Beiträge von Seph

    Oder überhaupt zu verbeamten!

    Welche hoheitlichen Tätigkeiten würden heutzutage bitte schön A1-A4er aus?

    Briefzusteller:in? Zuschaffner:in? Pförtner:in bei der Bez.-Reg.?

    Zumindest beim Bund und in einigen wenigen Bundesländern gibt es den einfachen Dienst noch. Das betrifft z.B. einfache technische Verwaltungsdienste in Behörden, Justizwachtmeister bei Berufseinstieg und einige zivile Tätigkeiten bei der Bundeswehr. Die nicht verbeamteten Soldaten der Mannschaftsdienstgrade werden ebenfalls nach analogen Stufen besoldet.

    Nur mal interessehalber, da ich da technisch nicht sicher genug bin: Ist das dann nicht dennoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Privatgerät? Zumindest müsste der Datenschutzbeauftragte ja die Sicherheit des Systems bezüglich des Fernzugriffes und der Datenübertragung überprüfen können und daher ebenfalls der Zugriff hierauf eingeräumt werden müssen.

    Nebenbei: Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Datenschutzbeauftragter bereits tatsächlich mal bei jemandem vor der Haustür stand und die IT-Anlage besichtigt hat.

    Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.

    Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:


    1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?

    2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?

    Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...

    Das ist ein völlig übliches Vorgehen. Sobald du private Geräte für die Verarbeitung personenbezogener Daten im beruflichen Kontext nutzen möchtest, ist die Dienststelle auch verpflichtet, den Datenschutz zu gewährleisten. Das geschieht einerseits durch Belehrung aber auch durch den Vorbehalt der Einsichtnahme in die verarbeiteten Daten und deren Speicherung.

    Solltest du dem - wie ich z.B. auch - nicht zustimmen wollen, da dir das zu invasiv ist, dann darfst du eben keine beruflich bedingten personenbezogenen Daten auf deinem Privatgerät verarbeiten.

    In Bezug auf die Besoldung wird das Urteil des BVerfG wegen der Hessen spannend. Durch das Abstandgebot zur Grundsicherung und der Besoldungsgruppen untereinander kann das in ein paar Jahren für Bund und Länder die Besoldung durcheinanderwirbeln. Das hängt davon ab, welche Vorgaben das Gericht macht. Da könnten sich (aktuell zu erwartende) knappe Erhöhungen als zu knapp erweisen.

    Darauf wird das Bundesland genau so reagieren, wie bislang bereits darauf reagiert wurde: Es wird vermutlich schlicht erneut die nun noch existierende unterste Stufe der Besoldungsgruppen abgesägt. Was denkst du, warum es in Hessen sonst erst ab A5 losgeht und A1-A4 gar nicht mehr existent sind?

    Vielleicht muss man sich langsam mal mit dem Gedanken anfreunden, dass ein Lebensstandard wie bisher, der im Wesentlichen auf sehr günstiger Energie aus autokratischen Staaten und der Produktion von Konsumgütern in Billiglohnländern beruhte, über alle Branchen hinweg nicht mehr darstellbar sein wird. Vor dem Hintergrund der globalpolitischen Situation ist die Haltung, man dürfe keinen Kaufkraftverlust erleben, zwar individuell nachvollziehbar, aber nicht realistisch.

    PS: Ich finde die Situation auch nicht toll. Ein Abschluss in der Nähe der Inflationsrate würde bei mir aber nicht gerade zur notwendigen Einsparung im Energiesektor führen. Nur von nominal höheren Löhnen steht aber nicht auf einmal mehr Energie zur Verfügung.....

    Eine sinnvolle und auf die schülerorientiert-bezogene Unterrichtsvorbereitung im Austausch mit der/dem Kollegen/in wäre aber im Turnus wiederum nur innerhalb der eigenen Freizeit zu leisten.

