Beiträge von Seph

    Vermutlich nicht unbedingt, aber Grundschulklassen müssen eben nicht nur mal korrigiert werden, sondern täglich, wie soll man das also problemlos schaffen?

    Zumal 41h die Woche ja zu wenig wären.

    Diese Frage stellst du idealerweise deinem Dienstherrn. Dieser wird dir daraufhin entweder mitteilen (müssen), dass dies doch nicht täglich notwendig wäre oder dass dafür andere Dinge kürzer kommen müssen. Eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ist jedenfalls nicht die Lösung.

    Deswegen steht da ja auch explizit, dass es einstimmig ist.

    Ich halte das für hoch problematisch. Wie gesagt: Die GLK ist schlicht nicht zuständig für solche "Beschlüsse" und dürfte einen solchen überhaupt nicht fassen. Man darf dabei den Gruppendruck nicht unterschätzen. Es muss Entscheidung jedes einzelnen Kollegen sein, was er veröffentlicht sehen möchte und was nicht.

    PS: Das Problem liegt hier schon im Konstrukt des unzulässigen Antrags, die Kontaktliste der Schule an alle Kollegen zu veröffentlichen. Dieser wird dann zur Abstimmung gestellt, wobei die GLK mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fasst. Dem Antrag würde also auch stattgegeben werden, wenn einzelne dagegen sind. Unter anderem deswegen sind keine Gegenstimmen zu erwarten. Der Veröffentlichung müssen Kollegen aber individuell zustimmen bzw. diese ablehnen können.

    Es wird auf der ersten GLK regelmäßig der Antrag gestellt, die Kontaktlste der Schule an alle Kollegen weiterzugeben. Diesem Antrag wurde seit ich in der Schule bin immer einstimmig zugestimmt. Eine Weitergabe an Personen einer anderen Gruppe wie Eltern oder Schüler wird in dem Antrag dabei schon direkt verneint. Das ist von niemandem erwünscht.

    Die GLK darf überhaupt nicht mit Mehrheit darüber entscheiden, die persönlichen Kontaktdaten einzelner Kollegen weiterzugeben.

    Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?

    Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...

    Die Frage habe ich mir auch gestellt. Ich wage auch zu bezweifeln, dass der Einsatz eines NAS zur Aufbewahrung dienstlicher Daten überhaupt genehmigt wurde.

    Da unterschreibt tatsächlich jede eine Einverständniserklärung oder reicht euch die schweigende Zustimmung?

    Das läuft i.d.R. so, dass eine solche Liste mit Bitte um Eintragung derjenigen Daten, die das Kollegium erhalten darf, herumgeht und jährlich aktualisiert wird. Ich persönlich trage da z.B. lediglich meine dienstliche E-Mail und dienstliche Telefonnummer ein, während ich das Feld mit meiner privaten Nummer streiche.

    Als ja: Eine solche Liste basiert auf Zustimmung durch konkludentes Handeln. Dafür braucht es keine separate Einverständniserklärung.

    Wenn du denkst, das Finanzamt nimmt dir ab, dass du ein Notebook und ein NAS in diesem extremen Kostenbereich für die ausschließlich berufliche Nutzung brauchst, dann kannst du das gerne probieren. Geräte dieser Preisklasse müssen im Übrigen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und können nicht einmalig angesetzt werden.

    Ich sehe da keine Lösung. Die Idee, dass man mit fremden Daten hausieren gehen kann, scheint noch nicht widerrufen worden zu sein. Und das ist das Problem. Und darum geht es hier in dem Thread. Es gibt Leute, die der Ansicht sind, Lehrerinnen hätten keinen Anspruch auf eine Privatsphäre. Und diese Ansicht setzen auch um.

    Ich jedenfalls ginge zu so jemandem nicht auf eine Grillparty. Wer weiß, was die als nächstes macht.

