Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?
Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.
Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.
Der letzte Status ist irrelevant. Von Hessen erhält du die Pension (100% GKV) und von der Rentenversicherung die Rente (50% GKV). Das musst du so auch im Alter bezahlen.
Nur: Wenn du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis wechselt hast du die Chance dich vom Land Hessen nachversichern zu lassen und auf deine Pension (hessisches Altersgeld) zu verzichten. Dann erhält du nur noch Rente von der Rentenversicherung (50% GKV)... Aber das nachversichern ist finanziell oftmals nicht sehr lukrativ. Das solltest du unbedingt durchrechnen ob sich das mit der GKV lohnt.