Beiträge von Seph

    Es war mit (vorläufiger) Befristung wahrscheinlich einfacher durch den Landtag zu bringen. Dieser wiederum wird sehr wohl wahrgenommen haben, dass dies die Attraktivität des sächsischen Schuldienstes deutlich gesteigert hat und eine Verlängerung empfehlenswert ist. Hierzu gibt es auch bereits ein Gutachten, welches das Kultusministerium beauftragt hatte.

    Da möchte ich beipflichten, daher führt der erste Gang des Tages vor Ort i.d.R. klassisch zum Vertretungsplan (elektronisch). Ich möchte in dem Zusammenhang aber noch einmal kurz darauf eingehen, dass die hier im Forum schon geäußerte Idee, dass man bei späterem Unterrichtsbeginn nach Plan (z.B. erst 5. Stunde) auch erst dann an den Vertretungsplan zu schauen habe und daher frühere Vertretungen gar nicht mitbekommen konnte, mittelfristig nach hinten losgehen kann.

    Bei uns wäre ein zusätzliches Hindernis, dass wir private Geräte nutzen müssten. Und dies ist nur auf Antrag möglich. Das macht aber keiner, weil man da Dinge unterschreiben muss, die ein normaler Nutzer gar nicht erfüllen kann.

    Die Einsicht des eigenen Vertretungseinsatzes stellt keine so hohen Anforderungen an den Schutz dienstlicher Daten, dass hierfür ein spezieller Antrag zur Genehmigung nötig wäre. Das sieht bei der Führung von Notenlisten bzw. generell der Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Personen hingegen ganz anders aus.

    Ich kann offen gestanden nicht nachvollziehen, was du meinst. Zumindest an den Schulen, an denen ich bislang war, waren Vertretungsbereitschaften fest mit eingeplant und einfach abrufbar. Langfristig bekannte Ausfälle (Fortbildungen, Langzeiterkrankte usw.) lassen sich bereits am Freitag einplanen, bei akuten Erkrankungen hingegen liegt es in der Natur der Sache, dass diese nicht bereits am Freitag bekannt sind. Sinnvoll darauf reagiert werden kann u.a. dadurch, dass der Vertretungsplaner nicht auch selbst gleich Montag morgen Unterricht hat und dadurch etwas mehr Ruhe, alles zu regeln. Es gibt dann auch keine Notwendigkeit, den Plan unbedingt bereits am Samstag oder Sonntag bearbeiten zu müssen.

    Danke für die Beispiele, mir scheint die Wahrnehmung aber irgendwie nicht ganz schlüssig:

    1) Wenn es für die SL nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte sie es bei dir auch abgelehnt. Dass allerdings kranke Kollegen an Konferenzen teilnehmen sollen (auch per Video) ist nicht in Ordnung.

    2) Es ist für viele "normale" Lehrkräfte kaum vorstellbar, was am Tauschen von Stunden noch so alles dran hängen kann. Dass man das nicht einfach so macht, hat nicht unbedingt was mit dir zu tun. Und es ist kaum denkbar, dass dir eine solche Anfrage den Zugang zu einer späteren Beförderung verbauen könnte.

    3) Hier befremdet mich allerdings deine Haltung etwas. Natürlich schmeißt man einen Schüler nicht einfach mal so von der Schule, insbesondere nicht, wenn noch nicht einmal Gespräche geführt wurden.

    Davon entkoppelt möchte ich aber eines versichern: Man muss nun echt nicht zu allem "Ja und Amen sagen", um Karriere im Schuldienst machen zu können. Überzeugende Arbeit ist hingegen eine gute Basis und vor allem das Anmelden der eigenen Ambitionen bei der SL. Das kann wunderbar im Rahmen regelmäßiger Vorgesetzten-Mitarbeiter-Gespräche erfolgen. Es wird kaum eine SL von sich aus auf Lehrkräfte diesbezüglich zugehen und diese "bedenken".

    Man kann auch mal unbequem auftreten, Dienst nach Vorschrift machen, zur Kur fahren, gewisse Veranstaltungen/Zusatzaufgaben ablehnen… und steht sich trotzdem nichts aus… oder habe ich da was übersehen?

