Beiträge von Seph

    NRW bewegt sich hier schon im illegalen Bereich, ich kann nur dringend raten, weiterhin Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.

    Ich freue mich ja immer wieder über andere User, die sich auch für rechtliche Fragestellungen interessieren. Woher nimmst du die Gewissheit, die aktuelle Besoldung in NRW sei illegal? Interessanterweise ist diese ja gerade eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Meines Kenntnisstands nach steht bislang eine juristisch fundierte Beurteilung aus, ob durch die neuen Anpassungen die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Ich lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren, sofern du eine solche Beurteilung fundiert liefern kannst.

    Um den Grenzfall zu verdeutlichen: Ja.

    Schön ist die Formulierung aber in der Tat nicht.

    Die Formulierung ist nicht nur "nicht schön", sondern menschenverachtend und die damit verbundene Degradierung von Frauen völlig unangemessen. Das ist auch durch den nachvollziehbaren Frust über die hohen Familienzuschläge nicht zu entschuldigen.

    Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

    Mir fällt kein psychisches Krankheitsbild ein, welches mit niedrigeren Ausfallraten als bei nicht erkrankten einhergeht. Insofern ist die Aussage nachvollziehbar. Dass eine psychische Erkrankung nicht automatisch mit hohen Ausfällen (Achtung: das ist was anderes als erhöht) einhergeht, steht dem nicht entgegen.

    Zur Sache: Ein GdB von 20 darf in der Theorie und sollte auch in der Praxis einer Beförderung nicht im Wege stehen. Einen "Vorteil" im Sinne einer besonderen Förderung stellt er aber auch nicht dar.

    Ein Erfahrungsaustausch und die Benennung der typischen größeren PKV-Anbieter ist aber etwas deutlich anderes, als die direkte Vermittlung eines konkreten Vertreters - insbesondere von Usern, die sich ausschließlich dafür angemeldet haben.

    In Geschichte und Ethik, aber auch in Deutsch ist mein Ziel, allen Schülern die Möglichkeit zu geben, eine möglichst gute Note zu geben, ein Sportlehrer kann ja gar nicht schaffen, einen Nichtschwimmer zu einer guten Schwimmnote zu bringen, wenn irgendwelche Zeiten, die zu erreichen sind, vorgegeben sind.

    Es sei denn, man darf individuell und pädagogisch bewerten. Da sind in der Oberstufe aber Grenzen gesetzt.

    Das ist auch das Ziel in Sport. Und die nicht selten beobachtbare Haltung von Schülern, man sei ohnehin unsportlich und würde daher ungerechtfertigt schlechte Bewertungen erhalten, ist nicht soviel anders als "Mathe kann ich eh nicht". Man muss sich einfach mal klar machen, dass die in Schule notwendigen sportlichen Leistungen durchaus durch ein Technik-Training und entsprechendes Üben erreichbar sind. Nichts anderes fordern wir in den anderen Fächern doch auch, nur wird es im Fall von Sport eher selten umgesetzt.

    Was für ein plumper Werbe-Versuch. Danke an die Mods, dass hier so schnell reagiert wurde!

    Zum Thema:

    Klar, es gibt ja auch einige Gesellschaften und jede Gesellschaft hat Ihre Highlights aber so bringt es mir auch nichts.

    Man kommt leider nicht ganz darum herum, sich intensiv mit den ganzen Details in den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen, wenn man eine für sich möglichst gute Auswahl treffen möchte. Für Gespräche mit Maklern bietet es sich sicher an, wenn du dir zunächst eine Prioritätenliste machst, was dir sehr wichtig in einem Tarif ist und was eher nicht. Ein Beispiel zum Thema Zahnersatz hast du hier ja bereits erwähnt.

    Um das kurz zu ordnen, da die Formulierung "selbst verbeamten" etwas missverständlich sein kann: auch in NDS erhalten die öffentlichen berufsbildenden Schulen Zuweisungen von Stellen durch das Land NDS, welche sie dann entsprechend mit Blick auf ihren Bedarf in eigener Verantworung ausschreiben dürfen. Das eigentliche Bewerbungsverfahren läuft dann dennoch über das landesweite Portal EIS-Online ab, die Auswahlentscheidung trifft die SL der Schule unter Beratung durch die einzurichtende Auswahlkommission. Das Ergebnis dieses Prozesses ist dann dem zuständigen Landesamt zu übermitteln, die Einstellung erfolgt dann selbstverständlich als Landesbeamter und nicht als Beamter der Schule.

    Ob hier §16 Abs. 5 Satz 2 NLVO anzuwenden ist, können wir hier abstrakt schlicht nicht beurteilen. Ich schließe mich daher der Empfehlung von CDL an, sich fachanwaltlich vertreten zu lassen. Zu deiner Frage: es schadet sicher nicht, potentiell in Frage kommende Schulen aktiv anzuschreiben und sich initiativ zu bewerben oder zumindesten vorzustellen. Wir schreiben nicht selten gezielt aus, wenn wir bereits potentiell geeignete angehende Lehrkräfte kennen, die gut zu uns passen würden.

    Wenn es vor Gericht geht, dann hat das auch keinen Bestand. Also vorsichtig mit so Absolutismen. Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Woher nimmst du diese Gewissheit? Ist dir ein entsprechender Fall denn bekannt, indem wirklich wegen Fehlzeiten vor Gericht gegangen wurde? Würde mich persönlich tatsächlich mal interessieren. Ansonsten hatte Susannea ja bereits auf die Notwendigkeit der unverzüglichen Meldung hingewiesen. Man muss mit hoher Sicherheit keine um Monate verspäteten Sammelentschuldigungen mehr akzeptieren. In NDS darf die Schule im Übrigen explizit eine Ausschlussfrist festsetzen.

