Beiträge von Seph

    Was hältst du eigentlich hiervon?

    Du sagst der Schulleiterin, das Geld bei den Eltern zu sammeln, sei dir dann doch zu nervig, ungerecht gegenüber denen mit geringem Einkommen, blabla, irgendetwas. Da zahlst du doch lieber selbst. Dann lässt du dir die Fahrt genehmigen und reichst doch ein Abrechnung ein. Dann muss die Schulleiterin anschließend sehen, wo die Kohle herkommt.

    Verdient hätte sie es.

    Dafür bedarf es gar nicht erst der Falschinformation über die Bereitschaft zur Übernahme der eigenen Kosten. Es reicht völlig aus, ohne jeden weiteren Kommentar die Fahrt genehmigen zu lassen. Das grundsätzliche Vorgehen, die Fahrt einfach genehmigen zu lassen und dann die entsprechende Fahrtkostenerstattung zu verlangen, teile ich.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das ohne weiteres funktioniert, da ja nur eine sek II- Lehrerlaubnis vorliegt.

    Dementsprechend dürfte lediglich Oberstufe möglich sein.

    Ich habe auf Berufsschullehramt studiert und ein berufsspezifisches Fach, dazu zwei allgemeinbildende. Ich habe die Facultas für die Sek 1 nicht (hätte sie an der Uni in dem einen allgemeinbildenden Fach machen können), daher könnte ich nur in der Sek 2 unterrichten. Bin aber glücklich am BK und käme nie auf die Idee zu wechseln

    Es gibt m.W.n. keine separate Fakultas für die Sek I, sondern lediglich additiv für die Sek II. Eine Lehrkraft, die (allgemeinbildende Fächer) in der Sek II unterrichten darf, darf das genaus auch in der Sek I.

    Dann wird er einfach "Nein" antworten. Ein deutlicher Hinweis auf die gültigen Rechtsvorschriften ist da nicht selten erfolgversprechender.

    Der Schulleiter ist erst seit einem Jahr an unserer Schule. Vor ihm hatten wir die Tage immer gewechselt und auch erst nach der Ganztagsschule damit angefangen. Ihm ist das zu spät, wenn wir erst um 16 Uhr anfangen könnten.

    Die Idee eines festen Besprechungstages begrüße ich persönlich, da dies die eigene Zeitplanung verlässlicher und einfacher machen kann. Dass damit kollidierende Einsätze laut Stundenplan nicht zu Minderstunden führen dürfen, haben wir hier denke ich ausführlich dargelegt.

    Es war keine Rede von einer Grundschule, sondern lediglich von einer Ganztagsschule. Gerade an den weiterführenden Schulen ist es nicht so unüblich, dass an nahezu allen Tagen auch im Nachmittagsbereich Unterrichtsbänder und Ganztagsangebote liegen. Ein exklusiver "Konferenztag" ist dann manchmal nur schwer aufrechtzuerhalten.

    Nein, das ist aus Sicht der Lehrkräfte zu sehen. Es erfolgt eine Freisetzung der Lehrkraft, um auf explizite Anordnung anderen dienstlichen Aufgaben nachzukommen. Es ist davon völlig unbenommen, dass eine dritte Person dann doch irgendwie eingesetzt wird.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

    Bon noch Anfänger und kenne tatsächlich nicht alle Verwaltungsvorschriften usw. DANKE!

    Kein Problem, genau für so etwas ist der Austausch hier im Forum ja auch da und oft hilfreich. Im Übrigen scheint mir manchmal, dass selbst Schulleitungen nicht immer alle Verwaltungsvorschriften kennen. Im schlimmeren Fall müsste man sonst davon ausgehen, dass sie bewusst gegen diese verstoßen.

    Unglaublich, auf was für Ideen Schulleitungen immer wieder so kommen. Nein, ist es natürlich nicht. Bei Unterrichtsentfall sind Minderstunden überhaupt nur dann als solche anzurechnen, wenn die Lehrkräfte nicht (!) auf Weisung der Schulleitung anderen Dienstgeschäften nachkommen. Tun sie in diesem Fall aber.

    PS. Rechtsvorschrift hierzu ist Nr. 2.6 der Verwaltungsvorschrift "Mehrarbeit im Schuldienst" des Bundeslandes RLP. Dort heißt es:

    Zitat
     

    Freistunden, für die kein Rechtsanspruch auf Dienstbefreiung besteht (...), stellen auch dann Ausgleich durch Dienstbefreiung im Sinne dieser Vorschrift dar, wenn sie allen Lehrkräften einer Schule gleichermaßen zukommen.

