Beiträge von wossen

    Ich nehme übrigens an, dass Deine Zusatzversicherung zu dem Preis nicht Abrechnungssätze von 2,3 (ggfs. auch höher) umfasst, sondern gedeckelt (gängig z.B. 1,7) ist. Oder?


    Sowas wäre schon ein gehöriger Unterschied zur regulären PKV mit Beihilfe

    Diesen Sonderzuschlag in Thüringen von bis zu 10% des Bruttogehalts bekommen aber nur VERBEAMTETE neue Planstelleninhaber in weiten Flächen des Landes, vgl. https://bildung.thueringen.de/…ersonal_Schule_VV_SPS.pdf


    Beim TVL ist es üblich, dass Strukturverbesserungen, die nur einige Lehrkräfte im TVL betreffen, monetär berechnet werden, um sie dann auf die Gesamtheit der Beamten 'wirkungsgleich' zu übertragen.


    Würde man diese Logik auch umgekehrt 'anwenden', müsste die Besoldungserhöhung für alle in Thüringen abzüglich der Zulage für neu eingestellte verbeamtete Lehrkräfte berechnet werden (selbstverständlich wird das nicht passieren...)

    In Thüringen ist es ja auch kompliziert, weil die Übertragung der Tariferhöhung partiell quasi schon vorgezogen wurde.


    Bezogen auf die Zeit nach dem letzten Tarifvertrag haben dort Beamte insgesamt sicherlich wenig Grund zum Klagen (neuerdings auch die Gewährung von erheblichen Zulagen in ländlichen Räumen bei Neuanwerbungen, die nur verbeamtete neue Planstelleninhaber erhalten)

    Aus der Perspektive der SuS muss man auch unterscheiden: wirklich schwierig (weitgehend unabhängig von dem jeweiligen inklusiven Organisationskontext) ist z.B. eine adäquate Beschulung in höheren Jahrgangsstufen von Schülern mit deutlichem Förderbedarf GE.


    Es hat sich ja nun doch herausgestellt, dass es SuS gibt, welche den 'geschützten Raum' Förderschule benötigen, in vielen Bundesländern ist der Rückbau des Förderschulsystems ja auch gestoppt werden (bzw. 'klammheimlich' werden Kapazitäten wieder aufgebaut).


    Für eine ernsthafte Diskussion ist die Fragestellung einfach zu allgemein.

    s3g4: Der Tarifvertrag endet bei höchster Erfahrungsstufe (15/6) bei knapp über 7000€ brutto. A16 ist brutto (man ist ja in höheren Erfahrungsstufen) mehr.


    Das netto für den Tarifbeschäftigten mit B-Besoldungsaufgaben (oder A16) dann ein A13/14er Gehalt netto rausspringt (und ohne Pension und so, was ja ein Gutteil der Gesamtbezahlung ausmacht), ist eine andere Geschichte (was ich nicht weiß ist, ob Familienzuschläge usw. auch dann den Angestellten zustehen - wie man das System so kennt, wohl eher nicht....)


    Verhandlungsspielraum im Schulbereich? Nuja, es findet sich schon immer ein Beamter, der einen A16er Job machen will oder in die B-Besoldung kommen möchte.

    AT-Kräfte im Lehramtsbereich im ÖD erhalten i.d.R. schlicht und einfach das Beamtenbrutto für dieselbe Funktion (sofern sie über TVl 15 gelangen, also nicht mehr vom verbindlichem Tarifvertrag erfasst sind - bei A16 kommt partiell noch TVl-15Ü zur Anwendung). Leistungsvereinbarungen gibt es da natürlich nicht (man muss halt genau dasselbe machen wie die entsprechenden Beamten)


    Alternative ist: kündigen oder den Job nicht zu machen ;) (da ist nix zu verhandeln, auch wenn es natürlich zu absurden Netto- und Altersversorgungsunterschieden gegenüber tätigkeitsgleichen Beamten führt)

    Das wäre nur der Fall, wenn im Falle des Ausscheidens vollständig nachversichert würde. Aber genau das passiert ja nicht.

