Man könnte eine Zuzahlung in Höhe des Arbeitgeberanteils machen. So wie bei privat Versicherten angestellten auch.
... das gibt es. Es nennt sich Pauschale Beihilfe 🫣 ... die gilt ja nicht nur für die GKV, sondern auch für einen PKV Vertrag 👍
Man könnte eine Zuzahlung in Höhe des Arbeitgeberanteils machen. So wie bei privat Versicherten angestellten auch.
... das gibt es. Es nennt sich Pauschale Beihilfe 🫣 ... die gilt ja nicht nur für die GKV, sondern auch für einen PKV Vertrag 👍
Der Beitrag ergibt keinen Sinn.
Warum? Woher kommt denn sonst das Geld für die monatliche Pauschale Beihilfe (50% Zuzahlung zum Versicherungsbeitrag) die der Dienstherr monatlich zusätzlich überweist?
... natürlich vom Landeshaushalt und der kommt natürlich zum größten Teil vom Steuerzahler.
...also zahlen die Steuerzahler ihre eigene GKV und auch indirekt anteilig die der Beamte mit pauschaler Beihilfe.
Das belastet den Haushalt und auch die GKV monatlich zusätzlich, weil ja dann auch Beamte aus der GKV Leistungen beziehen.
Wenn der Staat auf die Pauschale Beihilfe setzen würde, könnte er sich die Beihilfestelle und die dort angestellten Kollegen sparen, die aktuell jeden Beihilfeanträge einzeln bearbeiten müssen.
Wenn man mal alles vernünftig digitalisieren würde auch 🫣
Aber wie gesagt, am Ende bezahlen alle Steuerzahler für die Beihilfe der Beamten, ob Pauschal oder Klassisch.
So denkt mein Gehirn nicht.
Mein Beitrag würde von meinem Arbeitgeber (Dienstherr) bezahlt werden.
Ist aber leider so. Der Staat verfügt quasi nur über Steuergelder (und Schulden). Jeder in der freien Wirtschaft bezahlt anteilig die Beamtenbesoldung und wenn alle in der GKV wären dann halt eben auch noch anteilig den monatlichen Krankenkassenbeitrag. Darum gibt es ja das klassische Beihilfesystem wo der Staat nur "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung leistet, aber den Steuerhaushalt nicht kontinuierlich belastet.
Gut, höhere Kosten für die GKV, aber wesentlich mehr Beitragszahler. Und zwar zu dem höchsten Beitragssatz.
Ja, aber der Beitrag der Beamten würde ja dann von den Steuergeldern gezahlt werden, die ja wiederum alle Zahlen. Da beißt sich die Katze im den Schwanz 🫠 ... dann zahlt jeder in der freien Wirtschaft seinen eigenen Beitrag und indirekt auch den der Beamten 🎉
verstehe ich nicht. Die GKV hat schon jetzt die Kosten für die gesetzlich Versicherten. Nur für den Versicherten selbst (und das Land) würde sich was ändern.
In der Rechnung ging es jetzt aber darum wenn ALLE Beamten mit Pauschalen Beihilfe in der GKV wären.
Eine Versicherung hat hier Daten für die durchschnittlichen Beihilfekosten pro Kopf und Jahr für 2018 bis 2020 (Beamte und Pensionäre) veröffentlicht.
Das kann man gegen mit den Kosten für den Kostenträger bei pauschaler Beihilfe vergleichen.
Sehr spannende Auswertung.
Wenn ich das richtig interpretiere, waren 2019 die höchsten Ausgaben in RLP mit ca. 5000€ Beihilfe pro Beamter. Das wären monatlich 400€ die man jedem rheinland-pfälzer Beamten auch gut als Arbeitgeberanteil der GKV überweisen hätte können.
In anderen Ländern, z.b. Brandenburg mit ca. 2500€ im Jahr 2019 und entsprechend 200€ monatlich, wäre ein Umstieg für das Land wohl eher weniger attraktiv.
Was in dieser Rechnung aber auch noch fehlt sind die erhöhten Auszahlungen der GKV wenn alle über die Pauschale Beihilfe gesetzlich versichert wären... denn dann wären die meisten Länder und auch die GKV mehr belastet.
Schon traurig. Ich frage mich ehrlich gesagt, was sich für das Land mehr rechnet?
Die klassische Beihilfe ist für das Land meist die günstigste Version, da der Dienstherr ja nur "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung tätigt.
Bei der Pauschalen Beihilfe zahlt das Land jeden Monat 50% des monatlichen Versicherungsbeitrag, spart sich dann aber jede "ereignisbasierte" Zuzahlung.
Wenn man als Dienstherr quasi nur gesunde Beamte hat (dafür soll ja u.a. auch der Amtsarzt "sorgen") fallen bei der klassischen Beihilfe im günstigsten Fall nur sehr wenige Kosten an.
Weil alle Beamte seit 2009 krankenversichert sein müssen, haben die meisten einen günstigen PKV Vertrag um bei klassischer Beihilfe die restlichen Kosten im ereignisfall abzusichern. All die, die von der PKV abgelehnt wurden mussten halt in die GKV, und die hat leider keinen vergünstigten Tarif für klassisch Beihilfeberechtigte. Es ist somit fair, dass man diese Menschen mit der Pauschalen Beihilfe nun auch unterstützt.
