dass die Aussage von Djino wieder Unsinn ist
Das nehme ich dann mal persönlich.
dass die Aussage von Djino wieder Unsinn ist
Das nehme ich dann mal persönlich.
Das ist in der Tat einmal ein interessantes Werk, das ich mir bei Gelegenheit noch einmal genauer ansehen werde. Vielen Dank.
[...]
Ich empfehle dir, erst einmal zu verstehen, was ein Verwaltungsakt ist und warum eine einfache Klausurnote keiner ist.
Ich empfehle dir, erst einmal zu verstehen, was ein Verwaltungsakt ist und warum eine einfache Klausurnote keiner ist.
Es ist schon richtig, dass bei der Überprüfung eines Verwaltungsakts auch die einzelne Klausurnote betrachtet werden kann. Aber ich fürchte, PaPo interpretiert hier in die mögliche Überprüfung der Ermessensfehlerfreiheit ein zu detailliertes Vorgehen hinein. Den Nachweis einer fachlich-inhaltlichen Prüfung der Korrektur durch ein zuständiges Gericht bleibt er schuldig. Ich bezweifle offen gestanden auch, dass es eine solche bereits jemals gab.
Und um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: wir waren bereits einmal soweit, dass in der englischen Sprache das Pronomen "they" auch in historischen Texten recht verbreitet ist. Die Forderung, dieses dann passend zum aktuellen Thema auch in der Klausur korrekt zu verwenden, führt wohl kaum zu einem Ermessensfehler in der Beurteilung.
Ich empfehle dir, erst einmal zu verstehen, was ein Verwaltungsakt ist und warum eine einfache Klausurnote keiner ist.
Ich empfehle dor, erst einmal zu lesen, was mein zweiter Satz in dieser Angelegenheit war und warum du deshalb einen Strohmann formulierst:
"Ausgangspunkt ist hier die Leistungsbewertung in einer Englischklausur der Q2, die z.T. die entsprechende Abitur-/Kursabschlussnote in der Q-Phase bildet. Diese Note ist eine Note mit Rechtswirkung gem. § 35 VwVfG (NRW), so dass gegen die Abschlussbenotung natürlich nicht lediglich die Beschwerde, sondern der Widerspruch eröffnet ist."
Davon, dass "eine einfache Klausurnote" ein Verwaltungsakt sei, hat nie jmd. geschrieben.
Den Nachweis einer fachlich-inhaltlichen Prüfung der Korrektur durch ein zuständiges Gericht bleibt er schuldig.
Und um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: wir waren bereits einmal soweit, dass in der englischen Sprache das Pronomen "they" auch in historischen Texten recht verbreitet ist. Die Forderung, dieses dann passend zum aktuellen Thema auch in der Klausur korrekt zu verwenden, führt wohl kaum zu einem Ermessensfehler in der Beurteilung.
Du hast aber schon gelesen, was ich schrieb? Stichwort (u.a.): "ob '[k]eine Zugrundelegung falscher Tatsachen" o.ä. vorlag)" - was meinst du, wie derartiges geprüft wird, wenn nicht fachlich-inhaltlich? Glaskugelleserei?
Und um zum Ausgangpunkt zurückzukommen: Wir waren bereits einmal soweit, dass es nicht die Frage ist, ob "in der englischen Sprache das Pronomen 'they'' auch in historischen Texten recht verbreitet ist" o.ä., sondern dass eine linguistisch/grammatisch korrekte pronominale Benennung evtl. "beurteilungsfehlerhaft", "von einem unzutreffenden Sachverhalt ausge[hend]", "zutreffende Antworten [...] als falsch bewertet[end]", ggf. "sachfremde Erwägungen heran[ziehend]" (Stichwort: 'gute Sitten' etc.) u ä. als falsch gewertet wird (und sich das alles entsprechend "auch auf das Gesamtergebnis ausgewirkt" hat).
EDIT:
ZitatIch bezweifle offen gestanden auch, dass es eine solche bereits jemals gab.
Unerheblich. Und du könntest es bei Bedarf ja selbst überprüfen. Ich erwähne aber abermals die filternde Funktion der antezedierenden Instanzen vor dem Rechtsweg und bemerke sicherheitshalber den Umstand, dass es auch themenunabhängig eine recht spezifische Situation sein dürfte, dass ein eine Einzelnote durch einen solchen potenziellen Beurteilungsfehler das Klausurergebnis derart ins Negative veränderte, dass dies letztlich auch einen entsprechend verschlechternden Effekt auf die entsprechende Abitur-/Kursabschlussnote in der Q-Phase gehabt haben könnte, was überhaupt erst ein realistisches Widerspruchsverfahren eröffnet, geschweige denn über die Schulaufsicht hinaus behandelt würde.
