Beiträge von Seph

    Kannst du mir nochmal fix Belege für deine Aussage liefern, dass in Berlin die Rede von „freien Tagen“ im Frauenförderplan ist?

    Darauf wäre ich offen gestanden auch gespannt. Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass es hier fest vereinbarte und verbindlich freizuhaltende Wochentage gibt, die auch einer notwendigen Stundenplanänderung standhalten. Ich lasse mich in dem Fall aber gerne eines Besseren belehren.

    Warum wird mir nicht gesagt, wann ich bezahlt werde? Wenn ich erst im März bezahlt werde,

    kann ich mir für Januar und Februar nichts mieten...

    In der Regel erhält man anfangs Abschlagszahlungen anstatt bereits die tatsächliche Besoldung, sodass die Verzögerung relativ gering sein sollte. Man muss sich dennoch darauf einstellen, erst 1-2 Monate nach Dienstbeginn den ersten Sold zu erhalten. Das ist im Übrigen bei Angestellten aller Branchen nicht so viel anders.

    Und wie klappt das mit den Versicherungen? Warum wird einem nicht erklärt wie genau das funktioniert?

    Wenn ich quasi verbeamtet bin im Ref muss ich mich privat versichern?

    Man kann sich grundsätzlich auch (freiwillig) gesetzlich versichern, je nach Bundesland übernimmt der Dienstherr dabei eine pauschale Beihilfe oder eben auch nicht. Das kann man aber relativ einfach recherchieren.

    Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.

    Ähm nein, darum geht es ja gerade. Es wird bestenfalls zu einer Auseinandersetzung darüber führen, wie die ungebundene Arbeitszeit zu verwenden ist. Eine Verringerung der Deputate wird es bereits mit Blick auf den Lehrkräftemangel und die damit verbundenen Kosten mit hoher Sicherheit nicht geben. Bevor das passiert, gibt es noch wesentlich mehr Stellschrauben, mit denen man ein effizienteres Arbeiten erzwingen kann. Dazu gehört z.B. das arbeitsteilige Vorbereiten von Unterrichtssequenzen inklusive standardisierter Leistungsüberprüfungen. Dann meckern zwar wieder Lehrkräfte wegen ihrer angeblich beschnittenen "pädagogischen Freiheit", die es so kaum gibt, aber man kann durchaus einiges an Arbeitszeit hier einsparen.

    PS: Auch das geht jetzt schon ;) Nur weil von dir immer wieder suggeriert wird, man sei aktuell noch zu Arbeitszeitverstößen gezwungen. Dem ist nicht so.

    Mit der gesetzlichen Grundlage der Arbeitszeiterfassung wird sich doch einiges ändern, da Arbeitszeitverstösse dann endlich justiziabel werden und geahndet werden müssen. Natürlich muss man dann auch den Arsch in der Hose haben, das zu melden mit der Konsequenz auch juristisch gegen den Dienstherrn vorzugehen. Das wird passieren, die Juristen sind schon informiert:top:

    Ich glaube, du hast den Kern der Sache noch immer nicht für dich klar. Dein Dienstherr weist dich bereits jetzt an, deine Arbeitszeiten einzuhalten. Wenn du diese selbständig überschreitest, so begehst du einen Verstoß...nicht dein Dienstherr. Wenn du merkst, dass deine Aufgaben nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen sind, hast du bereits jetzt das Gespräch mit dem Dienstherrn zu suchen und zu besprechen, wie Abhilfe möglich ist. Formal ist das auch über eine Überlastungsanzeige möglich. An all diesen Dingen wird sich durch eine verpflichtende statt freiwillige Erfassung der Arbeitszeiten nichts ändern.

    PS: Das einzige, was sich vermutlich wirklich ändert, ist dass der Dienstherr nun noch einmal expliziter über die Einhaltung bestimmter Grenzen (z.B. max. 10 Stunden täglich) belehrt, sich in bestimmten Abständen die Zeiterfassung zeigen lässt und bei Verstößen gegen die Belehrung ermahnt.

    Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

    Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten!

    Die Erwartung wird vermutlich enttäuscht werden. Es gibt schlicht keinen deutlichen Unterschied zwischen:

    "Hey Chef, ich schreibe mir seit einiger Zeit ja meine Arbeitszeiten auf und habe festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"

    "Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten"

    und

    "Hey Chef, ich soll ja seit einiger Zeit meine Arbeitszeiten notieren und habe dabei festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"

    "Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten".

    Denke auch, dass das hier mit Sicherheit ein Totalschaden ist. Ich gehe bei einem älteren Punto auch nicht unbedingt davon aus, dass hier eine Vollkasko vorlag. Dann wird die Versicherung hier auch nichts regulieren. Eine Privathaftpflicht stellt sich vermutlich ebenso quer, da der Schäden im Zusammenhang mit dem Fahren eines Kfz i.d.R. gerade nicht abgedeckt werden....genau dafür ist nämlich die verpflichtende Kfz-Haftpflicht da.

