Beiträge von Seph

    Es gibt keinen "verlangten" Zeitraum.

    Edit: In NRW. Vielleicht sagt das Gesetz für BaWü in der Tat etwas anderes.

    Da sagt 6.1.2. der APO-S I NRW aber irgendwie was anderes für "normale" Klausuren. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch in NRW Deadlines für die Übergabe an Korreferenten usw. bei den Abschlussarbeiten geben wird.

    PS: Das ist natürlich dennoch kein Grund, die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einzuhalten. Der Zeitraum von 3 Wochen für die Korrekturen ist i.d.R. auch so zu schaffen.

    Und dieser Schüler hat nicht mal auf dem Niveau 1 NP etwas im Unterricht geleistet? Falls doch, hätte ich auf einen Punkt aufgerundet. Man sollte realistisch bewerten, aber auch nicht aus Prinzip "der Arsch" sein.

    Ich bin da bei der offiziellen Definition : "Die Note ungenügend ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können."

    Wenn sich das objektiv feststellen lässt, braucht man auch nicht mit irgendwelchen - ohnehin unzulässigen - Rechentricks noch 1 NP herbei zaubern.

    PS: Dass man niemanden "in die Pfanne haut", bei dem die Lücken selbst in den Grundkenntnissen doch absehbar behebbar scheinen, versteht sich von selbst.

    Das steht ja nicht im Widerspruch zu meiner Aussage. Natürlich geht es nicht um Schüler, die schlicht beschäftigt wirken, sondern um solche, die auch wirklich wahrnehmbar Fachleistung zeigen. Nur muss diese nicht immer zwingend aktiv mündlich erfolgen.

    So müsste jede/r genügend Möglichkeiten finden, sich zum Thema einzubringen. Wer nie etwas sagt, sich nie meldet, nur auf Aufrufen von seiten des Lehrers reagiert, trägt nicht viel zum Unterrichtsgeschehen bei. Warum sollte so ein/e Schüler/in genauso bewertet werden wie jemand, der sich einbringt und den Unterricht bereichert?

    Da bin ich ja bei dir, aber das ist ein Extremfall. Ein solcher Schüler wird - insbesondere in Fächern, in denen die Diskussion im Plenum eine große Rolle spielen - wohl eher nicht "sehr gut" in der sonstigen Mitarbeit sein. Er wird aber auch nicht zwingend "mangelhaft" oder gar "ungenügend" sein, nur weil er nicht von sich aus aktiv mitwirkt. Daher ist es m.E. unabdingbar, die Beurteilung der sonstigen Mitarbeit auch auf die Mitarbeit in (schriftlichen) Übungsphasen, Gruppenarbeiten usw. zu stützen. Es ist auch in diesen Phasen recht gut beurteilbar, wie gut jemand mit den aktuellen Inhalten klar kommt, ob - womöglich auch komplexere - Übungen selbständig bearbeitet werden können oder ob Hilfestellungen nötig sind und ob diese i.d.R. weiterhelfen oder nicht.

    Ich finde die Diskussion um Hol- und Bringschuld müßig, das gilt insbesondere auch für die Unterscheidung zwischen Sek 1 und Sek 2. Das Recht und die Pflicht der Schülerinnen und Schüler zur Mitwirkung an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule ist i.d.R. in den Schulgesetzen der Länder normiert (NDS: §58 NSchG) und unterscheidet hier erst einmal nicht zwischen den verschiedenen Stufen.

    Auch wird das einfache Zurückziehen auf Hol- und Bringschuld den unterschiedlichen Charakteren, die wir in der Schule vor uns haben, kaum gerecht. Es gibt durchaus geeignete Kriterienraster, die vornehmlich auf die tatsächliche Fachleistung abstellen und auch ruhigeren Schülerinnen und Schülern gerecht werden können. Diese können auch so allgemein formuliert werden, dass sie auf nahezu alle Fächer angepasst sein können, ohne dass dies den Charakter einer "Gleichschaltung" hat. In Anbetracht der Sinnhaftigkeit gemeinsamer Absprachen und vergleichbarer Kriterien zur Orientierung halte ich diesen Begriff auch für unangemessen.

    ist der Unterschied in NS zwischen A13 und A14 wirklich so groß? In NRW fällt mit der Beförderung am Gymnasium die Zulage weg, so dass ich von der Differenz am Ende nicht mal eine einzige Stunde finanzieren könnte.

