Wobei der Grad aber auf der Seite der Finanzverwaltung auch in Prozent angegeben ist. Dort steht
"Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. vorliegt ( § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch )."
"v. H." steht doch für "von Hundert", oder wofür steht das. Ich vielleicht mache ich es auch falsch.
Auch in der Finanzverwaltung werden Fehler gemacht. Es liegt vermutlich daran, dass fast alle Leute glauben, es gäbe diese Prozentangaben.