Beiträge von Elphaba

    Bei uns werden halt momentan Fächer, die eigentlich in der Stundentafel vorgesehen sind, gar nicht unterrichtet. Und Fächer, die eigentlich mindestens zweistündig sein müssen, damit der Abschluss erreicht werden kann, nur einstündig erteilt werden :staun:. Da habe ich mich gefragt, ob das noch in Ordnung ist, oder ob das irgendwann negative Folgen für die SuS haben kann.

    Hallo,


    ich brauche mal euer Schwarmwissen: Und zwar ist es so, dass an unserem Berufskolleg in NRW der Unterricht anscheinend nur stark gekürzt erteilt wird. Zum Beispiel sind in der Berufsfachschule im Fach "Wirtschafts- und Betriebslehre" 80 Stunden vorgesehen, aber es wurde nur mal kurz zu Beginn des Schuljahres unterrichtet, momentan aber gar nicht, weil der Kollege dann gekündigt hat und bisher kein Ersatz da ist. Das Fach " Praktische Philosophie" gibt es in ein paar Klassen der Ausbildungsvorbereitung, aber nicht in allen, obwohl die alle den gleichen Abschluss machen. Mit "Wirtschafts- und Betriebslehre" ist es genau so. Insgesamt haben viele Klassen bei uns einfach viel zu wenig Stunden.


    Deshalb wollte ich fragen, ob irgendwo geschrieben steht, wie sehr eine Schule von der Stundentafel abweichen darf. Bzw. kann eine Schule die Stundentafel einfach beliebig kürzen und Unterrichtsstunden nicht erteilen, die laut APO und/ oder Stundentafel aber erteilt werden müssten, ohne dass das irgendwelche Folgen hat? Es müsste doch eigentlich einen Punkt geben, an dem die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Abschluss dann nicht mehr erreichen können? Oder lässt sich das alles durch den Lehrermangel legitimieren? Wie verbindlich sind die Stundentafeln? Und wo kann man nachlesen, was ggf. gekürzt werden darf und was auf gar keinen Fall?


    Vielleicht kann hier ja jemand was dazu sagen, denn nach meinem Empfinden haben unsere Schülerinnen und Schüler teilweise schon planmäßig verdammt wenig Unterricht und selbst das bisschen fällt noch wochenlang aus, wenn die jeweilige Lehrkraft erkrankt ist. Da frage ich mich mittlerweile, ob es irgendwo eine Grenze gibt, ab der nichts mehr gekürzt werden darf.

    Hallo zusammen,


    ich wollte fragen, ob hier jemand das Fach Rechtskunde unterrichtet und / oder weiß, wie man sich dafür qualifizieren kann. Es scheint zumindest so zu sein, dass man das Fach Rechtswissenschaft an keiner Universität in NRW auf Lehramt studieren kann. Dennoch bieten es einige Schulen sogar in der Oberstufe / Q-Phase als Grundkurs an; teilweise sogar mit der Option, es als 4. Abiturfach zu wählen.


    Sind das alles Anwälte, Staatsanwälte und Richter, die das ehrenamtlich machen? Die haben dann aber doch gar keine Lehramtsbefähigung? Falls ihr selber das Fach Rechtskunde unterrichtet oder es an eurer Schule unterrichtet wird, würde ich mich freuen, wenn ihr hier mal erzählen könntet, welchen Stellenwert das Fach bei euch hat und insbesondere, welche Qualifikation diejenigen haben, die es unterrichten. Gern auch von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen, die auch für juristische Berufe (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte) ausbilden.


    Viele Grüße


    Elphaba

    In deinem Fall war das ja wirklich absurd mit den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.


    Ich fürchte, bei unseren Schülern sind die Bedenken der Schulen und Betriebe nicht ganz unberechtigt, d.h. das verlangte Sprachniveau ist schon recht wackelig. Aber es muss nach dem Ersten Schulabschluss ja irgendwie weitergehen. Und im praktischen Bereich sind die Betriebe, bei denen sie eine Ausbildung anfangen könn(t)en, immer sehr zufrieden. Aber die Berufsschule wird natürlich hart, wenn sie noch nicht ganz bzw. in allen Kompetenzbereichen B2 haben.

    ein Hauptschulabschluss am BK ist auch allgemeinbildend, oder?

    Die Unterscheidung ist: kein Förderschulabschluss.
    Und kein Abgangszeugnis der Willkommensklasse.

    Es gibt in der Ausbildungsvorbereitung einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bildungsbereich. Der Abschluss ist dem Ersten Schulabschluss aber gleichgestellt. Also ist er nach der obigen Definition allgemeinbildend.

    Und trotzdem habe ich Zweifel, dass jede*r Schulabsolvent diesen Test ohne ein bisschen Vorbereitung schafft (obwohl das, was gefragt wird, ein Witz ist, aber ich kenne meine 9- und 10.-Klässler*innen)

    Da sind meine nicht anders.


    Aber dass mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss das Sprachniveau B1 quasi anerkannt wird, hilft mir schon mal weiter. Wenn mehr verlangt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler dann eben doch ein Zertifikat machen. Oder im persönlichen Gespräch von sich überzeugen.

    Es geht ja auch nicht um eine der Sprachen, die in der Schule unterrichtet werden, sondern um Deutsch. Wenn die Schüler dem Unterricht auf Deutsch nicht folgen könnten, hätten sie ja den jeweiligen Abschluss nicht und deshalb dachte ich, dass mit einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss möglicherweise gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen werden kann.

