Was meinst du denn mit "Querschiesser"? Es geht doch hier nicht um illegale Tätigkeiten, sondern um einen Materialpool von (selbst erstellten) Unterrichtsmaterialien, die man untereinander austauscht. Dass man dabei auf die Grenzen des Urheberrechts achten muss, versteht sich doch von selbst. Das betrifft ja vor allem Verlagsmaterialien, die wie O. Meier bereits richtig bemerkte, so oder so an der Schule vorliegen dürften und für die i.d.R. entsprechende Lizenzmodelle abgeschlossen wurden.
PS: Damit meine ich, dass die Schule direkt Lizenznehmer ist, sodass hier über die Gesamtverträge zwischen Rechteinhabern und Ländern hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt werden.