Beiträge von Seph

    Losgelöst von der rechtlichen Situation und dem Prinzip der Alimentation sind das falsche Anreize. Der öffentliche Dienst sollte besonders familienfreundlich sein. Aber in einem gewissen Maße muss man sich auch überlegen, dass man die andere Leute erreicht. Es hieß schon vor 20 Jahren: Wer viele Kinder haben möchte, soll in den öffentlichen Dienst gehen. Aber das sind dann auch die Leute, die zwischendurch mal ein paar Jahre weg oder in Teilzeit sind. Dann sind die Leute ohne Kinder nicht nur finanziell schlechter gestellt, sondern müssen ggf. auch bei der Stundenverteilung etc. Rücksicht nehmen. Wer am Ende am meisten leistet, bekommt am wenigsten Geld. Grundsätzlich ist das auch alles ok. Aber so wie es jetzt in NRW ist, ist es einfach zu weit auseinander.

    Man liest hier die typischen Allgemeinplätze, die schnell hingeschrieben, aber i.d.R. selten fundiert sind. Daher mal ganz konkret:

    Wieviele Kolleginnen und Kollegen mit mehr als 2 Kindern habt ihr denn?

    Welchen Anteil am Gesamtkollegium macht das aus?

    Leisten Kolleginnen und Kollegen mit Kindern wirklich weniger als solche ohne Kinder? Woran machst du das fest?

    Wie genau schlägt sich die Eigenschaft Kinder zu haben oder nicht bei euch an der Schule auf die Stundenverteilung nieder?

    ......

    Hallo zusammen,
    ich soll für unsere Schulleitung ein passendes Zeugnisprogramm finden. Im Netz gibt es ja eine ganze Menge Angebote, daher dachte ich, ich frage mal direkt hier nach euren Erfahrungen: Welche Programme nutzt ihr und was ist euch dabei besonders wichtig? Wenn ihr euer Bundesland angebt, wäre das hilfreich, da die Zeugnisdarstellung ja überall etwas anders geregelt ist.

    Auf meiner Liste stehen bisher edoop und K&S. Mich würde interessieren, wie zufrieden ihr damit seid – oder ob ihr vielleicht andere Lösungen empfehlen könnt.:)

    Easygrade von K&S scheint für Hessen bislang nicht adaptiert zu sein, bei edoop (und vermutlich auch bei anderen Anbietern) lohnt sich sicher die Rücksprache mit dem Schulträger, da bei flächendeckenden Lösungen günstigere Lizenzmodelle möglich sind, als wenn jede Schule alleine losläuft. Gab es hier schon eine Rücksprache der SL mit dem Träger?

    Wir wollten auf LEB-online umstellen, das ist gescheitert, nun sind wir bei EDoop gelandet.

    Darf ich kurz fragen, was da schief ging? LEB-online kann ja direkt in WebUntis integriert werden. Ich weiß natürlich nicht, ob ihr Untis überhaupt nutzt. Bei uns in der Region ist das vergleichsweise verbreitet, kann aber auch am Träger liegen (siehe oben).

    Auf Trainerschein geht der TS nicht ein. Dass das unter bestimmten Vorraussetzungen möglich ist, weiß ich, war hier aber nicht gefragt. Er schreibt "ohne jegliche Ausbildung" und darauf bezog sich meine Antwort.

    Auch hier: Ein Trainerschein ist ein geeigneter Nachweis für die entsprechende Sachkunde in einem Bewegungsfeld, aber nicht die einzig mögliche Variante. Er schrieb im Übrigen von "keinerlei Ausbildung in Sport" in Bezug auf Sport als Unterrichtsfach. Deine Aussage, es bedürfe einer Fakultas für die Erteilung von Sportunterricht, ist aber völlig unabhängig davon schlicht falsch.

    Natürlich bedarf es einer Fakultas für das Fach.

    Nein, das stimmt natürlich nicht so pauschal. Die unterrichtende Lehrkraft muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten/-bereiche vertraut sein und muss bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können. Am ehesten nachweisen lässt sich das über zumindest Übungsleiterscheine der entsprechenden Sportarten, die wiederum im Sport-Studium oftmals bereits integriert sind. Das schließt aber nicht aus, dass auch andere Lehrkräfte entsprechende Sachkunde für bestimmte Sportbereiche mitbringen.

    Es geht doch darum, dass man in normalen Berufen nicht solche Geschenke bekommt. Da muss man sich die Frage stellen, ob man sich so viele Kinder leisten kann. Als Beamter stellt sich die Frage nicht. Da gibt es sogar einen fetten Bonus.

    In normalen Berufen wird auch nicht alimentiert. Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass Beamte im Durchschnitt gerade nicht mehr Kinder haben als Angestellte. Oder liegen dir da andere Informationen vor?

    Ich finde "Kopiergeld" sowieso befremdlich. In meinem Bundesland wäre das auch nicht zulässig (Lernmittelfreiheit).

