Genau das ist der Punkt. Das meinte ich mit der Bringeschuld der Sl, die an vielen Schulen, die ich kenne, nicht erbracht wird.
Es gibt in diesem Punkt keine einseitige Bringschuld, sondern die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Das bedeutet letztlich nur, dass die SL zwar mit Blick auf ihre Fürsorgepflicht an der Schaffung entsprechender Regelungen mitwirken und die Arbeitsbelastungen aller Lehrkräfte im Auge behalten sollte, aber nicht, dass die SL alleine ein Teilzeitkonzept erstellen muss. Hier ist die Mitwirkung des Kollegiums, insbesondere des Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten und idealerweise der Stunden- und Vertretungsplanung gefordert.