Beiträge von Seph

    Nirgends stand auch nur ansatzweise die Suggerierung der mir in den Mund gelegten Aussagen. Dazu muss man schon nicht Gemeintes dazu erfinden und nach meinem Erstpost auch noch recht kreativ und um die Ecke - mit Verlaub.

    Wenn man weder dem Amtsarzt noch der Versicherung widerrechtlich relevante gesundheitliche Aspekte verschweigen möchte, dann gibt es auch keinerlei Grund, entsprechende Behandlungen auf die lange Bank zu schieben, privat zu bezahlen oder ähnliches.

    Weil die Krankenkasse evtl. später ein Verhalten zeigt, das den Finanzen nicht dienlich sein könnte - wer weiß, was durch Anwartschaft usw. alles schief gehen kann.

    Natürlich soll explizit dem Dienstherrn nix verschwiegen werden, ist doch klar.

    Auch der PKV darf und sollte nichts verschwiegen werden. Die arglistige Täuschung kann dazu führen, dass der Versicherer nicht nur den Vertrag an sich anfechtet, sondern auch nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist...das macht sich besonders gut bei sehr hohen ausstehenden Rechnungen, die dann plötzlich nicht mehr übernommen werden und für die natürlich auch keine andere Versicherung kurzfristig einspringt.

    CandyAndy

    Wenn du mit Blick auf den anstehenden Amtsarzt-Termin hier empfiehlst, man solle dann tunlichst privat zahlen und unbedingt warten, suggerierst du bereits eine Verschleierungsabsicht. Das ist hier vollkommen fehl am Platz.

    Im Übrigen kann man nicht nur von der Behandlung erzählen, sondern muss (!) dies tun. Das gilt insbesondere dann, wenn diese gerade erfolgen und noch nicht abgeschlossen sind, aber je nach Fragestellung auch bereits dann, wenn diese bislang nur angeraten und noch nicht angefangen wurden.

    Die Stufen der einzelnen Bundesländer sind von der Benennung her nicht vergleichbar. Es gibt Bundesländer, die mit Stufe 1 starten und dafür vlt. nur bis zur 8 gehen (z.B. Hamburg), während andere in 4 oder 5 starten und z.B. bis 12 gehen (z.B. NDS). Die zugehörigen Besoldungen sind dennoch etwa vergleichbar. Oder anders ausgedrückt: Die Stufe A13/4 in NDS ist nicht die gleiche Erfahrungsstufe wie A13/4 in Hamburg.

    Ok, ab womit müssen die KuK in NDS dann rechnen?

    Das wird wohl der Gesetzgeber noch entscheiden müssen. Immerhin hat Frau Hamburg ja erkannt, dass es hier ein massives Problem gibt, welches angegangen werden muss und tut nicht einfach so, als wäre alles gut. Angedeutet hat sie zumindest, dass die Schulen durch weiteres nichtlehrendes Personal unterstützt werden sollen. Ob das zu einer Aufgabenverschiebung bei Lehrkräften führen soll, wurde dabei noch nicht andiskutiert. Offen gelassen hat sie bislang auch, inwiefern die Stundentafel oder die Klassenteiler angefasst werden müssen.

    Vielen Dank für die ganzen Einschätzungen! Ich versuche mich nochmal bezüglich des Fragebogens beim niedersächsischen Amtsarzt schlau zu machen. Mit lügen ist mir nämlich auch nicht wohl bei der Sache.

    Davon würde ich auch dringend abraten. Das kann im Zweifelsfall auch später zur Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit führen, inklusive entsprechender Rückforderungen. Dass das nicht nur ein abstraktes Gedankenspiel ist, sondern bereits wirklich in der Praxis so umgesetzt wurde, kann man sich anhand einiger Gerichtsentscheidungen klar machen, z.B. VG Neustadt vom 25.09.2015, Az: 1 L 657/15.NW . Dort hatte ein Polizeibeamter im Fragebogen des Amtsarztes Vorerkrankungen verneint, obwohl er bereits einmal ambulant in psychologischer Behandlung war.

    Nota bene: eine Schule ist kein Reisebüro.

    Natürlich ist sie das nicht. Dafür ist Schule ein Ort zum Lernen...und dazu dürfen gerne auch lebenspraktische Aspekte gehören:

    Wie organisiere ich etwas?

    Wie arbeite ich im Team?

    Wie sprechen sich Teams untereinander ab?

    Wie kann ich mit Zielkonflikten umgehen und diese untereinander austarieren?

    usw.

    Solltest du damit nahe legen wollen, dass in NDS ein verpflichtendes AZK kommen sollte, halte ich es deswegen für unwahrscheinlich, da bei der letzten versuchten Erhöhung dem KuMi vorgeschrieben wurde, dass eine Erhöhung zurück genommen werden müsse.

