Die SuS kommen später in unserem Diskussionsfall - das ist schon ein Unterschied.
Beiträge von wossen
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Nachweis z.B. hier (mit Vergleich Regelungen TVL - TVÖD): https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/deta…ehergruppierung
Eigentlich müssten die Arbeitgeberseite aus Eigeninteresse ja aufgeschlossen sein, wenn aber vom Verhandlungsführer Verdi halt andere Prioritäten gesetzt werden...
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Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:....
Nö, die TdL schreibt im Tarifvertrag eigentlich nichts vor, sondern die Tarifparteien haben sich auf den TVL geeinigt....(die TdL achtet nur darauf, dass er auf Arbeitgeberseite einheitlich angewendet wird).
Die stufengleiche Höhergruppierung (welche im TVöD ja existiert) gehört leider auch nicht zu den Kernforderungen der Gewerkschaften (da kann man getrost Verhandlungsführer Verdi für verantwortlich machen, welcher das nicht prioritär behandeln - die anderen Gewerkschaften sitzen ja nur im Beiboot der Tarifverhandlungen).
Und da Beamte ja nicht betroffen sind (und eine Übertragung eines entsprechenden Tarifabschlusses nicht möglich ist, da dort schon immer verwirklicht), juckt es halt kaum jemanden....(außer den Betroffenen selbstverständlich)
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Anschließend an Seph: Ist einfach nicht deine Baustelle, hat der Kollege zu verantworten.
Du hast den Kollegen angesprochen, er sagte Dir, das sei gängige Praxis (und seine Begründung hört sich für mich auch plausibel an, wenngleich es sicher auch andere Lösungen gäbe, okay, sein Bier bzw. das der Fachschaft) - damit sollte das für Dich erledigt sein... (gehe davon aus, dass Du weder Fachschaftsmitglied bist, noch irgendwie vorgesetzt). Deine eigene Arbeit ist davon in keiner Weise berührt.
Meldepflicht oder so sehe ich auch nicht....(die könnte erst entstehen, wenn Du aufwendig jetzt in dem Fall hinterher recherchierst, der Dich eigentlich nichts angeht)
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Anknüpfend an Chemikus:
Formulierungen in dienstlichen Beurteilungen richten sich nicht nach den Kriterien und Formulierungsregeln in Arbeitszeugnissen, welche Du ergooglelt hast. Sie sind dem Grundsatz nach auch behördenintern.
Es steht Dir frei, ein Arbeitszeugnis anzufordern.
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Das Problem wäre in vielen Bundesländern halt, dass Du keinen triftigen Grund angegeben hast (und zudem sogar selbst Deine Nichteignung festgestellt hast). Zurückgelegte Zeit im Ref könnte auch relevant bis auschlaggebend sein.
Eigentlich ein KO-Kriterium, aber Versuch macht klug.
Du musst damit rechnen, dass in Sachsen die Personalakte zu Rate gezogen wird (andere Bundesländer werden die aus Sachsen anfordern). Auch wichtig, wie die so ausschaut (dienstliche Beurteilungen und so...). Generell wäre eine selbst festgestellte Nichteignung ein Kriterium, dass eine Einstellung verhindern könnte, selbst wenn sie rechtlich prinzipiell möglich wäre.
Wie gesagt: Versuch macht klug.....(westdeutsche Bundesländer haben die restriktiveren rechtlichen Regelungen)
Auskünfte über andere Bundesländer wirst Du von sächsischen Behörden sicherlich nicht erhalten (erster Schritt: die gesetzliche Regelungen recherchieren, sind natürlich alle im Inet erhältlich)
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Erfahrungsstufen werden im Beamtenrecht grundsätzlich mitgenommen - man ist ja kein Tarifbeschäftigter
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Jo, es ist halt ein Riesenunterschied, ob man Unterricht so gestalten kann, dass es keinen 'Ärger' gibt - oder ihn nach Seminaransprüchen fundiert gestalten kann.
