Beiträge von Seph

    Ich mag die Jugendlichen an sich gern, aber diese Fahrten sind für mich hart anstrengend. Ich hoffe, dass ich das nur noch einmal machen muss und dann vllt nen Leitungsposten oder so etwas habe, wo ich das nicht mehr tun muss.

    Ich kann nur sagen, dass bei einem "Leitungsposten" wesentlich ätzendere Dinge anfallen als Schulfahrten ;)

    Auf die Abschlussfahrt nach 6 Jahren Klassenlehrer würde ich jetzt auch nicht verzichten wollen.

    Insbesondere auf die Teilnahme an Abschlussfahrten kann ich persönlich sehr gut verzichten, auch wenn ich grundsätzlich gerne Schulfahrten durchführe. Ansonsten gilt wie üblich, dass die Frage der anderweitigen Entlastung von Teilzeitkräften nicht pauschal in allen Tätigkeitsfeldern jeweils der Teilzeitquote entsprechen muss, sondern im Gesamtblick auf alle Tätigkeitsfelder. Das hatten wir neulich erst am Beispiel der Konferenzprotokolle durchgearbeitet.

    Anders ausgedrückt: Notenschlüssel sind für sich genommen überhaupt nicht vergleichbar im Sinne von "lasch vs. streng" oder "leicht vs. schwer", wenn man nicht gleichzeitig die dazugehörigen Klausuren und Verteilung der Anforderungsbereiche berücksichtigt.

    Dafür gibt's Lehrpläne und Anforderungsbereiche, so beliebig ist das nun auch wieder nicht.

    Ja, ganz genau. Und wenn man in einer Klausur nahezu nur die Anforderungsbereiche I und II drin hat, kann man natürlich auch die Note "sehr gut" bei 95% der erreichten Rohpunkte festlegen. Wenn man hingegen knapp 20% der Rohpunkte bereits im Anforderungsbereich III findet, dann ist auch ein "sehr gut" ab 85% der erreichten Rohpunkte gerechtfertigt.

    Meine SL hat mit Sicherheit auch besseres zu tun, als sich auch noch mit solchen Kleinigkeiten im Tagesgeschäft herumzuschlagen und natürlich trifft man als erfahrene Lehrkraft selbst die Entscheidung innerhalb der (meist durch Erlass) vorgegebenen Optionen zum Umgang mit Täuschungsversuchen. Ich sehe aber dieses Argument durchaus ein und teile es in diesem speziellen Fall, den ich leider überlesen hatte.

    Bei einer studentischen Hilfskraft ohne Referendariat, geschweige denn Erstes Staatsexamen /Studienabschluss würde ich aber definitiv zur Schulleitung gehen, bevor ich eine 6 gebe.

    Nicht vergessen die deutlich besseren Aufstiegsmöglichkeiten zu A14 und A15 für Gymnasiallehrkräfte. Die beginnen zwar auch mit A13 (plus Amtszulage!), gehen aber im Gegensatz zu Sek.-I- oder Sopäd.-Lehrkräften selten damit in Pension.

    Wie wir hier seit längerem aus Diskussionen herauslesen können, ist das stark bundeslandabhängig (siehe u.a. Thüringen, in dem nahezu alle Beförderungsmöglichkeiten entfielen).

    Das können bei uns nur die Angestellten machen.

    Beamte müssen mit der Schulleitung einen individuellen Ausgleich vereinbaren. Dafür darf aber kein Unterricht ausfallen/ vertreten werden müssen. Finde den Fehler

    Darin gibt es schlicht keinen Fehler. Die Ursache liegt wieder einmal im Unterschied von Vergütung und Alimentation und ein entsprechender Ausgleich ist durchaus auch ohne Unterrichtsentfall möglich (z.B. geringere Frequenz bei der Teilnahmeverpflichtung an Schulfahrten im Vergleich mit Vollzeit-Lehrkräften).

    Ich würde mit beiden Arbeiten zur SL gehen.

    Das kann man tun, wenn man sich selbst vor einer Entscheidung scheut, muss dann aber damit leben, dass die getroffene Entscheidung nicht immer zum eigenen Bauchgefühl passt.

    1) Genügt dieser Verdacht, um die Arbeit von Schülerin A mit "ungenügend" zu bewerten?