Alternativ könnte man auch die GKV für klassisch Beihilfeberechtigte günstiger machen, weil ja dann der Dienstherr "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung tätigen und die GKV entlastet würde 😁
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern haben die Pauschale Beihilfe mittlerweile auch eingeführt.
Eine schrittweise Einführung der Pauschalen Beihilfe in Rheinland-Pfalz wurde nun auch im neuen Koalitionsvertrag festgelegt.
In NRW steht die Pauschale Beihilfe immer noch im Koalitionsvertrag.
Saarland prüft die Pauschale Beihilfe.
Hessen und Bayern bleiben die beiden letzten die emotionslos die Pauschale Beihilfe ignorieren.
Schön, dass man mit einer so einfachen Frage tiefsitzende Persönlichkeitsmerkmale sichtbar machen kann 🫠
Die Preise für ne Eiskugel sind auch nicht mehr das was sie mal waren 😜
Welches Jahr haben wir?
Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?
Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.
Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.
Der letzte Status ist irrelevant. Von Hessen erhält du die Pension (100% GKV) und von der Rentenversicherung die Rente (50% GKV). Das musst du so auch im Alter bezahlen.
Nur: Wenn du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis wechselt hast du die Chance dich vom Land Hessen nachversichern zu lassen und auf deine Pension (hessisches Altersgeld) zu verzichten. Dann erhält du nur noch Rente von der Rentenversicherung (50% GKV)... Aber das nachversichern ist finanziell oftmals nicht sehr lukrativ. Das solltest du unbedingt durchrechnen ob sich das mit der GKV lohnt.
Ich weiß noch nicht, ob sich das wirklich lohnt. Das Ziel ist es, im Ruhestand nicht weiterhin die 100% KV-Beiträge zu zahlen.
Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente (also das Altersgeld) wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht.
Einzigste Option: Du gehst ins Arbeitgeberverhältnis, verzichtest auf den Pensionsanteil (Altersgeld) und lässt dich vom Land Hessen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.
Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.
Kurz vor dem Ruhestand kommst du aber nicht mehr in die GKV zurück.
Er ist doch in der GKV... Nur halt ohne Pauschale Beihilfe.
tutto a posto warum lohnt es sich für dich kurz vorm Ruhestand das Beamtenturm zu verlassen?
Und nun wollen sie die Beitragsbemessungsgrenze der GKV zusätzlich zur Standard-Erhöhung um 300€ monatlich anheben.
Als Teilzeitkraft interessiert mich das zwar nicht, aber das System wird für uns Beamte ohne Pauschale Beihilfe bald nicht mehr tragbar ![]()
Wenn ich das korrekt verstanden habe, wird nur bis zur Hälfte des GKV-Beitrags erstattet, das wäre dann der Arbeitgeberanteil bei Angestellten oder Pauschaler Beihilfe.
Stimmt. Aber um auf den halben GKV Beitrag zu kommen muss man echt oft zum Arzt gehen 😄
Dann doch lieber die Pauschale Beihilfe, ist weniger "Arbeit".
Die Abrechnung über die GKV funktioniert völlig anders als die mit der PKV. Das Vorgehen, was hier beschrieben wurde geht damit gar nicht. Entweder die ärztlichen Leistungen werden privat oder die GKV abgerechnet. Beides geht überhaupt nicht. Besonders geht eine doppelte Abrechnung rechtlich nicht. Wenn die GKV bereits alles gezahlt hat (was sie immer macht, es gibt keine anteilige Zahlung über Kassenärztliche Vereinbarung), dann können die gleichen Kosten nicht nochmals bei der Beihilfe eingereicht werden. Das könnte auf Betrug hinauslaufen. Naja die Beihilfe wird so oder so nicht zahlen, weil diese Rechnung überhaupt nicht Beihilfekonform wäre.
Das nur meine laienhafte Einschätzung dazu.
Wie tutto a posto ja geschrieben hat, gibt es in Hessen anscheinend ein System, wo GKV versicherte Beamte die jährlichen Leistungen der GKV (z.b. alle Kosten für die Arztbesuche in dem Jahr) einreichen können und dann davon 50% zurück bekommen.
Wenn der Arztbesuch die GKV 100€ kostet, bekommen gesetzlich versicherte hessische Beamte am Jahres Ende 50€ zurück.
Darauf hin hab ich dann gesagt, dass ich bei diesem System ständig beim Arzt sitzen würde ![]()
Was ist das für eine Ärztin? Facharzt? Mein Hausarzt bekommt manchmal nur 30€ von mir. Und das ist schon der 2,3-fache Satz.
Ja sorry, nicht richtig gelesen. Es waren 250€ im Quartal. Pro Sitzung nimmt sie ca. 50€. Wären trotzdem 25€ pro nicht wahrgenommenen Sprechstunde verschenkt ![]()
Ich nicht, das ist doch Zeitverschwendung. Soviel hoch sind die Rechnungen auch gar nicht. Besonders, wenn das über die GKV abgerechnet wird, muss man sich die Rechnungen immer auch schicken lassen.
In meiner App steht, dass meine Ärztin ca. 250€ für eine Sprechstunde bei meiner GKV abrechnet. Dann würde ich ja an jedem Arztbesuch 125€ verdienen. An deiner Stelle wäre ich wöchentlich beim Arzt ![]()
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