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....die Fachleiter erfahren von einer vorherigen Tätigkeit an Schulen i.d.R. nur, wenn sie dies von den Refs erfahren, die meinen schon alles zu können, weil sie halt schon eine Zeitlang an Schulen gejobbt haben.....
Sowas verärgert die natürlich.
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s3g4: Im Streitfalle wären beim Ref. im Beamtenverhältnis die Verwaltungsrecht/Beamtengesetze anzuwenden, im Tarifbeschäftigtenverhältnis das Arbeitsrecht - das kann einen Unterschied ausmachen Als Beamter auf Widerruf ist man schon etwas besser abgesichert. Dann gibt es noch so Sachen wie bessere Lohnfortzahlungsbedingungen im Beamtenverhältnis....(okay, bei wirklichen Langzeiterkrankungen kann man natürlich auch auf Widerruf recht schnell draußen sein)
Schmidt Da es aber als Tarifbeschäftigter das Beamtenbrutto gibt, bleibt auch ohne pauschale Beihilfe im Beamtenverhältnis mehr netto übrig (okay, man ist auch nicht in der Arbeitslosenversicherung, aber bei dem niedrigen Brutto wären da die Ansprüche sowieso nicht über ALG II-Satz) Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis würde man ja in der Rentenversicherung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil nachversichert (das macht keinen Unterschied zum Ref. im TB-Verhältnis und anschließendem TB-Daseins)
Berlin ist übrigens, wie immer, ein Sonderfall - dort kann es attraktiver sein, das berufsbebegleitende Ref. im TB-Verhältnis zu absolvieren, statt das 'traditionelle' Ref. im Beamtenverhältnis (dort haben alle LAA Wahlfreiheit zwischen den beiden Refformen)
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Es gibt keine Altersgrenze für das Ref. wegen der grundgesetzlichen Freiheit der Wahl des Berufes.
In den meisten Bundesländern (so auch in NRW) kann (oder teilweise sogar muss!) das Ref. im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert werden, in einigen (wenigen) Bundesländern gilt eine Altersgrenze, dann müsste das Ref. im Tarifbeschäftigtenstatus abgeleistet werden.
Wenn man die Wahl hat, gilt zu bedenken, dass auch ein Beamtenverhältnis auf Widerruf seine Vorteile hat (man zahlt weniger Abgaben und kann nicht ganz so leicht rausgeschmissen werden wie im TB-Verhältnis, 'auf Widerruf' ist natürlich trotzdem keinerlei 'Ruhekissen')
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Ich würde schon allein deshalb dringend davon abraten, weil man bei einem Beamtenverhältnis im Ref. besser rechtlich abgesichert ist (auch wenn das natürlich auch nicht so dolle ist) als im Angestelltenverhältnis (z.B. Zuständigkeit des Verwaltungsrecht statt Arbeitsrecht).
Ein freiwilliger Verzicht auf Verbeamtung könnte außerdem auch einen komischen Eindruck im Seminar erzeugen ("Ach, das ist aber ein ganz 'Origineller'"). Die Leute dort kennen die Vorteile des Beamtenwesens...
Höre nicht auf irgendwelches Geschwätz in deinem Umfeld, wo sich irgendwelche Leute als 'Rebellen' mit dem Verzicht darstellen möchten - fast alle von Ihnen werden letztendlich doch im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit enden. Da ist viel wichtigtuerisches Gehabe dabei...(man will sich so darstellen, dass man gar nicht 'angepasst' sei)
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@finnegansWake: Hier wird im Ausgangsposting über die feierliche Zeugnisübergabe an einem Gymnasium in Bayern geredet (vermutlich im ländlichen Raum, wenn Landrat und Bürgermeister erscheinen...)
In den 8 Jahren wird übrigens der Großteil eines Kollegiums zumindest irgendwann mal in 'engerer Beziehung' zu einem Teil des Jahrgangs gestanden sein.
