Gemeinsames Unterrichtsmaterial an Schulen

  • Leider ist das nicht überall so.

    Kann das wirklich sein, dass das je nach Bundesland verschieden ist? Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Verträge mit den Rechteinhabern werden, soweit ich das weiß, von allen Ländern gemeinsam erstellt. Möglichweise gibt es unterschiedliche Interpretationen durch die Juristen der verschiedenen Kultusministerien und deshalb unterschiedliche dringende Ratschläge oder vielleicht tatsächlich entsprechende Dienstanweisungen.


    Mit Klassen darf ich nach meinem Wissen digital auch das teilen, was ich analog teilen darf, und das auch über Schulhomepage oder Moodle, Zugangsbeschränkung vorausgesetzt. (Problematisch aber immer: Audio/Film.) Mit Kollegen und Kolleginnen nicht, aber das ist ein anderes Thema.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Mit Klassen darf ich nach meinem Wissen digital auch das teilen, was ich analog teilen darf, und das auch über Schulhomepage oder Moodle, Zugangsbeschränkung vorausgesetzt. (Problematisch aber immer: Audio/Film.) Mit Kollegen und Kolleginnen nicht, aber das ist ein anderes Thema.

    Genau so ist es in den entsprechenden Rahmenverträgen mit den Rechteinhabern festgelegt. Dabei ging es gerade darum, die Nutzung (interner) Lernplattformen überhaupt möglich zu machen. Dass ein direkter Austausch bestimmter Materialien (das gilt v.a. für Digitalisate von Schulmaterialien) nicht zwischen Lehrkräften erlaubt ist, ist letztlich vor allem seltsam. Dann digitalisiert halt jede Lehrkraft für sich die entsprechenden Dinge.


    Ratatouille Der Rahmenvertrag lockert durch Einverständnis der Rechteverwerter die urheberrechtlichen Schranken etwas, indem an einigen Stellen sogar mehr erlaubt ist als im Urheberrecht vorgesehen (z.B. das Anfertigen von Digitalisaten und der Austausch mit der eigenen Lerngruppe). Meine Aussage weiter oben bezog sich explizit auf das Urheberrecht, welches hier noch keine Unterscheidung macht.

  • Ratatouille Du bist keineswegs gezwungen, diese Behauptung zu belegen; aber diese Googlesuche empfinde ich nicht als hilfreich. Ich habe mir den ersten, tatsächlich brauchbaren Fund angeschaut; da steht nichts dazu. Weiter werde ich nicht suchen.

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  • Leider ist das nicht überall so. Zwar darf man in RLP nach dem neuen Rahmenvertrag so viel digitalisieren wie kopieren, aus einem Schulbuch immerhin 15% oder 20 Seiten pro Klasse und Jahr, aber man darf 0% davon über eine Plattform teilen, weder passwortgeschützt mit einzelnen Klassen wie anderswo noch mit Kollegen, auch nicht, wenn alle das Buch gekauft oder eine Lizenz haben.

    Was ist los? Bei gemeinsamem Material, so dachte ich, geht es dich um selbst erstelltes. Warum sollte man Kopien in einen Pool laden?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • So, sorry, hat etwas gedauert. Ich hätte das gerne direkt verlinkt, es gibt aber nur einen lokalen download:

    https://schulemedienrecht.bild…dd246fef97b21ad33a0ff2910


    Herunterscrollen bis:

    EPoS-Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 10. Februar 2020, "Urheberrecht: Zulässige Nutzungen in Schulen; Gesamtverträge" und auf "lokaler Download" klicken.


    Das Verbot, Material von Schulbuchverlagen hochzuladen, hat das Ministerium selbst hervorgehoben. Es gibt auch eine Tabelle (nächster Download).


    Interessanterweise bezieht man sich aber ausschließlich auf den Gesamtvertrag. Muss ich nochmal drüber nachdenken, wie ich das deute.

  • Vielen Dank! So wie ich das interpretiere, gibt es keine echt länderspezifische Verträge, aber sicher möglicherweise Unterschiede bei der Interpretation, was "öffentlich" heißt; da können die Juristen der Länder unterschiedlicher Meinung sein und deshalb mehr oder weniger davon abraten. Allerdings steht in dem Schreiben schon mal klar, dass ich auch in RLP 15% eines langen oder kleine Texte ganz digital teilen darf, zu Unterrichtszwecken, mit meiner Klasse - aber eben nicht Schulbücher, da hast du völlig Recht. Mir war entgangen, dass es dir nur um Schulbücher ging, wo digital schwierig; vielleicht deshalb, weil in meinen Fächern relativ wenig Schulbuchmaterial im Kollegium getauscht wird.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Weil man, wenn man Unterrichtseinheiten gemeinsam plant, vielleicht Verlagsmaterial anpasst oder in einer Einheit mit einbindet, wie man das auch im individuellen Unterricht tun kann.

    Aber das Verlagsmaterial liegt doch in irgendeiner Form vor, dass es von den Kolleginnen verwendet werden kann. Das muss man doch nicht noch mal in den Pool laden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das praktische (!) Problem ist einfach, dass der Threadersteller einen ganz großen digitalen Materialpool für eine größere Schule (Gymnasium) möchte (offensichtlich mit Nutzungsmöglichkeit für jedes Mitglied des Kollegiums)


    Sowas ist halt bei der Komplexität der Thematik praktisch kaum möglich - je mehr Mitwisser/Nutzer/Einsteller es gibt, desto größer ist ja auch die Gefahr eines Querschiessers.

