Für mich steht die Tat in Ibbenbüren halt in einer Reihe mit den Silvester-Ausschreitungen in Berlin. Unser Staat hat es verlernt gewissen Straftätern die Zähne zu zeigen, was ich zutiefst bedauere.
Ich sehe da einen deutlichen Unterschied zwischen beiden Taten. Bezüglich deiner Ausführungen zu den Silvester-Ausschreitungen kann ich dir noch folgen (abgesehen von den Schnellgerichten, ich bin froh über darüber, dass in Deutschland derartige Standgerichte verfassungswidrig sind.
Eine Tat wie in Ibbenbüren lässt sich aber mit hoher Sicherheit nicht einfach durch härtere oder schnellere Strafen verhindern. Andererseits ist der Staat bezüglich solcher Straftaten sehr wohl handlungsfähig und das zuständige Strafgericht wird hier mit Sicherheit im Rahmen unserer Gesetze eine angemessene Strafe verhängen.