Und es ist ein moving the goalposts: Ausgangsbehauptung war, "dass Klausuren nicht gerichtlich überprüft werden" (könnten). Ich habe mittels der einschlägigen Normen, rechtswissenschaftlicher Literatur und der darin präsentierten (ganz) h. M. in Rechtswissenschaft und -sprechung dargelegt, was entsprechende Aufgaben und korrespondierende Befugnisse der Gerichte sind, den Nachweis einer fachlich-inhaltlichen Prüfung der Korrektur durch ein zuständiges Gericht (btw auch mittels der a.a.O. vorfindbaren Rechtsprechung mutatis mutandis bei vergleichbaren Leistungsbewertungen) belegt.
Im Gegenteil bleibt die Begründung (mittels Normen, gerichtlichen Entscheidungen u./o. rechtswissenschaftlicher Literaturmeinung) aus, warum eine entsprechende Bewertung der gegenständlichen pronominalen Benennung als Fehler seitens der Lehrkraft letztlich nicht die gerichtliche Überprüfung auf evtl. Beurteilungsfehlerhaftigkeit eröffnen können sollte. Wir müssen aber auch keine Glaskugelleserei bemühen, wie ein Gericht hier evtl. entscheiden könnte.
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... Und um zum Ausgangpunkt zurückzukommen: Wir waren bereits einmal soweit, dass es nicht die Frage ist, ob "in der englischen Sprache das Pronomen 'they'' auch in historischen Texten recht verbreitet ist" o.ä., sondern dass eine linguistisch/grammatisch korrekte pronominale Benennung evtl. "beurteilungsfehlerhaft", "von einem unzutreffenden Sachverhalt ausge[hend]", "zutreffende Antworten [...] als falsch bewertet[end]", ggf. "sachfremde Erwägungen heran[ziehend]" (Stichwort: 'gute Sitten' etc.) u ä. als falsch gewertet wird (und sich das alles entsprechend "auch auf das Gesamtergebnis ausgewirkt" hat).
Ich handhabe es so: Ich vergebe einen Inhaltsfehler, wenn eine Figur beispielsweise eindeutig als non-binär ausgewiesen ist, Schüler*innen ihnen dann aber eigenständig ein Geschlecht mit den entsprechenden Pronomen zuweisen.
Ich handhabe es so: Ich vergebe einen Inhaltsfehler, wenn eine Figur beispielsweise eindeutig als non-binär ausgewiesen ist, Schüler*innen ihnen dann aber eigenständig ein Geschlecht mit den entsprechenden Pronomen zuweisen.
Mache ich auch... wenn das die einzige Information ist. Was, wenn gleichzeitig eindeutig das sex der "Figur" ausgewiesen ist? Das ist ja die Konstellation, um die es geht.
Und was ist, wenn gleichzeitig die Haarfarbe ausgewiesen ist. Welchen Einfluss auf das Geschlecht hätte das?
Und was ist, wenn gleichzeitig die Haarfarbe ausgewiesen ist. Welchen Einfluss auf das Geschlecht hätte das?
Vielleicht machst du dich nach 21 Seiten irgendwann erst einmal in irgendeiner Art und Weise sachkundig zum Thema, z.B. den linguistischen/grammatischen Rahmen, was Pronomen sind u.ä., versuchst den Argumenten und dem Gang der Diskussion hier inhaltlich zu folgen: aus SH nennt die eindeutige Ausweisung als non-binär als Bewertungsmaßstab, das eröffnet die Frage, was mit der eindeutigen Ausweisung als bspw. biologisch männlich ist - deine Haarfarbensache spielt natürlich (mal wieder) absolut nicht in derselben Kategorie. Mittlerweile bin ich mir aber nicht sicher, ob du das wirklich absichtlich machst oder tatsächlich nicht verstehst. Dass auch, bevor du hier immer und immer wieder in dieser m.E. wirren Art und Weise versuchst mit absolut unsinnigen Kommentaren, die nicht den Eindruck erwecken, dass du irgendwie die Problematik erfasst hättest, Derailment zu betrieben. Eine sachlich-inhaltliche Diskussion zum Thema zwischen anonymen Personen in einem Nischenthread eines Forums im Internet muss dir ja eine enorme kognitive Dissonanz sein, wenn du so vehement versuchst, hier jede Diskussion mit deinem Unfug zu sprengen.
