Hallo miteinander,
erstmal vorab: Ich weiß, dass man als Lehrer (bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen) gemäß ADO dazu verpflichtet ist, fachfremden Unterricht zu erteilen. Ausgenommen sind meines Wissens Sport / Schwimmen, Religion und Fächer, bei denen man im Labor / an Maschinen arbeiten muss.
Ich habe mich aber gefragt, ob Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sich bei einem Widerspruch darauf berufen können, dass der Unterricht in einem Fach fachfremd erteilt wurde. In der Q-Phase wird ja u.a. aus diesem Grund nicht fachfremd unterrichtet. In der EF eigentlich auch nicht. Die Gymnasien sind personell aber auch noch am besten aufgestellt.
Was ist zum Beispiel mit den Jahrgängen an Haupt- und Realschulen, an deren Ende der Erste oder der Erweiterte Erste Schulabschluss erworben wird, auch wenn die Schülerinnen und Schüler danach in der Regel nicht abgehen? Wenn z.B. ein Schüler nach der 8. oder 9. Klasse mit dem Ersten Schulabschluss vom Gymnasium abgehen will, ihn aber nicht bekommt, weil er in dem fachfremd erteilten Matheunterricht eine 6 hat? Ist die Schule dadurch angreifbarer, als wenn der Unterricht von einem examinierten Mathelehrer erteilt worden wäre? Und was ist mit den einjährigen Bildungsgängen am Berufskolleg? Ich finde dazu nichts in der BASS. Weiß vielleicht jemand von euch etwas drüber?
Das Bundesland ist NRW.
LG
Elphaba
P.S.: Und spielt es eine Rolle, ob es eine zentrale Abschlussprüfung gibt?