Beiträge von wossen

    @finnegansWake: Hier wird im Ausgangsposting über die feierliche Zeugnisübergabe an einem Gymnasium in Bayern geredet (vermutlich im ländlichen Raum, wenn Landrat und Bürgermeister erscheinen...)


    In den 8 Jahren wird übrigens der Großteil eines Kollegiums zumindest irgendwann mal in 'engerer Beziehung' zu einem Teil des Jahrgangs gestanden sein.

    Es ist doch völlig grotesk: Landrat und Bürgermeister sind zur Feier erschienen - Kollegium zu weiten Teilen nicht...


    Die Anmerkung des Schulleiters war doch zwingend - er muss einfach das Verhalten des Kollegiums öffentlich missbilligen


    Ich kenne Zeugnisübergaben an Gymnasien übrigens nur so, dass sie am Samstag im feierlichen Rahmen geschehen (Samstags ist halt der Tag, an denen den meisten Teilnehmern die Teilnahme möglich, es bedarf ja auch Vorbereitungen wie Umziehen und so...)

    Vergleichsmaßstab für A15 ist E15 und für A13 dann E13.


    Alles andere macht doch keinen Sinn. Grad im Lehrerbereich haben wir ja die für den Vergleich der Entgeltsysteme günstige Situation, dass hier identische Arbeitstätigkeiten und identische inhaltliche/fachliche Qualifikationsanforderungen vorliegen.


    Edit: es muss im (im Beamtentum mythenumwobenen) Betriebsrentensystem schon eine günstige Konstellation vorliegen, wenn der VBL-Brutto-Auszahlungsbetragsunterschied zwischen E13 und E15 dreistellig werden sollte (auf jeden Fall Einnehmen der E15-Stelle spätestens im mittlerem Lebensalter)

    s3g4:

    Zitat

    Wer sich Rentenpunkte freiwillig kauft, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

    Nein, die Kosten entsprechen exakt der Beitragszahlung/Rentenleistungsrelation der 'normalen Rentenbeiträge.


    Übrigens ist das durchaus üblich und keinstenfalls ein 'Exotenkauf' (private Anbieter von lebenslangen Zahlungsansprüchen bieten i.d.R. keine besseren Konditionen)

    Renten werden bekanntlich in naher Zukunft voll versteuert (im Moment zu 84%). 50 Personen in ganz Deutschland erhalten eine gesetzliche Rente von über 3000€ (z.B. https://www.merkur.de/leben/ge…0bekommen%20(Stand%202023).


    Um den Altersversorgungsunterschied zwischen A13 und A15 zu erreichen bedarf es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jeden Fall jahrzehntelanger Beitragszahlung in einem mindestens durchschnittlich bezahltem Job (nicht wenige erreichen den Unterschied im ganzen Erwerbsleben nicht).

    Bolzbold schreibt:

    Zitat

    Zwischen A13/11 und A15/11 liegen ca. 1.300 Euro brutto. A15Z sind nochmal ca. 250 Euro oder so mehr. Das Geld hat mich in der Tat nicht gelockt - ich wusste ja vorher, dass man damit nicht reich wird.


    Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....

    Der soziale Bereich (und auch das Sozialpädagogikstudium) bietet durchaus erhebliche finanzielle Erwerbsmöglichkeiten, etwa als Geschäftsführer (oder Quasi-Eigentümer) von Sozialunternehmen...


    Allerdings ist dies wenig kompatibel mit dem Bedürfnis nach viel Freizeit

    Du brauchst Dich auf einer Planstelle natürlich nicht verbeamten zu lassen...


    Wenn sich abzeichnet, dass Du längerfristig in NDS bleibst, stellst Du einfach dann einen Antrag zur Verbeamtung.