    Gegen Ende der Laufbahn sind es ca. 250€ Netto Unterschied, anfangs eher um die 150€.

    Das ist traurig. Wir haben alleine diese Anzahl im Lehrerzimmer stehen. Dazu kommen mehrere PC-Räume und letztlich auch die PCs an den interaktiven Whiteboards in nahezu allen Räumen. Alle Geräte sind in das gleiche Netzwerk eingebunden, sodass man an jedem davon Zugriff auf seinen persönlichen Desktop hat und damit von quasi jedem Raum aus daran arbeiten kann. Irgendein Raum ist eigentlich immer frei, sodass auch Klappstunden am Vormittag genutzt werden können.

    Der Hammer! Sollten wir eigentlich alle machen.

    Dafür gibt es nicht unbedingt eine Notwendigkeit. Die uns hier zur Verfügung gestellten Dienstgeräte führten nicht dazu, dass alle damit verbundenen Aufgaben auch zwingend auf diesen auszuführen sind. Es stehen uns nach wie vor genügend Desktop-PC-Arbeitsplätze u.ä. zur Verfügung. Das scheint bei den betreffenden Kollegien anders zu sein.

    Wie sieht das eigentlich aus mit dem Herausgeben einer Telefonnummer durch Kollegen zur Erreichbarkeit für die SL aus?

    In Ordnung oder nicht?

    Ich finde es praktisch wenn es um ad hoc anfallende Vertretungen geht oder um das Abklären von Fällen plötzlichen Verschwindens (letztens erst der Fall bei uns: Kollegin hatte einen „Notfall“ und ist einfach nicht zu ihrem Unterricht gegangen, keiner wusste wo sie war). Wie seht ihr das? (Nichtherausgabe an Kollegen, Eltern, Schüler vorausgesetzt)

    Wäre grundsätzlich auch nicht in Ordnung. Die SL hat aber i.d.R. die Kontaktdaten ihrer Lehrkräfte, auch wenn vlt. nicht immer für ad hoc Anrufe. In dem hier angedeuteten Fall ist das aber eher ein Fall für Disziplinarmaßnahmen.

    Es kommt überhaupt nicht in Frage, die private Telefonnummer herauszugeben. Das gilt bereits für Telefonlisten innerhalb des Kollegiums und erst Recht für Eltern und Schüler. Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Dienstzeiten über die Telefonnummer der Schule möglich. Das muss vollkommen ausreichen.

    PS: Ein entsprechender Konferenzbeschluss wäre rechtswidrig und hätte unmittelbar durch den SL einkassiert werden müssen.

    Es war mit (vorläufiger) Befristung wahrscheinlich einfacher durch den Landtag zu bringen. Dieser wiederum wird sehr wohl wahrgenommen haben, dass dies die Attraktivität des sächsischen Schuldienstes deutlich gesteigert hat und eine Verlängerung empfehlenswert ist. Hierzu gibt es auch bereits ein Gutachten, welches das Kultusministerium beauftragt hatte.

    Da möchte ich beipflichten, daher führt der erste Gang des Tages vor Ort i.d.R. klassisch zum Vertretungsplan (elektronisch). Ich möchte in dem Zusammenhang aber noch einmal kurz darauf eingehen, dass die hier im Forum schon geäußerte Idee, dass man bei späterem Unterrichtsbeginn nach Plan (z.B. erst 5. Stunde) auch erst dann an den Vertretungsplan zu schauen habe und daher frühere Vertretungen gar nicht mitbekommen konnte, mittelfristig nach hinten losgehen kann.

    Bei uns wäre ein zusätzliches Hindernis, dass wir private Geräte nutzen müssten. Und dies ist nur auf Antrag möglich. Das macht aber keiner, weil man da Dinge unterschreiben muss, die ein normaler Nutzer gar nicht erfüllen kann.

    Die Einsicht des eigenen Vertretungseinsatzes stellt keine so hohen Anforderungen an den Schutz dienstlicher Daten, dass hierfür ein spezieller Antrag zur Genehmigung nötig wäre. Das sieht bei der Führung von Notenlisten bzw. generell der Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Personen hingegen ganz anders aus.