    Es geht eher darum, dass man z.B. bei Bewerbungen um Ausbildungs- und Arbeitsplätze ein Sprachniveau angeben könnte, weil unsere Schülerinnen und Schüler noch nicht lange in Deutschland sind. Teilweise wird für Ausbildungen B1 oder B2 nach GER verlangt, aber die Schülerinnen und Schüler haben kein Sprachzertifikat. Deshalb wollte ich wissen, ob mit einem Schulabschluss (vorwiegend HSA nach Klasse 9 und 10) eventuell schon ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen ist.

    Hallo zusammen,


    ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. Leider haben wir keine Antwort gefunden und deshalb wollte ich hier mal fragen, ob jemandem (für das Land NRW) eine solche Regelung bekannt ist.


    Bei den modernen Fremdsprachen, die in der Schule unterrichtet werden, gibt es diese ja auch. Ich selbst habe z.B. zu meinem Abiturzeugnis ein Zertifikat bekommen, in welchem mir für Französisch das Niveau B2 bescheinigt wird. Und auch wenn man als Integrationslehrkraft beim BAMF zugelassen werden will, entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1, wenn man das Abitur in Deutschland erworben hat. Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob es für die niedrigeren Schulabschlüsse vielleicht auch solche Regelungen gibt und wenn ja, wo man diese nachlesen kann.


    Viele Grüße


    Elphaba

    Hallo zusammen,


    ich bin Lehrerin an einem Berufskolleg, an dem auch Sprachklassen unterrichtet werden. Auch in den anderen Klassen ist der Anteil an Schülern*innen nichtdeutscher Herkunftssprache sehr groß. Deshalb habe ich vor Kurzem eine Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache erworben. Ich wollte mich in diesem Bereich weiterbilden, um Anregungen und Ideen zu bekommen, wie ich in meinem (Fach-)Unterricht besser auf die Bedürfnisse dieser Schüler*innen eingehen kann. Außerdem macht es mir einfach Spaß, dazuzulernen. Einen richtigen Sprach- oder Integrationskurs (evtl. sogar mit Alphabetisierung) möchte ich (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) allerdings nicht unterrichten. Der Hauptgrund dafür ist, dass Ich noch Berufsanfängerin bin, fachfremd unterrichten muss und momentan nicht die Kapazitäten habe, mich mitten im Schuljahr da auch noch einzuarbeiten.


    Nun ist es aber so, dass an unserer Schule ein zusätzlicher Deutschkurs zustande kommen soll, für den aktuell, bzw. schon seit den Sommerferien (da hatte ich das Zertifikat noch nicht), händeringend eine DaZ-/DaF-Lehrkraft gesucht wird. D.h. es gibt sogar eine Warteliste mit Schülern*innen. Dass für den Kurs eine Lehrkraft gesucht wird, ist zwar allgemein bekannt, aber die Suche läuft eher im Hintergrund, sodass ich über den genauen Stand gar nichts weiß. Dass ich mittlerweile über ein DaZ-/DaF-Zertifikat verfüge, habe ich bisher niemandem erzählt. Nun wollte mich hier vergewissern, dass ich das auch nicht tun muss. Die DaZ-/DaF-Weiterbildung habe ich freiwillig und gänzlich in meiner Freizeit absolviert, sie war also nicht Einstellungsvoraussetzung. Allerdings hat die Schulleitung mir damals für die Bewerbung schriftlich bestätigt, dass ich mit DaZ-Schülern*innen arbeite, was mittlerweile aber wohl in Vergessenheit geraten ist. Zumindest bin ich nie wieder darauf angesprochen worden.


    Eventuell kann ich mir vorstellen, in ein bis zwei Jahren im DaZ-/DaF-Bereich eingesetzt zu werden, aber weil auf meinem DaZ-/DaF-Zertifikat das Datum draufsteht und die Schulleitung noch ganz lange nicht in den Ruhestand geht, würden dann sicher Fragen kommen. Also denke ich, dass ich entweder jetzt etwas sagen oder für alle Zeiten die Klappe halten sollte. Wie seht ihr das? Gibt es eine elegantere Lösung, bei der ich es mir nicht verbaue, irgendwann DaZ-/DaF-Kurse zu unterrichten?

    Was erhoffst du dir von der Auffrischungsimpfung?

    Dicker Arm stört dich?

    Okay, das ist dann ein Grund.

    Ich erhoffe mir natürlich Schutz vor einer Infektion oder zumindest einem schweren Verlauf. Ich glaube aber, dass meine zweifache Impfung diesen Zweck noch für zwei Monate erfüllen wird und sehe daher keine Notwendigkeit, mich nach drei Monaten schon boostern zu lassen. Hat Zeit bis Februar.

    Das war doch nur in NRW, oder? Und dort war es eine politische Entscheidung.

    Jetzt empfiehlt es ja sogar die träge STIKO.

    Ja, das war in NRW. Was empfiehlt die STIKO? Den Booster nach vier Wochen? Ich werde mich um einen Termin im Februar bemühen, dann passt das ungefähr mit den fünf Monaten. Vermutlich würde ich vorher eh keinen Termin bekommen, es ist also eigentlich egal, ob ich doch früher will.

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