    War das bei dir nicht Hessen (sorry, falls ich mich da irre)?. In Hessen und auch in Bayern, dem Bundesland von Magellan gibt es zwar eine Lernmittelfreiheit, diese ist aber jeweils beschränkt und umfasst gerade keine Gegenstände geringen Werts und Material, das die Schüler für eigene Zwecke verarbeiten (vgl. z.B. §153 Abs. 4 SchulGHe). Man findet auch in Hessen durchaus die Auffassung, Kopien fallen genau unter diese Regelung und seien daher nicht von der Lernmittelfreiheit gedeckt (vgl. z.B. Stadtelternbeirat der Landeshauptstadt Wiesbaden : https://www.steb-wiesbaden.de/kopiergeld/ oder auch die Stellungnahme des Kultusministeriums selbst: https://kultus.hessen.de/schulsystem/lernmittelfreiheit).

    Ob ich die Anweisung hatte, weiß ich nicht, dazu müsste ich mir den Elternbrief anschauen, was da genau drin steht. Hab ich nicht, danicht Klassenleitung und da: In der Praxis ist es bei uns so, dass alle Kollegen Geld bar einsammeln (es überweisen pro Klasse vielleicht 0-1 Eltern) und der SL das weiß und immer wieder die Order gibt, Geld nicht im Klassenzimmer aufzubewahren. Insofern weiß er zumindest davon und duldet es stillschweigend. Oder auch laut, irgendwie.

    Überweisen an deiner Förderschule echt alle Eltern?

    Diese Regelung ergibt ja zumindest Sinn mit Blick auf unverschlossene Räume und Schränke. Wenn aber Diebe in das Schulgebäude auf einem Weg einsteigen können, bei dem kein Alarm ausgelöst wird, dann liegt das Problem sicher nicht bei dir als Lehrkraft, die Geld im verschlossenen Pult im verschlossenen Raum aufbewahrt hatte.


    Anders ausgedrückt: Bargeld im offenen Klassenraum in einer Pause herumliegen lassen, ist mit hoher Sicherheit grob fahrlässig. Bargeld in verschlossenem Pult im verschlossenen Klassenraum nach Unterrichtsschluss liegen lassen, mit hoher Sicherheit nicht. Das Problem ist hier an ganz anderer Stelle zu suchen.

    Da es in aller Regel verboten ist, Geld einzusammeln, zweifle ich an der Haftung durch das Bundesland, das will ich damit sagen. Aber vielleicht hat sie ja Glück.

    Wer soll denn sonst für einen solchen Schaden haften? Doch wohl kaum die Lehrkraft, die die Dienstanweisung hatte, Kopiergelder einzusammeln.

    Edit: alle Lehrkräfte sollten so lange Schulkonten einfordern, bis das zuständige Amt genervt aufgibt.

    Das teile ich vollumfänglich.

    Mal sehen, ob ich es zahlen muss, unsre SL ist wirklich sehr mitfühlend und wird irgendwas möglich machen.

    Ich HÄTTE es in den Tresor tun können, mittags. Weiß allerdings gar nicht, ob die Sekretärin noch da gewesen wäre.

    Ich dachte mir, Schüler weg, Gefahr gebannt.

    Pult war verschlossen.

    Wenn es sich dabei um Gelder im dienstlichen Zusammenhang handelt, dann musst du das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht selbst erstatten. Ich kann hier jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit erkennen, wenn das Geld im verschlossenen Klassenzimmer im verschlossenen Pult lag. Ärgerlich und nervig ist eine solche Situation aber so oder so. Ich drücke dir die Daumen!

    Darauf habe ich hingewiesen. Da eine Stellvertretung nach § 70 SchulG NRW eine Vertretung des Fachkonferenzvorsitzenden nicht zwingend vorgesehen ist, hieß es aber, dass die Abstimmung sich nicht nach § 64 Abs. 1 richten muss. Aber gut, dann weiß ich ja, was ich morgen tun werde.

    Zwingend vorgesehen mag diese nicht sein, aber wenn sie eben doch gewählt wird, dann greift §64 Abs. 1 SchulG NRW sehr wohl.

    Offenbar brauchte es ein Fünftel der Mitglieder für eine geheime Abstimmung. So wurde es mir erklärt. Ich hielt dagegen, dass eine Stellvertreter-Wahl wie die Wahl des Vorsitzenden verdeckt erfolgen muss.

    Das gilt für "normale" Abstimmungen, nicht jedoch für die angesprochene Wahl. Die Wahlen der Vorsitzenden und deren Stellvertretungen in Mitwirkungsgremien sind nach §64 Abs. 1 SchulG NRW zwingend geheim durchzuführen.

    Ja, das stimmt natürlich. Und es ist mit Sicherheit nicht so, dass an den Waldorfschulen nicht sinnvoll gelernt werden kann. Wir hatten inzwischen einige Kids, die spätestens zum Übergang in die Sek II ins staatliche System zu uns wechselten und durchaus brauchbare Grundkenntnisse mitbrachten.

