kodi: Jo, das ist überall so.....
Und (im Großen und Ganzen) verliert man bei der Entlassung aus dem Beamtenstatus Vorteile, die man im Tarifbeschäftigtenverhältnis nie gehabt hätte....
Bei einem Wechsel des Bundeslandes (oder bei einer beruflichen Pause) besteht beim Tarifbeschäftigten übrigens regelmäßig die Gefahr seine Erfahrungsstufen zu verlieren (im Regelfall werden Neueinstellungen maximal in Erfahrungsstufe 3 eingeordnet, es gibt auch eine Menge Fallstricke, die sogar bei erfahrensten tarifbeschäftigten Lehrkräften eine Erfahrungsstufe 1 - also als Berufsanfänger bei Arbeitsgeberwechsel möglich machen). Das man Dienstjahre verliert, ist im Beamtenwesen natürlich unvorstellbar.
Ich sehe eigentlich (zumindest bei Planstelleninhabern) nur in absoluten Ausnahmefällen Vorteile einer Beschäftigung im TB-Verhältnis gegenüber dem Beamtenwesen - man sagt ja auch gern bei angestellten Lehrern: die Die Nachteile des Beamtentums und des Angestelltendasein werden beim tarifbeschäftigten Lehrer kombiniert (einfach, weil sehr viele beamtenrechtliche Vorschriften im Lehrerbereich auch für Tarifbeschäftigte gelten - das ist schon einzigartig im Beschäftigungssystem)
Es gibt wirklich eine Menge Mythen (die hier ja auch blühen, wenn jemand behauptet, dass im Krankheitsfalle tarifbeschäftigte Lehrer besser abgesichert sind als verbeamtete....)
Edit:@Maylien: nein, das geht nicht so einfach, wie du das schreibst - zumindest bei Planstelleninhabern und in vielen Fällen auch bei Lehrern, welche Erfahrungsstufen zu verlieren haben
Vertretungslehrer haben natürlich Flexibilität (da gibt es ja auch keine Verbeamtungsmöglichkeit), sobald man tarifbeschäftigter Planstelleninhaber ist, ist man hinsichtlich seiner Flexibilität innerhalb seines Bundeslandes den verbeamteten Kollegen quasi gleichgestellt (auch Bundeslandwechsel sind nicht immer möglich, eine Problematik dort ist die Gefahr von erheblichen Gehaltseinbußen wegen der Erfahrungsstufen). Möglich ist es ja auch bei Beamten, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und sich im neuen Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen (da gibts auch auch Fallstricke wie beim Tarifbeschäftigten)