Beiträge von griding

    ... wenn die Schlagzahl der Beschwerden meiner Freundin, dass sie für mich nur noch in den überteuerten Sommerferien Urlaub nehmen kann, die Frequenz eines Kolibri-Flügelschlags erreicht.

    ... wenn meine Freundin eigentlich einen Wanderurlaub machen will, sie mich aber gerade noch so mit nem Krankenwagen an den Strand transportiert bekommt.

    Nein das nennt sich Arbeitgerberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Das hat mit Beihilfe überhaupt nichts zu tun.

    Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung

    In deinem verlinken Beitrag steht: "Für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung erhalten angestellte Privatversicherte einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Betrag entspricht meist dem, was das Unternehmen auch für die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung aufbringen würde."

    Das ist exakt wie die Pauschale Beihilfe funktioniert.

    Wenn man sich für die Pauschale Beihilfe entscheidet, erhält man vom Dienstherr einen steuerfreien Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der dem Arbeitgeberanteil (50% des Beitrags) entspricht.

    ...ausgenommen ist bei der Pauschalen Beihilfe jedoch die Pflegeversicherung, die muss man weiterhin ohne Zuschuss alleine bezahlen.

    Der Beitrag ergibt keinen Sinn.

    Warum? Woher kommt denn sonst das Geld für die monatliche Pauschale Beihilfe (50% Zuzahlung zum Versicherungsbeitrag) die der Dienstherr monatlich zusätzlich überweist?

    ... natürlich vom Landeshaushalt und der kommt natürlich zum größten Teil vom Steuerzahler.

    ...also zahlen die Steuerzahler ihre eigene GKV und auch indirekt anteilig die der Beamte mit pauschaler Beihilfe.

    Das belastet den Haushalt und auch die GKV monatlich zusätzlich, weil ja dann auch Beamte aus der GKV Leistungen beziehen.

    Wenn der Staat auf die Pauschale Beihilfe setzen würde, könnte er sich die Beihilfestelle und die dort angestellten Kollegen sparen, die aktuell jeden Beihilfeanträge einzeln bearbeiten müssen.

    Wenn man mal alles vernünftig digitalisieren würde auch 🫣

    Aber wie gesagt, am Ende bezahlen alle Steuerzahler für die Beihilfe der Beamten, ob Pauschal oder Klassisch.

    So denkt mein Gehirn nicht.
    Mein Beitrag würde von meinem Arbeitgeber (Dienstherr) bezahlt werden.

    Ist aber leider so. Der Staat verfügt quasi nur über Steuergelder (und Schulden). Jeder in der freien Wirtschaft bezahlt anteilig die Beamtenbesoldung und wenn alle in der GKV wären dann halt eben auch noch anteilig den monatlichen Krankenkassenbeitrag. Darum gibt es ja das klassische Beihilfesystem wo der Staat nur "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung leistet, aber den Steuerhaushalt nicht kontinuierlich belastet.

    Gut, höhere Kosten für die GKV, aber wesentlich mehr Beitragszahler. Und zwar zu dem höchsten Beitragssatz.

    Ja, aber der Beitrag der Beamten würde ja dann von den Steuergeldern gezahlt werden, die ja wiederum alle Zahlen. Da beißt sich die Katze im den Schwanz 🫠 ... dann zahlt jeder in der freien Wirtschaft seinen eigenen Beitrag und indirekt auch den der Beamten 🎉

    Eine Versicherung hat hier Daten für die durchschnittlichen Beihilfekosten pro Kopf und Jahr für 2018 bis 2020 (Beamte und Pensionäre) veröffentlicht.

    Das kann man gegen mit den Kosten für den Kostenträger bei pauschaler Beihilfe vergleichen.

    Sehr spannende Auswertung.

    Wenn ich das richtig interpretiere, waren 2019 die höchsten Ausgaben in RLP mit ca. 5000€ Beihilfe pro Beamter. Das wären monatlich 400€ die man jedem rheinland-pfälzer Beamten auch gut als Arbeitgeberanteil der GKV überweisen hätte können.

    In anderen Ländern, z.b. Brandenburg mit ca. 2500€ im Jahr 2019 und entsprechend 200€ monatlich, wäre ein Umstieg für das Land wohl eher weniger attraktiv.

    Was in dieser Rechnung aber auch noch fehlt sind die erhöhten Auszahlungen der GKV wenn alle über die Pauschale Beihilfe gesetzlich versichert wären... denn dann wären die meisten Länder und auch die GKV mehr belastet.

    Schon traurig. Ich frage mich ehrlich gesagt, was sich für das Land mehr rechnet?

    Die klassische Beihilfe ist für das Land meist die günstigste Version, da der Dienstherr ja nur "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung tätigt.

    Bei der Pauschalen Beihilfe zahlt das Land jeden Monat 50% des monatlichen Versicherungsbeitrag, spart sich dann aber jede "ereignisbasierte" Zuzahlung.

    Wenn man als Dienstherr quasi nur gesunde Beamte hat (dafür soll ja u.a. auch der Amtsarzt "sorgen") fallen bei der klassischen Beihilfe im günstigsten Fall nur sehr wenige Kosten an.

    Weil alle Beamte seit 2009 krankenversichert sein müssen, haben die meisten einen günstigen PKV Vertrag um bei klassischer Beihilfe die restlichen Kosten im ereignisfall abzusichern. All die, die von der PKV abgelehnt wurden mussten halt in die GKV, und die hat leider keinen vergünstigten Tarif für klassisch Beihilfeberechtigte. Es ist somit fair, dass man diese Menschen mit der Pauschalen Beihilfe nun auch unterstützt.

    Alternativ könnte man auch die GKV für klassisch Beihilfeberechtigte günstiger machen, weil ja dann der Dienstherr "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung tätigen und die GKV entlastet würde 😁

    Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern haben die Pauschale Beihilfe mittlerweile auch eingeführt.

    Eine schrittweise Einführung der Pauschalen Beihilfe in Rheinland-Pfalz wurde nun auch im neuen Koalitionsvertrag festgelegt.

    In NRW steht die Pauschale Beihilfe immer noch im Koalitionsvertrag.

    Saarland prüft die Pauschale Beihilfe.

    Hessen und Bayern bleiben die beiden letzten die emotionslos die Pauschale Beihilfe ignorieren.

    Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?

    Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.

    Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.

    Der letzte Status ist irrelevant. Von Hessen erhält du die Pension (100% GKV) und von der Rentenversicherung die Rente (50% GKV). Das musst du so auch im Alter bezahlen.

    Nur: Wenn du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis wechselt hast du die Chance dich vom Land Hessen nachversichern zu lassen und auf deine Pension (hessisches Altersgeld) zu verzichten. Dann erhält du nur noch Rente von der Rentenversicherung (50% GKV)... Aber das nachversichern ist finanziell oftmals nicht sehr lukrativ. Das solltest du unbedingt durchrechnen ob sich das mit der GKV lohnt.

    Ich weiß noch nicht, ob sich das wirklich lohnt. Das Ziel ist es, im Ruhestand nicht weiterhin die 100% KV-Beiträge zu zahlen.

    Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente (also das Altersgeld) wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht.

    Einzigste Option: Du gehst ins Arbeitgeberverhältnis, verzichtest auf den Pensionsanteil (Altersgeld) und lässt dich vom Land Hessen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.

    Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.

Werbung