    Im Endeffekt wirst du für den Zeitwert des Fahrzeugs zzgl. der sonstigen mit dem Unfall verbundenen Kosten aufkommen müssen. Als Kollegin würde ich hier vermutlich ebenfalls einen Gutachter und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen, spätestens dann, wenn sich Probleme in der Regulierung andeuten.

    In diesem Gespräch könnte auch das Thema "Gutachter" anklingen. Ein Gutachter würde mit Sicherheit auch den Zustand der Bremsanlage prüfen. Und wenn die nicht in Ordnung war, hätte sie dir das Auto nie ausleihen dürfen. Und dann auch noch für Dienstfahrten ...

    Das ist doch an den Haaren herbeigezogen. Ein Gutachter im Rahmen eines Schadengutachtens sieht sich den Wagen und die entsprechenden Parameter (Baujahr, Laufleistung, allgemeiner Zustand) an und ermittelt daraus den Restwert, Wiederbeschaffungswert und ungefähre Schadenshöhe. Damit kann dann entschieden werden, ob sich eine Reparatur lohnt oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Hier ist von letzterem auszugehen, ein Schaden wie auf dem Bild zu sehen kostet sehr schnell einen hohen vierstelligen Betrag...und das auch nur, wenn ein reiner Blechschaden vorliegt.

    Ein Gutachten zum Unfallhergang in Auftrag zu geben, in der Hoffnung hier die Schuld auf die Halterin abwälzen zu können, halte ich für ausgesprochen riskant und sollte überhaupt nur dann erwogen werden, wenn man sich sehr sicher ist, dass mit dem Kfz wirklich etwas nicht stimmte. Dann wiederum hätte man es auch als Fahrerin aber gar nicht erst bewegen dürfen. Die Verantwortung zum Check der Verkehrstüchtigkeit im Moment des Gebrauchs liegt bei der Fahrerin.

    Im Übrigen scheint die Mehrheit von Euch Diskutanten davon auszugehen, dass wir tatsächlich bald der Arbeitszeiterfassung unterliegen. Ich bin da noch etwas skeptisch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dienstherr hier nachgibt.

    Es hindert einen niemand daran, bereits jetzt die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Es gibt da neben dem klassischen Stundenzettel inzwischen auch einige brauchbare Apps, in denen das schnell geht und man seine eigene Arbeitszeit auch gut budgetieren kann. Ich mache das inzwischen seit knapp 3 Jahren und habe für mich persönlich sehr gute Erfahrungen damit. Ich erlebe die Erfassung als gutes Steuerungsinstrument für meine Arbeitszeiten und kann auch mal guten Gewissens den Stift fallen lassen.

    Natürlich lege ich meine Termine immer auf Mittwochs und Freitags vormittags, denn dort habe ich frei, warum sollte ich die also verlegen müssen, wenn die Schulleitung was verlegt?

    Weil du dort mit hoher Sicherheit nicht tatsächlich frei hast, sondern lediglich unterrichtsfrei (nach aktuellem Plan). Mir ist nicht bekannt, dass es durchsetzbare Ansprüche auf konkrete freie Wochentage gäbe. Das mag in bestimmten Arbeitsverträgen bei Angestellten regelbar sein, aber auch das vermutlich nicht im Rahmen der Standard-Tarifverträge im ÖD.

    Natürlich wird das für die meisten SL ein nachvollziehbarer Grund sein, hier eine Ausnahmeregelung zu treffen und dich dennoch für den wichtigen Termin freizustellen. Auch ist wie von Bolzbold bereits dargestellt eine Dienstbefreiung zu gewähren, wenn die Wahrnehmung wirklich nicht außerhalb der Dienstzeit möglich ist. Ein genereller Anspruch auf Unverrückbarkeit von Terminen, wie er hier von einigen teils dargestellt wurde, besteht aber nicht.

    Hallo zusammen,

    ich bin grade auf 180 und frage mich, ob ich mich zurecht aufrege. Wir bekommen in diesem Schuljahr jetzt den sechsten neuen Stundenplan, gerade kam die Mail, die Pläne gelten ab Montag. Statt Montag um 9.30h Schluss zu haben, unterrichte ich jetzt bis 13.30h, muss (zum zweiten Mal wegen spontaner Stundenplanänderung) einen Arzttermin canceln, meine Klassenarbeiten umorganisieren und meine geplanten Unterrichtsreihen anpassen.

    Mich interessiert, wie das bei euch so gehandhabt wird.

    Viele Grüße!

