Beiträge von Seph

    Ich kann auch durch Null teilen. Das Ergebnis ist die Doppelnull:

    Auch bei ∞/0
    Das Ergebnis ist redundant.

    Ähm nein, bitte nicht mit der Grenzwertbildung für Division von Zahlen durch beliebig kleine Zahlen verwechseln. Der Grenzwert eines Quotienten a/n für n gegen Null ist zwar unendlich, das ist aber nicht das Ergebnis der Division a/0, die nicht definiert ist.

    Falls Sie dieser Interpretation nicht glauben, dann fahren Sie doch einfach mal bei mehrtägigen Klassenfahrten nach Hause. Falls dann etwas passiert, können Sie gerne den Richter von ihrer Aussage überzeugen.

    Damit unterliegen Sie dem Missverständnis, man sei während der Klassenfahrt rund um die Uhr im Dienst. Das ist bei einer gut geplanten Klassenfahrt aber schlicht nicht der Fall. Auch bei diesen sind die Mindestruhezeiten (mit den zulässigen Ausnahmen wie Notfällen) einzuhalten und entsprechend der Personaleinsatz vorab zu planen. Die während der Veranstaltung auch in Ruhezeiten bestehende Rufbereitschaft steht dem nicht entgegen.

    Zur Randbemerkung: Ich habe nochmal meine Kommentare durchgesehen. Dort habe ich lesidlich vom Arbeitsrecht gesprochen. Durch Ihre Einführung des Tarifvertrages haben Sie ein Spezialfall eingeführt und die allgemeinen Aussagen auf eine kleinere Gruppe eingeschränkt.

    Welche Arbeitnehmer innerhalb der Schule sind denn nicht tariflich angestellt, sodass die Einführung des Tarifvertrags eine Einschränkung auf eine kleinere Gruppe mit sich brächte? Im Übrigen wäre Ihre Grundaussage, die Mindestruhezeit sei durch den AG zu verkürzen ohne Bezug auf einen Tarifvertrag erst Recht falsch, da eine solche Verkürzung gerade nur für bestimmte Berufsgruppen oder auf Basis eines Tarifvertrags vorgenommen werden könnte.

    Das Einzige, was ich klären konnte war, dass bei der A13 eben erst bei Erfahrungsstufe 8 Schluss ist, bei der E 13 wird bereits bei 5 der Deckel drauf gemacht. Das werde ich mir morgen nochmal ansehen, hier erwarte ich schon eine gewisse Differenz zum ersten des Monats.

    Die Erfahrungsstufen sind nicht 1:1 miteinander zu vergleichen. Es ist also keineswegs so, dass der Schritt von A13/4 zu A13/5 dem Schritt von E13/4 zu E13/5 entspricht. Insofern wird bei Angestellten auch nicht "bereits früher der Deckel drauf gemacht". Betrachtet man das Bruttoeinkommen, so beginnt E13/1 in Berlin zwar unterhalb von A13/1, in den höchsten Erfahrungsstufen liegt A13/8 allerdings unter E13/6. Mit Familienzuschlägen und Netto sieht das natürlich wieder deutlich anders aus.

    Ich kenne das eher in dieser Form:

    FSK 6: Die Heldin ist die Prinzessin.

    FSK 12: Der Held bekommt die Prinzessin.

    FSK 16: Der Bösewicht bekommt die Prinzessin.

    FSK 18: Alle bekommen die Prinzessin.

    Aber vermutlich ist das veraltet, da deutlich sexistisch.

    Naja Seph, der Bezug sollte doch klar sein - dort leisten sehr viele bei Bedarf Dienst, wenn die Gefahrenlage akut ist, hast du dort auch mal 24std oder 48 std Dienst…

    Gibt auch genug Kollegen, die Doppelschichten regelmäßig fahren müssen …

    Das ist ja alles schön und gut, hat aber schlicht gar nichts mit den hier diskutierten Regelungen für (angestellte) Lehrkräfte zu tun.

    Ja, das schätze ich genauso ein und hatte ich neulich erst hier geschrieben, als das Thema schon einmal aufkam. Angekommen ist das aber scheinbar nicht.

    Übrigens sind wir auch nicht nur auf die Sommerferien beschränkt, sondern haben zur Wahl unserer 30 Urlaubstage gut 75 Werktage (Festlegung der KMK bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zur Verfügung. Nimmt man nur eine 5-Tage-Woche als Grundlage und rechnet (bei uns an der Schule zumindest) 3 Vorbereitungstage am Ende der Sommerferien heraus, so würden in NDS 2023 noch immer 62 Tage zur Verfügung stehen, um die 30 Urlaubstage aufzuteilen.

    Das ist mit der versuchten Einschränkung der Betriebsferien der Firma im zitierten Urteil nicht ansatzweise vergleichbar.

