Alternative zur Beförderung - Kennt ihr tolle Nebenverdienste?

  • Und RV - Pflicht egal wie viel? Das heisst jeder Studienkreis-Student usw. der Nachhilfe gibt, zahlt in die Rentenkasse ein? Kaum vorstellbar

    Anders als bei dir werden die meisten "Studienkreis-Studenten" insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 520€/Monat bleiben, sodass eine Befreiung möglich ist und lediglich die pauschalen Beiträge durch den AG anfallen, sofern ein Angestelltenverhältnis vorliegt. Die (schein-)selbständigen Honorarkräfte unterliegen wie in Beitrag #72 dargestellt grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Das lässt sich auch auf der Seite der DRV selbst nachlesen:


    Selbstständig tätige Dozenten/Lehrbeauftragte unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Okay danke. Also wird einfach alles über 3.000 im Jahr in der Steuererklärung angegeben und parallel dazu noch in die Rentenkasse eingezahlt? Dann bleibt ja gar nicht mal so viel übrig.

    Naja, die Übungsleiterpauschale ist auch eher dafür da, ehrenamtliche Tätigkeiten zu stützen, als steuerfreie Zusatzverdienste zu ermöglichen. Im Übrigen sind die 3000€ ja dennoch eine nette Grundsumme, die man steuerfrei erhalten kann. Alles darüber hinaus unterliegt halt wieder der Steuerpflicht. Und wie in Beitrag #76 erwähnt, kann man sich bei bestehenden Versorgungsanwartschaften ggf. auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Damit kenne ich mich aber nicht genauer aus.

  • Die meisten Studienkreis Lehrkräfte sind auf Honorarbasis dort. Aber RV-Kosten muss von denen niemand tragen. Sehe da irgendwie nicht den Unterschied zu einer VHS-Tärigkeit. Auch dort liegt man unter 520 Euro und es ist beides eine Art Honorar-Lehrkraft.

  • Und RV - Pflicht egal wie viel? Das heisst jeder Studienkreis-Student usw. der Nachhilfe gibt, zahlt in die Rentenkasse ein? Kaum vorstellbar

    Wenn der Studienkreis-Student mehr als 450 bzw. jetzt 520 Euro im Monat verdient, dann ja. Die meisten meiner Kommilitonen, die arbeiten und keine Hiwis sind, verdienen mehr als 450/520 Euro, zahlen also auch in die RV ein. Allerdings ist der Beitrag gestaffelt. Er steigt von ca. 3,5% stufenweise auf die vollen 9,95%.

  • Ja dann macht es Sinn, aber ich gehe mal nicht davon aus, dass VHS oder DAA jährlich auf über 6240 Euro liegt.

    Und noch ist mir immer nicht ganz klar, was ich mache. Die Tätigkeit der RV-Stelle melden? In der Steuererklärung angeben, obwohl es unter 520 Euro monatlich wären? Hört sich komisch an.

  • Ja dann macht es Sinn, aber ich gehe mal nicht davon aus, dass VHS oder DAA jährlich auf über 6240 Euro liegt.

    Der Unterschied ist, dass der Studienkreis-Student insgesamt nur 450€ bzw. 520€ im Monat verdient, während du das zusätzlich zu deinem Hauptberuf erhalten möchtest.


    PS: Solange es bei nur einem Minijob bleibt, ist vermutlich (auf Antrag!) eine Befreiung von der grundsätzlich vorgesehenen Rentenversicherungspflicht möglich.

  • Der Unterschied ist, dass der Studienkreis-Student insgesamt nur 450€ bzw. 520€ im Monat verdient, während du das zusätzlich zu deinem Hauptberuf erhalten möchtest.


    PS: Solange es bei nur einem Minijob bleibt, ist vermutlich (auf Antrag!) eine Befreiung von der grundsätzlich vorgesehenen Rentenversicherungspflicht möglich.

    Zumindest in meiner Studienstadt stellen diese Nachhilfe-Halsabschneider allesamt nicht auf 450/520€ Basis an, lediglich "auf Honorarbasis". Dies ist ein Codewort für "Cash in Täsch außer du hast Lust, eine Steuererklärung zu machen um dem Fiskus was abzugeben". Für mich der Grund Nummer 1, dort nie zu arbeiten.

  • Die meisten Studienkreis Lehrkräfte sind auf Honorarbasis dort. Aber RV-Kosten muss von denen niemand tragen.

    Wenn man nicht in die RV einbezahlt, hat man auch keine Ansprüche, für freiwillig Zahlende sind sie ohnehin anders als für Pflichtversicherte.

    Wenn man auf Honorarbasis arbeitet, muss man sich selbst absichern. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass das jeder als Nebenjob macht und man deshalb keine Versorgung/Absicherung bräuchte.

  • Grundsätzlich sind Minijobs zudem rentenversicherungspflichtig (siehe oben)

    nein Minijobs sind nicht Rentenversicherungspflichtig. Waren sie auch noch nie:



    In diesem Fall besteht gegebenenfalls Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als selbständiger Lehrer nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, wenn das steuerpflichtige Einkommen aus der Übungsleitertätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 Euro überschreitet.

