Beiträge von Seph

    Wie bereits skizziert, gibt es auch durchaus Dienstreisen mit einem persönlichen Interesse. Durch eine solche Regelung nimmt man der Schule die Chance eine individuelle Lösung zu finden. Sobald die Schule eine Fahrt anordnet, bin ich natürlich komplett bei dir.

    Man nimmt der Schule vor allem die Möglichkeit, mehr oder weniger subtilen Druck auf die Lehrkräfte auszuüben und diese doch letztlich zu nötigen, gegen ihren eigentlichen Willen einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Im Übrigen gibt es auch in NDS für Fortbildungen die Möglichkeit, Dienstreisen aus überwiegend persönlichen Interessen (z.B. solche, die für die Schule gerade nicht so relevant sind) vollständig oder nur teilweise selbst übernehmen zu lassen.

    Die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Budgetgrenzen für die Schulfahrten ist hingegen auch ein Schutz für Elternhäuser und letztlich auch die Sozialämter vor allzu ausufernden Vorhaben. Ich denke da an die eine Berliner Klasse, die nach New York gejettet ist, weil ohnehin das Amt die Reisekosten für den Großteil der Schüler übernehmen sollte.

    Ist das wirklich so ungewöhnlich? Sowohl in Berlin als auch Brandenburg kannst du das. Berlin weiß ich sogar, dass zum Schuljahresende entfristet wird, wenn gewünscht und der Bedarf immer noch da ist (was er in vielen vielen Fällen eh ist), erst danach darf neu eingestellt werden.

    Ja, die Bundesländer handhaben das sehr unterschiedlich. Während wir hier in NDS auch schulscharf ausschreiben dürfen und dabei nicht zwingend an die Rangfolge der Bewerbernoten gebunden sind, gibt es in anderen Bundesländern vom Land bzw. dem jeweiligen Schulamtsbereich gesteuerte zentrale Einstellungen nach Liste und anschließende Zuweisung an die Schulen. In Thüringen konkret war das zumindest vor 10 Jahren noch so, ob sich das geändert hat, weiß ich nicht genau.

    Danke für die Beschreibung der weiteren Ergebnisse kleiner gruener frosch . Diese sind zwar durchaus plausibel, dennoch aber traurig zu lesen, wie hier mit Beamten umgegangen wird. Im Arbeitsrecht wäre die Sache hingegen ziemlich klar: angewiesene Arbeitsstunden laut Dienstplan sind im Krankheitsfall vollumfänglich anzurechnen. Der Dienstplan selbst kann nicht kurzfristig mit Vorlaufzeiten unter 4 Tagen geändert werden.

    Insofern wäre übrigens zu prüfen, ob ein fest eingeplanter langfristiger Einsatz in einer Lerngruppe nicht trotz Krankheit dennoch als "angefallene Mehrarbeit" zu berücksichtigen wäre. Ich vermute, dass das Land im umgekehrten Fall geplante Minderstunden während einer Krankheit sehr wohl gerne zählt.

    Ich habe lediglich gesagt, dass ich diese Regelung nicht sinnvoll finde. Für Klassenfahrt nicht und insbesondere nicht für andere Dienstreisen. Wobei ich bei Klassenfahrt durchaus mehr Verständnis habe. Am Ende interessiert es mich auch nicht, wie es bei euch umgesetzt wird. Es geht um die Frage, ob eine solche Regelung sinnvoll ist oder nicht.

    Ich persönlich finde es sehr sinnvoll, dass Dienstreisen, für die kein Budget mehr vorhanden ist, auch nicht genehmigt werden dürfen. Wer soll sie denn sonst zahlen? Die Bediensteten jedenfalls sicher nicht. Wer unbedingt auf eigene Kosten mit Schülern verreisen möchte, möge das doch gerne in der unterrichtsfreien Zeit tun, wovon ich wiederum dringend abraten möchte.

    Gute Frage. Interessant ist es meiner Meinung nach, wie es bei "dauerhafter Mehrarbeit" dann bei der Berechnung der Rente/Pension ist. Kommt da jemand mit 12 Stunden regulär + dauerhaft 2 Stunden Mehrarbeit auf den gleichen Faktor wie jemand, der 14 Stunden regulär arbeitet? Wenn das nicht der Fall ist, dann wäre das etwas unfair.

    Das muss nicht unfair sein, wenn die Mehrarbeit durch spätere Minderarbeit ausgeglichen wird. Was bei Auszahlung der Mehrarbeit genau passiert, frage ich mich allerdings auch gerade.

    Jetzt darf man die Schüler schon nicht mehr schlagen und dann soll auch noch die Beziehungsebene vor den Drohungen kommen? Dieser Beruf ist echt nicht mehr das, was er mal war.

