Beiträge von Elphaba

    Bei uns hatte die Sek. 1 nach der vierten Stunde hitzefrei und die Sek. 2 ab der fünften Stunde Kurzunterricht (60 Minuten statt 90). Das hatte auch den Vorteil, dass ich mir dann einen kühleren Raum suchen konnte. Wir haben nach hinten raus einen Schulhof mit relativ viel grün, deshalb sind die Räume in diese Richtung merklich kühler.

    Grundsätzlich wäre ich aber auch für Distanzunterricht, wenn Schule und Schüler das gut hinbekommen. Es müsste ja nicht einmal Online-Unterricht sein, man könnte auch einfach Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung geben. So wie ein Studientag. Ob die SuS den "Letter to the Editor" nun in der Schule oder an einem kühleren Ort ihrer Wahl schreiben, finde ich nun wirklich nicht so wichtig.

    Eben, deswegen finde ich die Formel "dies und das wird schon gehen, das und jenes wird schon keiner verlangen" zu einfach.

    Fragst du denn, weil es eine konkrete Ansage der Schulleitung gibt? Ich vermute, dass diese weisungsbefugt ist und das festlegen darf, daher gibt es wohl auch keine genauen Richtlinien. Ich weiß es aber nicht.

    Ja, ich möchte aber nichts genaueres schreiben, da man mich sonst erkennen könnte. Mich interessiert deshalb die Auslegung der "fachlichen Voraussetzungen". Sonst hätte man ja auch einfach schreiben können, dass jeder Lehrer alles unterrichten muss, ungeachtet der fachlichen Voraussetzungen.

    Elphaba wird wohl nicht fragen, weil sie als Chemikerin Biologie unterrichten soll.

    (Übrigens war Ethik lange Zeit etwas, das nicht fachfremde unterrichtet werden durfte bei uns. Geht also nicht nur ums Hinbekommen).

    Aber ich glaube nicht, dass man sich grundsätzlich weigern kann. Aus Sicherheitsgründen kann man ohne Versuche mit Strom/Chemikalien arbeiten o.ä.

    Was wäre denn z.B. wenn eine Deutsch- und Geschichtslehrkraft in einem beruflichen Fach eingesetzt werden soll, wie z.B. Lebensmitteltechnik? Oder in Elektrotechnik? Oder in einem nicht affinen allgemeinbildenden Fach wie Biologie (ohne Labor)? Und spielt es eine Rolle, ob es eine zentrale Abschlussprüfung gibt oder nicht? Wenn ich die Prüfung selber erstelle, dann weiß ich ja, was ich im Unterricht so gemacht / erzählt habe und würde die entsprechenden Antworten der SuS als richtig akzeptieren. Ich würde vermutlich nicht mal merken, wenn etwas falsch / ungenau ist. Wenn es eine zentrale Prüfung gibt und sich im Nachhinein herausstellt, dass ich Dinge falsch erklärt habe, fallen die SuS durch.

    In der ADO in NRW steht zu fachfremdem Unterricht Folgendes:

    (2) Wenn es zur Vermeidung von Unterrichtsausfall oder aus pädagogischen Gründen geboten ist und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorliegen, sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, Unterricht auch in Fächern zu erteilen, für die sie im Rahmen ihrer Ausbildung keine Lehrbefähigung besitzen. Eine Verpflichtung zur fachfremden Erteilung von Religionsunterricht besteht nicht.

    Weiß jemand, ob es irgendwo eine Quelle gibt, in der näher auf die "fachlichen Voraussetzungen" eingegangen wird? Dass man fachfremd unterrichten muss, kann ja nicht heißen, dass jeder Lehrer alles machen muss.

    LG

    Elphaba

    Ist es nicht möglich, dass der Steuerzuschuss geringer ausfallen könnte, da die Arbeitnehmerbeiträge für die Beamten (+ deren Arbeitnehmeranteil) in die Rentenkasse eingezahlt werden? Der Staat bezahlt in diesem Jahr 127,4 Mrd. Euro Zuschuss, wenn er für die Beamten den Arbeitgeberanteil in die Rentenkasse einzahlt, dann fließt dieses Geld trotzdem, aber unter einer anderen Bezeichnung. Und die Pensionen in der Zukunft müssten dafür nicht mehr bezahlt werden.

    Hallo,

    weiß hier vielleicht jemand, ob man als voll ausgebildete Lehrkraft in NRW einen Zertifikatskurs machen darf, der für ein anderes Lehramt ist als das, für das man ursprünglich ausgebildet wurde?

    Kann man z.B. als Lehrkraft für Deutsch und Englisch an Gymnasien und Gesamtschulen einen Zertifikatskurs für Ernährungslehre am BK machen (wenn man mittlerweile dort unterrichtet)? Und ist das für allgemein- und berufsbildende Fächer möglich, oder nur für allgemeinbildende?