  • Doch, seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig.


    https://www.deutsche-rentenver…9d-4d33-ac48-98a505c2da59

    Aber nur wenn das die Hauptbeschäftigung ist.



    naja ich habe aber noch etwas gefunden: Man kann sich als Beamter von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das nennt sich Gewährleistungsentscheidung. Diese muss im Normalfall bei der obersten Verwaltungsbehörde ausgestellt werden.


    In Hessen wurde diese Pauschal als Allgemeine Gewährleistungsentscheidung ausgestellt.


    https://www.staatsanzeiger-hes…kument/?user_nvurlapi_pi1[pdf]=StAnz-Hessen-Ausgabe-2007-1.pdf#page=5

  • Nicht als Lehrer. Glaubt es einem, der es auch nicht glauben wollte und jetzt seit vier Jahren gegen die Rentenversicherung prozessiert, die der Meinung ist, dass alles, was ein Lehrer tut, automatisch eine Lehrtätigkeit ist.

    - Natürlich muss man berücksichtigen, dass die DRV schlichtweg jeden Cent braucht, den sie irgendwie ergaunern kann. Da regiert die pure Verzweiflung.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Aber nur wenn das die Hauptbeschäftigung ist.

    Magst du das mal an einer Quelle belegen? Ich habe dazu keine Einschränkung als Automatismus finden können.

    naja ich habe aber noch etwas gefunden: Man kann sich als Beamter von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Das hingegen schrieb ich ja bereits mehrfach. Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Beamter erstreckt sich aber nur auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis (als Beamter). Siehe hierzu u.a. das von mir weiter oben verlinkte SGB VI als auch den von dir hier ins Spiel gebrachten Staatsanzeiger 01/2007 von Hessen. Dort heißt es nämlich völlig in Einklang mit dem SGB VI:


    Das gleiche findet man übrigens auch für NDS:


  • Zumindest in meiner Studienstadt stellen diese Nachhilfe-Halsabschneider allesamt nicht auf 450/520€ Basis an, lediglich "auf Honorarbasis". Dies ist ein Codewort für "Cash in Täsch außer du hast Lust, eine Steuererklärung zu machen um dem Fiskus was abzugeben". Für mich der Grund Nummer 1, dort nie zu arbeiten.

    So kenne ich es - leider - auch. Insofern beruht die Nichtzahlung in die Rentenversicherung nicht darauf, dass sie nicht verpflichtend wäre (außer unter bestimmten Einkommensgrenzen), sondern darauf dass Sozialversicherungsbetrug begangen wird.

  • An deiner Schule auf Teilzeit gehen und einen Lehrauftrag oder eine Doktorandenstelle an einer Hochschule annehmen?

  • An deiner Schule auf Teilzeit gehen und einen Lehrauftrag oder eine Doktorandenstelle an einer Hochschule annehmen?

    Dann lieber abordnen lassen an die Hochschule und sich dann auf Professuren bewerben. Eine Tätigkeit im wissenschaftlichen Bereich ist ja meist eher prekär.

  • Dann lieber abordnen lassen an die Hochschule und sich dann auf Professuren bewerben. Eine Tätigkeit im wissenschaftlichen Bereich ist ja meist eher prekär.

    Welche Hochschule beruft denn eine abgeordnete Lehrkraft ohne Habilitation als Professor? Ich kenne das höchstens von Fachhochschulen, die dann aber auf entsprechend mehrjährige Erfahrung in der Wirtschaft schauen.

  • Noch einmal zum Ausgangsthread zurück.

    Ich kenne das so, dass eher jüngere Kolleginnen und Kollegen auf A14 befördert werden. Hieraus ergibt sich dann ein Pool an Interessenten, wenn es mal A15er-Stellen gibt. Es ist eher selten, dass noch jemand Ü50 aus dem Eingangsamt an eine A14er kommt, da strategisch für die Personalentwicklung nicht mehr so interessant.

  • Noch einmal zum Ausgangsthread zurück.

    Ich kenne das so, dass eher jüngere Kolleginnen und Kollegen auf A14 befördert werden. Hieraus ergibt sich dann ein Pool an Interessenten, wenn es mal A15er-Stellen gibt. Es ist eher selten, dass noch jemand Ü50 aus dem Eingangsamt an eine A14er kommt, da strategisch für die Personalentwicklung nicht mehr so interessant.

    Die Erfahrung, dass eher jüngere befördert werden, habe ich auch gemacht. Das liegt, bei uns jedenfalls, aber nicht an Fragen der Personalentwicklung, sondern daran, dass die Kollegen Ü50 entweder keine Energie für neue Aufgaben oder kein Interesse daran haben. Die Ansicht, dass es für eine Beförderung eines Parteibuches bedürfe und man sich daher ohne ein solches gar nicht bewerben brauche, ist in dieser Altersgruppe auch recht weit verbreitet.

  • Schmidt Das kommt tatsächlich dazu, dass ab einem gewissen Alter die Lust an neuen Tätigkeiten abnimmt. Ist auch nachvollziehbar - spricht insgesamt aber gegen die Beobachtung im Ausgangsthread, dass Beförderungen nur an die Älteren gehen

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