Beiträge von wossen

    Gar nicht erwähnt worden ist hier eine durchgeführte kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik....


    Das sollte ja eigentlich die Grundlage für irgendwelche weiterführende Überlegungen sein - falls die nicht im Rahmen der Zuerkennung des Förderbedarfs geschehen ist, muss die schleunigst nachgeholt werden. Oftmals ergeben sich daraus ja Ansätze, welche eine Beschulung zumindest erleichtern, etwa die Gabe von Metylphenidat.


    Was die Schulpsychologie im vorliegenden Falle für Lösungsansätze bieten soll, weiß ich nicht - an der Förderschule arbeiten doch Sonderpädagogen mit einer relevanteren Ausbildung (und ese-Lehrbefähigungen liegen an einer Lernen-Schule i.d.R. vor). Der medizinisch-psychologische Bereich ist natürlich in solchen Fällen einzubeziehen, aber doch vorrangig ein Kinder- und Jugendpsychiater (nur ein solcher kann ja auch eine verbindliche Diagnose stellen und evtl. eine Medikalisierung vornehmen).

    Vll. ist einfach etwas Abwarten da am Sinnvollsten.


    Offensichtlich ist die interne Klärung bei deinem Arbeitgeber nicht abgeschlossen, du kennst seine Argumentation ja noch nicht. Ohne detaillierte Kenntnis der Argumentation des Arbeitgebers wäre eine rechtliche Beratung schwierig.


    Das (vorläufige?) Einbehalten soll offensichtlich Rückforderungen vermeiden - ob es sich lohnt, dagegen rechtlich zum jetzigen Zeitpunkt vorzugehen, will ich mal anzweifeln (dagegen schriftlich zu protestieren und anzukündigen, rechtliche Schritte zu erwägen, steht dir ja frei - sowas ist kostenlos und wenig Arbeit).

    Wobei man berücksichtigen muss, dass es in NRW (auch dank des ehemaligen Aufbaustudiengangs in Dortmund) recht viele Lehrkräfte mit zwei Lehramtsbefähigungen gibt (Erststudium GS/Sek i oder Sek I/II, dann anschließend Sopä)

    Kündigungsfristen im TVL (die natürlich beidseitig gelten): https://oeffentlicher-dienst.i…g/kuendigungsfristen.html


    Gesetzliche Kündigungsfristen (die natürlich weit niedriger sind als im Ausgangsposting) können durch Tarifverträge ausgehebelt werden. Relevant wäre jetzt, unter welchem Tarifvertrag die Angaben des Ausgangsposter fallen (TVL kann es nicht sein - bezweifel auch, ob es sowas gibt).


    Wenn ein tarifungebundener Schulträger sowas in seine Arbeitsverträge reinsetzt, dürfte es unwirksam sein.

    Verdi ist Verhandlungsführer beim TVL, nicht die GEW.


    Die 4,1% für Beamte 'on top' in Sachsen (rückwirkend zum 1.1.2024) hätte es übrigens wahrscheinlich auch bei einem besseren Verhandlungsergebnis gegeben (formal ist das ja auch keine Übertragung des Tarifergebnissen, sondern eine Maßnahme zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation)

    Nuja, einen Markt für solche Beratungsdienstleistungen kann man sich vorstellen.


    Anders als andere Beratungsdienste wird hier das 'Wohl und Interesse' der Klientel vermutlich absolut gesetzt. Einen entsprechenden Fachanwalt wird man erstmal finden müssen (und ob der die Erfahrung hat?), würde dann vermutlich auch nicht billiger sein.


    Das eine Zielgruppe von solchen Dienstleistungen Leute sein könnten, die quasi zum Missbrauch beraten werden möchten. dürfte auf der Hand liegen.

    Ohne die Studie zu kennen: Nuja, die Einstellungszahlen sind auf Rekordhöhe, Ausbildungskapazitäten werden massiv aufgebaut (Sopä konnte man z.B. in NRW vor 13 Jahren nur in Köln und Dortmund studieren, NC im guten/klaren 1er-Bereich war obligatorisch - heute gibt es 8 Studienstandorte, was übrigens hinsichtlich der Breite des jeweiligen Angebots und auch der Qualität fragwürdig ist).


