Beiträge von Seph

    Nota bene: eine Schule ist kein Reisebüro.

    Natürlich ist sie das nicht. Dafür ist Schule ein Ort zum Lernen...und dazu dürfen gerne auch lebenspraktische Aspekte gehören:

    Wie organisiere ich etwas?

    Wie arbeite ich im Team?

    Wie sprechen sich Teams untereinander ab?

    Wie kann ich mit Zielkonflikten umgehen und diese untereinander austarieren?

    usw.

    Solltest du damit nahe legen wollen, dass in NDS ein verpflichtendes AZK kommen sollte, halte ich es deswegen für unwahrscheinlich, da bei der letzten versuchten Erhöhung dem KuMi vorgeschrieben wurde, dass eine Erhöhung zurück genommen werden müsse.

    Du verwechselst ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto - welches es vollkommen rechtskonform bereits gab - mit der versuchten Erhöhung des Deputats, welche die bereits bestehende Arbeitsbelastung nicht berücksichtigte. Das sind aber zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

    Wenn es eher städtisch sein soll, kann man auch mal über die entsprechenden Buchungsportale nach Hostels schauen, die man mit dieser Gruppengröße meist recht günstig direkt buchen kann. In Kombination mit einer Anfahrt per Bahn und einem selbst organisierten Programm, kommt man auch derzeit noch recht günstig zu einer ganz netten Fahrt.

    Selbst organisiert soll im Übrigen nicht heißen, dass du dich darum kümmern musst. Wir haben ganz gute Erfahrungen damit gemacht, Schülerinnen und Schüler arbeitsteilig in Kleingruppen bestimmte Punkte selbst organisieren zu lassen und lediglich die Rahmenbedingungen vorzugeben. Das können z.B. sein:

    -> X Programmpunkte mit bestimmten Rahmeninhalten wie Kultur, Freizeit, Entdecken u.ä. (jeweils 1 Gruppe)

    -> Budgetverwaltung und rechtliche Aspekte (1 Gruppe)

    -> Transport: Wie kommt man von A nach B vor Ort, was kosten Tickets usw. (1 Gruppe)

    -> Verpflegung

    usw.

    Gerade mit angehenden Erzieherinnen dürfte das schon ganz gut machbar sein, man bindet alle in die Planung ein und entlastet sich selbst damit.

    Diese Absprache ist einerseits rechtswidrig und anderseits vermutlich nicht nachweisbar. Insofern bringt es wahrscheinlich wenig, sich daran festzukrallen oder sich darauf berufen zu wollen.

    PS: Ich wüsste nicht, was den Landkreis als Träger Beförderungen von Landesbeamten anginge.

    Der erhöhte Lehrerbedarf lässt sich primär auf die erhöhten Schülerzahlen bedingt durch Flucht/Asyl zurückführen, oder?

    Ja und nein, diese kurzfristigen Zusatzbedarfe - die durchaus erheblich sind - sind da noch nicht einmal eingepreist. Der Lehrermangel bestünde auch so schon, wird dadurch aber noch verschärft. So haben die Länder Mitte der 2010er Jahre schlicht die durchaus positive Entwicklung der Geburtenraten verschlafen und nicht bereits vorsorglich mit höheren Einstellungszahlen beantwortet, während zeitgleich und absehbar ein größerer Anteile von Lehrkräften in den Ruhestand geht. Gleichzeitig nahm die Anzahl von Absolventen (sowohl absolut als auch anteilig) ab.

    Während es meist einfach ist, den Bedarf an Deutsch- oder Geschichtslehrkräften zu decken, sind gerade MINT-Fächer und musisch-künstlerische Fächer stark unterdeckt. Eine Erhöhung der Attraktivität des Lehramts im Allgemeinen - wie hier im Forum oft geäußert - führt aber nicht unbedingt dazu, dass man mehr Bewerber für die ohnehin bestehenden Mangelfächer erhält, sondern bestenfalls die Gesamtanzahl über alle Fächer hinweg. Dass dies nicht adäquat angegangen wird, liegt auch an den starren Strukturen im öffentlichen Dienst.

    Eigentlich sollte die neue Besoldungsstufe auch mit Wirksamkeit der Ernennung in das entsprechend höhere Statusamt erfolgen...notfalls eben rückwirkend.

    Nur kurz zum Verständnis: Mit Beförderung meinst du auch tatsächlich eine Urkunde über ein neues Statusamt, nicht nur die Einweisung in die zugehörige Planstelle, oder?

    Division durch 0 ist die Grundlage der Infinitesmalrechnung. Die ist sehr wichtig für die Technik.

    Sorry, aber das ist deutlich falsch dargestellt. Die Infinitesimalrechnung arbeitet lediglich mit beliebig kleinen Abschnitten, die aber gerade nicht 0 sind! Dabei wird gezielt vermieden, durch 0 zu teilen, um entsprechend zwangsweise auftretende Paradoxa zu verhindern.

    Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.

