Beiträge von Seph

    Es gibt Schlimmeres, als E9er, die sich gesunde Lebensmittel, Heizung und Urlaub leisten können. Ich verdiene dadurch nicht weniger.

    Kaufkraftbereinigt schon...irgendwie werden die Mehrausgaben ja gegenkompensiert...und wenn es durch fehlende adäquaten Anpassungen im gesamten Gehaltsgefüge passiert.

    Der Personalrat hat mich kurz nach Übernahme meiner Aufgaben aufgefordert, mein Mittagessen nicht mehr mit allen anderen gemeinsam im Lehrerzimmer einzunehmen (eine Begründung war, dass das unappetitlich sei). Bei Personalversammlungen werden wir ausgeladen.

    Das finde ich nicht nur krass, sondern völlig überzogen....und nebenbei auch rechtlich falsch. Nach § 42 Abs. 1 NPersVG besteht die Personalversammlung aus allen Beschäftigten der Dienststelle...das schließt auch die Funktionsstelleninhaber und die SL mit ein. Das gilt im Übrigen sogar für die übergeordnete Dienststelle (vgl. §46 Abs. 1 und 2 NPersVG).

    Verdienst-Vergleiche hatten wir schon einige. Ich sehe nicht, dass die etwas bringen. Die Frage ist doch „Bin ich bereit, den angebotenen Job (Soldatin, Lehrerin) für das aufgerufene Entgelt zu machen?“ Kann jede für sich beantworten. Ob woanders etwas Attraktiveres lauert, kann auch ein Element der Abwägung sein. Genau so wie der Umstabd, dass angestellte Lehrerinnen wirtschaftlich schlechter gestellt sind als verbeamtete.

    Dem möchte ich beipflichten. Und die Tätigkeit als Lehrkraft liegt mir schon deutlich mehr als die Tätigkeit als Mannschafter bei der Bundeswehr.

    Wie sieht das bei Euch Koordinatorinnen und -koordinatoren aus? Wie wird Eure Rolle wahrgenommen, wie reagiert das Kollegium auf Euch? Wie nehmt Ihr Euch selbst wahr?

    Die Rolle als Funktionsstelleninhaber ist durchaus ambivalent. Auf der einen Seite ist man immer noch Weisungsempfänger und koordiniert ohne direkte Personalverantwortung, auf der anderen Seite wird man auch als Teil der Schulleitung wahrgenommen. Formal gibt es in NDS noch einmal einen entscheidenden Unterschied zwischen einer "erweiterten Schulleitung" (diesen Begriff gibt es so formal nicht) und einer "kollegialen Schulleitung" im Sinne des $44 NSchG.

    Mir persönlich hat eine Fortbildung zur lateralen Führung sehr geholfen, ein entsprechendes Standing und Handlungskompetenz in diesem nicht einfachen Umfeld zu entwickeln. Aber ja, die von dir beschriebene Situation hatte ich auch schon. In dem Fall hatte eine durch den PR vermittelte Aussprache sehr geholfen, insofern begreife ich das gar nicht als Problem, wenn der PR sich einschaltet, sondern tatsächlich einfach als Hilfe in einer Konfliktsituation.

    Gerade die Tower Bridge lässt sich so toll umbauen bzw. deren Teile anderweitig verwenden. Sie selbst ist natürlich auch sehr schön, so wie sie ist.

    1. Das bezieht sich auf Verbeamtung vs. Kettenverträge, wo es eine klare Verteilung gibt.

    2. Bloß weil die Besoldung "ganz klar geregelt" ist, heißt es noch lange nicht, dass es gerecht ist oder akzeptiert wird. Frag dich doch mal ob es gerecht ist, dass Reservisten in einer Reservedienstleistung den selben Sold wie "Stammpersonal" (SaZ/BS) erhält und gleichzeitig nichtverbeamtete Kollegen mit Ex abgespeist werden. Im Klartext: Ein bayerischer E13 (100%) mit Verantwortung für unser teuerstes Gut - unseren Nachwuchs - erhält nach grob 7 Jahren Studium in etwa die gleiche Besoldung wie ein 18jähriger Mannschaftsdienstsoldat (A4, 41h) :D

    3. Idealerweise nein, in der Praxis wird das "Stammpersonal" auch aus im Threadverlauf genannten Gründen eher ernst genommen und gepflegt als die Neuankömmlinge.

    zu 1.) Auch Bayern stellt Junglehrkräfte durchaus in das Beamtenverhältnis auf Probe ein, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Die Problematik von Kettenverträgen ist nicht abhängig vom Lebensalter, sondern von der Nichterfüllung bestimmter Bedingungen.