    Seitdem ich in meiner damaligen Ausbildungsschule miterleben durfte wie einer jungen Kollegin von der Schulleiterin eine Disziplinarklage angedroht wurde wegen der mißbräuchlichen Nutzung von Dienstgerät, sie hatte an dem einen Lehrerarbeitsplarz in der Schule ein privates Foto eingescannt und auf ihrem USB-Stick gespeichert, habe ich gelernt nicht auf Goodwill zu bauen.

    Deswegen fragt man bei beabsichtigter Privatnutzung vorher (!), ob man das ausnahmsweise mal darf oder nicht. Es sind auch in der Privatwirtschaft schon AN wegen des Ladens des eigenen Handys abgemahnt worden, was in vielen anderen Betrieben überhaupt kein Problem wäre.

    Wir haben doch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, richtig? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß maximal 3/5 des Urlaubs vom Arbeitgeber vorgegeben werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79). Das wären 18 Tage. Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.

    Das Thema hatten wir hier erst vor kurzem und ich hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass die Schlussfolgerung falsch ist.

    Das bedeutet übersetzt, dass in einem Tarifvertrag mindestens die Standardfloskel zur Ruhezeit enthalten sein muss, wie auch viele andere Dinge. Randbemerkung: Nicht jeder Lehrer arbeitet im Tarifvertrag.

    Das Arbeitsschutzgesetz ist ein Abwehrgesetz von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat hingegen auch Rechte, die u.A. im Unternehmensrecht verankert sind. Dort können weitere Regelungen bezüglich der Ruhezeit nachgelesen werden. Für Behörden gilt natürlich ein anderes übergeordnetes Gesetz.

    Nein, das bedeutet schlicht und einfach, dass die Mindestruhezeitregelungen des ArbZG für die AG-Seite bindend sind und auch ein wie auch immer geartetes "Unternehmensrecht" das nicht so einfach aushebelt. Dort können im Übrigen gerade keine weiteren Regelungen bezüglich der Ruhezeiten nachgelesen werden. Du kannst aber gerne den Gegenbeweis antreten, in dem du entsprechende gesetzliche Regelungen, die dem ArbZG widersprechen, hier zitierst.

    Randbemerkung: Du hattest selbst auf die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis abgestellt, nur für diese gelten überhaupt die von dir zitierten arbeitsrechtlichen Regelungen. Und diese wiederum sind - zumindestens im öffentlichen Dienst - alle tarifvertraglich angestellt.

    Auch ist es irrelvant, ob diese Gründen im Tarifvertrag verankert ist, da das Arbeitsschutzgesetz bereits vorher greift. Ein Tarifvertrag konkretisiert lediglich "verhandelbare" Vertragsdetails.

    Das Arbeitszeitgesetz sieht explizit entsprechende Verkürzungen der Mindestruhezeiten nur im Zusammenhang mit tarifvertraglichen Regelungen und nur im genannten stark begrenzten Umfang. Ohne entsprechende tarifvertragliche Regelungen darf eine Verkürzung überhaupt nicht vorgenommen werden. Ausnahmen hiervon sind lediglich die in §5 Absatz 2 genannten Branchen, in denen ausnahmsweise auch so eine Verkürzung um 1 Stunde möglich ist. Das betrifft uns Lehrkräfte aber ohnehin nicht. Weitere Ausnahmen sind Notfälle und außergewöhnliche Fälle nach §14 ArbZG. Damit sind aber gerade nicht die gut planbaren Termine für Elternabende oder die ebenfalls gut planbare Durchführung von Klassenfahrten erfasst.

    Ist es zulässig, dass aufgrund von weiteren Aufgaben neben dem Unterricht (Klassenfahrten, Sprechtag, Konferenzen, etc.) die täglichen 8 Stunden und 12 Minuten Arbeitszeit überschritten werden dürfen, so dass es ggf. auch zu einer Verletzung der Ruhezeit kommt?

    Die Überschreitung der Arbeitszeit von knapp 8 Stunden täglich kollidiert noch nicht mit der einzuhaltenden Mindestruhezeit von 11 Stunden. Das ist selbst mit einem Elternabend bis 20 Uhr kaum problematisch.

    Solche Situationen treten auf, wenn zum Beispiel am Vortag Elternabend war von 18 Uhr bis 20 Uhr, einzelne Lehrkräfte aber schon seit 8 Uhr in der Schule sind.

    Nein, es ist eher unrealistisch, dass diese Lehrkräfte tatsächlich von 8-20 Uhr durcharbeiten mussten. In der Regel besteht zwischen Unterrichtsschluss und Beginn des Elternabends eine längere Pause, die nicht zwingend Arbeitszeit darstellt, nur weil man zwischendurch nicht nach Hause fährt.