  • Was meinst du denn mit "Querschiesser"? Es geht doch hier nicht um illegale Tätigkeiten, sondern um einen Materialpool von (selbst erstellten) Unterrichtsmaterialien, die man untereinander austauscht. Dass man dabei auf die Grenzen des Urheberrechts achten muss, versteht sich doch von selbst. Das betrifft ja vor allem Verlagsmaterialien, die wie O. Meier bereits richtig bemerkte, so oder so an der Schule vorliegen dürften und für die i.d.R. entsprechende Lizenzmodelle abgeschlossen wurden.


    PS: Damit meine ich, dass die Schule direkt Lizenznehmer ist, sodass hier über die Gesamtverträge zwischen Rechteinhabern und Ländern hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt werden.

  • desto größer ist ja auch die Gefahr eines Querschiessers

    In welcher Form soll diese denn „querschießen“. Kein Material einstellen? So what? Dann ist man soweit wie ohne diese „Kollegin“. Schlechtes Material einstellen? Filtern, aussortieren, überblättern.


    Material falsch einsortieren? Material von anderen löschen? Ist das wahrscheinlich? Zugriffsrechte entsprechen konfigurieren.


    Ein (offener) Pool schert sich wenig um Querschießerinnen.


    Etwas anderes ist es, wenn man die Erstellung von Arbeitsblättern auf die Kolleginnen verteilt. A muss dann dieses Thema bearbeiten, B jenes. Da kann es vorkommen, dass da nicht alle Lust zu haben, nicht alle alles gleich gut können. Jemand anderes hält die Fristen nicht ein.

  • Die Querschießerin könnte die Verlage informieren, dass gegen das Urheberrecht verstoßen wird.


    Vor einigen Jahren wurde uns auch eine Materialplattform zur Verfügung gestellt (keine Ahnung mehr, welche das war). Ich habe dann eine Ordnerstruktur erstellt und die meisten meiner Arbeitsblätter dort eingestellt. Nach einem Jahr hatte kein weiteres Fachschaftsmitglied (vom Referendar bis zur alteingesessenen Kollegin) etwas eingestellt, Meine Arbeitsblätter wurden aber gerne genutzt. (Ich habe dann alles wieder gelöscht.)

  • Die Querschießerin könnte die Verlage informieren, dass gegen das Urheberrecht verstoßen wird.

    Dem kann man ganz einfach vorbeugen, indem man nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Und wenn das Einhalten von Gesetzen schon ein Querschuss ist, dann ja, dann muss man mit Querschießerinnen rechnen.


    Aber nochmal: ich sehe weder Grund noch Anlass urheberinnenrechtlich geschütztes Material in einen Pool zu stellen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • „Ich habe mit LaTeX bisher wenig Material erstellt, daher bin ich da eher sehr langsam.

    Ja, da bedingt eines das andere. Ich habe letztes Jahr während einer einjährigen Fortbildung wieder damit angefangen und dieses Jahr dann die Klassenarbeiten mit Latex erstellt.


    Meine weiteren Arbeitsblätter haben eigentlich alle auf mit LibreOffice erstellten Vorlagen der ZSL basiert, die habe ich dann so verwendet oder mit LibreOffice abgeändert.

  • Zitat von DFU

    Vor Corona habe ich wie die meisten von uns auf meinem privaten PC Arbeitsblätter erstellt und das ohne Windows und Word/Excel/…

    Tatsächlich? Witzig, wie unterschiedlich das ist. Ich arbeite schon, seit ich einen PC habe, ausschlie0lich mit MS Programmen und kenne ich meinem Umfeld, insbesondere auch im Kollegium, so gut wie niemanden, der/die nicht mit "Windows" und "Word" & Co. arbeitet.


    Ich glaube, da fehlte meinem Satz zum besseren Verständnis ein Komma oder eine Umstellung. Ich meinte, dass fast alle ihren privaten PC verwendet haben. Ohne Word usw. bezog sich dann eher nur auf mich.


    Wobei tatsächlich vor Corona an meiner Schule OpenOffice/LibreOffice statt MS Word auf den Schulrechnern installiert war. Zum einen sollten die Schüler nicht sofort an eine Marke gebunden werden und außerdem spart das Lizenzgebühren. Letzteres war vermutlich der schwerwiegendere Grund. Nachdem Microsoft356 für Schulen aber während Corona günstiger wurde, ist das jetzt hinfällig. Ich könnte nicht einmal sagen, ob in dem Fach Medienbildung weiterhin mit LibreOffice oder Word gearbeitet wird.

  • Dem kann man ganz einfach vorbeugen, indem man nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Und wenn das Einhalten von Gesetzen schon ein Querschuss ist, dann ja, dann muss man mit Querschießerinnen rechnen.


    Aber nochmal: ich sehe weder Grund noch Anlass urheberinnenrechtlich geschütztes Material in einen Pool zu stellen.

    Arbeitsblätter sind ja nicht nur immer selbst erstellter Text, sondern können Texte, Bilder, Diagramme etc. anderer Urhebender enthalten.

    Und manchmal bietet es sich auch an, ein bestimmtes Arbeitsblatt direkt zu übernehmen. Dann erleichtert es die Arbeit, wenn sich dieses Blatt auch im gemeinsamen Pool einsortiert findet.

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