Die Definition des FSP Lernens verbietet doch schon eine Vergabe des FSPs Lernen ohne den Nachweis "erheblichen, lang andauernden Beeinträchtigungen in kognitiven, sprachlichen, emotionalen oder sozialen Bereichen, die ihr schulischen Leistungs- und Entwicklungsvermögen beeinträchtigen" (KMK-Empfehlungen), das kann man im kognitiven Bereich nur durch einen IQ-Test mache.
Wenn zudem noch erhebliche Fehlzeiten vorliegen und evtl. eine DaZ-Problematik, ist ein FSP ohne IQ-Testung wirklich überhaupt nicht vergebbar.
Da würde ich mal mit Deinem Schulleiter reden (falls Du an der Förderzentrum bist) und/oder mit demjenigen von der Bezirksregierung, welcher die Anweisung der Entscheidung nach Aktenlage gegeben hat.