Ich hatte dich außerdem gebeten, mich nicht mehr zu belästigen. Kannst du natürlich weiterhin machen, aber ich werde dann aber im Rahmen der Netiquette evtl. zunehmend deutlicher und weniger schmeichelhaft deine Kommentare beantworten. Falls du jemals was inhaltliches beizutragen hast, habe ich aber immer ein offene Ohr. ![]()
Mache ich auch... wenn das die einzige Information ist. Was, wenn die Figur gleichzeitig eindeutig das sex der "Figur" ausgeiwesen ist? Das sit ja die Konstellation, um die es geht.
Die Selbstzuschreibung "Non-binär" sticht das reine biologische Geschlecht bei der Bestimmung des Pronomen. Es ist also (auch im Sinne des Lehrplans) eindeutig, was geschrieben werden muss. Wenn das "they" dann nicht verwendet wird, ist es ein Fehler.
die Frage, was mit der eindeutigen Ausweisung als bspw. biologisch männlich ist
Ja, das ist eine Frage, wie das gehen soll, wenn die Person non-binär ist.
Dass es bei „biologisch männlich“ haken kann, ist an anderer Stelle schon ausreichend diskutiert.
Ich hatte dich außerdem gebeten, mich nicht mehr zu belästigen.
Ich früge sie jetzt, inwiefern sie sich belästigt fühle. Aber sie möchte ja gar nciht von mir angesprochen werden. Was machen wir denn da.
aber ich werde dann aber im Rahmen der Netiquette evtl. zunehmend deutlicher und weniger schmeichelhaft deine Kommentare beantworten.
Sie ist mir ja schon eine Beleidigung voraus. Nunja.
Falls du jemals was inhaltliches beizutragen hast, habe ich aber immer ein offene Ohr.
Den Eindruck habe ich nicht, vielmehr erlebe ich sie so, dass sie Inhalte anderer gar nicht wahrnimmt, sodnern sich an Formalia und Metas abarbeitet.
Ergänzung: Und das sie auch hier wieder nur ein Lach-Emoticon hinkriegt, zeigt, dass das ganze Einfordern von Inhalten nur vorgeschoben ist. Sonderlich elaboriert ist es auch nicht, was machen wir denn, wenn hier jemand durchs Fenster schaut?
Ja, das ist eine Frage, wie das gehen soll, wenn die Person non-binär ist.
Dass es bei „biologisch männlich“ haken kann, ist an anderer Stelle schon ausreichend diskutiert.
Wo soll es 'haken', wenn es (wie in meinen authentischen Beispieltexten) konkret benannt (so 'geht' das dann auch) ist? Wurde in der tat hinreichend diskutiert.
Die Selbstzuschreibung "Non-binär" sticht das reine biologische Geschlecht bei der Bestimmung des Pronomen. Es ist also (auch im Sinne des Lehrplans) eindeutig, was geschrieben werden muss. Wenn das "they" dann nicht verwendet wird, ist es ein Fehler.
Es fehlt bei Satz 1 das Argument. Tatsächlich wirst du zur Begründung wohl Erwägungsmaßstäbe heranziehen müssen, die keine Absolutheit bedingen und (wahrscheinl. auch verwaltungsrechtlich) sachfremde Ergungen sind (vermeintl. 'gute Sitten', die aber nicht ubiquitär sind) und eine longuistisch/grammatisch korrekte Verwendung als Fehler werten.
Die von dir behauptete Eindeutigkeit ist auch keine in deonem Sinne (bitte nenne mir die linguistischen/grammatischen Normen, Lehrmeinungen u.ä.), insb. auch nicht i.S.d. Lehrplans, egal wie oft du das behauptest. Gerne nochmal: Elaboriere doch bitte endlich mal, was im KLP dich warum zu deiner Interpretation führt (aich wenn ich Dgl. bereits adressiert habe), statt dirses "Nein!", "Doch!", "Ooh!" immer einzuleiten.
... ist alles rhetorisch gemeint; wir drehen uns.
Ist die explizite Selbstzuschreibung (Selbstbestimmung) einer Person nicht per se wichtiger als das biologische Geschlecht? Und wie begründest du, dass die explizite Selbstzuschreibung nicht zählt. Warum zählt deine Einschätzung des Geschlechtes einer anderen Person mehr als die persönliche Einschätzung?
Zu deiner 2. Frage (obwohl es eigentlich eindeutig ist):
"Die Schülerinnen und Schüler beachten in komplexen interkulturellen Kommunikationssituationen .... und interagieren diversitätssensibel und flexibel".