    Es ist ja nicht so, dass Funktionsstelleninhaber nicht auch mal unbequem auftreten könnten oder nicht zur Kur fahren dürfen. Es gehört auch zur Professionalität im Beruf, mal Nein sagen zu können. Was du ggf. "übersiehst" ist die Chance auf eine gesteigerte Zufriedenheit im Beruf durch eine höhere Selbstwirksamkeit und die noch einmal erweiterten Möglichkeiten zur Mitgestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen. Dazu gehört ein u.U. deutlich höherer Einfluss auf den eigenen Stunden- und Terminplan und nicht zuletzt etwas, was leider für viele Lehrkräfte nicht greifbar ist: ein eigenes Büro in der Schule (i.d.R. ab Koordinatoren-Ebene, seltener bei A14).

    Das ist aber doch auch mal wieder Geschmackssache. Ich persönlich mache oftmals den Freitag Nachmittag frei (und auch einige Nachmittage nach Unterrichtsschluss) und setze mich dann am Samstag oder auch am Sonntag nochmal ein oder zwei Stunden an den Schreibtisch zum Vor- oder Nachbereiten von Unterricht. Mir ist der Sonntag halt nicht so "heilig" wie vielen anderen. Einen Tag am Wochenende halte ich mir aber definitiv komplett "arbeitsfrei" und ich komme so gut wie nie über meine 40 -Stundenwoche (eher bleibe ich darunter)! Zudem hatte ich in den letzten Schuljahren das Glück einen unterrichtsfreien Tag zu haben, an dem ich dann vor- und nachbereiten konnte.

    Mir geht es auch gar nicht so sehr um den Sonntag als besonderen Wochentag. Darauf bezog sich die Ausgangsfragestellung vom TE. Dennoch ist ja zu gewährleisten, dass zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn mind. 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit und einmal innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums eine ununterbrochene Ruhezeit von 24+11 Stunden eingehalten werden kann.

    Ob man selbst dann seinen Dienst von Freitag abend bis Sonntag morgen oder von Samstag abend bis Montag morgen unterbricht, kann dabei ja meist selbst gesteuert werden. Wichtig ist m.E. nur, dass man sich auch wirklich solche Ruhezeiten nimmt, um tatsächlich mal von Schule abschalten zu können. Das höre ich bei dir aber auch raus.

    Erstens hat die TE von einer theoretischen Frage gesprochen und rein theoretisch ist die Frage arbeitsrechtlich halt schon interessant. Natürlich kann man sagen "Lass es doch einfach!", aber damit ist die theoretisch-arbeitsrechtliche Seite nicht geklärt. Und ja, es gibt eben Menschen, die rechtliche Fragestellung interessant finden.

    Das würde ich auch gerne noch einmal aufgreifen. Ich habe hierzu einmal in die Nds. ArbZVO geschaut, wie die Formulierung bzgl. der Ruhezeiten genau aussieht. Dort ist die Rede davon, dass entsprechende Ruhezeiten "zu gewähren" sind. Insofern scheint es zumindest beamtenrechtlich weitgehend unproblematisch zu sein, wenn sich Lehrkräfte doch dafür entscheiden, auch innerhalb dieser Ruhezeiten ihre Mails zu lesen oder Unterricht vorzubereiten. Es darf aber gleichzeitig nicht vorausgesetzt werden und hier sollte die (erweiterte) Schulleitung m.E. mit gutem Beispiel vorangehen und ebenfalls Mails u.ä. nur zu fest definierten Zeiten senden und bearbeiten.

    Elfenlied Ein abmahnwürdiges Verhalten sehe ich hier - jedenfalls mit Blick auf die Arbeitszeitverordnung - bei Lehrkräften erst einmal nicht.

    PS: Das mag anders aussehen, wenn der Beamte seine Ruhezeit unaufgefordert unterbricht und anschließend aufgrund dieser Unterbrechung eine erneute Aufnahme einer ununterbrochenen Ruhezeit fordert. Also zum Beispiel: "Sorry Chef, ich habe leider gestern noch bis 23 Uhr Mails beantwortet...daher kann ich heute erst ab um 10 zur Arbeit kommen".

    PPS: Bei Beamten gibt es natürlich keine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinn, wir befinden uns stattdessen dann im Disziplinarrecht.

