Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht. Einzigste Option: Du lässt dich vom Land Hessen nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.
Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.
Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?
Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.
Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.