Ich finde die Diskussion um Hol- und Bringschuld müßig, das gilt insbesondere auch für die Unterscheidung zwischen Sek 1 und Sek 2. Das Recht und die Pflicht der Schülerinnen und Schüler zur Mitwirkung an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule ist i.d.R. in den Schulgesetzen der Länder normiert (NDS: §58 NSchG) und unterscheidet hier erst einmal nicht zwischen den verschiedenen Stufen.
Auch wird das einfache Zurückziehen auf Hol- und Bringschuld den unterschiedlichen Charakteren, die wir in der Schule vor uns haben, kaum gerecht. Es gibt durchaus geeignete Kriterienraster, die vornehmlich auf die tatsächliche Fachleistung abstellen und auch ruhigeren Schülerinnen und Schülern gerecht werden können. Diese können auch so allgemein formuliert werden, dass sie auf nahezu alle Fächer angepasst sein können, ohne dass dies den Charakter einer "Gleichschaltung" hat. In Anbetracht der Sinnhaftigkeit gemeinsamer Absprachen und vergleichbarer Kriterien zur Orientierung halte ich diesen Begriff auch für unangemessen.