Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation

  • So sieht es bei mir aus:

    Ich habe die KV gewechselt, d.h. es gehen von diesem Netto noch ca. 1100€ KV/PV-Beitrag ab. Es bleiben also noch ca. 3800€ übrig.

    Die gleichen Parameter für einen Angestellten in den Rechner eingegeben:

    In Hessen bekommen Angestellte noch eine jährliche Sonderzahlung (60% eines Monatsgehalts), Beamte nicht.

    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man Erfahrungsstufe 5 (A-Besoldung) und Stufe 5 (E-Gehalt) direkt vergleichen kann. Ich weiß nicht welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Angestellter entsprechend eingestuft zu werden. Vergleicht man in etwa das Bruttogrundgehalt, dann wäre es eher E13 Stufe 4 und somit 3459€ netto.

  • Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man Erfahrungsstufe 5 (A-Besoldung) und Stufe 5 (E-Gehalt) direkt vergleichen kann. Ich weiß nicht welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Angestellter entsprechend eingestuft zu werden. Vergleicht man in etwa das Bruttogrundgehalt, dann wäre es eher E13 Stufe 4 und somit 3459€ netto.

    Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.

    Also wie bei uns Beamten. Wahrscheinlich ist es dann für hessische Angestellte (TV-H, nicht TV-L) genauso und mein erster Vergleich würde in etwa passen, also in dieser Konstellation am Ende etwa das gleiche Netto für den Angestellten und für den freiwillig gesetzlich versicherten Beamten.

  • Und nun wollen sie die Beitragsbemessungsgrenze der GKV zusätzlich zur Standard-Erhöhung um 300€ monatlich anheben.

    Als Teilzeitkraft interessiert mich das zwar nicht, aber das System wird für uns Beamte ohne Pauschale Beihilfe bald nicht mehr tragbar ;(

  • So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).

  • So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).

    Kurz vor dem Ruhestand kommst du aber nicht mehr in die GKV zurück. In die Krankenversicherung der Rentner kommt man auch nur, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert war. Sonst muss man sich vermutlich freiwillig gesetzlich versichern. Also wieder den kompletten Beitrag allein bezahlen.

  • Er ist doch in der GKV... Nur halt ohne Pauschale Beihilfe.

    tutto a posto warum lohnt es sich für dich kurz vorm Ruhestand das Beamtenturm zu verlassen?

    Ich weiß noch nicht, ob sich das wirklich lohnt. Das Ziel ist es, im Ruhestand nicht weiterhin die 100% KV-Beiträge zu zahlen. Das würde sonst mein Ruhegehalt (+ meinen bereits erworbenen Rentenanspruch) deutlich schmälern. Hintergrund: Wennn man in Hessen aus der Verbeamtung austritt gibt es die Möglichkeit einer Nachversicherung in der RV oder man lässt sich im Ruhestand Altersgeld auszahlen. Welche rechtlichen Voraussetzungen in beiden Fällen erfüllt sein müssen und was das für mich monetär bedeuten würde, darüber lasse ich mich in den Terminen entsprechend beraten. Am Ende wird es wahrscheinlich eine Milchmädchenrechnung werden ...

  • Die andere Option wäre, dass ich möglichst bald wieder zurück ins Angestelltenverhältnis kehre und dann in die RV einzahlen und meinen Rentenanspruch weiter ausbauen könnte. Diese Option ist natürlich risikobehaftet und ich möchte ungern auf die Beamtenprivilegien 100% Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und sichere Arbeitsstelle verzichten.

    Einmal editiert, zuletzt von tutto a posto (1. Mai 2026 09:33)

  • Ich weiß noch nicht, ob sich das wirklich lohnt. Das Ziel ist es, im Ruhestand nicht weiterhin die 100% KV-Beiträge zu zahlen.

    Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente (also das Altersgeld) wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht.

    Einzigste Option: Du gehst ins Arbeitgeberverhältnis, verzichtest auf den Pensionsanteil (Altersgeld) und lässt dich vom Land Hessen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.

    Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.

    3 Mal editiert, zuletzt von griding (1. Mai 2026 10:28)

  • Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht. Einzigste Option: Du lässt dich vom Land Hessen nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.

    Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.

    Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?

    Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.

    Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.

  • Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?

    Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.

    Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.

    Der letzte Status ist irrelevant. Von Hessen erhält du die Pension (100% GKV) und von der Rentenversicherung die Rente (50% GKV). Das musst du so auch im Alter bezahlen.

    Nur: Wenn du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis wechselt hast du die Chance dich vom Land Hessen nachversichern zu lassen und auf deine Pension (hessisches Altersgeld) zu verzichten. Dann erhält du nur noch Rente von der Rentenversicherung (50% GKV)... Aber das nachversichern ist finanziell oftmals nicht sehr lukrativ. Das solltest du unbedingt durchrechnen ob sich das mit der GKV lohnt.

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