    In die GRV wird vollständig nachversichert...


    Telzeitbeschäftigung ist übrigens auch eigentlich nicht kompatibel mit den althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums (soooooo lange gibt es dies als generelle Möglichkeit auch noch gar nicht).


    Wegen der Grundsätze (die eigentlich Teilzeit nicht vorgesehen haben) basiert ja auch die Beamtenbesoldung auf dem Alleinverdienermodell.....(mit den aktuellen Diskussionen, die ja doch für etliche Beamte bereits hoch profitabel waren)

    ....weil das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt ist...(nur dadurch lassen sich übrigens die Privilegien rechtfertigen - irgendwelche Sachen wie Altersgeld sind eigentlich völlig systemfremd und unzumutbar für den Steuerzahler und den nicht verbeamteten Beschäftigten im öD)

    plattyplus: Selbstverständlich könnten da die Tarifbeschäftigten zurückstehen, da gibt es keinerlei Abstandsgebot.


    Angeblich wurden diese in der letzten Verhandlungsrunde vom Verhandlungsführer der TdL (Dressel) auf das Wohngeld verwiesen.

    Am Tag der Prüfung sitzt auch weiterhin niemand von der eigenen Schule dabei. Es gibt eine Fachleitung die man selbst wählt, der Rest wird zugeteilt.

    Die Vornoten sind diesem Teil der Prüfung offiziell auch nicht bekannt (was der gewählte Prüfer erzählt ist sicher unterschiedlich), sondern der Umschlag mit diesen Noten soll eigentlich erst zur Notenzusammenrechnung geöffnet werden. (Ich weiß, eigentlich...)


    Die Nichtzulassung schützt manche aber auch, vor einem sehr üblen UPP-Erlebnis. Habe einen Fall, wo man sich nicht getraut hat, für eine Nichtzulassung zu sorgen. Damit hätte man der Person allerdings viel Leid erspart, zu dem es so am UPP-Tag kam.

    Ich finde, dass eine Nichtzulassung ohne UPP weitaus übler und demoralisierender ist als eine schlecht verlaufende UPP, die UPP im 1. Anlauf ist dann ja auch noch eine Entscheidungshilfe, ob man es weiter versuchen möchte. Am Übelsten ist es sicherlich, zweimal nicht zugelassen zu werden...(die Nichtzulassungen erfolgen kurz vor der UPP)


    Die Nichtzulassungsdrohung ist ein riesiger Stressor für Refs mit Problemen (oder auch schwierigen Ausgangslagen).


    Für Seminar/Schule könnte das Anstreben einer Nichtzulassung auch noch die Anreizfunktion haben, dass man sich nicht den Unwägbarkeiten einer UPP aussetzt (ist für die ja 'unangenehm', wenn der mit 4/5 vorbenotete Kandidat plötzlich in der UPP brilliert)


    Und ja, die Fälle gibt es in NRW, dass Refs völlig überraschend in der UPP durchfallen - oder auch recht überraschend glatt bis gut durchkommen (ist nicht die Regel, aber... Meine NRW-Zeit ist jetzt allerdings auch schon fast 10 Jahre her).


    Das NRW-Modell mit seiner Fixierung auf dem Examenstag (die den Ref ein Stück weit auch unabhängig macht gegenüber Seminar/Schule) ist halt durch die Möglichkeit der Nichtzulassung entscheidend eingeschränkt worden

    Diese Níchtzulassungsmöglichkeit wurde 2011 in die OVP in NRW eingebaut, weil der bis dahin (der wohl gar nicht seltene) Fall verhindert werden sollte, dass man am UPP-Tag alles umbog (in der Praxis spielte Nichtzulassung zum bedarfsdeckenden Unterricht bis dahin keine Rolle, es reichte auch 1 Stunde).