    Ja...schon schade, dass der Rohrstock ausgedient hat. Ich habe sogar mal Gerüchte gehört, dass man inzwischen keinen Schlüsselbund mehr auf Schüler werfen soll. Aber das war vermutlich wieder nur unhaltbares Gemunkel im Lehrerzimmer ;)

    Ich würde einen dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Lerngruppe über das normale Deputat hinaus auch als Deputatserhöhung für das betreffende Halbjahr lesen, welches natürlich auch im Krankheitsfall als "gehaltene Unterrichtsstunden" anzurechnen wäre.

    Anders sieht das möglicherweise aus, wenn ich jemanden für den nächsten Tag zur Vertretung einplane, die Person aber dann doch nicht da ist. Dann dürfte die ursprünglich geplante Vertretungsstunde nicht anzurechnen sein...die übernimmt dann jemand anderes.

    Ich kann klar von der Debeka abraten. Es muss ja auch einen Grund haben, dass die einen so aufdringlich werben, dass sie das nötig haben. Hier ist das die einzige Versicherung, die es wagt bei der Verbeamtung aufzutauchen und einen bis ins Schulhaus verfolgt und mitteilt, man wäre jetzt verbeamtet und sie die einzige sinnvolle Versicherung.

    Das hatten wir schon öfter. Dein Abraten hängt damit zusammen, dass du im persönlichen Umfeld einen Fall kennst, dem Leistungen aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigenpflichten aberkannt wurden. Das wiederum handhaben alle Versicherer genau so.

    Mir geht es eher um die Möglichkeiten - inwieweit kann ein Praktikant eventuell doch agieren und was sollte er dabei auf keinen Fall tun - sodass sein Versicherungsschutz aufrechterhalten und er rechtlich im möglichst grünen Bereich bleibt. Da vermisse nach wie vor konkrete und begründete Aussagen. Also ein "geht nicht" ist mir zu wenig.

    Auch das wurde bereits beantwortet. Auch wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff "Versicherungsschutz" hier in die Irre führt. Für von beauftragten Personen verursachte Schäden haftet so oder so zunächst der Auftraggeber. Dieser kann im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Das alles hat aber nichts mit einer Versicherung im landläufigen Sinne zu tun, sondern liegt im Schuldrecht begründet.

    Daher noch einmal: natürlich darf ein Praktikant nicht dazu verpflichtet werden, als Vertretungslehrkraft einzuspringen und zu agieren. Andersherum ist es aber auch überhaupt nicht verboten, dies zu tun. Zumindest der Praktikant setzt sich dadurch nicht in die Nesseln, es sei denn, er führt vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden herbei. Dazu hatte ich auch bereits ein Beispiel geliefert: die Anleitung von (gefährlichen) Sportarten durch nicht qualifiziertes Personal könnte eine solche grobe Fahrlässigkeit im Schadensfall darstellen. Analog lässt sich das u.a. auch auf die Durchführung von (gefährlichen) Experimenten in den Naturwissenschaften ohne Berücksichtigung der zugehörigen Gefahrenabschätzung übertragen. Das gilt jeweils unabhängig vom Status als Praktikant.

    Da ist die Frage, wo genau das steht. Denn rein arbeitsrechtlich ist es nicht so solange das alles mit Sachgrund befristete Verträge waren.

    Vollkommen korrekt, dass es keinen solchen Automatismus gibt. Dennoch geht das BAG bei einer hohen Anzahl von Befristungen über lange Dauer hinweg von institutionellem Rechtsmissbrauch aus. So wurde ein solcher Missbrauch bei einem Fall mit 13 Befristungen in 11 Jahren bejaht, bei einem anderen Fall mit 4 Befristungen in knapp 8 Jahren hingegen nicht.

    Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Arbeitgeber insofern lieber nicht mit dem Feuer spielen wollen und daher verwaltungsinterne Vorschriften formuliert haben dürften, wann sie lieber keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten. Das kann im Ergebnis auf die genannten 5 Jahre hinauslaufen.

    Das einzige was mir spontan als möglicher Nachteil einfällt, ist das "Einfrieren" der bisherigen Teilzeitquote. Wenn man also bislang einen befristeten Arbeitsvertrag mit nur 50% Umfang hat, wird nach erfolgreicher Entfristungsklage auch der unbefristete Arbeitsvertrag nur 50% Umfang haben. Auf der anderen Seite ist das im öffentlichen Dienst eigentlich nicht das riesen Problem, die Quote im Nachgang dann anzupassen.

    Edit: Susannea war schneller ;)

    Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Selbstverständlich sind Praktikanten, die auf Weisung Tätigkeiten ausführen, über den Arbeitgeber "versichert". Der AG haftet auch hier zunächst vollumfänglich für alle verursachten Schäden und wird auch Praktikanten gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollen Regress nehmen können.

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