    Vielen Grüße

    Elphaba

    Ich habe mich kürzlich auch im LEO-Portal registriert und bin darüber gestolpert, dass man als Angestellter oder Planstelleninhaber an einer Ersatzschule schon gekündigt haben muss, um sich überhaupt bewerben zu dürfen. Habe ich das falsch verstanden oder ist das echt so? Wer kündigt denn, ohne eine neue Stelle sicher zu haben?

    Nur aus Interesse: Kannst du zu dem Ablauf was genaueres sagen? Hat man dann überhaupt keine Probezeit und macht einfach nur einen Besuch für die Verbeamtung? Der dann eben klappt oder auch nicht?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man, auch wenn man schon 10 Jahre angestellt gearbeitet hat, nach dem Antrag auf Verbeamtung dann wieder Probezeit hat und bei Nichtbestehen entlassen wird. Und ist das bei Ersatzschulen auch so (vom Angestellten zum Planstelleninhaber)?

    Ich mache mich nicht kirre; ich hatte bislang nur eine völlig falsche Vorstellung.

    Wie funktioniert denn die Verbeamtung, wenn man schon unbefristet angestellt ist? Kann man dann einfach weiter an der Schule arbeiten, wenn man die Probezeit nicht besteht?

    So sehe ich es auch. Also gibt es für mich z.B. folgende Optionen, um den aktuellen Zustand zu ändern, a) wieder zurück ins Angestelltenverhältnis entweder sehr bald oder kurz vor dem Ruhestand (dazu habe ich demnächst Beratungsgespräche mit der KV, der RV und der Versorgungsstelle) b) eine Versetzung in ein anderes Bundesland mit pauschaler Beihilfe (gerne BW) beantragen und als Überbrückung gehe ich auf 50% TZ während meine Frau (Angestellte) wieder von 50% auf 100% geht (das wären dann zusammen etwa 250€ mehr Netto/Monat).

    Kurz vor dem Ruhestand kommst du aber nicht mehr in die GKV zurück. In die Krankenversicherung der Rentner kommt man auch nur, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert war. Sonst muss man sich vermutlich freiwillig gesetzlich versichern. Also wieder den kompletten Beitrag allein bezahlen.

    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

    Dann habe ich aber gleich noch eine Frage: Muss auch der Schüler Unterlagen bei der Bezirksregierung einreichen, oder nur der Lehrer / die Schule?

    Eine Kollegin hat mir nämlich mal erklärt, dass Schüler bei einem Widerspruch ihre Aufzeichnungen, Hausaufgaben und Klassenarbeiten vorlegen müssen. Sie meinte, wenn sie das nicht können, weil sie nie mitschreiben und die korrigierten Klassenarbeiten immer wegschmeißen / verlieren, dann können sie auch keinen Widerspruch einlegen bzw. ist der dann vermutlich nicht erfolgreich. Ist das wirklich so?

    Hallo miteinander,

    erstmal vorab: Ich weiß, dass man als Lehrer (bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen) gemäß ADO dazu verpflichtet ist, fachfremden Unterricht zu erteilen. Ausgenommen sind meines Wissens Sport / Schwimmen, Religion und Fächer, bei denen man im Labor / an Maschinen arbeiten muss.

    Ich habe mich aber gefragt, ob Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sich bei einem Widerspruch darauf berufen können, dass der Unterricht in einem Fach fachfremd erteilt wurde. In der Q-Phase wird ja u.a. aus diesem Grund nicht fachfremd unterrichtet. In der EF eigentlich auch nicht. Die Gymnasien sind personell aber auch noch am besten aufgestellt.

    Was ist zum Beispiel mit den Jahrgängen an Haupt- und Realschulen, an deren Ende der Erste oder der Erweiterte Erste Schulabschluss erworben wird, auch wenn die Schülerinnen und Schüler danach in der Regel nicht abgehen? Wenn z.B. ein Schüler nach der 8. oder 9. Klasse mit dem Ersten Schulabschluss vom Gymnasium abgehen will, ihn aber nicht bekommt, weil er in dem fachfremd erteilten Matheunterricht eine 6 hat? Ist die Schule dadurch angreifbarer, als wenn der Unterricht von einem examinierten Mathelehrer erteilt worden wäre? Und was ist mit den einjährigen Bildungsgängen am Berufskolleg? Ich finde dazu nichts in der BASS. Weiß vielleicht jemand von euch etwas drüber?

    Das Bundesland ist NRW.

    LG

    Elphaba


    P.S.: Und spielt es eine Rolle, ob es eine zentrale Abschlussprüfung gibt?

    Investierst Du die Differenz in ETFs, stehst Du ggf. gar nicht so schlecht da.

    Ich dachte früher wirklich, dass Verbeamtung sich total lohnt. Aber so viel ist es gar nicht. Selbst mit PKV (um 450 €) hätte ich im Monat nur ca. 250 - 300€ mehr (gut, ist auch Geld, aber noch meilenweit weg von dem, was oft als Verdienstvorteil von Beamten in den Raum gestellt wird), in der GKV habe ich deutlich weniger.

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