    Das Bundesland scheint hier mal wieder entscheidend zu sein: ich kann für NDS definitiv (und wenn ich mich richtig erinnere, ist das in TH nicht anders) aussagen, dass sich auch Lehrkräfte im Eingangsamt auf Stellen im 2. Beförderungsamt bewerben können und bei entsprechend herausragender Qualifikation dabei auch gute Chancen haben.

    Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt dann die Einweisung in die entsprechende Planstelle unter Beibehaltung der bisherigen Bezüge für eine Probezeit, dann die Beförderung in das 1. Beförderungsamt und mit Blick auf die mind. 1-jährige Sperre einer Weiterbeförderung dann erst verzögert die Beförderung in das 2. Beförderungsamt. Insofern ist auch hier das 1. Beförderungsamt regelmäßig zu durchlaufen, es kann aber bereits eine Verwendung in einem höherbewerteten Amt erfolgen.

    PS: In TH ist das nach Wegfall von nahezu allen Beförderungsämtern an Schulen im Zuge der Einführung von "A13 für alle" ja sogar der beinah zwingend notwendige Weg, um überhaupt eine SL-Stelle übernehmen zu können.

    Das kommt nicht nur nicht gut an, sondern widerspricht schlicht dem geleisteten Amtseid und dürfte bei auffliegen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist offenbar noch immer nicht angekommen, dass die derzeitige Inflation auf der Verknappung von Gütern bei gleichzeitig stagnierender Wirtschaftsleistung beruht und gerade nicht komplett durch Anhebung der Löhne ausgeglichen werden kann. Ein Reallohnverlust für die breite Bevölkerung ist damit unumgänglich. Nun geht es eigentlich nur noch um einen Verteilungskampf zwischen einzelnen Branchen und natürlich müssen wir uns da nicht aus Vernunft zurückhalten. So zu tun, als läge der Reallohnverlust aber nur am Unwillen des eigenen Dienstherrn, geht an der Problematik vorbei.

    Okay, das beruhigt mich schon mal- an wen wende ich mich da am besten? Morgen steht schon mal ein Gespräch mit der Schulleiterin an, aber sie hat schon angedeutet es sei mein Fehler gewesen…

    Mach dir keine Sorgen, den Fehler hat die Schulleiterin gemacht. Du hast mit Sicherheit keinen Fehler gemacht, wenn du den stillschweigend angebotenen mündlichen Arbeitsvertrag angenommen hast, indem du auf Anweisung der SL tätig geworden bist.

    Zu deiner Frage: Sichere unbedingt entsprechende Anweisungen für dich. Dazu gehören u.a. Einsatz-/Stundenpläne und der bisherige Mailverkehr mit der SL noch vor dem Gespräch. Bedanke dich dann gerne für den unbefristeten Vertrag und hake nach, wann du die vereinbarten Konditionen schriftlich erhälst.

    Ich arbeite seit mehreren Wochen- ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben- an einer Schule, weil alle davon ausgegangen sind, der Vertrag würde bald kommen (und ich dachte das alles kann man rückwirkend regeln) und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Nein, das ist nicht dein Pech, sondern schlicht rechtswidrig. Durch die aufgenommene (und angewiesene) Arbeit ist bereits ein (unbefristeter!) Arbeitsvertrag stillschweigend zustande gekommen. Deine geleistete Arbeit ist dementsprechend natürlich auch vollständig zu entlohnen.

    ..., ggf. noch die Sprachenfolge sein.

    Das sollte höchstens dann ein Hindernis sein, wenn nicht einmal eine erste Fremdsprache durchgängig vorhanden wäre, was ich bislang nur genau einmal erlebt hatte - und selbst dafür gab es dann eine Lösung. Im Bereich der 2. Fremdsprache muss halt ggf. eine neubeginnende Fremdsprache belegt werden. Ein grundsätzliches Hindernis zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist das jedenfalls nicht.

    Ich sehe da auch kein Problem. Wenn die entsprechenden Bedingungen an den mittleren Schulabschluss erfüllt sind, interessiert die "Vorgeschichte" nicht weiter. Einziges Hindernis könnte bei mehrfachem Wiederholen im Vorfeld ggf. die Altersgrenze nach §3 Abs. 3 APO-GOst von 19 Jahren sein.

    Mal abgesehen davon, dass eine solche generische Form nicht gerade verbreitet und daher missverständlich ist, ergibt es auch aus sprachwissenschaftlicher Sicht keinen Sinn, eine abgeleitete und damit spezifierte Form (Lehrer -> Lehrerin) als generische Form zu verwenden. Das sieht bei "die Lehrkräfte" schon anders aus.

    Freie Berufswahl ist doch immer beschränkt, oder? Der Hauptschulabsolvent mit 3,8 als Abschlussnote dürfte es eher schwer haben, eine Ausbildung bei der Bank oder in einem Forschungsinstitut als Laborant zu bekommen.

    Es besteht ein riesen Unterschied zwischen "der Beruf ist so anspruchsvoll, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind" und "wir schränken als staatliches Steuerungsinstrument den Zugang zu einem Beruf stark ein".

    Wieso sollte es dem Grundgesetz entgegenstehen den NC für z.B. Germanistik auf 0,9 anzuheben?

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 entschieden, dass der NC in seiner bisherigen Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das BVerfG hatte u.a. gerügt, dass durch die Reduktion der Zulassungsentscheidung auf die Abiturnote das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Berufswahl verletzt würde.

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