Beiträge von Seph

    Der erhöhte Lehrerbedarf lässt sich primär auf die erhöhten Schülerzahlen bedingt durch Flucht/Asyl zurückführen, oder?

    Ja und nein, diese kurzfristigen Zusatzbedarfe - die durchaus erheblich sind - sind da noch nicht einmal eingepreist. Der Lehrermangel bestünde auch so schon, wird dadurch aber noch verschärft. So haben die Länder Mitte der 2010er Jahre schlicht die durchaus positive Entwicklung der Geburtenraten verschlafen und nicht bereits vorsorglich mit höheren Einstellungszahlen beantwortet, während zeitgleich und absehbar ein größerer Anteile von Lehrkräften in den Ruhestand geht. Gleichzeitig nahm die Anzahl von Absolventen (sowohl absolut als auch anteilig) ab.

    Während es meist einfach ist, den Bedarf an Deutsch- oder Geschichtslehrkräften zu decken, sind gerade MINT-Fächer und musisch-künstlerische Fächer stark unterdeckt. Eine Erhöhung der Attraktivität des Lehramts im Allgemeinen - wie hier im Forum oft geäußert - führt aber nicht unbedingt dazu, dass man mehr Bewerber für die ohnehin bestehenden Mangelfächer erhält, sondern bestenfalls die Gesamtanzahl über alle Fächer hinweg. Dass dies nicht adäquat angegangen wird, liegt auch an den starren Strukturen im öffentlichen Dienst.

    Eigentlich sollte die neue Besoldungsstufe auch mit Wirksamkeit der Ernennung in das entsprechend höhere Statusamt erfolgen...notfalls eben rückwirkend.

    Nur kurz zum Verständnis: Mit Beförderung meinst du auch tatsächlich eine Urkunde über ein neues Statusamt, nicht nur die Einweisung in die zugehörige Planstelle, oder?

    Division durch 0 ist die Grundlage der Infinitesmalrechnung. Die ist sehr wichtig für die Technik.

    Sorry, aber das ist deutlich falsch dargestellt. Die Infinitesimalrechnung arbeitet lediglich mit beliebig kleinen Abschnitten, die aber gerade nicht 0 sind! Dabei wird gezielt vermieden, durch 0 zu teilen, um entsprechend zwangsweise auftretende Paradoxa zu verhindern.

    Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.

    Das verkürzt du etwas stark. Zum Einen gilt das nur bei Symptomfreiheit und fittem Allgemeinzustand, andernfalls dürfte i.d.R. dennoch eine AU vorliegen. Andererseits sind in diesem Fall explizit Schutzmaßnahmen gefordert. Dazu gehört z.B. die räumliche Trennung von anderen Arbeitnehmern, aber möglicherweise auch eine Maskenpflicht.

    Warum müssen sich Schüler von dir etwas über die Praxis erzählen lassen, die sie selbst im Betrieb erleben?

    Nicht in allen Ausbildungsbetrieben wird auch wirklich die mögliche praktische Breite des Ausbildungsberufs auch tatsächlich gelebt und ist dadurch für die Auszubildenden auch erfahrbar. Es schadet überhaupt nicht, hier auch Erfahrungen anderer Personen aus anderen Betrieben einfließen zu lassen. Ich denke da u.a. an die Kochausbildung mit Auszubildenden, die dann im Alltag des Ausbildungsbetriebs weitgehend mit Convenience kochen, was leider inzwischen nicht so selten ist, wie man sich das wünschen würde.

    Oh doch, da gibt es Gruppen die haben da richtig Spaß dran. Da überwiegt die Nostalgie der Zucht und Ordnung und es fehlt etwas im Leben, wenn man keine Grundlage mehr hat, Menschen anzumeckern, sie mögen auch Maske tragen.

    Mich stimmt viel nachdenklicher, dass du hier immer wieder auch Personen anmachst, die für sich persönlich (!) entschieden haben, weiter Maske zu tragen und dies noch nicht einmal zwingend von anderen fordern. Was soll das?

    Heute Telefonanruf bei der Förderschule, an die abgeordnet werden soll. Von der dortigen Schulleitung hörte ich, dass sie Beschwerde gegen die Abordnung einlegen wolle. Jemanden wie mich könne man nicht brauchen.

    Langsam wird es wirklich unglauwürdig....oder eure Schulleitungen haben wirklich absolut keinen Draht in die Behörde.

    Wenn du die Anzahl der Klassenarbeiten nicht einhalten kannst (z.B. Langzeiterkrankung o.ä.), dann wirst du sicher diesbezüglich ein Gespräch mit der Schul- oder Abteilungsleitung suchen und eine Lösung finden. Wenn du die Anzahl der Klassenarbeiten nicht einhalten willst, könnte eine Dienstpflichtverletzung vorliegen.

    Während bei entschuldigtem Versäumnis seitens einzelner Schüler zwar ein Anspruch auf Ersatzleistungen (i.d.R. Nachschreibklausuren) besteht, ersetzen freiwillige Zusatzprüfungen gerade nicht die schriftlichen Arbeiten, sondern gehören in den Bereich der sonstigen Leistungen. Es mag bei euch am BK dazu aber auch andere Regeln geben, ich beziehe mich auf die allgemeinbildenden Schulen.

    Bei A12 kommen deine Rechnungen leider so nicht hin. Ich bin 58 und weiß, was man da mit A12 verdient bei 31 Dienstjahren.