    Dies gilt jedoch nicht, wenn während der Freistunden auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters dienstliche Aufgaben (z. B.(...) Teilnahme an einer Konferenz, einer Dienstbesprechung (...) wahrgenommen werden; die wahrgenommene Tätigkeit ist zu dokumentieren.

    Natürlich. Aber das Problem tritt trotzdem auch in Niedersachsen auf. Sobald Menschen, die nicht im Landesdienst sind, auf eine Klassenfahrt fahren, können es umgelegt werden. Das ist sicherlich genauso doof, wie bei Lehrkräften. Der einzige Unterschied ist, dass es (noch nicht) gerichtlich verboten ist.

    Nein, das ist kein Problem, sondern Folge dessen, dass Nicht-Landesbedienstete keine Fahrtkostenerstattung vom Land erhalten. Landesbedienstete hingegen haben einen entsprechenden Erstattungsanspruch, die Umlage auf Dritte ist demnach bei diesen rechtswidrig.

    PS: Entsprechende Fahrten sind natürlich grundsätzlich durch Landesbedienstete abzudecken. Es sind auch keine Hintertüren vorgesehen, "externe" Personen, die vorgesehene Landesbedienstete ersetzen, haben nämlich dann doch einen Erstattungsanspruch gegen das Land. Lediglich zusätzliche Personen, die eigentlich gar nicht vorgesehen sind (z.B. weiteres Elternteil kommt neben den ohnehin vorgesehenen Lehrkräften mit), haben keinen Erstattungsanspruch - und sind streng genommen auch nicht nötig für die Durchführung.

    Das ist nicht ganz richtig, oder? In Nds. dürfen die Plätze zu Finanzierung von Personen genutzt werden, die nicht im Dienst des Landes Niedersachsens stehen, wenn die Eltern dem vorher zustimmen "vorher in Kenntnis gesetzt werden". In der Praxis zahlt die Schule dann die Lehrkraft und begleitende weitere Personen werden über Freiplätze finanziert (z.B. Eltern oder Bufdis).

    Wir reden doch hier aber gerade die ganze Zeit von Lehrkräften, die Klassenfahrten durchführen sollen und nicht von möglichen zusätzlichen Begleitpersonen....

    Die SL hat mir soeben geraten, mir das Geld doch von der Steuer zurückzuholen. Klingt danach, als bestehe er weiterhin darauf, dass ich selbst zahle. Das habe ich bereits abgelehnt.

    Zum einen versucht dich dein Schulleiter noch immer dazu zu drängen, auf eine Kostenerstattung zu verzichten - vermutlich wohlwissend, dass er das gar nicht darf. Zum anderen gibt es selbst beim Spitzensteuersatz lediglich 42% der ausgelegten Kosten zurück - und das auch nur, wenn die Werbungspauschale bereits ausgereizt ist. Auf keinen Fall lässt man sich darauf ein.

    PS: Gerne nochmal: Sobald die SL die Fahrt genehmigt, sind auch die Fahrtkosten vollumfänglich zu tragen - völlig unabhängig davon, welche (unzulässigen) Nebenabreden es dazu gibt.

    Bist du sicher Seph? Diese Stunde wird doch auch nur einmal vorbereitet.

    Als volle Deputatsstunde zählt sie ja, je nach Volldeputatsstundenzahl, ca 1,5 Zeitstunden.

    Ja, bin ich mir. Der Einsatz einer Lehrkraft im Regelunterricht ist auch als volle Stunde zu vergüten. Die Argumentation, die Vor- und Nachbereitung sei reduziert, verfängt ja aus guten Gründen auch nicht bei Vertretungsstunden, dem Einsatz in verschiedenen Fächern und dem Unterschied zwischen Berufsanfängern und erfahrenen Lehrkräften.

    In Niedersachsen ist diese Klassenlehrerstunde in Klasse 5 und 6 als "Verfügungsstunde" mit einer Stunde fest in der Stundentafel verankert. Werden beide KL darin eingesetzt, zählt sie nachvollziehbarerweise auch nur jeweils zur Hälfte für beide.

    À+

    Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und schlicht rechtswidrig! Entweder beide sollen voll anwesend sein (Doppelsteckung), dann ist auch bei beiden die Stunde voll anzurechnen. Oder es wird jeweils nur eine halbe Stunde angerechnet, da sich beide Lehrkräfte im 14-tägigen Rythmus abwechseln sollen.

