Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man Erfahrungsstufe 5 (A-Besoldung) und Stufe 5 (E-Gehalt) direkt vergleichen kann. Ich weiß nicht welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Angestellter entsprechend eingestuft zu werden. Vergleicht man in etwa das Bruttogrundgehalt, dann wäre es eher E13 Stufe 4 und somit 3459€ netto.
Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.