    Du verwechselst ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto - welches es vollkommen rechtskonform bereits gab - mit der versuchten Erhöhung des Deputats, welche die bereits bestehende Arbeitsbelastung nicht berücksichtigte. Das sind aber zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

    Wenn es eher städtisch sein soll, kann man auch mal über die entsprechenden Buchungsportale nach Hostels schauen, die man mit dieser Gruppengröße meist recht günstig direkt buchen kann. In Kombination mit einer Anfahrt per Bahn und einem selbst organisierten Programm, kommt man auch derzeit noch recht günstig zu einer ganz netten Fahrt.

    Selbst organisiert soll im Übrigen nicht heißen, dass du dich darum kümmern musst. Wir haben ganz gute Erfahrungen damit gemacht, Schülerinnen und Schüler arbeitsteilig in Kleingruppen bestimmte Punkte selbst organisieren zu lassen und lediglich die Rahmenbedingungen vorzugeben. Das können z.B. sein:

    -> X Programmpunkte mit bestimmten Rahmeninhalten wie Kultur, Freizeit, Entdecken u.ä. (jeweils 1 Gruppe)

    -> Budgetverwaltung und rechtliche Aspekte (1 Gruppe)

    -> Transport: Wie kommt man von A nach B vor Ort, was kosten Tickets usw. (1 Gruppe)

    -> Verpflegung

    usw.

    Gerade mit angehenden Erzieherinnen dürfte das schon ganz gut machbar sein, man bindet alle in die Planung ein und entlastet sich selbst damit.

    Diese Absprache ist einerseits rechtswidrig und anderseits vermutlich nicht nachweisbar. Insofern bringt es wahrscheinlich wenig, sich daran festzukrallen oder sich darauf berufen zu wollen.

    PS: Ich wüsste nicht, was den Landkreis als Träger Beförderungen von Landesbeamten anginge.

    Der erhöhte Lehrerbedarf lässt sich primär auf die erhöhten Schülerzahlen bedingt durch Flucht/Asyl zurückführen, oder?

    Ja und nein, diese kurzfristigen Zusatzbedarfe - die durchaus erheblich sind - sind da noch nicht einmal eingepreist. Der Lehrermangel bestünde auch so schon, wird dadurch aber noch verschärft. So haben die Länder Mitte der 2010er Jahre schlicht die durchaus positive Entwicklung der Geburtenraten verschlafen und nicht bereits vorsorglich mit höheren Einstellungszahlen beantwortet, während zeitgleich und absehbar ein größerer Anteile von Lehrkräften in den Ruhestand geht. Gleichzeitig nahm die Anzahl von Absolventen (sowohl absolut als auch anteilig) ab.

    Während es meist einfach ist, den Bedarf an Deutsch- oder Geschichtslehrkräften zu decken, sind gerade MINT-Fächer und musisch-künstlerische Fächer stark unterdeckt. Eine Erhöhung der Attraktivität des Lehramts im Allgemeinen - wie hier im Forum oft geäußert - führt aber nicht unbedingt dazu, dass man mehr Bewerber für die ohnehin bestehenden Mangelfächer erhält, sondern bestenfalls die Gesamtanzahl über alle Fächer hinweg. Dass dies nicht adäquat angegangen wird, liegt auch an den starren Strukturen im öffentlichen Dienst.

    Eigentlich sollte die neue Besoldungsstufe auch mit Wirksamkeit der Ernennung in das entsprechend höhere Statusamt erfolgen...notfalls eben rückwirkend.

    Nur kurz zum Verständnis: Mit Beförderung meinst du auch tatsächlich eine Urkunde über ein neues Statusamt, nicht nur die Einweisung in die zugehörige Planstelle, oder?

    Division durch 0 ist die Grundlage der Infinitesmalrechnung. Die ist sehr wichtig für die Technik.

    Sorry, aber das ist deutlich falsch dargestellt. Die Infinitesimalrechnung arbeitet lediglich mit beliebig kleinen Abschnitten, die aber gerade nicht 0 sind! Dabei wird gezielt vermieden, durch 0 zu teilen, um entsprechend zwangsweise auftretende Paradoxa zu verhindern.

    Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.

    Das verkürzt du etwas stark. Zum Einen gilt das nur bei Symptomfreiheit und fittem Allgemeinzustand, andernfalls dürfte i.d.R. dennoch eine AU vorliegen. Andererseits sind in diesem Fall explizit Schutzmaßnahmen gefordert. Dazu gehört z.B. die räumliche Trennung von anderen Arbeitnehmern, aber möglicherweise auch eine Maskenpflicht.

    Warum müssen sich Schüler von dir etwas über die Praxis erzählen lassen, die sie selbst im Betrieb erleben?

    Nicht in allen Ausbildungsbetrieben wird auch wirklich die mögliche praktische Breite des Ausbildungsberufs auch tatsächlich gelebt und ist dadurch für die Auszubildenden auch erfahrbar. Es schadet überhaupt nicht, hier auch Erfahrungen anderer Personen aus anderen Betrieben einfließen zu lassen. Ich denke da u.a. an die Kochausbildung mit Auszubildenden, die dann im Alltag des Ausbildungsbetriebs weitgehend mit Convenience kochen, was leider inzwischen nicht so selten ist, wie man sich das wünschen würde.

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