    2) Wie ist mit der Arbeit von Schülerin B vorzugehen? Auf dieser Arbeit selbst finden sich keine Indizien, die die "Hilfeleistung" unterstreichen, wohl aber auf der Arbeit von Schülerin A.

    3) In gewisser Weise tun mir die beiden Schülerinnen leid und ich respektiere die Entscheidung von Schülerin B, die eigene Note dadurch ruinieren zu lassen, der Freundin zu helfen. Darf ich für die beiden Schülerinnen eine Wiederholung der Schulaufgabe ansetzen oder ist die Bewertung mit "ungenügend" die einzige Möglichkeit, die ich habe?

    1) Ja, ein auf einmal völlig anderes Schriftbild, welches auch noch identisch mit der Sitznachbarin ist, reicht vollkommen aus, um mit hinreichender Sicherheit von einer Täuschung auszugehen. Dafür braucht es keines Nachweises in der Situation selbst.

    2) Schülerin B hat offenbar nachweislich aktiv an der Täuschung mitgewirkt, was entsprechend geahndet werden könnte. Sie hat aber nicht über ihre eigene Leistung getäuscht. Ich persönlich würde daher ihre Arbeit mit dem eingereichten Stand werten, diejenige von A jedoch mit "ungenügend".

    Ob man zusätzlich mit einem geeigneten Erziehungsmittel reagieren möchte, kann man sich überlegen und bietet sich an.

    3) Dafür wäre die Angabe des Bundeslands entscheidend, da die möglichen Spielräume teilweise voneinander abweichen.

    Mein erster Chef hat zur Problematik der systembedingten Mehrbelastung (Konferenzen, Fahrten, etc.) von beamteten TZ-Kolleg*innen sinngemäß gesagt: "Beihilfe und sämtliche Gimmicks bekommen sie aber auch in gleicher Höhe wie die VZ-Kolleg*innen. Da können sie auch ein bisschen mehr machen." Finde ich immer noch plausibel - und das sage ich als baldiger TZ-Lehrer.

    Ich finde das nicht ansatzweise plausibel. Sie mögen die Beihilfe zwar in gleicher Höher erhalten, bezahlen dafür aber - anders als Angestellte - auch den verbleibenden Teil der PKV in gleicher Höhe von ihren verminderten Einnahmen. Was ansonsten mit "sämtliche Gimmicks" gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht. Die Pensionsrückstellungen können damit jedenfalls nicht gemeint sein.

    Was die Anzahl der Todesopfer anbelangt, wird dort nichts dokumentiert.


    Wenn man aber berücksichtigt, dass alleine 2015 in Paris 130 und 2005 in London 52 Menschen um's Leben kamen + die etlichen weiteren Anschläge, bei denen Personen getötet wurden, dürfte die Relation in dieser Kategorie sehr offenkundig sein.

    Wenn man schon Einzelereignisse mit hohen Opferzahlen heraussucht, dann bitte nicht Breiviks 77 Mordopfer vergessen, nur weil er als rechtsterroristischer und islamfeindlicher Massenmörder nicht so gut zur eigenen Argumentation passt.

    Sorry, ich hatte überlesen, dass du ja bereits geschrieben hattest, dass es wohl wirklich Koordinatoren gibt, die keinerlei Entlastung erhalten. Das ist dann nicht nur krass, sondern tatsächlich unfassbar. Wie soll das ohne Arbeitszeitüberschreitung funktionieren? Oder sind das seltene Ausnahmefälle von Studiendirektoren, die keinerlei besondere Aufgaben haben?

    Ok, krass. Das ist dann wirklich erheblich anders bei euch in NRW. Bei der Menge an Aufgaben, die an einer Koordination hängen, ist das ohne entsprechende Stunden kaum denkbar. Aber vermutlich wird das bei euch einfach nur nicht aus einem separaten Topf zugewiesen, sondern wirklich gut in der Verteilung aller Stunden berücksichtigt.

    Avantasia

    chilipaprika

    Nur damit ihr nicht aneinander vorbeiredet: Die angesprochenen Entlastungsstunden für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (stellv. SL, Koordinatoren, Jahrgangsleitungen usw.) kommen aus einem ganz anderen Topf als die Anrechnungen für besondere Belastungen, die frei verteilt werden können. Ohne das jetzt im Einzelnen nachgerechnet zu haben, vermute ich aber tatsächlich, dass diese in NDS eher niedriger ausfallen, da bereits das geringere Stundendeputat mehr Freiräume für außerunterrichtliche Aufgaben zulässt.

