https://www.zoll.de/DE/Privatperso…ahndet%20werden.
„Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“
Klar ist es nicht erlaubt…wollte aber halt Geld sparen 🤷♂️
Und wenn es aufgefallen wäre hätte ich eine Strafe zahlen müssen. Wie auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. So ist es halt 😊
Aber relevant im Beamtenrecht dürfte es nicht sein. Zumindest bei uns Lehrern. Bei Richtern dürfte es anders sein.
Dann noch einmal zum Mitdenken: Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt grundsätzlich immer (mindestens) eine Ordnungswidrigkeit dar. Zusätzlich (!) stellt sie eben oft auch eine Straftat dar! (vgl. u.a. §266a StGB). Deine Schlussfolgerung, aus der Tatsache sie sei mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu folgern, sie sei keine Straftat, ist erkennbar falsch.