Methodische Besonderheiten der Kriminalstatistik
Bei der Interpretation der PKS-Daten weisen Kriminologen und Sicherheitsbehörden auf mehrere statistische Effekte hin:
- Tatverdächtige vs. Verurteilte: Die PKS erfasst polizeilich ermittelte Tatverdächtige, noch keine rechtskräftig Verurteilten.
- Einfluss der Demografie: Gewalt- und Sexualstraftaten werden statistisch am häufigsten von jungen Männern begangen. In der Gruppe der ausländischen Bevölkerung – insbesondere bei Schutzsuchenden – ist der Anteil junger Männer im Vergleich zur deutschen Gesamtbevölkerung überproportional hoch.
- Anzeigeverhalten: Das Anzeigeverhalten im Dunkelfeld kann variieren; Fremde Personen werden bei Sexualdelikten statistisch häufiger angezeigt als Personen aus dem eigenen Bekannten- oder Familienkreis.
- Doppelstaatsbürger: Personen mit deutscher sowie einer weiteren Staatsangehörigkeit werden in der Statistik als deutsche Tatverdächtige geführt.
Toll! Wieder eine ungefragte, deinerseits blind kopierte KI-''Einordnung' mehr...
Zur Ehrenrettung der PKS, zum eigtl. Subthema, ja zur Aufklärung und weil auch z.B. eine Quittengelee hier a.a.O. vor 2 1/2 Monaten meinte, dass "[g]erade" bzgl. der PKS"häufig durch Statistik auch andere Themen verschleiert" würden, z.B. "dass Alter und Geschlecht ein größerer Prädiktor für Gewalt/Kriminalität" sind, "junge Männer [...] überproportional häufig vertreten" sind, "die [...] in der Migrantengruppe ebenfalls häufiger" sind und "Kriminalität, die nur Ausländer begehen können [sic] [...] mit erfasst" wird und wie bei dir jetzt, "dass in der Statistik Tatverdächtige gelistet werden statt Verurteilte.." Garantiert KI-frei:
M.M.n. wird bzgl. der PKS im öffentlichen Diskurs regelmäßig bei Teilen von Presse, Politik und social media (aktiv) die Gravitas der Problematik von entsprechender Gewalt "verschleiert", insb. mit quasi obligatorischen Verweis auf den Umstand, "dass in der Statistik Tatverdächtige gelistet werden statt Verurteilte", was allerdings ignoriert,...
... (I) dass auch i.S.d. Statistik sog. "Tatverdächtige [...] alle Personen [sind], die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen aufgrund ausreichender Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben" (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staa…rdaechtige.html);
... (II) dass bzgl. bestimmter Taten die In- und Ausländer begehen können bereits die an ihrem jeweiligen Bevölkerungsanteil gemessene, seitens der PKS demonstrierbar enorme Überrepräsentation von ausländischen Tatverdächtigen bestimmter Herkünfte im Vgl. zu dt. Tatverdächtigen auch in den korrespondierenden Statistiken des StBA zu konkret Verurteilten im Wesentlichen derart demonstriert wird, zudem die Daten recht stabil bleiben, kontrolliert man Variablen wie Alter, Geschlecht, sozio-ökoomischen Status u.ä. (d.h. dass dann immer noch bestimmte Ausländer bei bestimmten Taten auch im Vgl. zu Menschen des gleichen Geschlechts, Alters, sozio-ökonomischen Status etc., aber anderer Herkunft, überrepräsentiert sind - Erklärungsfaktor muss also etwas anderes als Alter, Geschkecht u./o. sozio-ökonomischer Status sein, mutmaßlich Faktoren, die über den Faktor Herkunft mittransportiert werden, also bspw. spezifische Sozialisationen, Werte, Normen, Verhaltensweisen etc.);
... (III) dass diese Überrepräsentationen (ich wiederhole es sicherheitshalber) bei Ausländern nicht allen ausländischen Herkünften attribuierbar sind, sondern dass bzgl. bestimmter Taten jeweils bestimmte Herkünfte überrepräsentiert sind (und nicht Ausländer insg.), im Diskurs zudem i.d.R. Taten thematisiert werden, bei denen ein systematischer Bias im Anzeigeverhältnis (wie er mittlerweile als vermeintl. Erklärung der Überproportionalität regelmäßig vorgebracht wird), d.h. dass bestimmte Ausländer lediglich wesentlich häufiger als (ggf. für die gleichen Taten erst gar nicht angezeigte) Deutsche angezeigt würden, nicht sonderlich plausibel ist:
(a) Bei Offizialdelikten müsste man im Rahmen der PKS ggü. der Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland insg. einen entsprechenden (strukturell-rassistischen) Bias beleglos insinuieren, also bspw. behaupten, Polizei und Staatsanwaltschaft würden einseitig Ermittlungen gg. Menschen aus bestimmten Herkunftsländern (und evtl. auch gar nicht gg. Deutsche) führen u./o. diesen Menschen ggü. andere (d.h. liberal-arbiträr als ausreichend bewertete) Anhaltspunkte für Tatverdacht als ggü. Deutschen verwenden. Diesbzgl. gibt es aber keinerlei hinreichende Indizien (und somit greift Hitchen's Razor) und man müsste fragen, warum (z.B. ethnisch, phänotypisch) vergleichbare Ausländer derart unterschiedlich behandelt würden, also bspw. warum Menschen aus dem Irak und Syrien erheblich überrepräsentiert sind (also wesentlich häufiger tatverdächtigt werden), aber Menschen aus bspw. aus dem Oman, Jordanien oder den VAE nicht - bundeseinheitlicher, selektiver struktureller Rassismus, bei dem die Behörden liberal-arbiträre Anhaltspunkte für Tatverdacht bei Irakern und Syrern anwenden, bei Omanern, Jordaniern und Emiratis aber nicht (wenn man Ermittlungen diesen ggü. nicht gar aktiv zur Manipulation der Statistik einstellt o.ä. konspirativer Unsinn)? Auch nicht plausibel.