    Aus einem Beamtenverhältnis sich entlassen zu lassen, ist auch unkompliziert (evtl. würde sich eine Wiederverbeamtung im selben Bundesland aber auf Vorbehalte stoßen, von daher wäre Dein Fall einer der wenigen Fälle, wo zunächst ein Tarifbeschäftigtenverhältnis auf einer Planstelle sinnvoll erscheint)

    <edit> Auis diesem Grund hatte auch Hitlers Wehrmacht die Ukraine überfallen

    Nuja, es sollte unstrittig sein, dass "Hitlers Wehrmacht" nicht die Ukraine, sondern die Sowjetunion überfallen hat - übrigens mit Unterstützung/im Bündnis mit heutigen ukrainischen Nationalhelden (jedenfalls Helden für die jetzige Staatsführung dort)

    Nuja, da sind in der Tat einige Haken bei Dir dabei (z.B. Englisch als Qualifikationsschwerpunkt statt den Hauptfächern an der GS).


    Da von Magdeburg die Rede ist - in den ostdeutschen Städten liegt der Schwerpunkt der schwer zu besetzenden Lehrerstellen auf dem Land und in Kleinstädten (für die Großstädte findet man zumeist Lehrkräfte mit 2. Stex.). In Halle/Sa. und Magdeburg wird es in S.-A. sicherlich für Dich am schwersten sein an eine Stelle zu gelangen


    Das das Landesschulamt (unverbindlich) ermutigt, ist klar - die sind an hohen Bewerberzahlen interessiert (kostet die nix)

    Fällt man unter einem Tarifvertrag, ist die Antwort ziemlich eindeutig, dies ist vor allem dem Prinzip zu verdanken, dass Höhergruppierungen zu Erfahrungsstufenverlusten führen.


    z.B. E 13, Stufe 4 (ledig, keine Kirche - 6-10 Jahre im TVL, 16.6% KV) 38691€ auf E 14 Stufe 3 = 37 977€ netto pro Jahr nach Tabelle


    Vor einem direkten Gehaltsverlust rettet einen hier nur die Garantiesumme von 180 € im Monat auf die Herkunftsstufe- brutto!! (brutto-netto bedeutet für TBs bekanntlich etwas anderes als für Beamte) auf das neue (niedrigere) Gehalt, so dass man ungefähr auf dasselbe Nettogeld dann kommt.


    Da die Stufenlaufzeit auf 0 nach der Höhergruppierung gestellt wird, kann es viele Jahre dauern, bis man einen Nettogehaltsvorteil aus einer E14-Stelle hat (enorm wichtig ist es halt, dass man am Anfang der Stufenlaufzeit höhergruppiert wird, ansonsten führt die Höhergruppierung auch auf mittlere Sicht zu Gehaltsverlusten).


    Bald existiert der TVL 20 Jahre - diese systematische Absurdität, die eigentlich jeden beruflichen Aufstieg für tarifbeschäftigte Kollegen finanziell uninteressant macht; existiert seitdem.


    Die Schwerpunktsetzung auf das Privatleben sollte der Tarifbeschäftigte aus finanzieller Sicht allerdings sicherlich nicht in die Produktion von Kindern umsetzen...


    Im Beamtensystem ist es für schon erstaunlich (oder auch nicht), dass keinerlei politische Diskussion über die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum existiert (die sind keine Naturgesetze). Das der Beamte allein aus seiner Alimentation heraus seine ganze Familie ernähren können muss, ist schlichtweg so unzeitgemäß wie das Alleinverdienermodell, welche ein Fundament der 'Grundsätze' sind.

    Schön, dass eine ki-ju-Diagnostik in zwei Beiträgen erwähnt wurde, aber dort nicht im Zentrum stand - aber das ist doch in solchen Fällen absolut zentral und prioritär, ohne eine solche (auch als absolute Voraussetzung für Therapien mit Medikamentationsanteil) kommt man häufig schulisch überhaupt nicht weiter...


