Beiträge von tutto a posto

    Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht. Einzigste Option: Du lässt dich vom Land Hessen nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.

    Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.

    Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?

    Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.

    Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.

    Die andere Option wäre, dass ich möglichst bald wieder zurück ins Angestelltenverhältnis kehre und dann in die RV einzahlen und meinen Rentenanspruch weiter ausbauen könnte. Diese Option ist natürlich risikobehaftet und ich möchte ungern auf die Beamtenprivilegien 100% Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und sichere Arbeitsstelle verzichten.

    Er ist doch in der GKV... Nur halt ohne Pauschale Beihilfe.

    tutto a posto warum lohnt es sich für dich kurz vorm Ruhestand das Beamtenturm zu verlassen?

    Ich weiß noch nicht, ob sich das wirklich lohnt. Das Ziel ist es, im Ruhestand nicht weiterhin die 100% KV-Beiträge zu zahlen. Das würde sonst mein Ruhegehalt (+ meinen bereits erworbenen Rentenanspruch) deutlich schmälern. Hintergrund: Wennn man in Hessen aus der Verbeamtung austritt gibt es die Möglichkeit einer Nachversicherung in der RV oder man lässt sich im Ruhestand Altersgeld auszahlen. Welche rechtlichen Voraussetzungen in beiden Fällen erfüllt sein müssen und was das für mich monetär bedeuten würde, darüber lasse ich mich in den Terminen entsprechend beraten. Am Ende wird es wahrscheinlich eine Milchmädchenrechnung werden ...

    So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).

    Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.

    Also wie bei uns Beamten. Wahrscheinlich ist es dann für hessische Angestellte (TV-H, nicht TV-L) genauso und mein erster Vergleich würde in etwa passen, also in dieser Konstellation am Ende etwa das gleiche Netto für den Angestellten und für den freiwillig gesetzlich versicherten Beamten.

    So sieht es bei mir aus:

    Ich habe die KV gewechselt, d.h. es gehen von diesem Netto noch ca. 1100€ KV/PV-Beitrag ab. Es bleiben also noch ca. 3800€ übrig.

    Die gleichen Parameter für einen Angestellten in den Rechner eingegeben:

    In Hessen bekommen Angestellte noch eine jährliche Sonderzahlung (60% eines Monatsgehalts), Beamte nicht.

    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man Erfahrungsstufe 5 (A-Besoldung) und Stufe 5 (E-Gehalt) direkt vergleichen kann. Ich weiß nicht welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Angestellter entsprechend eingestuft zu werden. Vergleicht man in etwa das Bruttogrundgehalt, dann wäre es eher E13 Stufe 4 und somit 3459€ netto.

    So sieht es bei mir aus:

    Ich habe die KV gewechselt, d.h. es gehen von diesem Netto noch ca. 1100€ KV/PV-Beitrag ab. Es bleiben also noch ca. 3800€ übrig.

    Die gleichen Parameter für einen Angestellten in den Rechner eingegeben:

    In Hessen bekommen Angestellte noch eine jährliche Sonderzahlung (60% eines Monatsgehalts), Beamte nicht.

    Stimmt. Aber um auf den halben GKV Beitrag zu kommen muss man echt oft zum Arzt gehen 😄

    Dann doch lieber die Pauschale Beihilfe, ist weniger "Arbeit".

    Genauso ist es. Handelt es sich um beihilfefähige Leistungen, dann liegt der Beihilfebemessungssatz i.d.R. bei 60%. Ich zahle 1200€ KV-Beitrag pro Monat. Um von der Beihilfe 600€ pro Monat zu bekommen, müsste ich über das weiter oben von mir beschriebene Verfahren (KV-Liste an Leistungserbringer, KV-Liste wieder an mich, KV-Liste wieder an KV, KV-Liste wieder an mich und KV-Liste an Beihilfestelle) 1000€ beihilfeberechtigte Leistungen " sammeln". Und das jeden Monat. Oder einmal pro Jahr eine "ordentliche" OP ...

    Wie so oft in solchen Sytemen wird einem erst das Geld genommen und man muss sich seinen Anteil später irgendwie wieder zurückholen (Bsp. Bonusprogramme bei KVs). Die Versicherer gehen natürlich diese Wette auf Zeit ein, dass nur wenige Versicherumgsnehmer dies zu 100% nachverfolgen.

    Und wie lange dauert dieser Prozess?

    Gehst du dann einfach so auch mal öfters zum Arzt um mehr Leistungen auf der Liste stehen zu haben?

    Per Mail, KV-App und Beihilfe-App geht das recht flott.

    Nein, das tue ich nicht. Die Zeit dafür ist mir zu schade. Ich müsste monatlich etwa 1000€ Leistung beanspruchen um auf das 50%-Beitragsäquivalent durch die Beihilfe zu kommen.

    Aktuell stehe ich mit meinem monatlichen "Nettonetto"-Gehalt (A13Z, Stufe 5, St.-Kl. 4, Zuschläge, Vollzeit), also mein Netto abzüglich der KV/PV-Beiträge, in etwa gleich zu einem Angestellten-Pendant (E13, Stufe 5 ...).

    Der Einfluss der signifikant steigenden Beiträge auf das Ruheghalt ist auch nicht zu vernachlässigen.

    Ich spiele schon mit dem Gedanken eine Versetzung in ein anderes Bundesland (mit pauschaler Beihilfe) zu beantragen.

    Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist man in Hessen zwar beihilfeberechtigt, aber um monatlich eine 50% GKV-Beitragserstattung (das wäre quasi der AG-Anteil bzw. die pauschale Beihilfe) zu bekommen muss man sehr oft Arztpraxen aufsuchen und teure Leistungen abfragen. Zudem ist das Beihilfeantragsverfahren ein bürokratisches Monster: Man muss dem Leistungserbringer eine Liste der KV geben. Dieser trägt dort seine Leistungen ein. Die ausgefüllte Liste geht dann wieder zurück an mich. Ich schicke sie an die KV. Diese trägt dann dort ihre € pro Leistung ein und schickt sie mir wieder zurück. Diese Liste lege ich abschließend dem Beihilfeantrag bei.

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