Als Angestellter auch?
Beiträge von Elphaba
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Ich habe mich kürzlich auch im LEO-Portal registriert und bin darüber gestolpert, dass man als Angestellter oder Planstelleninhaber an einer Ersatzschule schon gekündigt haben muss, um sich überhaupt bewerben zu dürfen. Habe ich das falsch verstanden oder ist das echt so? Wer kündigt denn, ohne eine neue Stelle sicher zu haben?
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Nur aus Interesse: Kannst du zu dem Ablauf was genaueres sagen? Hat man dann überhaupt keine Probezeit und macht einfach nur einen Besuch für die Verbeamtung? Der dann eben klappt oder auch nicht?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man, auch wenn man schon 10 Jahre angestellt gearbeitet hat, nach dem Antrag auf Verbeamtung dann wieder Probezeit hat und bei Nichtbestehen entlassen wird. Und ist das bei Ersatzschulen auch so (vom Angestellten zum Planstelleninhaber)?
Ich mache mich nicht kirre; ich hatte bislang nur eine völlig falsche Vorstellung.
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Hallo,
bei mir war ein Unterrichtsbesuch für die Verbeamtung nicht so gut. Da musste ich ein paar Wochen später noch mal einen in diesem Fach machen und von der schlechten Stunde wurde nie wieder gesprochen.
Ich war damal schon 44 und hatte eine feste Stelle als Angestellte. Mir war die Verbeamtung nicht so wichtig, desahlb hat mich das nicht umgehauen.
Nur einen dritten Unterrichtentwurf zu schreiben, war unangenehm.
Ich glaube bei einer Kollegin wurde die Probezeit verlängert, weil sie oft krank war. Sie ist aber doch noch Verbeamtet worden, hat aber nur wenige Jahre gearbeitet und war dann dauerhaft krank.
Bei dem Lehrermangel, muss man sich wirklich keine großen Sorgen machen.
Wie funktioniert denn die Verbeamtung, wenn man schon unbefristet angestellt ist? Kann man dann einfach weiter an der Schule arbeiten, wenn man die Probezeit nicht besteht?
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Er ist doch in der GKV... Nur halt ohne Pauschale Beihilfe.
tutto a posto warum lohnt es sich für dich kurz vorm Ruhestand das Beamtenturm zu verlassen?
Hoppala, hast recht
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So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).
Kurz vor dem Ruhestand kommst du aber nicht mehr in die GKV zurück. In die Krankenversicherung der Rentner kommt man auch nur, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert war. Sonst muss man sich vermutlich freiwillig gesetzlich versichern. Also wieder den kompletten Beitrag allein bezahlen.
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Im TV-L ist man ein Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 in 3, 4 in 4, 5 in 5. Die 5 erreicht man also nach 10 Jahren.
Mit abgeschlossenem Referendariat ist man im TV-L nur 6 Monate in Stufe 1.
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Aber wissen Eltern und Schüler denn überhaupt, welcher Lehrer welche Fächer studiert hat und wenn ja woher?
Wenn ein Lehrer sehr viele verschiedene Fächer unterrichtet, können sich die SuS schon denken, dass er die nicht alle studiert hat. Zumal viele SuS auch wissen, dass man i.d.R. zwei Unterrichtsfächer studiert.
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Eine theoretische Frage, über die wir uns kürzlich im Lehrerzimmer unterhalten haben 😁. So weit weg von "akut werden" ist die Frage m.E. aber nicht.
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Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Dann habe ich aber gleich noch eine Frage: Muss auch der Schüler Unterlagen bei der Bezirksregierung einreichen, oder nur der Lehrer / die Schule?
Eine Kollegin hat mir nämlich mal erklärt, dass Schüler bei einem Widerspruch ihre Aufzeichnungen, Hausaufgaben und Klassenarbeiten vorlegen müssen. Sie meinte, wenn sie das nicht können, weil sie nie mitschreiben und die korrigierten Klassenarbeiten immer wegschmeißen / verlieren, dann können sie auch keinen Widerspruch einlegen bzw. ist der dann vermutlich nicht erfolgreich. Ist das wirklich so?
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Hallo miteinander,
erstmal vorab: Ich weiß, dass man als Lehrer (bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen) gemäß ADO dazu verpflichtet ist, fachfremden Unterricht zu erteilen. Ausgenommen sind meines Wissens Sport / Schwimmen, Religion und Fächer, bei denen man im Labor / an Maschinen arbeiten muss.
Ich habe mich aber gefragt, ob Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sich bei einem Widerspruch darauf berufen können, dass der Unterricht in einem Fach fachfremd erteilt wurde. In der Q-Phase wird ja u.a. aus diesem Grund nicht fachfremd unterrichtet. In der EF eigentlich auch nicht. Die Gymnasien sind personell aber auch noch am besten aufgestellt.
Was ist zum Beispiel mit den Jahrgängen an Haupt- und Realschulen, an deren Ende der Erste oder der Erweiterte Erste Schulabschluss erworben wird, auch wenn die Schülerinnen und Schüler danach in der Regel nicht abgehen? Wenn z.B. ein Schüler nach der 8. oder 9. Klasse mit dem Ersten Schulabschluss vom Gymnasium abgehen will, ihn aber nicht bekommt, weil er in dem fachfremd erteilten Matheunterricht eine 6 hat? Ist die Schule dadurch angreifbarer, als wenn der Unterricht von einem examinierten Mathelehrer erteilt worden wäre? Und was ist mit den einjährigen Bildungsgängen am Berufskolleg? Ich finde dazu nichts in der BASS. Weiß vielleicht jemand von euch etwas drüber?
