Nein, FREIER TAG
Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede, die "möglichst nicht an Tagen mit regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen liegen sollen". Und selbst das ist nicht verbindlich, das Land Berlin hat soweit ich das überblicke bislang noch keine entsprechende Rechtsvorschrift geschaffen, die über das Informationsschreiben "Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ von 2017 hinausgeht, in dem ebenfalls explizit von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede ist.
Du bist bislang einen mehrfach angeforderten Nachweis deiner Behauptung durch entsprechende Rechtsvorschrift schuldig geblieben.