    2.) Kurzer Faktencheck: A4 beim Bund enstpricht 2.4-2.8k Brutto und damit weniger als 2.4k Netto. E13 sind bereits in Stufe 1 über 4k Brutto und damit bereits mehr als 2.4k Netto. Und auch hier: das ist nicht altersabhängig.

    3.) Das konnte ich so bislang an keiner Schule beobachten. Vielleicht ist das auch die Erfahrung eines Neuankömmlings, der ein entsprechendes Auftreten an den Tag legt...aber das wissen wir hier nicht.

    Neue Lehrkräfte kriegen selten die Gegenleistungen (Planungssicherheit / Bezahlung / Respekt / Rückhalt), die die etablierten Lehrkräfte genießen und sollen dennoch mindestens die gleiche Leistung, wenn nicht mehr, erbringen.

    Mir ist offen gestanden unklar, was du für Gegenleistungen erwartest?

    1. Planungssicherheit im Sinne eines klaren Unterrichtseinsatzes und Stundenplans haben neue Lehrkräfte exakt genauso viel wie "etablierte" Lehrkräfte.

    2. Die Besoldung ist ganz klar geregelt und richtet sich v.a. nach dem ausgeübten Amt und der Erfahrung im Amt.

    3. Respekt und Rückhalt sind nicht an das Dienstalter gebunden.

    Hallo,

    ich arbeite an einer Grundschule in Berlin. Kann ich von der Schulleitung dazu verpflichtet werden eine Klassenfahrt durchzuführen?

    Bislang bin ich davon ausgegangen, dass nur in NDS Lehrkräfte nicht dazu verpflichtet sind, an Schulfahrten mit Übernachtung teilzunehmen. Scheinbar ist das aber auch in Berlin so. Ich habe bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Dokument "Informationen zu Schülerfahrten" gefunden, in dem steht:


    Die Durchführung von Schülerfahrten ist aus pädagogischer Sicht gewünscht. Es besteht für
    schulische Dienstkräfte dennoch keine Verpflichtung, Schülerfahrten durchzuführen.

    Ich beantragte schon mal gar nichts. Wenn ich etwas möchte, stelle ich einen Antrag. Aber doch nicht, wenn ich etwas nicht möchte.

    Nee, da muss schon jemand aktiv werden und etwas anweisen bzw. anordnen.

    Ich habe den Eindruck, dass du dich gerne etwas bockig stellst, muss dir aber mitteilen, dass das im hier besprochenen Fall nach hinten losgehen kann. Dann ordnet der SL eben die Fahrt entsprechend an (inklusive Unterbringung im Zweibettzimmer) und man schlägt sich dann mit dem Versuch herum, diese Anordnung als rechtswidrig darzustellen...die sie vermutlich nicht ist.

    Eleganter ist der eigene Antrag (inklusive der Unterbringung im Einzelzimmer), der dann entweder genehmigt oder abgelehnt wird. Im Falle der Ablehnung hat man sogar schriftlich in der Hand, dass man diese Fahrt nicht machen darf und es dürfte für die SL etwas schwerer sein, das argumentativ auf die Unterbringung zurückzuführen.

    Es ist einem Erwachsenen nicht zumutbar, unfreiwillig ein Zimmer mit einem Fremden zu teilen. Punkt. Ich würde mich schlicht weigern.

    Sehe ich zwar genauso, die (zumindest arbeitsrechtliche) Rechtsprechung hingegen etwas anders, z.B.

    Zitat von BAG 6 AZR 589/88

    1. Der Chorsänger eines bayerischen Chores hat keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer während einer Gastspielreise.

    2. Er muß im Regelfall die unentgeltlich bereitgestellte Unterbringung in einem Doppelzimmer akzeptieren, es sei denn, es läge ein triftiger Grund i.S. des Art. 12 Abs. 3 BayRKG für die Ablehnung vor.

    3. Starkes Schnarchen des Sängers kann für ihn ein triftiger Grund sein, wenn

    sich Kollegen über sein Schnarchen beschweren.

    Ich persönlich würde mich aber auch weigern bzw. im zu stellenden Antrag auf Genehmigung der Dienstreise auf die Bedingung "Unterbringung im Einzelzimmer" gezielt bestehen. Die schriftliche Genehmigung der Dienstreise ist dann übrigens auch gleich Bekenntnis zur (ohnehin erforderlichen) vollständigen Kostenübernahme der Reise durch die Schule.

