Ich würde mit beiden Arbeiten zur SL gehen.
Das kann man tun, wenn man sich selbst vor einer Entscheidung scheut, muss dann aber damit leben, dass die getroffene Entscheidung nicht immer zum eigenen Bauchgefühl passt.
1) Genügt dieser Verdacht, um die Arbeit von Schülerin A mit "ungenügend" zu bewerten?
2) Wie ist mit der Arbeit von Schülerin B vorzugehen? Auf dieser Arbeit selbst finden sich keine Indizien, die die "Hilfeleistung" unterstreichen, wohl aber auf der Arbeit von Schülerin A.
3) In gewisser Weise tun mir die beiden Schülerinnen leid und ich respektiere die Entscheidung von Schülerin B, die eigene Note dadurch ruinieren zu lassen, der Freundin zu helfen. Darf ich für die beiden Schülerinnen eine Wiederholung der Schulaufgabe ansetzen oder ist die Bewertung mit "ungenügend" die einzige Möglichkeit, die ich habe?
1) Ja, ein auf einmal völlig anderes Schriftbild, welches auch noch identisch mit der Sitznachbarin ist, reicht vollkommen aus, um mit hinreichender Sicherheit von einer Täuschung auszugehen. Dafür braucht es keines Nachweises in der Situation selbst.
2) Schülerin B hat offenbar nachweislich aktiv an der Täuschung mitgewirkt, was entsprechend geahndet werden könnte. Sie hat aber nicht über ihre eigene Leistung getäuscht. Ich persönlich würde daher ihre Arbeit mit dem eingereichten Stand werten, diejenige von A jedoch mit "ungenügend".
Ob man zusätzlich mit einem geeigneten Erziehungsmittel reagieren möchte, kann man sich überlegen und bietet sich an.
3) Dafür wäre die Angabe des Bundeslands entscheidend, da die möglichen Spielräume teilweise voneinander abweichen.