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Es ist doch völlig grotesk: Landrat und Bürgermeister sind zur Feier erschienen - Kollegium zu weiten Teilen nicht...
Die Anmerkung des Schulleiters war doch zwingend - er muss einfach das Verhalten des Kollegiums öffentlich missbilligen
Ich kenne Zeugnisübergaben an Gymnasien übrigens nur so, dass sie am Samstag im feierlichen Rahmen geschehen (Samstags ist halt der Tag, an denen den meisten Teilnehmern die Teilnahme möglich, es bedarf ja auch Vorbereitungen wie Umziehen und so...)
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Vergleichsmaßstab für A15 ist E15 und für A13 dann E13.
Alles andere macht doch keinen Sinn. Grad im Lehrerbereich haben wir ja die für den Vergleich der Entgeltsysteme günstige Situation, dass hier identische Arbeitstätigkeiten und identische inhaltliche/fachliche Qualifikationsanforderungen vorliegen.
Edit: es muss im (im Beamtentum mythenumwobenen) Betriebsrentensystem schon eine günstige Konstellation vorliegen, wenn der VBL-Brutto-Auszahlungsbetragsunterschied zwischen E13 und E15 dreistellig werden sollte (auf jeden Fall Einnehmen der E15-Stelle spätestens im mittlerem Lebensalter)
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s3g4:
ZitatWer sich Rentenpunkte freiwillig kauft, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Nein, die Kosten entsprechen exakt der Beitragszahlung/Rentenleistungsrelation der 'normalen Rentenbeiträge.
Übrigens ist das durchaus üblich und keinstenfalls ein 'Exotenkauf' (private Anbieter von lebenslangen Zahlungsansprüchen bieten i.d.R. keine besseren Konditionen)
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Renten werden bekanntlich in naher Zukunft voll versteuert (im Moment zu 84%). 50 Personen in ganz Deutschland erhalten eine gesetzliche Rente von über 3000€ (z.B. https://www.merkur.de/leben/geld/ver…20(Stand%202023).
Um den Altersversorgungsunterschied zwischen A13 und A15 zu erreichen bedarf es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jeden Fall jahrzehntelanger Beitragszahlung in einem mindestens durchschnittlich bezahltem Job (nicht wenige erreichen den Unterschied im ganzen Erwerbsleben nicht).
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Bolzbold schreibt:
ZitatZwischen A13/11 und A15/11 liegen ca. 1.300 Euro brutto. A15Z sind nochmal ca. 250 Euro oder so mehr. Das Geld hat mich in der Tat nicht gelockt - ich wusste ja vorher, dass man damit nicht reich wird.
Nuja, das wären dann (bei 70% Ruhegehaltssatz) 910€ zusätzliche Pension. Würde man als GRV-Versicherter einen Rentenpunkt kaufen (Wert eines Rentenpunkts liegt gegenwärtig bei 39,32€; Beitragszahlung pro Rentenpunkt: 8427€), müsste man dafür ca. 195.000€ aufwenden.....
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Der soziale Bereich (und auch das Sozialpädagogikstudium) bietet durchaus erhebliche finanzielle Erwerbsmöglichkeiten, etwa als Geschäftsführer (oder Quasi-Eigentümer) von Sozialunternehmen...
Allerdings ist dies wenig kompatibel mit dem Bedürfnis nach viel Freizeit
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Du brauchst Dich auf einer Planstelle natürlich nicht verbeamten zu lassen...
Wenn sich abzeichnet, dass Du längerfristig in NDS bleibst, stellst Du einfach dann einen Antrag zur Verbeamtung.
Aus einem Beamtenverhältnis sich entlassen zu lassen, ist auch unkompliziert (evtl. würde sich eine Wiederverbeamtung im selben Bundesland aber auf Vorbehalte stoßen, von daher wäre Dein Fall einer der wenigen Fälle, wo zunächst ein Tarifbeschäftigtenverhältnis auf einer Planstelle sinnvoll erscheint)
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