Beiträge von Elphaba

    Hallo,

    weiß hier vielleicht jemand, ob man als voll ausgebildete Lehrkraft in NRW einen Zertifikatskurs machen darf, der für ein anderes Lehramt ist als das, für das man ursprünglich ausgebildet wurde?

    Kann man z.B. als Lehrkraft für Deutsch und Englisch an Gymnasien und Gesamtschulen einen Zertifikatskurs für Ernährungslehre am BK machen (wenn man mittlerweile dort unterrichtet)? Und ist das für allgemein- und berufsbildende Fächer möglich, oder nur für allgemeinbildende?

    Vielen Grüße

    Elphaba

    Ich habe mich kürzlich auch im LEO-Portal registriert und bin darüber gestolpert, dass man als Angestellter oder Planstelleninhaber an einer Ersatzschule schon gekündigt haben muss, um sich überhaupt bewerben zu dürfen. Habe ich das falsch verstanden oder ist das echt so? Wer kündigt denn, ohne eine neue Stelle sicher zu haben?

    Nur aus Interesse: Kannst du zu dem Ablauf was genaueres sagen? Hat man dann überhaupt keine Probezeit und macht einfach nur einen Besuch für die Verbeamtung? Der dann eben klappt oder auch nicht?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man, auch wenn man schon 10 Jahre angestellt gearbeitet hat, nach dem Antrag auf Verbeamtung dann wieder Probezeit hat und bei Nichtbestehen entlassen wird. Und ist das bei Ersatzschulen auch so (vom Angestellten zum Planstelleninhaber)?

    Ich mache mich nicht kirre; ich hatte bislang nur eine völlig falsche Vorstellung.

    Wie funktioniert denn die Verbeamtung, wenn man schon unbefristet angestellt ist? Kann man dann einfach weiter an der Schule arbeiten, wenn man die Probezeit nicht besteht?

    So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).

    Kurz vor dem Ruhestand kommst du aber nicht mehr in die GKV zurück. In die Krankenversicherung der Rentner kommt man auch nur, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert war. Sonst muss man sich vermutlich freiwillig gesetzlich versichern. Also wieder den kompletten Beitrag allein bezahlen.

    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

    Dann habe ich aber gleich noch eine Frage: Muss auch der Schüler Unterlagen bei der Bezirksregierung einreichen, oder nur der Lehrer / die Schule?

    Eine Kollegin hat mir nämlich mal erklärt, dass Schüler bei einem Widerspruch ihre Aufzeichnungen, Hausaufgaben und Klassenarbeiten vorlegen müssen. Sie meinte, wenn sie das nicht können, weil sie nie mitschreiben und die korrigierten Klassenarbeiten immer wegschmeißen / verlieren, dann können sie auch keinen Widerspruch einlegen bzw. ist der dann vermutlich nicht erfolgreich. Ist das wirklich so?

    Hallo miteinander,

    erstmal vorab: Ich weiß, dass man als Lehrer (bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen) gemäß ADO dazu verpflichtet ist, fachfremden Unterricht zu erteilen. Ausgenommen sind meines Wissens Sport / Schwimmen, Religion und Fächer, bei denen man im Labor / an Maschinen arbeiten muss.

    Ich habe mich aber gefragt, ob Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sich bei einem Widerspruch darauf berufen können, dass der Unterricht in einem Fach fachfremd erteilt wurde. In der Q-Phase wird ja u.a. aus diesem Grund nicht fachfremd unterrichtet. In der EF eigentlich auch nicht. Die Gymnasien sind personell aber auch noch am besten aufgestellt.

    Was ist zum Beispiel mit den Jahrgängen an Haupt- und Realschulen, an deren Ende der Erste oder der Erweiterte Erste Schulabschluss erworben wird, auch wenn die Schülerinnen und Schüler danach in der Regel nicht abgehen? Wenn z.B. ein Schüler nach der 8. oder 9. Klasse mit dem Ersten Schulabschluss vom Gymnasium abgehen will, ihn aber nicht bekommt, weil er in dem fachfremd erteilten Matheunterricht eine 6 hat? Ist die Schule dadurch angreifbarer, als wenn der Unterricht von einem examinierten Mathelehrer erteilt worden wäre? Und was ist mit den einjährigen Bildungsgängen am Berufskolleg? Ich finde dazu nichts in der BASS. Weiß vielleicht jemand von euch etwas drüber?

    Das Bundesland ist NRW.

    LG

    Elphaba


    P.S.: Und spielt es eine Rolle, ob es eine zentrale Abschlussprüfung gibt?

    Investierst Du die Differenz in ETFs, stehst Du ggf. gar nicht so schlecht da.

    Ich dachte früher wirklich, dass Verbeamtung sich total lohnt. Aber so viel ist es gar nicht. Selbst mit PKV (um 450 €) hätte ich im Monat nur ca. 250 - 300€ mehr (gut, ist auch Geld, aber noch meilenweit weg von dem, was oft als Verdienstvorteil von Beamten in den Raum gestellt wird), in der GKV habe ich deutlich weniger.

    Ich überlege momentan, anstatt auf Planstelle an einer Ersatzschule nur noch angestellt zu arbeiten. Damit hätte ich monatlich in der Tat ein paar hundert mehr Netto als mit "freiwilliger" GKV (und das trotz AV und RV). Einziger Nachteil ist die Altersversorgung. Wobei ich die a) sowieso nur bekomme, wenn ich bis zum Ende meines Berufslebens auf der Planstelle bleibe und b) ich im Ruhestand ja auch freiwillig in der GKV wäre, sprich den Beitrag alleine bezahlen müsste. So ein großer Unterschied zur Rente ist das dann wohl gar nicht mehr schulterzuck.

    Noch komme ich aber (mit Vollzeit) ganz gut klar.

    Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass dem Antrag auf Beurlaubung nicht stattgegeben werden muss.

    Wenn er abgelehnt wird, kann man sich nur noch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und die Planstelle an der Ersatzschule annehmen.

    Es kann auch sein, dass die Beurlaubung ausläuft und man dann zurück an seine Stammschule muss. Da war doch vor Kurzem ein Fall, wo zwei Lehrerinnen, die seit mehreren Jahren an einer Ersatzschule gearbeitet haben, die Beurlaubung nicht verlängert wurde.


    Edit: https://www.hna.de/lokales/northe…k-94120689.html


    Aber nicht NRW, vielleicht ist es hier ja anders.

    das heißt, du bezahlst gerade über 1000 Euro "freiwillig"?

    Ja, leider. Finde ich natürlich auch richtig sch****. Habe einen Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule... Wenn ich in den Landesdienst wechseln würde, käme ich evtl. über die Öffnungsaktion in die PKV. Aber ich fühle mich da eigentlich sehr wohl und weiß nicht, ob es mir das wert ist. Und wenn die PKV sich innerhalb von ein paar Jahren so stark erhöht, hätte sich das m. E. nicht wirklich gelohnt. Ich überlege im Moment sehr viel hin und her.


    Im Landesdienst wird man ja "richtig" verbeamtet. Da kann man die Öffnungsaktion nutzen. Als ich an der Ersatzschule angefangen habe, war das irgendwie nicht möglich. Aber wie gesagt - ich fühle mich dort eigentlich sehr wohl.

    Ich tue mich trotzdem schwer damit, in die PKV zu gehen. Weil die bei mir halt aufgrund einer Vorerkrankung auch recht teuer wäre. Und wenn dann ein paar kräftige Erhöhungen kommen und ich nicht mehr Vollzeit arbeiten will, nimmt es sich nicht viel. Mit Kindern könnte die GKV dann sogar vorteilhafter sein.

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