Beiträge von wossen

    Nö, ist richtig - die Mehrarbeitsregelungen für verbeamtete Lehrer gelten nach §44 Nr. 2 TV-L auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte....

    Aber ich habe diese Falschinfo hier im Forum bestimmt schon 20mal gelesen

    Eine Legende, die aber für NRW seit 2017 stimmt (Umlegung auf das Monatsgehalt in vorheriger Höhe)

    Für die Beamten ist das übrigens vorteilhaft, weil man so immer das Weihnachtsgeld bekommt - bei TBs ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes an einem Beschäftigungszeitpunkt gebunden (wer z.B. am 01.08 in Rente geht, geht leer aus für das Jahr)

    Zitat

    Maylin schreibt:..... Ich hab kurz mal drüber nachgedacht, weil das Angestelltenverhältnis natürlich erheblich mehr Selbstbestimmung und Flexibilität ermöglicht.....

    Das ist im Planstellenbereich im Wesentlichen eine unausrottbare Legende. Überall gibt es (dank TV-L) für den TB Verweise auf das Beamtenrecht.

    Was stimmt, ist, dass man bei einem Ausstieg weniger Privilegien verlieren kann als ein Beamter - weil man diese nicht hatte.

    Nuja, auch da - Jobsuche kann man ja auch im Beamtenverhältnis starten....(die Arbeit ist ja identisch, außerdem kommt man aus dem Beamtenverhältnis i.d.R schneller raus als auf einem unbefristeten TB-Verhältnis).

    Ein Grund wäre sicherlich die generelle Gegnerschaft gegen das Beamtensystem im Lehrerbereich....(primär deswegen haben doch etliche Lehrer in Berlin bei der Wiedereinführung der Regelverbeamtung auf eine Verbeamtung verzichtet)

    Natürlich im Schulsystem - hier geht es im Ausgangsposting ja um einen Wechsel vom Beamten-ins TB-System an derselben Schule.

    Ich hab mal von so einem Fall in der Zeitung gelesen....so etwas ist also ein Fall mit Nachrichtenwert...

    Diese Threads (welche ja ständig kommen) sind schon komisch, weil mir in der Praxis wirklich noch niemand über den Weg gelaufen ist, der vom Beamtenverhältnis ins TB-Verhältnis gewechselt ist (umgekehrt begegnen einem aber ständig Tarifbeschäftigte, die mit ihrer Nichtverbeamtung hadern).

    Ich werte sowas einfach als sachgrundlose Beamtenjammerei...

    RosaLaune: Okay, das heiße also, dass mit Zustimmung des Bundesrates der Bund eine weitere Lehrerverbeamtung verbindlich (!) verhindert werden könnte. Zumindest, dass dies eine Option der Umsetzung sein könnte, die rechtlich überprüft werden müsste

    So eine Bundesratsmehrheit ließe sich natürlich viel einfacher organisieren als eine Landesgesetzgebung in 16 Bundesländern zu erreichen, das würde schon allein an dem Bundesland Berlin scheitern.

    Seltsam nur, dass dieser Aspekt nirgendwo diskutiert wird (sagt auch einiges über mediale Oberflächlichkeit aus)

    Interessant hinsichtlich der Durchsetzungschancen der Nichtverbeamtung ist, ob der Bund das rechtlich initiieren kann durch seine Rahmengesetzungsgebungskompetenz hinsichtlich des gesamten Beamtenbereichs (auch die der Kommunen und Länder).

    Leider wird diese ganz elementare Frage öffentlich noch nicht einmal aufgeworfen - auch Linnemann nimmt darauf keinen Bezug (für mich ein deutliches Zeichen dafür, dass die Diskussion eher 'Spätsommerloch' ist).

    Das 16 Bundesländer auf die Verbeamtung gleichzeitig verzichten ist illusorisch - Schlüsselfrage ist, ob das mit Bundesrecht möglich ist (ich weiß es nicht, Hinweise sehr willkommen)

    Ich möchte übrigens in Erinnerung bringen, dass es sich hier um den Werkunterricht handelt.

    Im Fachraum würde ich da in der Tat auch eher ungern untätige Schüler rumlungern haben bzw. solche, die mit 'Zeitvertreibaufgaben' beschäftigt sind (trotz aller Sicherheitsmaßnahmen an den Geräten ist das halt der unfallsensibelste Bereich einer Schule)

    Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:....

    Nö, die TdL schreibt im Tarifvertrag eigentlich nichts vor, sondern die Tarifparteien haben sich auf den TVL geeinigt....(die TdL achtet nur darauf, dass er auf Arbeitgeberseite einheitlich angewendet wird).

    Die stufengleiche Höhergruppierung (welche im TVöD ja existiert) gehört leider auch nicht zu den Kernforderungen der Gewerkschaften (da kann man getrost Verhandlungsführer Verdi für verantwortlich machen, welcher das nicht prioritär behandeln - die anderen Gewerkschaften sitzen ja nur im Beiboot der Tarifverhandlungen).

    Und da Beamte ja nicht betroffen sind (und eine Übertragung eines entsprechenden Tarifabschlusses nicht möglich ist, da dort schon immer verwirklicht), juckt es halt kaum jemanden....(außer den Betroffenen selbstverständlich)

    Anschließend an Seph: Ist einfach nicht deine Baustelle, hat der Kollege zu verantworten.

    Du hast den Kollegen angesprochen, er sagte Dir, das sei gängige Praxis (und seine Begründung hört sich für mich auch plausibel an, wenngleich es sicher auch andere Lösungen gäbe, okay, sein Bier bzw. das der Fachschaft) - damit sollte das für Dich erledigt sein... (gehe davon aus, dass Du weder Fachschaftsmitglied bist, noch irgendwie vorgesetzt). Deine eigene Arbeit ist davon in keiner Weise berührt.

    Meldepflicht oder so sehe ich auch nicht....(die könnte erst entstehen, wenn Du aufwendig jetzt in dem Fall hinterher recherchierst, der Dich eigentlich nichts angeht)

    Anknüpfend an Chemikus:

    Formulierungen in dienstlichen Beurteilungen richten sich nicht nach den Kriterien und Formulierungsregeln in Arbeitszeugnissen, welche Du ergooglelt hast. Sie sind dem Grundsatz nach auch behördenintern.

    Es steht Dir frei, ein Arbeitszeugnis anzufordern.

    Das Problem wäre in vielen Bundesländern halt, dass Du keinen triftigen Grund angegeben hast (und zudem sogar selbst Deine Nichteignung festgestellt hast). Zurückgelegte Zeit im Ref könnte auch relevant bis auschlaggebend sein.

    Eigentlich ein KO-Kriterium, aber Versuch macht klug.

    Du musst damit rechnen, dass in Sachsen die Personalakte zu Rate gezogen wird (andere Bundesländer werden die aus Sachsen anfordern). Auch wichtig, wie die so ausschaut (dienstliche Beurteilungen und so...). Generell wäre eine selbst festgestellte Nichteignung ein Kriterium, dass eine Einstellung verhindern könnte, selbst wenn sie rechtlich prinzipiell möglich wäre.

    Wie gesagt: Versuch macht klug.....(westdeutsche Bundesländer haben die restriktiveren rechtlichen Regelungen)

    Auskünfte über andere Bundesländer wirst Du von sächsischen Behörden sicherlich nicht erhalten (erster Schritt: die gesetzliche Regelungen recherchieren, sind natürlich alle im Inet erhältlich)

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