    Verstehe nach wie vor nicht, warum der Kollege hier so angegangen wird. Er spricht sich für Gleichberechtigung aus und ist mit bestem Beispiel voran gegangen.

    Eventuell lässt sich da was verallgemeinern. Wenn eine gut ausgebildete Frau ganz bewusst auf den erotischen Highperformer setzt und dann auch noch auf die eigene Karriere verzichtet, viel länger als notwendig für die eigenen Kinder in Teilzeit verweilt, obwohl der Partner überhaupt kein Problem mit ihrer Berufstätigkeit hätte, sondern sie schlicht das nicht will, dann ist natürlich die Gesellschaft schuld und die gar nicht so fiktive Frau hier wurde diskriminiert.

    Was du scheinbar wirklich nicht verstehst, ist dass der von dir skizzierte Fall nicht selten der (männliche) Blick von außen auf Frauen ist und diese sich keineswegs immer aus völlig freien Stücken für diesen Weg entscheiden. Und ja, das ist dann durchaus ein gesellschaftliches Problem. Dass es davon manchmal wirklich Ausnahmen der von dir beschriebenen Art geben mag, darf nicht den Blick darauf verstellen, dass das bei weitem nicht in jedem Fall zutrifft und es damit kein Problem gäbe.

    Aber mit Sport bist du auch so recht gefragt und wenn du unbedingt diese beiden Fächer studieren willst, dann ist das eben so. :)

    Seit wann ist Sport denn ein gesuchtes Fach mit Personalmangel? Zugegeben, es ist nicht gerade Deutsch oder Geschichte, aber gefragt sind doch eher Fächer aus dem Bereich MINT und Musik/Kunst u.ä.

    PS: Den Hinweis auf fachfremden Unterricht, viele Lerngruppen und die Empfehlung, ein "Langfach" dazu zu nehmen, teile ich.

    Was für ein Bandbreitenmodell? Den Begriff kenne ich nur im Arbeitsrecht als individuelle Vereinbarung eines AN mit seinem AG durch Mehrarbeit in einer bestimmten Zeit bereits vorab definierte Kompensationstage zu erhalten. Eine Entsprechung hierfür wäre im Lehramt ein tatsächlicher Unterrichtseinsatz von einer halben oder ganzen Stunde oberhalb des festen Deputats für ein halbes oder ganzes Schuljahr und entsprechenden Einsatz unterhalb des festen Deputats im darauffolgenden Halb- oder Schuljahr als Ausgleich. Dabei wird aber jeweils die grundlegende Arbeitszeit - die bei Lehrkräften mit ganz klar definiertem Stundendeputat festgelegt ist - nicht verändert.

    Falls man sich im neuen Bundesland neu verbeamten lassen möchte, sollten jedoch die jeweiligen Altersgrenzen beachtet werden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Die ist aber auch zu beachten, wenn man vorher kein Beamter war.

    Wie geschrieben: dann prüfe vorher die betroffenen Bundesländer und drücke die Daumen, dass es zu dem betroffenen Zeitpunkt so bleibt.
    Ich weiß definitiv, dass es vor ca. 10 Jahren die Möglichkeit der erneuten Verbeamtung in NDS gab, vor Kurzem hat aber jemand hier etwas gepostet, dass es aktuell nicht geht (nachdem auch hier zum Teil geraten wurde, einfach aus NRW entlassen lassen und in NDS neu verbeamten lassen.)

    Bist du dir sicher, dass das generell nicht mehr möglich wäre? Mir sind dazu derzeit nur Ausnahmekonstellationen bekannt (z.B. vorherige Entfernung aus dem Dienst oder fehlende gesundheitliche Eignung zum Zeitpunkt der erneuten Einstellung). Würde mich tatsächlich mal interessieren.

    Und selbst wenn die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in einem solchen Modell technisch am Ende nicht mehr unterrichtet als zuvor, gibt es offenbar doch welche, die das betrifft und dafür andere, die überproportional profitieren. Sonst könnte man sich dieses Modell ja sparen. Den betreffenden Lehrkräften kann ich nur raten, sich vehement gegen diese unzulässige Deputatserhöhung zu wehren. Spätestens wenn die damit verbundenen Anträge auf Ausgleich der Mehrarbeit bei der übergeordneten Behörde landen, wird der Schule sehr deutlich gemacht werden, was hier schief lief.

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