    Du hast dein Recht und ich meine Ruhe. Ich gebe nur mal zu bedenken, dass mir bei Deiner Rechnung bei 36 Stunden Anwesenheit in der Schule ca. 6 Stunden für Elternarbeit, Korrekturen und Vorbereitung bleiben. Ich denke, dass dies nicht reicht.

    Ich bin durchaus überrascht, wie man - selbst unter Berücksichtigung von 2x Nachmittagsunterricht und einem Konferenztag - auf 36 Stunden verpflichtender Anwesenheit in der Schule kommen kann. Aber gehen wir davon aus, dass das so stimmt: mit Blick darauf, dass davon bei einem Volldeputat von 25,5 Unterrichtsstunden doch einiges an nicht fest gebundener Zeit übrig bleibt, lässt sich doch einiges an Elternarbeit usw. sicher auch außerhalb der verbleibenden 4-6 Stunden häuslicher Arbeitszeit erledigen. Auch wenn sich das anders anfühlen mag: Die bei dir scheinbar unvermeidlichen "Klappstunden" im Stundenplan sind erst einmal nicht per se Arbeitszeit. Das sind sie nur, wenn sie auch entsprechend gefüllt werden und dann ist dein Argument, es verblieben nur noch 6 Stunden Arbeitszeit, nicht mehr zu halten.

    Ach Seph, 2 Nachmittage Unterricht + 1 Konferenztag bleiben nur noch 2 Nachmittage, davon ist einer der Freitag ;)

    Ich weiß, dass das in Lehrerkreisen wenig verbreitet ist: Aber für eine 40-Stundenwoche (mit freiem Wochenende) muss man tatsächlich an 5 Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten. Und bevor ich mich am Sonntag hinsetze, bereite ich meinen Unterricht doch lieber am Freitag vor.

    Ja, und? Der Langsam-Akten-Abarbeitende hat auch die gleiche Arbeitszeit wie der, der Akten oberflächlich abhakt oder ewig liegen lässt.

    Nicht die Zeit zu erfassen und nur Unterrichtsstunden am Kind als Mehrarbeit zu vergüten bietet zahlreiche Möglichkeiten, Arbeit in die Schulen und an die Lehrkräfte zu delegieren, die zeitlich gar nicht zu schaffen ist, wobei es auch nicht um Spitzenzeiten geht - siehe Studien des ISF Bremen.

    Da muss man gar nicht langsam korrigieren, es gibt genug Aufgaben.

    Und wie man damit im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit umgehen kann, hatten wir hier doch nun wirklich oft genug thematisiert. Dass nicht angeordnete Mehrarbeit keine Ausgleichsansprüche auslöst, ist im Übrigen keine Besonderheit des öffentlichen Dienstes.

    Dazu kommen noch 2 Tage Nachmittagsunterricht bis kurz vor 16 Uhr. Da hat man die Wahl, bleib ich in der Woche bis spät Abends am Schreibtisch sitzen oder schiebe ich manches auf den Samstag bzw. Sonntag. Alles unter dem Deckmäntelchen "zum Wohle der Schüler".

    Bei 2 Tagen Nachmittagsunterricht bleiben noch 3 weitere Werktage in der Woche, an denen man Nachmittags entsprechende Aufgaben erledigen kann. Wenn man diese anderweitig nutzen möchte, kann man natürlich auf den Samstag zurückgreifen. Aber am Sonntag muss nun wirklich niemand arbeiten. Ich erinnere in dem Zusammenhang auch an die Mindestruhezeiten zwischen Dienstschluss und erneutem Dienstbeginn.

    WillG Es ging dabei weniger um die reine Arbeitszeiterfassung und den Umgang mit Minderleistern. Es ging darum, dass man nicht einfach im Nachgang behaupten kann "Chef, ich musste übrigens aufgrund der Korrekturen im letzten Monat täglich 10 statt 8 Stunden arbeiten....bitte sorgen Sie dafür, dass ich jetzt auch 25% mehr Gehalt überwiesen bekomme".

    Dann bekommt ja der ineffiziente Langsamkorrigierer noch Geschenke, das kann nicht des Rätsels Lösung sein.