    Ich kann offen gestanden nicht nachvollziehen, was du meinst. Zumindest an den Schulen, an denen ich bislang war, waren Vertretungsbereitschaften fest mit eingeplant und einfach abrufbar. Langfristig bekannte Ausfälle (Fortbildungen, Langzeiterkrankte usw.) lassen sich bereits am Freitag einplanen, bei akuten Erkrankungen hingegen liegt es in der Natur der Sache, dass diese nicht bereits am Freitag bekannt sind. Sinnvoll darauf reagiert werden kann u.a. dadurch, dass der Vertretungsplaner nicht auch selbst gleich Montag morgen Unterricht hat und dadurch etwas mehr Ruhe, alles zu regeln. Es gibt dann auch keine Notwendigkeit, den Plan unbedingt bereits am Samstag oder Sonntag bearbeiten zu müssen.

    Danke für die Beispiele, mir scheint die Wahrnehmung aber irgendwie nicht ganz schlüssig:

    1) Wenn es für die SL nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte sie es bei dir auch abgelehnt. Dass allerdings kranke Kollegen an Konferenzen teilnehmen sollen (auch per Video) ist nicht in Ordnung.

    2) Es ist für viele "normale" Lehrkräfte kaum vorstellbar, was am Tauschen von Stunden noch so alles dran hängen kann. Dass man das nicht einfach so macht, hat nicht unbedingt was mit dir zu tun. Und es ist kaum denkbar, dass dir eine solche Anfrage den Zugang zu einer späteren Beförderung verbauen könnte.

    3) Hier befremdet mich allerdings deine Haltung etwas. Natürlich schmeißt man einen Schüler nicht einfach mal so von der Schule, insbesondere nicht, wenn noch nicht einmal Gespräche geführt wurden.

    Davon entkoppelt möchte ich aber eines versichern: Man muss nun echt nicht zu allem "Ja und Amen sagen", um Karriere im Schuldienst machen zu können. Überzeugende Arbeit ist hingegen eine gute Basis und vor allem das Anmelden der eigenen Ambitionen bei der SL. Das kann wunderbar im Rahmen regelmäßiger Vorgesetzten-Mitarbeiter-Gespräche erfolgen. Es wird kaum eine SL von sich aus auf Lehrkräfte diesbezüglich zugehen und diese "bedenken".

    Man kann auch mal unbequem auftreten, Dienst nach Vorschrift machen, zur Kur fahren, gewisse Veranstaltungen/Zusatzaufgaben ablehnen… und steht sich trotzdem nichts aus… oder habe ich da was übersehen?

    Es ist ja nicht so, dass Funktionsstelleninhaber nicht auch mal unbequem auftreten könnten oder nicht zur Kur fahren dürfen. Es gehört auch zur Professionalität im Beruf, mal Nein sagen zu können. Was du ggf. "übersiehst" ist die Chance auf eine gesteigerte Zufriedenheit im Beruf durch eine höhere Selbstwirksamkeit und die noch einmal erweiterten Möglichkeiten zur Mitgestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen. Dazu gehört ein u.U. deutlich höherer Einfluss auf den eigenen Stunden- und Terminplan und nicht zuletzt etwas, was leider für viele Lehrkräfte nicht greifbar ist: ein eigenes Büro in der Schule (i.d.R. ab Koordinatoren-Ebene, seltener bei A14).

    Das ist aber doch auch mal wieder Geschmackssache. Ich persönlich mache oftmals den Freitag Nachmittag frei (und auch einige Nachmittage nach Unterrichtsschluss) und setze mich dann am Samstag oder auch am Sonntag nochmal ein oder zwei Stunden an den Schreibtisch zum Vor- oder Nachbereiten von Unterricht. Mir ist der Sonntag halt nicht so "heilig" wie vielen anderen. Einen Tag am Wochenende halte ich mir aber definitiv komplett "arbeitsfrei" und ich komme so gut wie nie über meine 40 -Stundenwoche (eher bleibe ich darunter)! Zudem hatte ich in den letzten Schuljahren das Glück einen unterrichtsfreien Tag zu haben, an dem ich dann vor- und nachbereiten konnte.

    Mir geht es auch gar nicht so sehr um den Sonntag als besonderen Wochentag. Darauf bezog sich die Ausgangsfragestellung vom TE. Dennoch ist ja zu gewährleisten, dass zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn mind. 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit und einmal innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums eine ununterbrochene Ruhezeit von 24+11 Stunden eingehalten werden kann.