    Ja. Dieser Fall ist im Arbeitsrecht verankert. Wenn schwerwiegende Gründe anstehen und nicht durch Umplanung verhindert werden können, darf die Ruhezeit zeitweise vom Arbeitsgeber ausgesetzt werden.

    Mal abgesehen davon, dass eine planbare Klassenfahrt, ein Sprechtag u.ä. keine solchen schwerwiegenden Gründe darstellen, zeigt ein Blick in die arbeitsrechtlichen Normen (hier v.a. die §§ 5 und 7 ArbZG), dass entsprechende Abweichungen auf 1-2 Stunden Unterschreitung begrenzt und tarifvertraglich geregelt sein müssen. Diese Möglichkeit sieht der TV-L zwar explizit vor, keinesfalls kann das aber dazu führen, dass ein Arbeitgeber die Ruhezeiten einfach mal so aussetzen kann.

    Was jedoch nicht Ruhezeitschädlich ist, wenn eine Teamsitzung von der Schulleitung bis 18Uhr terminiert wurde, die Teilnehmer jedoch bis 2Uhr nachts diskutieren. Die Teilnehmer können sich nicht darauf berufen, dass die Ruhezeit eingehalten werden muss, wenn sie um 8Uhr wieder in der Schule sein müssen.

    Etwas irreführendes Beispiel, auch wenn es grundsätzlich korrekt dargestellt ist. Natürlich verlässt man eine Teamsitzung, die nur bis 18 Uhr terminiert ist, auch 18 Uhr. Wer im Anschluss noch zum netten Plausch mit Kollegen in der Kneipe versackt, kann sich das selbstverständlich nicht als Arbeitszeit anrechnen lassen.

    Klassenarbeiten ist das Einzige, was wir noch kopieren dürfen. Aber Vokabeltests etc. schon mal nicht. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen.

    Ok krass. Dann gibt es bei euch sicher auch nur noch die vorgeschriebenen Klassenarbeiten und sonst rein mündlich erhobene Leistungen.

    Ich teile grundsätzlich die Haltung, dass die Ipads für mehr als für reine Mitschriften eingesetzt werden können und sollten. Aber selbst für diese stelle ich bei nicht wenigen meiner Schüler fest, dass sie seitdem überhaupt erst einmal geordnet und vollständig Mitschriften dabei haben ;)

    Ich kann verstehen, dass fehlende Wertschätzung nervt! Ich frage mich aber manchmal, ob der Weg zu A14, so er denn nicht als Zwischenschritt zu weiteren Beförderungen gedacht ist, wirklich die beste Option ist. In meinem Umfeld müssen die beförderten KuK in der Regel für die Beförderung ihre Anrechnungsstunden wieder abgeben. Aus 20 Deputatsstunden + Aufgabe xyz werden dann 23,5 Deputatsstunden + Aufgabe xyz + zusätzliche Aufgabe abc + A14.

    Ich Sinne einer Annerkennung durch „Status“ sicher gut, im Sinne von WLB nicht unbedingt 🤔

    Ich kann jetzt wirklich nicht für deine Schule sprechen und vlt. gibt es dort Einzelfälle, in denen das so gelaufen ist. Zumindest für Fachobleute, die am Gymnasium meist 0,5 Stunden erhalten entfällt diese oft in Verbindung mit A14. Aufgaben, die bereits mit 3,5 Deputatsstunden unterfüttert werden, sind von A14ern aber nicht auf einmal ohne Anrechnung zu erledigen.

    An den Gesamtschulen sieht es noch einmal anders aus, dort sind die A14-Stellen transparent ausgestaltet (Fachbereichs- oder Jahrgangsleitung) und werden dann grundsätzlich bereits mit 3 Stunden unterfüttert.

    Ich benutze aus genau diesem Grund tatsächlich privat und auch teils beruflich neben dem gestellten Dienst-Ipad auch entsprechende Business-Notebooks als Gebrauchtgeräte und habe damit durchweg gute Erfahrungen. Wir haben als Schule aus Eigenmitteln auch einige dieser Geräte beschafft. Aus Sicht des Schulträgers ist die Anschaffung von Gebrauchtgeräten vermutlich kritisch zu betrachten und als Neugeräte sind diese erheblich teurer. Dass ausgerechnet auf Ipads zurückgegriffen wird, schmeckt mir persönlich zwar auch nicht wirklich, ist aber vermutlich der ziemlich einfachen Administration geschuldet.

    Woher wissen die Schüler dann, wie sie sich im Ernstfall zu verhalten haben?

    Die "Basics" des individuellen Verhaltens für jeden Einzelnen sind mit den Schülern natürlich besprochen, nicht jedoch das genaue organisatorische Verhalten im Umgang mit einer solchen Situation (Kommunikation mit Einsatzkräften, mögliche Evakuierungswege u.ä.)

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