    Das verkürzt du etwas stark. Zum Einen gilt das nur bei Symptomfreiheit und fittem Allgemeinzustand, andernfalls dürfte i.d.R. dennoch eine AU vorliegen. Andererseits sind in diesem Fall explizit Schutzmaßnahmen gefordert. Dazu gehört z.B. die räumliche Trennung von anderen Arbeitnehmern, aber möglicherweise auch eine Maskenpflicht.

    Warum müssen sich Schüler von dir etwas über die Praxis erzählen lassen, die sie selbst im Betrieb erleben?

    Nicht in allen Ausbildungsbetrieben wird auch wirklich die mögliche praktische Breite des Ausbildungsberufs auch tatsächlich gelebt und ist dadurch für die Auszubildenden auch erfahrbar. Es schadet überhaupt nicht, hier auch Erfahrungen anderer Personen aus anderen Betrieben einfließen zu lassen. Ich denke da u.a. an die Kochausbildung mit Auszubildenden, die dann im Alltag des Ausbildungsbetriebs weitgehend mit Convenience kochen, was leider inzwischen nicht so selten ist, wie man sich das wünschen würde.

    Oh doch, da gibt es Gruppen die haben da richtig Spaß dran. Da überwiegt die Nostalgie der Zucht und Ordnung und es fehlt etwas im Leben, wenn man keine Grundlage mehr hat, Menschen anzumeckern, sie mögen auch Maske tragen.

    Mich stimmt viel nachdenklicher, dass du hier immer wieder auch Personen anmachst, die für sich persönlich (!) entschieden haben, weiter Maske zu tragen und dies noch nicht einmal zwingend von anderen fordern. Was soll das?

    Heute Telefonanruf bei der Förderschule, an die abgeordnet werden soll. Von der dortigen Schulleitung hörte ich, dass sie Beschwerde gegen die Abordnung einlegen wolle. Jemanden wie mich könne man nicht brauchen.

    Langsam wird es wirklich unglauwürdig....oder eure Schulleitungen haben wirklich absolut keinen Draht in die Behörde.

    Wenn du die Anzahl der Klassenarbeiten nicht einhalten kannst (z.B. Langzeiterkrankung o.ä.), dann wirst du sicher diesbezüglich ein Gespräch mit der Schul- oder Abteilungsleitung suchen und eine Lösung finden. Wenn du die Anzahl der Klassenarbeiten nicht einhalten willst, könnte eine Dienstpflichtverletzung vorliegen.

    Während bei entschuldigtem Versäumnis seitens einzelner Schüler zwar ein Anspruch auf Ersatzleistungen (i.d.R. Nachschreibklausuren) besteht, ersetzen freiwillige Zusatzprüfungen gerade nicht die schriftlichen Arbeiten, sondern gehören in den Bereich der sonstigen Leistungen. Es mag bei euch am BK dazu aber auch andere Regeln geben, ich beziehe mich auf die allgemeinbildenden Schulen.

    Bei A12 kommen deine Rechnungen leider so nicht hin. Ich bin 58 und weiß, was man da mit A12 verdient bei 31 Dienstjahren.

    Wirst du vlt. nach einer anderen Besoldungstabelle besoldet, als die offizielle für BW? Kann ich mir kaum vorstellen. Die Zahlen sind ja kein Geheimnis und leicht nachprüfbar. A12/12 in NRW sind dann wie von Schmidt korrekt beschrieben knapp über 60k Brutto p.a. Das sieht auch bei dir in BW nicht anders aus, auch wenn die Erfahrungsstufen dort anders nummeriert sind (nicht 4 bis 12, sondern 2 bis 10) und damit A12/10 halt schon einmal 64k Brutto sind.

    Auch die ggf. zu addierenden Familienzuschläge sind leicht nachprüfbar. Was genau war also an seiner Rechnung falsch?

    Sag ich ja. Er denkt, er hätte auch nur nen Hauch an Ahnung

    Mehr als Pöbeln fällt dir dazu nicht ein? Wer in Anbetracht der leicht prüfbaren Zahlen hier keine Ahnung hat, ist doch offensichtlich.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Bezüglich der fehlenden Anhörung möchte ich kurz ergänzen, dass das Recht auf Anhörung auch aktiv wahrgenommen werden kann und gleichzeitig eine fehlende Anhörung nach §45 Abs. 1 Nr. 3 auch nachgeholt werden kann. Auf diese würde ich mich im Fall eines Widerspruchs also nicht unbedingt versteifen.

    Naja, ich würde das gerne noch etwas aufschlüsseln, komme aber im Endergebnis zu einer vergleichbaren Beurteilung:

    Zunächst einmal ist eine Abordnung ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt wiederum kann grundsätzlich auch mündlich erlassen werden, muss aber auf unverzügliches Verlangen des Betroffenen bei berechtigtem Interesse schriftlich oder elektronisch bestätigt werden (vgl. §37 Abs. 2 Satz 2 VwVfG). Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob eine Abordnung grundsätzlich der Schriftform bedarf. Zumindest in §27 BBG ist das lediglich für das Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn bei Abordnung zu einem anderen Dienstherrn normiert.

    Ich persönlich würde aber ebenso auf schriftliche Anweisung bestehen und diese entsprechend einfordern.

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