    Ob man selbst dann seinen Dienst von Freitag abend bis Sonntag morgen oder von Samstag abend bis Montag morgen unterbricht, kann dabei ja meist selbst gesteuert werden. Wichtig ist m.E. nur, dass man sich auch wirklich solche Ruhezeiten nimmt, um tatsächlich mal von Schule abschalten zu können. Das höre ich bei dir aber auch raus.

    Erstens hat die TE von einer theoretischen Frage gesprochen und rein theoretisch ist die Frage arbeitsrechtlich halt schon interessant. Natürlich kann man sagen "Lass es doch einfach!", aber damit ist die theoretisch-arbeitsrechtliche Seite nicht geklärt. Und ja, es gibt eben Menschen, die rechtliche Fragestellung interessant finden.

    Das würde ich auch gerne noch einmal aufgreifen. Ich habe hierzu einmal in die Nds. ArbZVO geschaut, wie die Formulierung bzgl. der Ruhezeiten genau aussieht. Dort ist die Rede davon, dass entsprechende Ruhezeiten "zu gewähren" sind. Insofern scheint es zumindest beamtenrechtlich weitgehend unproblematisch zu sein, wenn sich Lehrkräfte doch dafür entscheiden, auch innerhalb dieser Ruhezeiten ihre Mails zu lesen oder Unterricht vorzubereiten. Es darf aber gleichzeitig nicht vorausgesetzt werden und hier sollte die (erweiterte) Schulleitung m.E. mit gutem Beispiel vorangehen und ebenfalls Mails u.ä. nur zu fest definierten Zeiten senden und bearbeiten.

    Elfenlied Ein abmahnwürdiges Verhalten sehe ich hier - jedenfalls mit Blick auf die Arbeitszeitverordnung - bei Lehrkräften erst einmal nicht.

    PS: Das mag anders aussehen, wenn der Beamte seine Ruhezeit unaufgefordert unterbricht und anschließend aufgrund dieser Unterbrechung eine erneute Aufnahme einer ununterbrochenen Ruhezeit fordert. Also zum Beispiel: "Sorry Chef, ich habe leider gestern noch bis 23 Uhr Mails beantwortet...daher kann ich heute erst ab um 10 zur Arbeit kommen".

    PPS: Bei Beamten gibt es natürlich keine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinn, wir befinden uns stattdessen dann im Disziplinarrecht.

    Du hast dein Recht und ich meine Ruhe. Ich gebe nur mal zu bedenken, dass mir bei Deiner Rechnung bei 36 Stunden Anwesenheit in der Schule ca. 6 Stunden für Elternarbeit, Korrekturen und Vorbereitung bleiben. Ich denke, dass dies nicht reicht.

    Ich bin durchaus überrascht, wie man - selbst unter Berücksichtigung von 2x Nachmittagsunterricht und einem Konferenztag - auf 36 Stunden verpflichtender Anwesenheit in der Schule kommen kann. Aber gehen wir davon aus, dass das so stimmt: mit Blick darauf, dass davon bei einem Volldeputat von 25,5 Unterrichtsstunden doch einiges an nicht fest gebundener Zeit übrig bleibt, lässt sich doch einiges an Elternarbeit usw. sicher auch außerhalb der verbleibenden 4-6 Stunden häuslicher Arbeitszeit erledigen. Auch wenn sich das anders anfühlen mag: Die bei dir scheinbar unvermeidlichen "Klappstunden" im Stundenplan sind erst einmal nicht per se Arbeitszeit. Das sind sie nur, wenn sie auch entsprechend gefüllt werden und dann ist dein Argument, es verblieben nur noch 6 Stunden Arbeitszeit, nicht mehr zu halten.

    Ach Seph, 2 Nachmittage Unterricht + 1 Konferenztag bleiben nur noch 2 Nachmittage, davon ist einer der Freitag ;)

    Ich weiß, dass das in Lehrerkreisen wenig verbreitet ist: Aber für eine 40-Stundenwoche (mit freiem Wochenende) muss man tatsächlich an 5 Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten. Und bevor ich mich am Sonntag hinsetze, bereite ich meinen Unterricht doch lieber am Freitag vor.

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