    Wirst du vlt. nach einer anderen Besoldungstabelle besoldet, als die offizielle für BW? Kann ich mir kaum vorstellen. Die Zahlen sind ja kein Geheimnis und leicht nachprüfbar. A12/12 in NRW sind dann wie von Schmidt korrekt beschrieben knapp über 60k Brutto p.a. Das sieht auch bei dir in BW nicht anders aus, auch wenn die Erfahrungsstufen dort anders nummeriert sind (nicht 4 bis 12, sondern 2 bis 10) und damit A12/10 halt schon einmal 64k Brutto sind.

    Auch die ggf. zu addierenden Familienzuschläge sind leicht nachprüfbar. Was genau war also an seiner Rechnung falsch?

    Sag ich ja. Er denkt, er hätte auch nur nen Hauch an Ahnung

    Mehr als Pöbeln fällt dir dazu nicht ein? Wer in Anbetracht der leicht prüfbaren Zahlen hier keine Ahnung hat, ist doch offensichtlich.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Bezüglich der fehlenden Anhörung möchte ich kurz ergänzen, dass das Recht auf Anhörung auch aktiv wahrgenommen werden kann und gleichzeitig eine fehlende Anhörung nach §45 Abs. 1 Nr. 3 auch nachgeholt werden kann. Auf diese würde ich mich im Fall eines Widerspruchs also nicht unbedingt versteifen.

    Naja, ich würde das gerne noch etwas aufschlüsseln, komme aber im Endergebnis zu einer vergleichbaren Beurteilung:

    Zunächst einmal ist eine Abordnung ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt wiederum kann grundsätzlich auch mündlich erlassen werden, muss aber auf unverzügliches Verlangen des Betroffenen bei berechtigtem Interesse schriftlich oder elektronisch bestätigt werden (vgl. §37 Abs. 2 Satz 2 VwVfG). Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob eine Abordnung grundsätzlich der Schriftform bedarf. Zumindest in §27 BBG ist das lediglich für das Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn bei Abordnung zu einem anderen Dienstherrn normiert.

    Ich persönlich würde aber ebenso auf schriftliche Anweisung bestehen und diese entsprechend einfordern.

    Ach Leute, dieses Narrativ ist doch Schwachsinn. Auch wenn ich ebenfalls Unverständnis für diese doch sehr hohen Familienzuschläge habe, ist es weder so, dass Beamte ohne Familie auf einmal schlechter bezahlt werden, noch dass Kinder bekommen für diese ein Geschäftsmodell sein könnte. Auch wenn das diejenigen ohne Kinder hier nicht verstehen mögen: die Kosten von Kindern liegen noch immer über den entsprechenden Zuschlägen.

    Wenn ich Vergleiche anstelle mit anderen Berufen wo das zweite Staatsexamen verlangt wird wie beim Juristen sieht es sicher nochmal anders aus.

    Wenn du Einstiegsgehälter meinst erwähnen zu müssen, solltest du lieber auf die Aufstiegsmöglichkeiten eingehen, mit Mitte 50 zieht dir dann die freie Wirtschaft leider davon

    Mit Mitte 50 sind in der freien Wirtschaft langsam Kündigungen und schwierige Wiedereinstiegschancen ein Thema....

    PS: Die Erwähnung der Einstiegsgehälter kam von dir im Zusammenhang mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat einer Quelle.

    Eine solche Tätigkeit bringt weder Geld noch Ruhm noch Anerkennung. Aber jede Menge Arbeit und Verantwortung. Wie meine eigene Schulleitung mir sagte, müsse man dafür brennen. Ansonsten ist der Unterschied zwischen A15 und A16 (am Gymnasium) vom Nettostundenlohn her eher marginal...

    Das sehe ich auch so. Als Koordinator sind geregelte Arbeitszeiten noch weitgehend möglich, als Schulleiter vermutlich eher nicht. Da kenne ich bislang tatsächlich keinen, der auch nur ansatzweise mit den 41 Stunden/Woche ausgekommen wäre...was nicht heißen soll, dass das grundsätzlich unmöglich wäre. Für mich ist insofer da auch erst einmal Schluss...jedenfalls mindestens solange, wie ich noch ein geregeltes Familienleben haben möchte und brauche.

    Als verbeamteter Grundschul- und Sek 1 Lehrer steigt man mit 47.000 brutto ein in NRW.

    Der Median für Masterabsolventen liegt ebenfalls bei 47.000. Für A12 braucht man allerdings noch das zweite Staatsexamen, da hat die freie Wirtschaft einiges voraus.

    https://www.stepstone.de/Ueber-StepSton…ten_2020_21.pdf

    Deine promovierten Bekannte tun mir leid.

    Dann zitiere deine Quelle doch bitte auch etwas detaillierter, anstatt nur eine plakative Zahl herauszufiltern. Gerade für Berufseinsteiger fällt die Häufigkeitsverteilung nämlich laut Stepstone bereits bis ca. 55-60k€ p.a. stark ab, der Großteil der Einstiegsgehälter liegt zwischen ca. 30 und 60k.

    Nah an diese obere Grenze kommen selbst in NDS (einem der am schlechtesten bezahlenden Bundesländer) aber auch Einsteiger ins Lehramt mit A13/4 mit knapp 56k (A12/4 ca. 50k). Da sind aber noch keine Familienzuschläge einberechnet und noch nicht der deutliche Unterschied im Nettoeinkommen berücksichtigt.

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