    Die alte NRW-Regelung war eigentlich gut, da man wirklich primär von Personen geprüft wurde, die keinerlei Informationen/Kenntnisse über den Prüfling besaßen (dadurch gab es auch recht viele 'überraschende' Ergebnisse). Schulvertreter saßen gar nicht in der Kommisson, der Prüfling konnte die Seminarperson in der Kommision bestimmen, der Rest der Kommission kannte den Prüfling nicht (auch nicht seine Vornoten).


    Jetzt kann einen halt schon ein (oder 2) 'aktiver Feind' schon quasi kicken....(wenn sich etwa die restlichen Seminarpersonen passiv verhalten, etwa um sich nicht mit dem 'Feind' anzulegen)

    Achtung Stufenlaufzeit! Bei 6 Monaten Pause im Schuldienst fängst Du prinzipiell im TVL wieder bei Erfahrungsstufe 1 an.


    Und auch, wenn die Weiterbeschäftigung beim Land (fast) nahtlos ist, könnte es durchaus Fallstricke hinsichtlich Erfahrungsstufen geben...(etwa bei Schulformwechsel, etwas anderer Tätigkeit usw.). Nach dem TVL können auch Neueinstellungen nur bis zur Erfahrungsstufe 3 durchgeführt werden (da gibt es Ausnahmeregelungen, aber da liegt man völlig in der Hand des Arbeitgebers....)


    Offensichtliches Umgehen des Versetzungsverfahrens könnte natürlich auch übel ausgehen...(sowas ist natürlich nicht unbedingt direkt in Erlassen formuliert).


    @BlackBerry: Warst Du auch unbefristet beschäftigt?

    Nuja, klar, wenn Du Dich schon über so eine etwas erhöhte Stufenlaufzeit mokierst (die zudem sachlich durch die Relation zu Lehrkräften mit 2. Stex begründet ist), wie würde das dann erst aussehen, wenn Du Dich über die Beschäftigungskonditionen von verbeamten Lehrkräften informieren solltest?

    Nuja, als "demütigend" könnte man es auch für schulerfahrene TVL-Lehrer mit 2. Staatsexamen und Referendariat ansehen, wenn ihre in Ausbildung befindlichen KollegInnen sie gehaltsmäßig überholen würden...(und Erfahrungsstufenzuordnung ist ja fast wichtiger als Entgeltgruppe)

    Nuja, wenn Du ein 2. Staatsexamen schon hättest, würden Dir die 6 Monate als Vertretungskraft (vor dem Ref.) noch nicht mal anerkannt werden, von Deinen sonstigen Tätigkeiten ganz zu schweigen...


    Man muss ja schon auch ein wenig gucken, dass (Tarif-)Beschäftigte mit dem Standardweg nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden (die fangen allesamt und komplett mit Erfahrungsstufe 1 nach dem erfolgreichen Referendariat an, lediglich das Ref. wird auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 mit 6 Monaten angerechnet)

    Bei den Eigenangaben müsste man natürlich noch beachten, dass man selbst nicht gesteht, Datenschutzverstöße mit dem privaten Gerät zu begehen.


    In den (länderspezifischen) Datenschutzverordnungen stehen teilweise völlig unpraktikable Dinge drin, aber....


    Ist ein Dienstgerät vorhanden (und jeder hat prinzipiell Zugang zu einem Dienstgerät - und sei es der einzige PC im Lehrerzimmer), ist es vor diesem Hintergrund in der Tat schwierig zu argumentieren...

    americandream: Hab ich doch geschrieben, Du wirst im Falle einer Tariflerkarriere in Höhe Deines Bruttogehaltes im Ref. (das ist ja nicht so dolle) in der Rentenversicherung nachversichert.


    Tom 123: Na, weiß ich nicht, ob man in der Situation einen Kredit bekommt....(wenn man als Sicherheit hat, dass man irgendwann vielleicht mal gut verdienen wird) - übrigens sind auch für ein Zimmer/WG 800€ incl. Nebenkosten nicht unrealistisch (man ist ja auch nicht flexibel hinsichtlich Zeitpunkt/Lage)

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