    PS: Hier hilft auch die manchmal von Schulleitungen ins Feld geführte Argumentation nicht, Klassenleitungsaufgaben seien ohnehin Bestandteil der Arbeitszeit und nicht über das Stundendeputat abzugelten. Die im Stundenplan einer Klasse aufgeführten Unterrichtsstunden (und dazu gehören auch die Verfügungsstunden) sind natürlich voll anzurechnen und zählen in das Stundendeputat der beteiligten Lehrkräfte vollumfänglich rein, es sei denn, diese sollen sich eben abwechseln.

    (...) idealerweise mit Alltagsrelevanz für die SuS und nicht einfach nur dämliche Schulbuchinhalte.

    PS: Die Plattformbetreiber kochen auch nur mit Wasser und liefern i.d.R. gerade keine deutlich höheren Qualitäten von Lehrmaterialien als die etablierten Schulbuchverlage. Vielleicht beschäftigt man sich innerhalb der Fachgruppe an der Schule daher lieber erst einmal mit den zur Verfügung stehenden Lehrwerken und den inzwischen zugehörigen digitalen Materialien. Von "dämlichen" Inhalten kann hier keine Rede sein.

    Es kann andersherum nicht sein, dass Lehrkräfte schon wieder dazu angehalten werden, private Gelder für ihren Beruf aufzubringen.

    Du redest vermutlich von §331 StGB. Das ist einer der Gründe, warum das Ansinnen, die Eltern trotz rechtlichen Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung gegen das Land zusätzlich noch Kosten der Lehrkräfte tragen zu lassen, wirklich nicht geht. In nicht wenigen Bundesländern ist mit genau dieser Begründung übrigens selbst die Annahme von Freiplätzen (die letztlich durch Umlagen nicht anders herbeigeführt werden) ebenfalls strikt verboten.

    Um sich persönlich dagegen abzusichern, lässt man sich selbstverständlich - wie oben schon beschrieben - nicht darauf ein und fordert schriftliche Dienstanweisung zum Vorgehen an. Sollte diese noch immer seltsam aussehen, muss (!!) im Übrigen remonstriert werden.

    Danke, ich werde das so nochmals darlegen und hoffe, dass wir von einer Umlegung der Kosten auf die Eltern Abstand nehmen.

    Sollte die SL bei diesem - m.E. unzulässigen - Vorhaben bleiben, dann bitte unbedingt um schriftliche Dienstanweisung hierzu. Ich vermute, dass spätestens dann Abstand von der Idee genommen wird. Daher noch einmal zu deiner Absicherung: deine SL hat genau 2 Möglichkeiten.

    1) Sie genehmigt die beantragte Dienstreise. Das löst sofort einen Kostenerstattungsanspruch von dir gegen das Land (nicht die Eltern!) nach den o.g.

    Vorschriften aus.

    2) Sie genehmigt die beantragte Dienstreise nicht. Ihr könnt leider auf Anweisung der SL nicht fahren.

    Hast du dazu auch ein Urteil? Ich habe bisher nur eines für verbeamtete Lehrkräfte gefunden.

    Mir ist andersherum keine Maßgabe bekannt, die Angestellte dazu verpflichtet, die Kosten für vom AG angewiesene Dienstreisen selbst zu tragen. Im Übrigen nimmt die bereits angesprochene Richtlinie auch Bezug auf Angestellte und die tariflichen Bestimmungen des TVL.

    Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma. Am besten wäre es, wenn ich zweifelsfrei darlegen könnte, dass eine solche Umlegung auf die Eltern rechtswidrig ist.

    Nein, den Schuh brauchst du dir nicht anziehen. Du beantragst eine Dienstreise nach den gültigen Vorschriften und deine SL wird diese vermutlich nicht genehmigen. Damit hast du schriftlich, dass ihr leider nicht fahren dürft.

    PS: Du kannst dabei gerne auf die Richtlinie zur Durchführung von Schulfahrten und die damit verbundene Kostenerstattung nach dem oben zitierten Gesetz hinweisen. Ein Nachweis der Rechtswidrigkeit eines alternativen Vorgehens ist nicht deine Aufgabe, es obliegt der Schulleitung, nachzuweisen, dass eine Umlegung auf die Eltern entgegen der Vorgaben des zitierten Gesetzes zulässig wäre.

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