    Das ist auch bei uns vollkommen üblich und keine böse Absicht dem Kollegium gegenüber....eigentlich im Gegenteil: Notwendig werden diese Planänderungen neben Neueinstellungen unter anderem durch die ja im Sinne junger Familien recht flexiblen Ein- und Ausstiegszeitpunkte bei Elternzeiten oder z.B. bei Langzeiterkrankungen von Lehrkräften, die jeweils längerfristige Umbesetzungen in der Unterrichtsverteilung nötig machen.

    Auch bei uns ist mitten im Schuljahr eine Kollegin plötzlich so schwer erkrankt, dass sie absehbar sicher nicht vor dem Halbjahreswechsel zurückkommen kann...wenn überhaupt ;( Dann muss ein Stundenplan auch mal sehr kurzfristig umgeworfen werden, so blöd es für manche sein kann.

    In NDS ist das eine "Soll-Bestimmung" (1 Woche im Primarbereich, 2 Wochen Sek I, 3 Wochen Sek II).

    Fairerweise: "Soll" ist rechtlich näher am "Muss" als am "Kann". Anders ausgedrückt: Im Regelfall ist ein "Soll" ein "Muss", lediglich die Rechtsfolge eines Verstoßes ist geringer und es kann in besonders begründeten Einzelfällen ein gewisses Ermessen zur Abweichung geben. Das kann z.B. bei längerer Erkrankung der Lehrkraft gegeben sein.

    Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!!!

    Doch, ich glaube, du benötigst Schutz vor dir selbst. Deine Behörde weist dich sicher nicht an, auch am Samstag und Sonntag zu arbeiten. Du hast eine feste Wochenarbeitszeit und dann ist auch Schluss. Hierfür kann die Zeiterfassung - die ich ohnehin seit längerem empfehle durchzuführen - sehr helfen.

    Wirklich ohne Ironie und Sarkasmus: Wenn ich diese Zeit in der Schule überbrücken müsste und tatsächlich keine Arbeit mit dabei hätte, ließe sich das trotzdem problemlos machen. Alleine, dass ich dann die Sammlung für mich katalogisieren, dort nach brauchbarem Material schauen, etwas für den Unterricht ausprobieren... könnte, das füllt die Präsenzzeit zwischen Unterricht und Termin.

    Auch wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit hinlegt, wäre das kein Problem, etwas in dieser Zeit zu tun und aufzuschreiben, wenn es die Arbeitserfassung gäbe.

    Natürlich findet man eine sinnvolle Beschäftigung, um seine Soll-Arbeitszeit auszufüllen. Ich persönlich würde dennoch priorisieren und die Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen u.ä. erst einmal vorziehen. Wenn dann immer noch eine Lücke zwischen IST- und SOLL-Arbeitszeit bleiben sollte, kann ich auch mal die Sammlung aufräumen.

    Ich bin noch Student. Ich muss im Didaktik Seminar ein Vortrag halten. Und den Bildungsplan einbeziehen.

    Im allgemein bildenden Gymnasien werden nur lineare Gleichungssysteme als Matrix Schreibweise mit den Schülern durchgeführt in den beruflichen Schulen werden die Rechenregel, Prozessmatrizen (und viel mehr) durchgeführt. Warum ist der Aufwand in den beruflichen Schulen höher, als in den allgemein bildenden Gymnasien? Wozu brauchen wir die Matrix Rechnung?

    In Niedersachsen waren Matrizen bis vor wenigen Jahren mit einem höheren Stellenwert Bestandteil des Matheunterrichts in der Qualifikationsphase und an den Themenblock Analytische Geometrie angebunden. Konkret wurde neben den entsprechenden Rechenregeln mit Verflechtungsmatrizen zur Beschreibung von Produktionsprozessen und mit zyklischen Matrizen zur Beschreibung von Populationsdynamiken u.ä. gearbeitet.

    Das Herausfallen dieses Themenblocks ging einher mit der Erweiterung der Arbeit mit Geraden und Ebenen im Raum mit Ziel der Angleichung von Inhalten und Prüfungsaufgaben im Fach Mathematik zwischen den einzelnen Bundesländern.

    Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.

    Ähm...genau so ist es aber. Das Konzept heißt "Pausenzeit". Dein AG kann nichts dafür, dass du weit weg von der Arbeit wohnst. Man kann im Übrigen auch Alltagsbeschäftigungen außerhalb von Schule und Wohnung nachgehen.

    Aber nein, ich denke nicht, dass es legal ist, dem Arbeitnehmer automatisch eine Pause von 2 Stunden abzuziehen, wenn die Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr geht. Üblich sind 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.