    Das trifft es auf den Punkt. Das dürfte einer der Gründe sein, warum der ungebundene Teil der Arbeitszeit nicht zu Mehrarbeit führen kann, sondern dieser durch die jeweilige Lehrkraft so zu gestalten ist, dass die damit verbundenen Aufgaben auch innerhalb des Arbeitszeitkontingents erledigt werden können.

    Edit: ....oder eben Aufgaben priorisiert bearbeitet werden und andere dafür liegen bleiben müssen und notfalls Überlastung angezeigt werden muss.

    Kapa Ich mache das - ebenfalls als Teil einer erweiterten SL - schon einige Zeit mit dem Tracking der Zeit und kann dazu sagen, dass mir das unglaublich bei der Organisation meiner Arbeitszeit hilft. Ich habe daher auch ganz gut im Blick, wann Belastungsspitzen auftreten (u.a. zum Schuljahresstart, in den Abschlussprüfungen und rund um die Zeugnistermine) und lege mir dann entsprechend in anderen Zeiten meine Arbeitszeiten so, dass ich dort nicht auf 40 Stunden/Woche komme. Dazu gehört auch eine strikte Priorisierung von Aufgaben und das bedeutet auch, dass unwichtige Dinge auch mal liegen bleiben dürfen.

    Auch aus dem Runderlass Arbeitsschutz an Schulen ergibt sich die Pflicht. Dann wäre nur die Frage, wann eine Gefährdung vorliegt.

    Genau dann, wenn die in der ArbStättVO genannten Werte überschritten werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich bereits aus dieser. Der Erlass regelt dann lediglich das entsprechende Verwaltungshandeln, indem er die Verantwortlichkeiten etwas ausschärft.

    Offensichtlich gilt das Arbeitsrecht nicht für Lehrer…

    Das gilt tatsächlich nicht für (verbeamtete) Lehrkräfte. Entsprechende Pflichten lassen sich aber auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, insbesondere aber auch aus der ArbStättVO i.V.m. ASR A3.5 ableiten. Nur sind die entsprechenden Anforderungen daran nicht allzu hoch. So hat der Dienstherr erst ab Raumtemperaturen von 30°C Maßnahmen wie Jalousien, schattensprendende Bepflanzung, Lüftung in den frühen Morgenstunden usw. zu ergreifen. Erst ab 35°C gilt der Arbeitsraum ohne entsprechende Maßnahmen als unzumutbar.

    Nein, für normal halten sie es nicht. Aber es wird halt gemacht mit einem Schulterzucken und der lapidaren Aussage, dass sonst nix da ist.

    Angeblich ist das in anderen Schulen genauso.

    An meiner vorigen Schule gab es standardmäßig eine normale Ausstattung für alle Klassenräume.

    Ich kann dir versichern, dass das auch in NDS in anderen Schulen nicht genauso ist. An keiner meiner bisherigen Schulen war es auch nur ansatzweise ein Problem, neben Tafeln, Tischen und Stühlen auch Regale, abschließbare Schränke oder höhenverstellbare Lehrertische zu erhalten.

    Wir haben zwar bei uns an der Grundschule hitzefrei, das gilt aber nur für die Kinder. Die Lehrer haben bis Dienstschluss vor Ort zu sein.

    Ihr habt dann sicher auch individuelle Arbeitsplätze für jede einzelne Lehrkraft, an denen ihr den dienstlichen Aufgaben vor Ort nachkommen könnt, oder? Dort werden dann grundsätzlich alle nötigen Vor- und Nachbereitungen erledigt, sodass tatsächlich nichts mehr zu Hause erledigt werden muss. Ein häusliches Arbeitszimmer ist daher auch nicht notwendig. Eure Arbeitszeit beginnt und endet täglich zu fest definierten Zeitpunkten in der Schule.

    Anders kann ich mir nicht erklären, was denn ein "Dienstschluss" sein soll.

    Mir bei fast allen Praxen auch nicht. Ausnahme hiervon war lediglich eine fachärztliche Praxisgemeinschaft, die tatsächlich eine separate Privatsprechstunde hatte. Diese war aber auch als solche ausgewiesen und zeitlich tatsächlich als Zusatz zu den - für alle offenen - normalen Behandlungszeiten eingerichtet.

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