Das Bundesland ist NRW.
LG
Elphaba
P.S.: Und spielt es eine Rolle, ob es eine zentrale Abschlussprüfung gibt?
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Investierst Du die Differenz in ETFs, stehst Du ggf. gar nicht so schlecht da.
Ich dachte früher wirklich, dass Verbeamtung sich total lohnt. Aber so viel ist es gar nicht. Selbst mit PKV (um 450 €) hätte ich im Monat nur ca. 250 - 300€ mehr (gut, ist auch Geld, aber noch meilenweit weg von dem, was oft als Verdienstvorteil von Beamten in den Raum gestellt wird), in der GKV habe ich deutlich weniger.
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Falls es nicht eine Sonderregelung der Ersatzschule ist: Es gibt begründete Hoffnungen auf baldige Einführung des Altersgelds. Davor würde ich auf keinen Fall auf Entlassung aus dem Dienst bitten!
Danke für den Tipp.
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Ich überlege momentan, anstatt auf Planstelle an einer Ersatzschule nur noch angestellt zu arbeiten. Damit hätte ich monatlich in der Tat ein paar hundert mehr Netto als mit "freiwilliger" GKV (und das trotz AV und RV). Einziger Nachteil ist die Altersversorgung. Wobei ich die a) sowieso nur bekomme, wenn ich bis zum Ende meines Berufslebens auf der Planstelle bleibe und b) ich im Ruhestand ja auch freiwillig in der GKV wäre, sprich den Beitrag alleine bezahlen müsste. So ein großer Unterschied zur Rente ist das dann wohl gar nicht mehr schulterzuck.
Noch komme ich aber (mit Vollzeit) ganz gut klar.
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Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass dem Antrag auf Beurlaubung nicht stattgegeben werden muss.
Wenn er abgelehnt wird, kann man sich nur noch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und die Planstelle an der Ersatzschule annehmen.
Es kann auch sein, dass die Beurlaubung ausläuft und man dann zurück an seine Stammschule muss. Da war doch vor Kurzem ein Fall, wo zwei Lehrerinnen, die seit mehreren Jahren an einer Ersatzschule gearbeitet haben, die Beurlaubung nicht verlängert wurde.
Edit: https://www.hna.de/lokales/northe…k-94120689.html
Aber nicht NRW, vielleicht ist es hier ja anders.
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Die kommt aber hoffentlich bald... steht zumindest so im Koalitionsvertrag 🙏
Hoffentlich. Aber wohl nur bei Neuverbeamtungen.
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das heißt, du bezahlst gerade über 1000 Euro "freiwillig"?
Ja, leider. Finde ich natürlich auch richtig sch****. Habe einen Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule... Wenn ich in den Landesdienst wechseln würde, käme ich evtl. über die Öffnungsaktion in die PKV. Aber ich fühle mich da eigentlich sehr wohl und weiß nicht, ob es mir das wert ist. Und wenn die PKV sich innerhalb von ein paar Jahren so stark erhöht, hätte sich das m. E. nicht wirklich gelohnt. Ich überlege im Moment sehr viel hin und her.
Im Landesdienst wird man ja "richtig" verbeamtet. Da kann man die Öffnungsaktion nutzen. Als ich an der Ersatzschule angefangen habe, war das irgendwie nicht möglich. Aber wie gesagt - ich fühle mich dort eigentlich sehr wohl.
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Ich tue mich trotzdem schwer damit, in die PKV zu gehen. Weil die bei mir halt aufgrund einer Vorerkrankung auch recht teuer wäre. Und wenn dann ein paar kräftige Erhöhungen kommen und ich nicht mehr Vollzeit arbeiten will, nimmt es sich nicht viel. Mit Kindern könnte die GKV dann sogar vorteilhafter sein.
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Entschuldige die Nachfrage, aber was ist die Absicht deiner Frage? Möchtest du dich selbst privat versichern? Möchtest du herausfinden, ob sie vielleicht doch Kinder hat? Einen Risikozuschlag? Zahlen erfunden hat?
Ich hatte dieses Jahr keine Erhöhung, Sonst: ca. 50% Erhöhung in 12 Jahren, mit Mitte 30 eingestiegen..Einfach Interesse. Und ja, ich denke schon darüber nach, mich privat zu versichern, aber ich finde die ständigen Sprünge in den letzten Jahren sehr beunruhigend. Deshalb traue ich mich dann immer irgendwie doch nicht, z.B. falls ich mal nicht mehr Vollzeit arbeiten kann oder will.
Und da wollte ich mal hören, ob es wirklich so schlimm ist, wie ich es wahrnehme.
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Ich habe eine Erhöhung von gut 10% bekommen und liege jetzt bei etwa 300€, allerdings mit Mitte 40. 462€ mit 33 Jahren sind definitiv zu teuer, da würde ich mir wirklich mal Angebote für einen Wechsel durchrechnen lassen.
Der Rechner der HUK würde mir für diesen Fall zB einen Monatsbeitrag von 330€ bei einer Neuversicherung ausspucken.Das kommt mir aber wiederum sehr günstig vor. Für 50 %? In meinem Umfeld sind viele mit 300 - 350 € eingestiegen. Die besagte Bekannte liegt jetzt, nach nur ca. 6 Jahren in der PKV, um gute 100 € im Monat höher.
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