    Der Fehler ist nun einmal passiert und in der Welt. Offenbar hat das direkte Gespräch dafür gesorgt, dass die Person ihren Fehler eingesehen, den betreffenden Schüler direkt kontaktiert hat und um Wiedergutmachung bemüht ist. Die Idee, sich einfach mal gemütlich zusammenzusetzen und zu reden ist in diesem Fall mit Sicherheit effektiver und für die zukünftige Zusammenarbeit eine bessere Grundlage als eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Solange der Strompreis weiterhin idiotischerweise an den Gaspreis gekoppelt bleibt, ist dies bei gleicher Wärmeleistung in vielen Fällen bestimmt sogar möglich.


    Dieser Irrsinn mit der Koppelung muss schnellstens angegangen werden.

    Ist dir eigentlich bewusst, warum das so ist? So irrsinnig ist dies nämlich gar nicht, auch wenn andere Mechanismen grundsätzlich vorstellbar sind.

    Es gibt keinen "verlangten" Zeitraum.

    Edit: In NRW. Vielleicht sagt das Gesetz für BaWü in der Tat etwas anderes.

    Da sagt 6.1.2. der APO-S I NRW aber irgendwie was anderes für "normale" Klausuren. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch in NRW Deadlines für die Übergabe an Korreferenten usw. bei den Abschlussarbeiten geben wird.

    PS: Das ist natürlich dennoch kein Grund, die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einzuhalten. Der Zeitraum von 3 Wochen für die Korrekturen ist i.d.R. auch so zu schaffen.

    Und dieser Schüler hat nicht mal auf dem Niveau 1 NP etwas im Unterricht geleistet? Falls doch, hätte ich auf einen Punkt aufgerundet. Man sollte realistisch bewerten, aber auch nicht aus Prinzip "der Arsch" sein.

    Ich bin da bei der offiziellen Definition : "Die Note ungenügend ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können."

    Wenn sich das objektiv feststellen lässt, braucht man auch nicht mit irgendwelchen - ohnehin unzulässigen - Rechentricks noch 1 NP herbei zaubern.

    PS: Dass man niemanden "in die Pfanne haut", bei dem die Lücken selbst in den Grundkenntnissen doch absehbar behebbar scheinen, versteht sich von selbst.

    Das steht ja nicht im Widerspruch zu meiner Aussage. Natürlich geht es nicht um Schüler, die schlicht beschäftigt wirken, sondern um solche, die auch wirklich wahrnehmbar Fachleistung zeigen. Nur muss diese nicht immer zwingend aktiv mündlich erfolgen.

    So müsste jede/r genügend Möglichkeiten finden, sich zum Thema einzubringen. Wer nie etwas sagt, sich nie meldet, nur auf Aufrufen von seiten des Lehrers reagiert, trägt nicht viel zum Unterrichtsgeschehen bei. Warum sollte so ein/e Schüler/in genauso bewertet werden wie jemand, der sich einbringt und den Unterricht bereichert?

    Da bin ich ja bei dir, aber das ist ein Extremfall. Ein solcher Schüler wird - insbesondere in Fächern, in denen die Diskussion im Plenum eine große Rolle spielen - wohl eher nicht "sehr gut" in der sonstigen Mitarbeit sein. Er wird aber auch nicht zwingend "mangelhaft" oder gar "ungenügend" sein, nur weil er nicht von sich aus aktiv mitwirkt. Daher ist es m.E. unabdingbar, die Beurteilung der sonstigen Mitarbeit auch auf die Mitarbeit in (schriftlichen) Übungsphasen, Gruppenarbeiten usw. zu stützen. Es ist auch in diesen Phasen recht gut beurteilbar, wie gut jemand mit den aktuellen Inhalten klar kommt, ob - womöglich auch komplexere - Übungen selbständig bearbeitet werden können oder ob Hilfestellungen nötig sind und ob diese i.d.R. weiterhelfen oder nicht.