    Also: besser werden die Stellenaussichten nicht werden....(in wirtschaftlich unsicheren Zeiten gewinnt auch der Beamtenstatus an Attraktivität), sooo einfach ist es ja in einigen Bereichen jetzt schon nicht, wenn man kein Topbewerber ist

    Moebius: Ah stimmt, sie hat Montag 15.00 Uhr ergänzt (immer ganzen Thread lesen vor dem Posten - memo an mich)


    Da wäre ich aber vorsichtig, wenn die E13-DaZ-Stelle im Schulbereich wäre - da könnte das nicht abgeschlossene Ref. ein Einstellungshindernis für eine unbefristete Stelle sein (wenn Staat der Arbeitgeber wäre, aber auch freie Träger müssen sich an Anforderungen des Staates halten)


    Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll (DaZ wird keineswegs überall mit E 13 bezahlt, unbefristete Stellen auch rar, ist größtenteils anders geregelt als im regulären Lehrerbereich) und nähere Angaben zu der anvisierten DaZ-Stelle.

    Puhh, hier geht ja alles durcheinander.


    Im Ausgangsposting ging es darum, dass der Poster fragte, ob für ihn ein Ref. sinnvoll sei, obwohl er nach dem Ref. im TB-Verhältnis ist (und als Ausgangsbasis anscheinend eine unbefristete TVL 13-Stelle hat).


    Irgendwelche Anrechnungsverfahren im Beamtensystem sind da völlig irrelevant (die sind in der Tat großzügiger), es scheint auch nicht darum zu gehen, dass 2. Stex. in Sonderprogrammen im Angestelltenverhältnis zu absolvieren, sondern um das reguläre Ref. im Beamtenverhältnis.


    Das ist hinsichtlich Anrechnungsmöglichkeiten klar geregelt, Erfahrungsstufe 1 mit 6 Monaten Anrechnungszeit wegen des Refs - und Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des Refbezüge (das ist ja nicht so dolle). Anrechnungsmöglichkeiten auf Tätigkeiten vor dem Ref existieren nicht (das sieht bei Beamten natürlich ganz anders aus).


    Finanziell ist der reguläre Weg auf eine Lehrerstelle (1.Stex, dass Ref im Beamtenverhältnis, dann TB-Verhältnis auf einer Planstelle) die finanziell unattraktivste Option auf eine Planstelle (daran ändert auch nichts die etwas erhöhten Stufenlaufzeiten, falls kein 2. Stex vorliegt).


    Bei einer Verbeamtung nach dem 2. Stex ist natürlich alles ganz anders /besser....

    RoasLaune schreibt:

    Zitat

    Aber mit abgeschlossenem Referendariat beginnst du auf Erfahrungsstufe 3, das macht finanziell schon einen Unterschied...

    Das ist einfach nur unwahr, warum behauptet man sowas?


    Im TVL ist eindeutig geregelt, dass man nach abgeschlossenem (regulären) Ref. in Erfahrungsstufe 1 beginnt, das Ref wird mit 6 Monaten auf die Stufenlaufzeit in 1 angerechnet. Anrechnungsmöglichkeiten von Zeiten vor dem Ref existieren nicht.

    E13, Stufe 1 (mit Abschluss des Refs fängt der Stufenerwerb neu wieder an, Du hast keinen Anspruch auf Deine vor dem Ref erworbene Erfahrungsstufen); Gehaltsrechner: https://oeffentlicher-dienst.i…er/tv-l/west?id=tv-l-2023


    Wenn Du schon eine unbefristete Stelle mit E13 hast, ist ein Referendariat in der Tat aus rein finanzieller Perspektive 'selbstschädigendes Verhalten' (das sieht auch nicht viel anders aus, falls Du durch das Ref. mal auf E 14 kommen solltest)

    Ich nehme übrigens an, dass Deine Zusatzversicherung zu dem Preis nicht Abrechnungssätze von 2,3 (ggfs. auch höher) umfasst, sondern gedeckelt (gängig z.B. 1,7) ist. Oder?


    Sowas wäre schon ein gehöriger Unterschied zur regulären PKV mit Beihilfe

    Diesen Sonderzuschlag in Thüringen von bis zu 10% des Bruttogehalts bekommen aber nur VERBEAMTETE neue Planstelleninhaber in weiten Flächen des Landes, vgl. https://bildung.thueringen.de/…ersonal_Schule_VV_SPS.pdf


    Beim TVL ist es üblich, dass Strukturverbesserungen, die nur einige Lehrkräfte im TVL betreffen, monetär berechnet werden, um sie dann auf die Gesamtheit der Beamten 'wirkungsgleich' zu übertragen.


    Würde man diese Logik auch umgekehrt 'anwenden', müsste die Besoldungserhöhung für alle in Thüringen abzüglich der Zulage für neu eingestellte verbeamtete Lehrkräfte berechnet werden (selbstverständlich wird das nicht passieren...)

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