(b) Bei Antragsdelikten gilt ähnliches: Will man etwa behaupten (wenn man nicht gleich und ebenfalls beleglos und unplausibel behaupten will, man würde Straftaten imaginieren und dezidiert z.B. Iraker und Syrer als Täter behaupten), Menschen hierzulande würden bspw. regelmäßig Iraker und Syrer anzeigen, nicht aber Omaner, Jordanier oder Emirati, von einer Anzeige absehen, wenn Täter Omaner, Jordanier oder Emerati sind, obwohl diesen Menschen die Herkunft der Täter i.d.R. gar nicht bekannt sein und das Gros der Menschen ohne entsprechende Erfahrungswerte (also einfach das Gros der Menschen hierzulande) augenscheinlich diese fünf (und weitere) arabischen Nationalitäten (wie z.B. Kuwaiter, Algerier, Bahrainer, Dschibuti, Ägypter, Libanesen, Libyer, Mauretanen, Marokkaner etc.) gar nicht auseinanderhalten, ja selbst nicht von nicht-arabischen Menschen aus dem Mittleren/Nahen Osten unterscheiden können dürfte?
Wie kann dann die gegenständliche Überproportionalität bei Tatverdacht und Verurteilungen wegen u.a. bestimmter Sexual- und Gewaltstraftaten ausgerechnet bei z.B. Irakern und Syrern erklärt werden? Ganz einfach: Es findet sich schlichtweg de factoin diesen Demographien hierzulande eine entsprechend erhebliche Anzahl an Tätern.
Und auch wenn ich es bereits oben sinngem. schrieb, aber weil hier ja leider gerne anderen Aussagen unterstellt werden, die sie nicht getätigt haben, shooting the messenger- oder andere Ablenkungsmanöver gefahren werden:
Syrer, Afghanen, Iraker etc. haben keine 'Verbrechergene' o.ä. Unsinn, aber es scheint statistisch relativ weit verbreitete Gemeinsamkeiten in Relation zu größeren Teilen der imigrierten Populationen zu geben, die zu diesen Überrepräsentationen führen.
Und wir haben hier nichtmal das Fass aufgemacht, dass Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschadt als Deutsche erfasst und dass Migrationshintergründe bei dt. Tätern erst gar nicht erhoben werden. Unter den dt. Tätern sind dann u.U. auch welche, die die Staatsbürgerschaft erst neu erworben haben, aber ursprgl. aus einem der genannten Länder kommen, also i.S.d. Problemerkennung eigtl. der Ursprungsdemographie zugeordnet werden müssten.
Die Ablenkungsmanöver, dass dies lediglich ein Männerproblem sei und unter diesen Gruppen besonders viele Männer vertreten seien, verfängt nicht, denn Männer aus diesen Demographien sind Männern aus anderen Demographien ggü. erheblich überrepräsentiert - z.T. gar die Frauen ggü. dt. Männern.
Es verfängt aus den gleichen Gründen nicht, hier relativieren zu wollen, dass diese überrepräsentierten Gruppen einfach Opfer dort bespnders häufig vorkommender sozio-ökonomischer Umstände seien - abgesehen davon, dass die Pauschalisierung der sozio-ökonomischen Umstände für diese Demographien schon insg. nicht verfängt:
Wäre das zentraler Erklärungsfaktor, müssten die Überrepräsentationen ja auch in anderen Gruppen mit dieser sozio-ökonomischen Belastung derart auffindbar sein. Zudem ist es schon reichlich absurd, dass diese Belastung ja eben allenfalls Vetmögens- und Bereicherungsdelikte erklären könnte, aber keine selbstzweckhaften Gewalt- oder Sexualdelikte...
Es muss also andere Erklärungen für diese Überrepräsentationen geben. Und über die muss man ganz ohne Essenzialisierungen der entsprechenden Menschengruppen sprechen können. Naheliegend ist eine recht spezifische, zumindest bei den eingewanderten Teilen der jeweiligen Demographien entsprechender Herkunftsländer wohl weiter verbreitete Sozialisation, Enkulturation (auch religiöser Art). Und das ist leider auch das Ernüchternde (mit polit. Implikationen für die entsprechende Asyl- und Migrationspolitik), weil es u.U. für diese Populationsteile eine unüberwindbare Inkompatibilität darstellen kann - man kriegt diese 'Prägung' nicht einfach mal so 'überschrieben' und tut sich keinen Gefallen, diese nicht zum a priori-Erwägungsgrund für oder gg.die Einwanderung resp.ex post facto für die Ausweisung/Abschiebung zu machen.
Es wird (auch hier) Zeit für einen sachlichen, fakten- und argumentbasierten, realpolitischen Diskurs. Das Problem zu einem generellen Alters- und Geschlechtproblem zu machen und mit der Rassismuskeule u.ä. zu fuchteln ist Akademikern unwürdig und bedeutet, das Problem nicht zu erkennen und jede entsprechende Problemlösungsmaßnahme erst gar nicht anzugehen, nein beides aktiv zu torpedieren.