Denke auch, dass das hier mit Sicherheit ein Totalschaden ist. Ich gehe bei einem älteren Punto auch nicht unbedingt davon aus, dass hier eine Vollkasko vorlag. Dann wird die Versicherung hier auch nichts regulieren. Eine Privathaftpflicht stellt sich vermutlich ebenso quer, da der Schäden im Zusammenhang mit dem Fahren eines Kfz i.d.R. gerade nicht abgedeckt werden....genau dafür ist nämlich die verpflichtende Kfz-Haftpflicht da.
Im Endeffekt wirst du für den Zeitwert des Fahrzeugs zzgl. der sonstigen mit dem Unfall verbundenen Kosten aufkommen müssen. Als Kollegin würde ich hier vermutlich ebenfalls einen Gutachter und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen, spätestens dann, wenn sich Probleme in der Regulierung andeuten.
In diesem Gespräch könnte auch das Thema "Gutachter" anklingen. Ein Gutachter würde mit Sicherheit auch den Zustand der Bremsanlage prüfen. Und wenn die nicht in Ordnung war, hätte sie dir das Auto nie ausleihen dürfen. Und dann auch noch für Dienstfahrten ...
Das ist doch an den Haaren herbeigezogen. Ein Gutachter im Rahmen eines Schadengutachtens sieht sich den Wagen und die entsprechenden Parameter (Baujahr, Laufleistung, allgemeiner Zustand) an und ermittelt daraus den Restwert, Wiederbeschaffungswert und ungefähre Schadenshöhe. Damit kann dann entschieden werden, ob sich eine Reparatur lohnt oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Hier ist von letzterem auszugehen, ein Schaden wie auf dem Bild zu sehen kostet sehr schnell einen hohen vierstelligen Betrag...und das auch nur, wenn ein reiner Blechschaden vorliegt.
Ein Gutachten zum Unfallhergang in Auftrag zu geben, in der Hoffnung hier die Schuld auf die Halterin abwälzen zu können, halte ich für ausgesprochen riskant und sollte überhaupt nur dann erwogen werden, wenn man sich sehr sicher ist, dass mit dem Kfz wirklich etwas nicht stimmte. Dann wiederum hätte man es auch als Fahrerin aber gar nicht erst bewegen dürfen. Die Verantwortung zum Check der Verkehrstüchtigkeit im Moment des Gebrauchs liegt bei der Fahrerin.