    Vielleicht liege ich bei allem komplett falsch - aber irgendwo ist etwas „faul“

    Dem kann ich nicht folgen. Ich habe als Vollzeitlehrkraft keine 20 Zeitstunden Unterricht. Da bleibt noch einiges an Zeit übrig, die ich neben vielen anderen Dingen auch in kurze Absprachen mit Kollegen zur gemeinsamen Arbeit in einer Lerngruppe investieren kann, ohne dass meine Freizeit tangiert wäre.

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.

    Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung für Eltern, von einer Lehrkraft gesetzte Termine in der Schule auch wahrzunehmen und dafür ggf. auch noch Urlaub zu nehmen, wie Bolzbold schon richtig bemerkte. Das hat mit telefonischer Erreichbarkeit in Notfällen erst einmal nichts zu tun.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Auch das ist so nicht zu halten. Die Erziehungs- und Fürsorgepflicht der Eltern hat erst einmal nichts mit schulischen Terminen zu tun. Das Gebot der Zusammenarbeit lässt sich jedenfalls nicht einseitig im Sinne von "Einbestellen" der Eltern realisieren.

    Abartig wie man sich sträubt Kleckerbeträge für die Fortbildung von Lehrkräften zu bezahlen.

    Meine letzte Fortbildung hat 10.000€ gekostet und musste bis auf die Fahrtkosten vom Förderverein übernommen werden.

    Es ist leider immer eine Einzelfallentscheidung und ähnelt eher einer Lotterie, als einem System.

    Das finde ich auch ein Extrembeispiel und dürfte das Fortbildungsbudget einer ganzen Schule bereits nahezu aufbrauchen. Aber vermutlich war diese so wichtig, dass der Förderverein das übernommen hat, anstatt die 10.000€ an anderer Stelle sinnvoll anzulegen.

    Es ist im Übrigen keineswegs abartig, dass Arbeitnehmer ihre Fortbildungskosten selbst finanzieren. Das gilt im Übrigen auch für die Ressource Zeit, eine Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge ist keineswegs selbstverständlich. Hier haben wir eigentlich ganz gute Bedingungen.

    Das sind keine anderen Noten. Ansonsten: vielleicht. Das würde sich dann im Ernstfall zeigen. Vielleicht hast du ja eine entsprechende Entscheidung zur Hand?

    Im oben erwähnten Beispiel wird dann bei der Bildung der Gesamtnote eben doch unzulässigerweise auf Tendenznoten zurückgegriffen. Für die Festlegung, ob ein Schüler über das Schuljahr hinweg "befriedigende" oder "gute" Fachleistungen erbracht hat, braucht es diese unzulässigen Tendenznoten aber schlicht nicht. Und sollte sich die Festlegung wie oben angedeutet doch darauf stützen, dann ist das zurecht angreifbar.

    Ich kenne mich jetzt nicht genau mit dem Schulrecht in NRW aus. In Niedersachsen wären solche Zwischennoten wie ein "voll gut" oder "noch gut" tatsächlich in der Sekundarstufe I (und ich meine auch in der Primarstufe) verboten.

    Ist doch einfach:

    Schickt mich die Schule zur Fortbildung, werden auch 100% erstattet.

    Geh ich von mir aus auf eine Fortbildung ohne direkten Nutzen für die Schule, dann in der Regel nicht.

    Geh ich von mir aus auf eine Fortbildung mit Nutzen für die Schule, dann wird auf Antrag erstattet, wenn genug Geld da ist.

    Genauso kenne ich das auch. Ich hole mir hierfür vorab jeweils die Genehmigung der SL ein, dann ist die Kostenübernahme i.d.R. kein Problem bzw. wird die Verteilung der Kosten vorher bereits schriftlich fixiert. Dann gibt es später keine unnötigen Diskussionen.

    Ob und welchen Anteil der Arbeitgeber an Fortbildungskosten übernimmt, hängt schlicht vom Einzelfall ab. Weist der AG den AN direkt an, an einer bestimmten Fortbildung teilzunehmen, sind hierfür auch die kompletten Kosten zu übernehmen. Ansonsten wird halt einerseits geschaut, wie stark das zur Verfügung stehende Budget an der Schule beansprucht ist und wie stark die Fortbildung von Kollege X im dienstlichen Interesse der Schule steht. Es kann also sein, dass deine Kollegin an einer Schule ist, bei der das Budget deutlich geringer beansprucht wird oder diese Schule gerade eine entsprechend zur Fortbildung passende Schwerpunktsetzung in der Schulentwicklungsarbeit aufweist.