    Deine angeordnete Arbeitszeit geht aber nicht von 8-16 Uhr. Angeordnet ist vermutlich eine gebundene Arbeitszeit von 8 bis ca. 13 Uhr und dann noch einmal ein Termin von vlt. 15-17 Uhr. Ob du die Pause dazwischen vollständig als Pause nutzt, oder nach einer Mindestpausenzeit von 30min deiner Tätigkeit nachgehst, ist im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit erst einmal dein Ding. Die eigentliche Besprechungszeit beträgt dennoch nur 2h. Im von dir beschriebenen Fall, sind natürlich die 1,5h davor als normale Arbeitszeit zu sehen, die aber offenbar auch ohne die Besprechung angefallen wäre, da sie ja mit den ohnehin anfallenden normalen Routine-Tätigkeiten gefüllt werden.

    Ich habe ein(ig)e Frage(n): warum sind Matrizen wichtig in der Schule? und wozu brauchen wir es? Matrizen werden auch in allgemein bildenden Gymnasien und in beruflichen Gymnasien unterschiedlich unterrichtet.

    Kann einer mir den Hintergrund sagen bzw. Was sind die didaktischen Überlegungen dazu???

    Als (Mathe-)Lehrkraft solltest du dir hierzu hinreichend eigene Gedanken machen können, insbesondere in Bezug auf die zugehörige Unterrichtsplanung. Lass uns doch erst einmal an deinen bisherigen Überlegungen teilhaben. Dann können diese gerne ergänzt werden oder darüber diskutiert werden.

    Na ja, 3 Veranstaltungen pro Monat sind es schon. Jeweils 2 Stunden + die deswegen anfallenden Freistunden, in denen ich mangels Arbeitsplatz und nötiger Arbeitsmaterialien (es scheitert selbst an W-Lan) nicht richtig arbeiten kann. Also bestimmt 12 Stunden im Monat. Bei einer Teilzeitkraft entspricht das 3 Arbeitstagen.

    Dass die Rechnung so nicht hinhaut, sollte klar sein. Die anfallenden "Freistunden", so sie denn keine angeordnete Bereitschaft sind und nicht beruflich genutzt werden, sind schlicht keine Arbeitszeit, sondern Pause zur freien Verfügung. Das empfindet die Lehrkraft, die nicht mal eben in der Zeit nach Hause laufen kann, vermutlich anders, aber das ändert nichts an der Sache.

    Bei 3 Veranstaltungen á 2 Stunden im Monat sind wir selbst bei einer 50%-Teilzeitkraft demnach bei nur etwa 7% der Arbeitszeit, die für Besprechungen drauf gehen. Das ist relativ überschaubar. Die 7% übrigens auch nur, wenn die unterrichtsfreien Tage, die nicht zum 30-tägigen Urlaub gehören, zunächst unberücksichtigt bleiben. Über das Jahr verteilt sprechen wir dann eher von 5% der Arbeitszeit.

    @O.Meier

    Dann spart der Kollege eben an der Unterrichtsvorbereitung, dann verantwortet der SL aber auch qualitativ schlechten Unterricht oder den Umstand, dass als Klassenarbeit die vom Vorjahr geschrieben wird. Jetzt kann man ja dokumentieren wieviel Zeit hierfür noch geblieben ist und wenn die gerade Mal zum kopieren der Arbeitsblätter vom Vorjahr reicht, ja dann ist das so. War nicht anders bestellt 🤷

    Nur mal so: Genau das konnte man auch jetzt schon dokumentieren und sich entsprechende Dienstanweisungen abholen.

    Richtig.

    Der Punkt ist doch, dass die Anweisung dann lauten wird:

    Halten Sie sich an die Arbeitszeitverordnung, Mehrarbeit ist genehmigungs- oder anweisungspflichtig (und wird grundsätzlich nicht genehmigt).

    Vulgo: Korrigier halt schneller und bereite effizienter vor.

    Das vermute ich auch. Das BAG hat explizit darauf abgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine Methode hierfür vorschreibt und auch dadurch gelöst werden kann, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten schlicht auf einem Zettel notieren. Nicht genehmigte Überstunden führen nach wie vor nicht automatisch zur Anerkennung von Mehrarbeit, sondern eher zur Anweisung, sich an die Arbeitszeiten zu halten.

    Okay. Danke für die Erklärung. Aber wie wird ein Gutachten erstellt, wenn jemand seit X Jahren mit 100% abgeordnet ist? Wie werden die Daten dann erhoben und wie wird die Vergleichbarkeit sicher gestellt gegenüber den anderen Bewerbenden? Sehr spannend - und klingt nach einer logischen Erklärung für die Verzögerung.

    Wir hatten so einen Fall gerade und das war eigentlich gar nicht so kompliziert. Der abgeordnete Beamte wird dann einfach 1-2x an seiner Einsatzschule besucht und der Unterrichtsbesuch ganz normal jeweils nachbesprochen. Dann erfolgt ggf. eine Zuarbeit eines Beurteilungsbeitrags durch die Einsatzschule, die eigentliche Beurteilung erstellt dann aber tatsächlich - wie von Moebius dargestellt - i.d.R. die SL der Stammschule.

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