Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist man in Hessen zwar beihilfeberechtigt, aber um monatlich eine 50% GKV-Beitragserstattung (das wäre quasi der AG-Anteil bzw. die pauschale Beihilfe) zu bekommen muss man sehr oft Arztpraxen aufsuchen und teure Leistungen abfragen. Zudem ist das Beihilfeantragsverfahren ein bürokratisches Monster: Man muss dem Leistungserbringer eine Liste der KV geben. Dieser trägt dort seine Leistungen ein. Die ausgefüllte Liste geht dann wieder zurück an mich. Ich schicke sie an die KV. Diese trägt dann dort ihre € pro Leistung ein und schickt sie mir wieder zurück. Diese Liste lege ich abschließend dem Beihilfeantrag bei.