    Das sehe ich genauso. Weder haben Eltern grundsätzlich ein Recht auf ein Gespräch vor Ort noch kann ich als Lehrkraft Eltern verpflichtend einbestellen. Bei Kontaktverweigerung seitens der Eltern hat man relativ wenig Handhabe und wird seiner Informationspflicht halt einseitig nachweisbar nachkommen. (Nur) im Falle einer Kindeswohlgefährdung kann man natürlich noch andere Schritte erwägen, nicht jedoch bei einfacher Kontaktverweigerung. Eltern wiederum werden sich bei Kontaktverweigerung ggf. an die Schulleitung wenden, die wiederum eine Lehrkraft m.E. auch rechtmäßig anweisen kann, ein Elterngespräch vor Ort zu den üblichen Zeiten durchzuführen.

    Ich habe bisher aber eher das Gegenteil erlebt: es gibt - zum Glück selten - Elternhäuser, bei denen die SL direkt davon abrät, mit diesen 4-Augen-Gespräche vor Ort zu führen und dringend dazu rät, andere Formate zu wählen.

    Ja, grundsätzlich wird immer neu beurteilt (jedenfalls nach Ablauf eines Jahres) und das Verfahren zur Besetzung einer SL-Stelle ist noch einmal aufwendiger. Erst wenn in einem solchen Verfahren nach allen Schritten immer noch mehrere Bewerber gleich stark wären, würden ältere Beurteilungen miteinander verglichen. Und ob man für die knapp 300€ Netto mehr wirklich noch den Schritt zur Leitung einer größeren Schule machen möchte, muss man sich wirklich gut überlegen.

    Also ja: Wenn er die Stelle mit Beurteilung D erhalten würde, dann einfach so nehmen. Wenn jedoch noch Mitbewerber im Spiel sind, dann kann es sinnvoll sein, die Bewerbung zurückzuziehen, um die Akte "sauber" zu halten für zukünftige Bewerbungen. Darüber gibt der zuständige Dezernent i.d.R. Auskunft.

    Ich dachte, in D leben auch nur Menschen, aber scheinbar siehst du das anders. Ich meinte Überbevölkerung durch Menschen:

    https://countrymeters.info/de/World

    Ob die deutsch, chinesisch oder venezolanisch sind, ist dem Planeten egal.

    Die Überbevölkerung ist nun wirklich kein spezifisches Problem hierzulande, sondern dort, wo bereits jetzt Nahrung usw. knapp sind. Die deutsche Bevölkerung hingegen wird bei der derzeitigen Fertilitätsrate mittelfristig deutlich schrumpfen. Die Freude über Nachwuchs hierzulande sollte nun wirklich kein schlechtes Gewissen auslösen!

    Wow, schon 20 Jahre? Dann erst einmal Herzlichen Glückwunsch zum runden Geburtstag an das Forum und vielen Dank an Stefan, dieses nach wie vor sehr lebendige Forum ins Leben gerufen und über so lange Zeit am Laufen gehalten zu haben! In einer Zeit, in der Foren weitgehend am Aussterben sind, ist hier noch immer erstaunlich viel los und ich genieße den lebhaften Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen hier über Bundesland- und Schulformgrenzen hinweg.

    Seph

    Den Familienzuschlag und demnächst in NRW Familienzuschlag nach Wohnort empfinde ich schon als deutliche Übervorteilung von Verheirateten.

    Den Familienzuschlag gibt es auch für Unverheiratete. Das gilt sogar für den im Volksmund so bezeichneten "Verheiratetenzuschlag" (Familienzuschlag der Stufe 1), den auch Unverheiratete erhalten, sofern sie Personen in ihren Haushalt aufgenommen haben, denen sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Das sind i.d.R. die eigenen Kinder, aber auch andere Konstellationen sind denkbar.

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