    Bei einer Einschulung im 1. Schuljahr an einem Förderzentrum müsste man eigentlich davon ausgehen, dass diese vorliegt (sich da zu informieren und sich ggfs. darum zu bekümmern, wäre eigentlich der einfachste Weg für die Theaderstellerin, in dem Falle weiterzukommen)

    Doch, selbstverständlich!


    Die übliche Abrechnung über die Praxis direkt mit der Versicherung ist ein Service, auf den man auch verzichten kann. Im Regelfall macht das natürlich keinerlei Sinn, aber in bestimmten seltenen Fällen, wie hier diskutiert, eben doch.


    Typischerweise wird das Verfahren genutzt, um im Ausland erbrachte und zunächst dort selbst bezahlte Arztleistungen gem. der deutschen Behandlungssätze (teilweise) erstattet zu bekommen.

    Das wäre aber ein teurer Spaß, weil beim Kostenerstattungsverfahren (im Inland) dann nach der GOÄ/GOZ (!!!) abgerechnet werden würde. Zudem scheinen da noch andere Restriktionen, wie eine Verwaltungspauschale der Krankenkasse zu existieren.


    https://www.verbraucherzentral…-kaum-echter-nutzen-55331


    Das Sachleistungsprinzip ist nunmal eine Basis der GKV, die Kostenerstattung systemfremd.

    Gar nicht erwähnt worden ist hier eine durchgeführte kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik....


    Das sollte ja eigentlich die Grundlage für irgendwelche weiterführende Überlegungen sein - falls die nicht im Rahmen der Zuerkennung des Förderbedarfs geschehen ist, muss die schleunigst nachgeholt werden. Oftmals ergeben sich daraus ja Ansätze, welche eine Beschulung zumindest erleichtern, etwa die Gabe von Metylphenidat.


    Was die Schulpsychologie im vorliegenden Falle für Lösungsansätze bieten soll, weiß ich nicht - an der Förderschule arbeiten doch Sonderpädagogen mit einer relevanteren Ausbildung (und ese-Lehrbefähigungen liegen an einer Lernen-Schule i.d.R. vor). Der medizinisch-psychologische Bereich ist natürlich in solchen Fällen einzubeziehen, aber doch vorrangig ein Kinder- und Jugendpsychiater (nur ein solcher kann ja auch eine verbindliche Diagnose stellen und evtl. eine Medikalisierung vornehmen).

    Vll. ist einfach etwas Abwarten da am Sinnvollsten.


    Offensichtlich ist die interne Klärung bei deinem Arbeitgeber nicht abgeschlossen, du kennst seine Argumentation ja noch nicht. Ohne detaillierte Kenntnis der Argumentation des Arbeitgebers wäre eine rechtliche Beratung schwierig.


    Das (vorläufige?) Einbehalten soll offensichtlich Rückforderungen vermeiden - ob es sich lohnt, dagegen rechtlich zum jetzigen Zeitpunkt vorzugehen, will ich mal anzweifeln (dagegen schriftlich zu protestieren und anzukündigen, rechtliche Schritte zu erwägen, steht dir ja frei - sowas ist kostenlos und wenig Arbeit).

    Wobei man berücksichtigen muss, dass es in NRW (auch dank des ehemaligen Aufbaustudiengangs in Dortmund) recht viele Lehrkräfte mit zwei Lehramtsbefähigungen gibt (Erststudium GS/Sek i oder Sek I/II, dann anschließend Sopä)

    Kündigungsfristen im TVL (die natürlich beidseitig gelten): https://oeffentlicher-dienst.i…g/kuendigungsfristen.html


    Gesetzliche Kündigungsfristen (die natürlich weit niedriger sind als im Ausgangsposting) können durch Tarifverträge ausgehebelt werden. Relevant wäre jetzt, unter welchem Tarifvertrag die Angaben des Ausgangsposter fallen (TVL kann es nicht sein - bezweifel auch, ob es sowas gibt).


    Wenn ein tarifungebundener Schulträger sowas in seine Arbeitsverträge reinsetzt, dürfte es unwirksam sein.

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