstehen die Lehrkraft keinen Einfluss hat, sind dann als Ist-Stunden anzurechnen.

    Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeits- zeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen wer- den. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.

    Bagatellgrenze

    Der Anspruch auf Vergütung setzt bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nicht vo- raus, dass die Grenze von vier Unterrichtsstunden pro Kalendermonat erreicht ist.

    Höhe der Vergütung

    Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte erhalten bis zum Erreichen der Pflicht- stundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Un- terrichtsstunde anteilige Besoldung nach dem LBesG. Teilzeitbeschäftigte Lehr- kräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis erhalten bis zum Erreichen der Pflichtstun- denzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Unter- richtsstunde ein anteiliges Entgelt nach dem TV-L.“

    aus https://www.bezreg-muenster.de…ehrarbeit_BR_Muenster.pdf




    Für befristet eingestellte Personen gilt:

    Besondere Hinweise

    Befristet eingestellte Personen dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da immer eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages erfolgen muss.“


    aus https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften

    state_of_Trance „Ich bin doch keine Maschine“

    Nee, im Ernst, ich benote Hausaufgaben nicht. Aber natürlich darf z. B. der Vortrag von HA in die Bewertung einfließen, so wie du es schon vermutest.

    Das mit den Hausaufgaben mache ich in der SEK I, dort gilt laut KLP SEK I Mathe:

    „[…]

    Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen in enger Bin- dung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichts- einheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen län- geren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.

    Zu „Sonstigen Leistungen“ zählen beispielsweise

    􏰀 Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, das Aufzei- gen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder das Bewerten von Ergebnissen

    􏰀 kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereit- schaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit)

    􏰀 im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufga- ben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase, angemessene Füh- rung eines Heftes oder eines Lerntagebuchs

    􏰀 kurze, schriftliche Überprüfungen.

    Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer kann neben diesen Bewertungsformen auch alternative Formen, wie Portfolios oder langfristig vorzubereitende größere schriftli- che Hausarbeiten über eine mathematikbezogene Fragestellung einsetzen. Die Durchführung und die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden. Es ist zu empfehlen, ihnen die Anforderun- gen und Kriterien an Beispielen zu verdeutlichen.“


    Womit hier auch noch mal was zur Heftführung in NRW SEK I gesagt wurde.

    CDL, die Unermüdliche. Ich glaube, ich gehe meiner zukünftigen Chefin einen Elefanten kaufen. Und der zukünftige Chef bekommt die Maus. Der weiss nur noch nichts von seinem Glück, eine Zeitlang habe ich zusammen mit ihm Alpha und Omega gespielt. Kennt ihr das? Das nörgelnde Omega, das immer klugscheissend in der Ecke sitzt und im Zweifel mit allem nichts zu tun hat ... ^^

    OT: Das „Alpha und Omega Spiel“ kenne ich nicht. Wenn Omega in der Ecke sitzt, was macht denn dann Alpha?

    Ich kannte nur

    In NRW gilt in der SEK II Folgendes:

    Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote. (APO GOSt)


    Wer’s anders macht, macht’s falsch😀. Hier wurde aber bereits öfter diskutiert, dass vor allem der Passus „eine rein rechnerische …“ wichtig ist. Deshalb dürfte dir in NRW eigentlich keine Lehrkraft schreiben, dass sie es mit irgendwelchen strengen Prozentsätzen wichtet.

    In der SEK I heißt es nur:

    Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.“ (Schulgesetz §48)


    Bei uns werten die Kolleg:innen in den Fächern mit Klassenarbeiten die sonstige Mitarbeit in etwa gleichgewichtig, es soll aber natürlich in jedem Fall „pädagogisch“ gewichtet und nicht einfach gerechnet werden. Allein die Art der Mitarbeit kann so extrem verschieden sein, dass man da nicht irgendwelche einfachen Prozentsätze angeben kann.

    Ich habe ganz am Anfang meiner Lehrerinnenzeit, also vor ca. 30 Jahren, noch Hefte eingesammelt, vorwiegend in Physik, weil da neben den Abschrieben auch eigene Ausführungen zu Experimenten bzw. Zeichnungen zu finden waren.

    Das mache ich schon seit langem nicht mehr, da die Abgabepflicht vielfach dazu führte, dass sich Leute ordentlich geführte Hefte ausgeliehen und in kurzer Zeit abgeschrieben haben. Dann ist einfach keine Beurteilbarkeit gegeben.


    In der SEK II ist Heftführung, sprich: ordentliches Abschreiben bzw. Aufschreiben für mich keine relevante Leistung mehr.


    In Mathe würde ich in Heften lediglich von der Tafel Abgeschriebenes finden, dort sammle ich in der SEK I gelegentlich Hausaufgaben ein, die sich in einem Schnellhefter finden, so dass man einzelne HA zwischendurch von einzelnen SuS einsammeln kann. Da gibt’s dann aber keine Benotungen (darf man in NRW nicht), aber ich „würdige“ die HA.

    @skyfall „…Aber nachdem ich so einige Threads überflogen habe scheinen überwiegend die Sorte Beiträge zu verfassen, die nicht ohne Grund mit so einem Menschenschlag sympathisieren. :)


    Das lese ich so gar nicht. Schreib doch mal Beispielbeiträge (#Nr reicht), um deine Behauptung zu untermauern. Ansonsten halte ich die für abwegig oder schlicht: falsch.

    […]

    Es gibt Leute, die können nicht mit dem geringsten Zipfel Macht umgehen. Da, wo ich herkomme, nennt man die Arschlöcher. Mindestens. Wir haben da noch andere Begriffe, aber dann löst der Editor Katastrophenalarm aus.

    Schade, ich habe ein Interesse daran mein Schimpfwortrepertoire für bestimmte Situationen zu erweitern.

    […]

    Alles andere, und das scheint ja das zu sein, mit dem du eigentlich ein Problem, ist Ergebnis von Sozialisierung. […]

    1. Der Relativsatz ist unverständlich.

    2. Wenn das fehlende Verb „hast“ sein sollte:

    Ich habe gar kein Problem, sondern wollte nur (genau wie O. Meier) wissen, welche Merkmale Gymshark so ins Feld führen möchte.


    Dass wir das Thema der Merkmale schonmal durchgekaut hatten, schrieb ich ja bereits. Da ist’s nicht nötig, dass du die wiederholst. Damit ist auch immer noch keine Antwort vom o. g. User erfolgt.

    Scheint aber allgemein häufige Strategie zu sein bzw. habe ich hier nun schon öfter erlebt, dass auf sehr konkrete Fragen dann keine Antworten mehr kommen, weil man dann eventuelle logische Brüche/Unsinnigkeiten o. ä. offenbaren würde.

    Ich habe nicht geschrieben: Eine Frau ist das und das, ein Kind ist das und das. Das ist auch für die Diskussion nicht nötig. Mir ist letztendlich auch egal, welchem Geschlecht sich O. Meier zugehörig fühlt. Der Punkt, der jetzt seit mehreren Seiten anhand diverser Beispiele aufgemacht wurde, ist einzig, dass natürliches Geschlecht und grammatisches Geschlecht zwei Paar Schuhe sind.

    Was hast du denn dann angeblich beantwortet?

    Dass es im Deutschen Unterschiede zwischen „natürlichem“ und grammatischen Geschlecht gibt, hat doch niemand bezweifelt.

    Es bleibt aber immer noch fraglich, woran man denn dieses „natürliche“ Geschlecht erkennen kann.

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