Diversitätssensible Sprache berücksichtigt u.a. auch das Geschlecht und geht über die traditionelle Unterscheidung zwischen Mann und Frau hinaus. Zentral ist dabei u.a. die bewusste Wortwahl für die Anrede dieser Personen.
deine Haarfarbensache spielt natürlich (mal wieder) absolut nicht in derselben Kategorie.
… wie sich selbst zur Königin zu ernennen?
Ja, vermutlich haben Eigenschaften wie die Haarfarbe keinen Einfluss auf das Geschlecht. Obwohl manche gerne z. B. die Haarlänge als Indikator für das Geschlecht anführen.
Warum aber sollen Eigenschaften wie die Art der Gameten oder die Ausformung einen Einfluss haben?
Die Wahrnehmung und Explikation des eigenen Geschlechts ist mehr als eine Selbstzuschreibung, sondern Teil der Person. Warum ist man so erpicht darauf, dies durch eine Fremdzuschreibung überschreiben zu wollen?
Ist die explizite Selbstzuschreibung (Selbstbestimmung) einer Person nicht per se wichtiger als das biologische Geschlecht? Warum zählt deine Einschätzung des Geschlechtes einer anderen Person mehr als die persönliche Einschätzung?
Warum sollte sachlich-fachlich, d.h. bei der Bewertung der inhaltlichen u./o. sprachlichen Richtigkeit einer pronominalen Benennung im Rahmen eines deskriptiven, analytischen Textes, in dem es um die objektive Identifierung des Benannten geht, in pucto Deixis u.ä. nicht 'lediglich' die "explizite Selbstzuschreibung [...] einer Person [...] per se wichtiger als das biologische Geschlecht" sein, sondern das biologische Geschlecht als Orientierungspunkt der Benennung kategorisch falsch? Das ist doch der Punkt.
Ich lese aus Fragen wie deiner tatsächlich 'tendenziell' nicht sachlich-fachliche, sondern normative (moralische) Erwägungsgründe heraus, deren Aölgemeinverbindlichkeit ich (wie ausführlich erläutert) ebenfalls bezweifle, auch i.S.d. Erziehungsziele wie Gemeinschaftsfähgkeit u.ö. (womit wir wieder bei der Problematik von Affirmation vs. Toleranz sind).
ZitatUnd wie begründest du, dass die explizite Selbstzuschreibung nicht zählt.
Abgesehen davon, dass ich nie von "nicht zählt" o ä. schrieb, sondern der Orientierung an gender diejenige an sex sprachlich gleichwertig(!) gegenüberstelle?
ZitatWarum zählt deine Einschätzung des Geschlechtes einer anderen Person mehr als die persönliche Einschätzung?
Ich schätze nicht persönlich sex ein, ich schreibe hier von Anfang an von Textsituationen, in denen das sex eindeutig benannt ist. Zudem: sex ist eine objektive, überindividuell definierte Kategorie, gender kann bestenfalls einen gewissen Grad der Intersubjektivierbarkeit für sich beanspruchen (insofern es auf nicht überprüfbaren Selbsrbehauptungen basiert). Ist aber eigtl. auch irrelevant, weil ich ja für Alternativen argumentiere und sex-basierte Pronomen natürlich intertextuell kohärent und sprachlich richtig eine Person benennen.
Um beim aktuellen Thema zu bleiben: Was anderes bei Widerspruch und Co. zu behaupten, bedarf eines erheblichen Begründungaufwands, der hier noch nicht erfolgt (und mit Verweis auf i.w.S. 'gute Sitten' auch nicht erfüllt) ist.
ich schreibe hier von Anfang an von Textsituationen, in denen das sex eindeutig benannt ist.
In dem Beispiel aus dem ersten Posting ist sex nicht eindeutig als männlich oder weiblich benannt. Das "they" ist daher sachlich-fachlich korrekt (auch aber nicht nur im Sinne des Lehrplans). Keine Ahnung, warum du dann von anderen Textsituationen schreibst.
Oder doch: denn ich lese aus [...] [Antworten] wie deiner tatsächlich 'tendenziell' nicht sachlich-fachliche, sondern ... vorurteilsbehaftete Erwägungsgründe heraus. Bloß nicht eingestehen, dass das "they" die passende Anrede ist. Lieber die Frage, wie man Menschen passend anredet, totquatschen.
Schade.
Aber damit drehst du dich (wie du schon schreibst) im Kreis, denn ich glaube nicht, dass du diese kritische Einstellung hier ablegst und einsiehst, dass die zwingende Nutzung des Pronomens "they" in diesem Fall sachlich-inhaltlich korrekt ist. Nur nicht in deiner Welt.
(Wir waren / sind aber bereits weiter.)
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