    Sorry, aber das ist Humbug. Kritik an an Waldorfschulen in allen Ehren aber gegen Unfug wehre ich mich.

    Das mag in der Übertreibung Humbug sein, dennoch muss ganz klar darauf hingewiesen werden, dass eine Gymnasiallehrkraft mit Mathematik sicher auch im staatlichen System gut unterkäme und dabei spürbar mehr verdienen würde. Und dass Waldorfschulen ein eher spezielles Klientel bedienen, ist auch kein Geheimnis. Den Begriff des Schonraums finde ich hier sogar noch recht wertneutral.

    Wow! Sag das mal dem Kollegen mit 3 Kindern im Angestelltenverhältnis 😉

    Was soll mir das jetzt sagen? Ja, es gibt Unterschiede zwischen der Entlohnung von erbrachter Arbeit bei Angestellten und von Alimentation bei Beamten. Das ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Aussage.

    Was meinst du mit "für sich hat"?

    Damit ist gemeint, dass die Kinder noch immer mehr Kosten verursachen, als durch die Familienzuschläge kompensiert werden. Der Beamte ohne Kinder hat daher noch immer einen höheren finanziellen Spielraum als der Beamte mit Kindern.

    Klar, Kinder kosten Geld. Aber in keiner anderen Branche außerhalb des Beamtentums sind Gehälter ausschließlich aufgrund des Vorhandenenseins von Kindern derart entkoppelt. I.d.R. wird man für seine Tätigkeit und Qualifikation bezahlt.

    Das ist eine korrekte Wiedergabe des Unterschieds von Entlohnung und Alimentation. Im Übrigen gibt es auch in anderen Branchen durchaus Benefits für Mitarbeitende mit Kindern. Die fallen freilich nicht so hoch aus wie die Familienzuschläge in NRW, können aber die Familienzuschläge in anderen Bundesländern durchaus übertreffen (z.B. Finanzierung der Kita-Beiträge).

    Nein tatsächlich ist das ja nicht die erste Beurteilung der SL gegenüber der Lehrkraft und alle bisherigen rangierten im selben (guten!) Punktbereich. Wir haben ein formalisiertes Beurteilungssystem mit entsprechenden Abschnitten. Allerdings wird der Unterricht extrem hoch gewichtet und kann hier entsprechend großzügig oder eben weniger großzügig bepunktet werden.

    Und es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die hohe Konzentration auf zig Projekte der Unterricht vielleicht wirklich nicht optimal lief und die Beurteilung der Unterrichtsbesuche auch wirklich zum gezeigten Unterricht passte?

    Kollegin (A13) bewirbt sich auf A15 Stelle an einer anderen Schule. Sie unterrichtet zwei Mangelfächer bei denen seit mehreren Jahren
    bereits Zwangsabordnungen ins Haus stehen, ist also für die SL unverzichtbar. Auch sonst wuppt die Frau viele Projekte und hält den Laden ziemlich am laufen. Sie ist quasi das Rückgrat der Schule und arbeitet faktisch für 3.

    Mal als kurzer Perspektivwechsel aus Leitungssicht und ohne die konkrete Kollegin zu kennen: wir haben auch eine Lehrkraft, die ständig neue Projekte anschiebt, sich an vielen Stellen mit einbringt (bzw. das versucht und initiiert), bei der aber gleichzeitig der "normale" Fachunterricht sehr spürbar darunter leidet. Das ist auch fast zwangsläufig der Fall, wenn man "faktisch für 3 arbeitet". Es fehlt da am geeigneten Fokus auf zu priorisierende Tätigkeiten. Und genau das kann einen dann doch als eher ungeeignet erscheinen lassen für die Übernahme einer Koordination.

    Und du willst mir erzählen, dass Amateurfußball kein Hoch-Risikosport ist für unsere Renten- und Pflegekasse?

    Der DFB zählt etwa 2,4 Mio aktive Fußballer in den angeschlossenen Vereinen, da sind nicht unter dem Dach des DFB organisierte Spieler noch gar nicht mit drin. Der GDV spricht hier eher von 7,4 Mio Aktiven. Dass vor diesem Hintergrund etwa 1/3 der Sportverletzungen auf Fußball zurückgeht, dürfte wohl kaum überraschen. Darüber hinaus führen diese Verletzungen in den seltensten Fällen zur Invalidität.

    Urteil: Eltern müssen die Rückfahrt ihres Kindes bezahlen, nachdem dieser wegen des Konsums von Wodka von einer Klassenfahrt ausgeschlossen worden war.

    https://www.news4teachers.de/2024/01/wodka-…-sohnes-zahlen/

    Probiert das gerne mal analog bei einem Sek II Schüler, der ein Bier getrunken hat, welches er sich in seiner nicht unmittelbar beaufsichtigten Zeit (die es bei Sek II Schülern problemlos geben darf) legal gekauft hat. Der Unterschied wird dann schnell deutlich werden.

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