Beiträge von Seph

    Das sehe ich auch so. Ich müsste noch einmal genau schauen, wo das stand, aber für NDS gibt es auch explizit den Hinweis, dass die Beurteilungen der Halbjahresergebnisse etwa gleichgewichtet in die Ganzjahresbeurteilung eingehen sollen. Ähnliches dürfte für die anderen Bundesländer ebenso gelten. Insofern ist der von DFU beschriebene Weg genau richtig.

    Klang für mich eher nach Variante 1. Irgendwie sollte es doch aber eher um die Inhalte als um die damit erreichten Punkte geben. Ich muss aber auch einräumen, dass ich viele der "Punktetabelleanführer" auch bzgl. der Inhalte und Diskussionen sehr schätze.

    Eine Methode um ihrer selbst willen losgelöst vom eigentlichen Sequenzthema ist an sich nicht sinnvoll. Ich kann aber nachvollziehen, dass du einfach etwas den Ablauf einüben möchtest. Grundsätzlich wären aber alle Themen geeignet, die sich in Teilaspekte zerlegen und entsprechend erarbeiten lassen. Über den "klassischen" Ablauf (Überblick Problemstellung in Stammgruppe -> Erarbeitung Teilaspekte in Expertengruppen -> Austausch in Stammgruppe) hinaus finde ich es immer schön, wenn die Stammgruppe dann noch etwas gemeinsam zu erarbeiten hat, für das das Wissen aller Experten notwendig ist.

    Vielleicht kannst du doch an Genossenschaften andocken und spezielle Teilaspekte vertiefend beleuchten lassen oder du stellst dem erarbeiteten Fachwissen über Genossenschaften andere Organisationsformen gegenüber.

    Ich sage, mann kann sich die Bewerbung/Revision sparen, wenn A13 laut Gesetz spätetsens im Spätsommer festgezurrt wird. Die Urkunde bekäme man frühestens Anfang 23, und dann beginnt auch bereits die 1. Stufe der Angleichung (meine Meinung).

    Schon klar, aber da gehst du halt sehr optimistisch davon aus, dass dieses Vorhaben a) überhaupt umgesetzt wird und b) sehr schnell umgesetzt wird. Bolzbold hat schon darauf hingewiesen, dass das keineswegs so sein muss und selbst der Koalitionsvertrag sieht perspektivisch eher 2023 bis 2024 vor für die stufenweise Angleichung.

    Ich persönlich würde - wie oben beschrieben - die wenigen Stunden zusätzlichen Aufwand dann lieber doch investieren, um bereits deutlich früher und unabhängig davon, ob das Vorhaben nun wirklich umgesetzt wird, bereits die höhere Besoldungsstufe zu erhalten. Dass das andere für sich anders entscheiden und lieber aussitzen ist ja in Ordnung und eine persönliche Entscheidung.

    Also ist eine Revision keine zusätzliche Belastung?

    Wie kommst du auf diese Frage? Natürlich muss eine Revision entsprechend vorbereitet werden, was einen gewissen Aufwand mit sich bringt. Das hat aber nichts mit Mehrarbeit im Beruf zu tun, sondern ist ein Begleitumstand von Bewerbungen, die dem privaten Bereich zufallen. Und es ist ja ok, wenn man für sich entscheidet, diesen Aufwand zu scheuen.

    Ich persönlich würde (und habe) den überschaubaren Aufwand gerne hinnehmen, um zeitnah und relativ sicher eine Planstelle mit höherer Besoldung übertragen zu bekommen. Andere warten dann halt lieber ab, ob sich denn die neue Regierung auch wirklich an alle Vorhaben hält, die in einem nicht rechtsverbindlichen Vertrag im engeren Sinne stehen.

    PS: Selbst unter der Annahme, dass eine solche Erhöhung ganz sicher kommt, kann man das ganz pragmatisch durchrechnen: Eine (bis auf die Probezeit) nahezu sofortige Hochstufung im Vergleich zu einer Erhöhung bis z.B. 2024 bringt schon einmal netto einen Vorteil von ca. 3000 €. Wenn ich dafür einen Vorbereitungsaufwand von 10-20h habe, dann erhalte ich für diese nicht berufsbedingte Tätigkeit einen Stundenlohn von 150-300€. Es gibt schlechter bezahlte Tätigkeiten ;)

    Weil dieser Weg auch sichere Mehrarbeit bedeutet. Wirst sehen, wie sich viele in den A beißen, wenn trotz Revision es bei A13 bleibt.

    Es ist das erste Mal, dass es im Koalitionsvertrag steht.

    Ja, in Koalitionsverträgen stehen viele Vorhaben, die nach einem Gegencheck der Finanzen manchmal umgesetzt werden und manchmal auch nicht. Wir wissen auch alle, dass die anfallende Arbeit an Schulen so oder so ausgeführt werden muss, notfalls wird sie eben Lehrkräften ohne Funktionsstellen übertragen. Insofern bleibt abzuwerten, wer sich "in den A beißen" wird.

