Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation

  • So sieht es bei mir aus:

    Ich habe die KV gewechselt, d.h. es gehen von diesem Netto noch ca. 1100€ KV/PV-Beitrag ab. Es bleiben also noch ca. 3800€ übrig.

    Die gleichen Parameter für einen Angestellten in den Rechner eingegeben:

    In Hessen bekommen Angestellte noch eine jährliche Sonderzahlung (60% eines Monatsgehalts), Beamte nicht.

    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man Erfahrungsstufe 5 (A-Besoldung) und Stufe 5 (E-Gehalt) direkt vergleichen kann. Ich weiß nicht welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Angestellter entsprechend eingestuft zu werden. Vergleicht man in etwa das Bruttogrundgehalt, dann wäre es eher E13 Stufe 4 und somit 3459€ netto.

  • Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man Erfahrungsstufe 5 (A-Besoldung) und Stufe 5 (E-Gehalt) direkt vergleichen kann. Ich weiß nicht welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Angestellter entsprechend eingestuft zu werden. Vergleicht man in etwa das Bruttogrundgehalt, dann wäre es eher E13 Stufe 4 und somit 3459€ netto.

    Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.

    Also wie bei uns Beamten. Wahrscheinlich ist es dann für hessische Angestellte (TV-H, nicht TV-L) genauso und mein erster Vergleich würde in etwa passen, also in dieser Konstellation am Ende etwa das gleiche Netto für den Angestellten und für den freiwillig gesetzlich versicherten Beamten.

  • Und nun wollen sie die Beitragsbemessungsgrenze der GKV zusätzlich zur Standard-Erhöhung um 300€ monatlich anheben.

    Als Teilzeitkraft interessiert mich das zwar nicht, aber das System wird für uns Beamte ohne Pauschale Beihilfe bald nicht mehr tragbar ;(

  • So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).

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