    Was macht ihr denn dienstlich (!) mit euren Notebooks, dass man den Unterschied bei den CPUs wirklich spüren würde? Ich bekomme mit den typischen dienstlichen Anwendungen (Office, Präsentationen, Video-Wiedergabe, CAS-Programm u.ä.) nicht einmal den völlig veralteten Ivy-Bridge i5 zum schwitzen. Die SSD hingegen ist spürbar schneller als eine HDD.

    Kann ich offen gestanden kaum nachvollziehen. Ich habe mir vor inzwischen 6 Jahren ein wiederaufbereitetes Thinkpad für keine 300€ vom Fachhändler gekauft. Das Notebook ist inzwischen gute 10 Jahre alt und läuft noch immer tadellos. Das booten dauert keine 10 Sekunden und ich kann damit problemlos jede Art von Officeanwendung, Dateiverwaltung, Abspielen von Videos usw. durchführen.

    Was sagt ihr denn zu dem Thema? und macht es überhaut Sinn, nur einen Teil zu arbeiten oder sind die die Aufgaben, die neben dem unterricht anfallen einfach zu viel, sodass man keinen Effekt hat?

    Mit einer Gehaltsreduktion auf einen zu großen Aufgabenumfang zu reagieren (und am Ende dennoch nahezu Vollzeit zu arbeiten) kann nicht die Antwort auf die Situation sein. Meines Erachtens ist eine konsequente Einhaltung der vorgesehenen Wochenarbeitszeiten, strikte Trennung von Arbeits- und Freizeit und entsprechender Priorisierung von Aufgaben weitaus zielführender....gerne in Verbindung mit einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung.

    Das ist ja auch von 1983!

    ...und immer wieder angepasst und noch immer gültig, soweit ich sehe das letzte Mal 2012! Du kannst aber gerne den Nachweis erbringen, dass diese Verordnung doch nicht mehr gilt, so wie du das hier suggerierst. Vielleicht übersehe ich ja irgendwo das "außer Kraft gesetzt".

    Komisch, dass noch niemand darauf hingewiesen hat, dass eine Überlastungsanzeige hier der formal falsche Schritt ist.

    Die Remonstration ist das Mittel der Wahl in diesem Fall und sogar deine Pflicht, @TE.

    Danke dafür! Ich sehe das genauso: es geht hier nicht um die durch eine Dienstanweisung ausgelöste Überlastung, sondern darum, dass bereits die Anweisung an sich rechtswidrig ist. Ich hatte das bereits an mehreren Stellen hier im Forum geschrieben: Der BGH hat bereits in den 70er Jahren entschieden, dass eine SL, die Doppelaufsichten anordnet, eine schwere Amtspflichtverletzung begeht. Hier MUSS (tatsächlich ist das Pflicht als Beamter) sofort (möglichst schriftlich und mit Verweis auf das BGH-Urteil) remonstriert werden.

    Edit: Wer das Urteil mal im Volltext lesen möchte, findet es unter dem hier genannten Aktenzeichen in den entsprechenden juristischen Datenbanken:

    Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972, III ZR 80/70

    Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird. Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung.

    Wobei bei der F-35 aber auch an die atomare Teilhabe der NATO zu denken ist. Wir haben einfach kein europäisches Kampfflugzeug, das in der Lage ist amerikanische Atombomben beim Feind abliefern zu können.

    Fairerweise: Bislang hat der Tornado - eine rein europäische Entwicklung - diese Aufgabe erfüllt. Dieser ist inzwischen nur veraltet und soll halt ersetzt werden. Theoretisch wäre auch der Eurofighter in der Lage, als Träger zu dienen, ist hierfür aber nicht zertifiziert. Man mag darin auch industriepolitische Erwägungen sehen, aber das kann auch ein Zufall sein ;)

    Müßte man jetzt Deiner Meinung nach entsprechend den Bau einer deutschen Wasserstoffbombe samt Trägersystem forcieren, um das Abschreckungspotential aufrecht erhalten und damit den Frieden sichern zu können?

    Diese Überlegungen sollte man nicht sofort vom Tisch werfen. Deutschland tut sich derzeit keinen Gefallen damit, mit Blick auf die sich perspektivisch zurückziehenden Amerikaner auch noch wichtige europäische Verbündete vor den Kopf zu stoßen (z.B. die Atommächte Frankreich und UK) und gleichzeitig durch den zivilen Ausstieg aus der Kernenergie auch noch jede Option auf die Eigenentwicklung entsprechenden Abschreckungspotentials aufzugeben.

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