    Übrigens: Der Begriff Mehrarbeit ist ziemlich klar definiert. Die Übernahme besonderer Funktionen führt gerade nicht zu Mehrarbeit.

    Echt jetzt, man könnte mit "der Jugend von heute" anfangen - ich wurde damals auf Klassenfahrten ordentlich rumgescheucht, hat mir aber tatsächlich immer Spaß gemacht, dabei bin ich wirklich nicht die Sportlichste.

    Das geht auch heute noch. Ich habe bereits mit vielen Klassen Fahrten mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt und viel Sportprogramm durchgeführt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Nicht selten bestanden vorab - insbesondere von den Eltern - auch größere Bedenken, ob die lieben Kleinen das überstehen können und hinterher waren immer alle begeistert.

    Eine T4-Wanderung käme mir dabei allerdings nicht in den Sinn.

    Ich bin etwas irritiert, wegen der "steuerlichen Absetzbarkeit" von Fortbildungen. Ich gehe nur auf Fortbildungen, die vom Fortbildungsetat der Schule vollständig bezahlt werden.

    Das sehe ich zwar weitgehend auch so, möchte aber dennoch auf mögliche Ausnahmen hinweisen. Schulen sind i.d.R. angehalten, ihren Fortbildungsetat so zu nutzen, dass die Fortbildungen für die Schule auch förderlich sind. Das ist meist auch der Fall. Es gibt aber auch Fortbildungen, die im persönlichen Interesse und nicht im Interesse der Schule liegen. Hier kann es durchaus sein, dass die Genehmigung nur bei Selbstbeteiligung erteilt wird.

    Susi Sonnenschein

    Dann bitte ich um Entschuldigung für das Missverständnis. Die Kommunikation in einem Forum bringt die Schwierigkeit mit sich, den Unterton einer Frage nicht immer richtig herauszuhören. Ich habe diese Frage mit einem provokativen Unterton wahrgenommen im Sinne von "das kann unmöglich so passen". Daher war mir der Hinweis auf die anderen Bewertungsquellen so wichtig.

    Auch in NDS ist es im Übrigen so, dass in vielen Fächern der Q-Phase nur 1 Klausur pro Semester vorliegt. Ähnliches gilt für viele Nebenfächer in der Sek 1. Aus NRW war hier schon mehrfach zu lesen, dass in einigen Fächern gar keine Klausuren geschrieben werden. Dennoch ist eine Bewertung immer gut möglich.

    Ich habe irgendwie den Eindruck, dass nicht wenige hier im Forum einen Großteil der Punkte in den vergangenen 2 Jahren im Corona-Unterforum gesammelt hatten. Aber das ist ja bereits in einem anderen Thread hinreichend kritisiert worden.

    fossi74 Respekt im Übrigen dafür, mit einem Thread über Punkte bereits mind. 18 weitere gesammelt zu haben :top:

    Da das oben vlt. etwas scharf formuliert war, versuche ich noch einmal aus einer anderen Richtung heranzugehen. Meiner Meinung nach liegt hier ein Missverständnis vor, welches durch die synonyme Verwendung sehr ähnlicher Begriffe - die aber nicht synonym sind - befeuert wird. Das MK ist uns dabei leider keine große Hilfe, da diese Verwechslungsgefahr geradezu heraufbeschworen wird.

    In Niedersachsen wird sehr genau zwischen den schriftlichen Leistungen und den mündlichen bzw. sonstigen fachspezifischen Leistungen und den zugehörigen Lernkontrollen unterschieden. Die schriftlichen Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen und teilen sich noch einmal auf in die bewerteten schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten bzw. Klausuren) und die nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten (z.B. vorbereitende Übungsklausuren). Nur die bewerteten schriftlichen Arbeiten sind für den Teilaspekt der schriftlichen Leistungen heranzuziehen.

    (vgl. u.a. RdErl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen").

    Möglicherweise setzt an der Unterscheidung zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten das Missverständnis an, man dürfe keine kurzen Tests bewerten. Die kurzen schriftlichen Lernkontrollen, die die KCs teilweise explizit erwähnen, gehören aber gerade nicht zum Teilbereich der schriftlichen Leistungen, sondern zu den sonstigen fachspezifischen Leistungen. Diese dürfen m.M.n. - und sollen laut KCs ja auch - zur Bewertung dieses Teilbereichs herangezogen werden. Sie dürfen hingegen nicht zur Bewertung der schriftlichen Leistungen dienen.

    Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.

    Wie so oft: Das stimmt so pauschal nicht und mich würde wundern, wenn die Rechtsabteilung der Landesschulbehörde das in dieser Pauschalität bestätigt hätte. Dafür reicht bereits ein Blick in die Kerncurricula der einzelnen Fächer und Schulformen. In diesen ist jeweils - nicht einmal abschließend - beschrieben, welche Formen von Leistungen zu Beurteilung der Gesamtleistung herangezogen werden dürfen.

    Nur mal beispielhaft an den Kerncurricula für Mathematik:

    Zu sonstigen Leistungen (und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.:

    (....)

    mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen

    (....)