    Ich finde die Diskussion um Hol- und Bringschuld müßig, das gilt insbesondere auch für die Unterscheidung zwischen Sek 1 und Sek 2. Das Recht und die Pflicht der Schülerinnen und Schüler zur Mitwirkung an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule ist i.d.R. in den Schulgesetzen der Länder normiert (NDS: §58 NSchG) und unterscheidet hier erst einmal nicht zwischen den verschiedenen Stufen.

    Auch wird das einfache Zurückziehen auf Hol- und Bringschuld den unterschiedlichen Charakteren, die wir in der Schule vor uns haben, kaum gerecht. Es gibt durchaus geeignete Kriterienraster, die vornehmlich auf die tatsächliche Fachleistung abstellen und auch ruhigeren Schülerinnen und Schülern gerecht werden können. Diese können auch so allgemein formuliert werden, dass sie auf nahezu alle Fächer angepasst sein können, ohne dass dies den Charakter einer "Gleichschaltung" hat. In Anbetracht der Sinnhaftigkeit gemeinsamer Absprachen und vergleichbarer Kriterien zur Orientierung halte ich diesen Begriff auch für unangemessen.

    ist der Unterschied in NS zwischen A13 und A14 wirklich so groß? In NRW fällt mit der Beförderung am Gymnasium die Zulage weg, so dass ich von der Differenz am Ende nicht mal eine einzige Stunde finanzieren könnte.

    Gegen Ende der Laufbahn sind es ca. 250€ Netto Unterschied, anfangs eher um die 150€.

    Das ist traurig. Wir haben alleine diese Anzahl im Lehrerzimmer stehen. Dazu kommen mehrere PC-Räume und letztlich auch die PCs an den interaktiven Whiteboards in nahezu allen Räumen. Alle Geräte sind in das gleiche Netzwerk eingebunden, sodass man an jedem davon Zugriff auf seinen persönlichen Desktop hat und damit von quasi jedem Raum aus daran arbeiten kann. Irgendein Raum ist eigentlich immer frei, sodass auch Klappstunden am Vormittag genutzt werden können.

    Der Hammer! Sollten wir eigentlich alle machen.

    Dafür gibt es nicht unbedingt eine Notwendigkeit. Die uns hier zur Verfügung gestellten Dienstgeräte führten nicht dazu, dass alle damit verbundenen Aufgaben auch zwingend auf diesen auszuführen sind. Es stehen uns nach wie vor genügend Desktop-PC-Arbeitsplätze u.ä. zur Verfügung. Das scheint bei den betreffenden Kollegien anders zu sein.

    Wie sieht das eigentlich aus mit dem Herausgeben einer Telefonnummer durch Kollegen zur Erreichbarkeit für die SL aus?

    In Ordnung oder nicht?

    Ich finde es praktisch wenn es um ad hoc anfallende Vertretungen geht oder um das Abklären von Fällen plötzlichen Verschwindens (letztens erst der Fall bei uns: Kollegin hatte einen „Notfall“ und ist einfach nicht zu ihrem Unterricht gegangen, keiner wusste wo sie war). Wie seht ihr das? (Nichtherausgabe an Kollegen, Eltern, Schüler vorausgesetzt)

    Wäre grundsätzlich auch nicht in Ordnung. Die SL hat aber i.d.R. die Kontaktdaten ihrer Lehrkräfte, auch wenn vlt. nicht immer für ad hoc Anrufe. In dem hier angedeuteten Fall ist das aber eher ein Fall für Disziplinarmaßnahmen.

    Es kommt überhaupt nicht in Frage, die private Telefonnummer herauszugeben. Das gilt bereits für Telefonlisten innerhalb des Kollegiums und erst Recht für Eltern und Schüler. Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Dienstzeiten über die Telefonnummer der Schule möglich. Das muss vollkommen ausreichen.

    PS: Ein entsprechender Konferenzbeschluss wäre rechtswidrig und hätte unmittelbar durch den SL einkassiert werden müssen.

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