    Die Ergebnisse schriftlicher Lernkontrollen und die sonstigen Leistungen, die sich aus mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zusammensetzen, gehen zu etwa gleichen Teilen in die Zeugnisnote ein. Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.:

    (...)

    Kurze mündliche oder schriftliche Überprüfungen (z. B. von Verfahren, Regeln und Routinen)

    (...)

    Im KC für die Sek I an Gesamtschulen wiederum fehlt ein solcher Passus tatsächlich. Auch dort wird aber darauf abgestellt, dass zu den sonstigen Leistungen z.B. das Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen gehört. Ich sehe keine Einschränkung, dass diese nur beobachtet und nicht auch individuell dokumentiert und eingereicht werden dürfen.

    Ergänzung: Auch das MK selbst spricht explizit von dieser Möglichkeit, auch bereits in der Primarstufe:

    Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch schriftliche und mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Hinzu kommen je nach Entwicklungsstand kurze schriftliche Lernkontrollen. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet eine Grundlage für die Zeugnisse sowie für die weitere individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers.

    Ganz ausgeschlossen sind diese nicht und zumindest als Hilfen im Sinne von Nachteilsausgleichen habe ich das auch schon für Einzelschüler mehrfach durch (z.B. nachgewiesene Probleme am Handgelenk i.V.m. mit langem Schreiben). Für den flächendeckenden Einsatz sind noch einige Fragen weitgehend ungeklärt, was übrigens auch das Thema "Papierberge vermeiden" betreffen: So musste die am Notebook angefertigte Klausur ausgedruckt und unterschrieben werden, um die Dokumentenechtheit für beide Seiten sicherzustellen und die Klausurleistung damit gerichtsfest zu machen. Weitere ungeklärte Aspekte sind bisher:

    -> Lautstärkeproblem bei 20-30 Rechnern im Raum

    -> Chancengleichheit bei unterschiedlichen Geräteklassen

    -> Verwendete Software, Nutzung von Rechtschreibkorrekturen

    -> Sperren unerlaubter Hilfsmittel und Netzzugriff

    -> je nach Fach auch umständlichere Bedienung als die Nutzung von Papier: alles, was über einfache Textverarbeitung hinausgeht benötigt schon weitere Programmtabs, die aber kaum nebeneinander geöffnet sein können, während ich auf dem Tisch meinen Text, Schmierblätter, Skizzen, Taschenrechner usw. nebeneinander haben kann

    Sind unsere politischen Entscheider wirklich zu blöd in das entsprechende Gesetz reinzuschreiben, dass diese Steuerermäßigung 1:1 an den Endkunden weiterzugeben ist?

    Ist die Frage ernst gemeint oder siehst du wirklich nicht, dass das keinen Unterschied machen würde. Selbst wenn man festschreiben würde, dass diese Steuerermäßigung 1:1 weiterzugeben ist, erfolgt die Preisbildung des Produkts selbst noch immer am Markt. Offenbar ist die Nachfrage ja auch bei hohen Preisen noch groß genug, um die verfügbaren Mengen auch abzusetzen.

    Abgesehen davon halte ich eine Politik, die Preise über Steuermittel stützt für asozial. Damit werden letztendlich spekulationsgewinne aus Steuermitteln bezahlt. Sinnvoller wäre es m.E. die Preise für Energieträger und Lebensmittelgrundstoffe zu deckeln. Das kostet den Steuerzahler nix und hilft allen.

    Was die Deckelung von Preisen bringt, hat man bei der Mietpreisbremse wunderbar sehen dürfen. Im Energie- und Lebensmittelsektor wäre bei Festsetzung von Maximalpreisen bei gleichzeitig steigenden Bezugskosten schnell mit einer Verknappung des Angebots zu rechnen, es sei denn der Staat springt hier dann doch mit massiven Subventionen ein, wie es z.B. in der DDR für den Grundbedarf gehandhabt wurde.

    Damit ist es rechtlich faktisch eine Schulveranstaltung

    Nein, der Charakter einer Privatveranstaltung Veranstaltung, die privat organisiert und durchgeführt wird, bleibt auch bei Einladung von Lehrkräften gewahrt.

    Hinweis: Der Begriff Privatveranstaltung ist noch einmal enger gefasst, was z.B. lizenzrechtliche Fragestellungen wie GEMA-Gebühren oder haftungsrechtliche Fragestellungen rund um das Sicherheitskonzept usw. berührt.

    Der Dienstweg über den Tisch der SL ist bei Bewerbungen auf Beförderungsstellen an anderen Schulen i.d.R. nicht einzuhalten, sondern die Bewerbung direkt bei der zuständigen Behörde einzureichen. Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass diese früher oder später die Personalakte anfordern wird und nicht selten bestehen zwischen den zuständigen Personen (in NDS die Dezernenten) und den Schulleitungen direkte Kontakte, sodass die eigene SL so oder so schnell von der Bewerbung erfahren wird. Insofern kann man da auch gleich mit offenen Karten spielen.

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