Beiträge von wossen

    Nuja, die Schulträger stellen ja gängigerweise schon OHP-Wagen bereit....hab aber noch nie gesehen, dass man die von dem Hausmeister dann von einem Raum in den anderen schieben lässt.....(zum Schieben muss man sich allerdings auch etwas bücken, nach Auffassung von einigen hier anscheinend auch schon absolut unzumutbar für "Landesbeamte" - sieht es übrigens bei tarifbeschäftigten Lehrern anders aus?)

    Ich arbeite an einer Förderschule und an in letzter Zeit wechselnden inklusiven Schulen.


    Die Frage (bzw. das Infragestellen) nach der Verbreitung von Overheadprojektoren/Polylux verrät, dass die Vielfalt von schulischen Verhältnissen und Umständen viel größer ist, als Du ahnst und überblickst...

    Jo, das ist hier wieder (wie auch in anderen Threads) eine Kontroverse, die zwischen Lehrern von 'großen' Schulen mit 'großen' Schülern und Grundschulen (Förderschulen) geführt.

    wird.


    Bei uns sind in der Vorbereitungswoche sogar extra 2 Tage zur Einrichtung und Gestaltung des Klassenraums vorgesehen.....(außer dem Klassenlehrer selbst, kann das auch niemand sinnvoll machen)


    Ich frage mich bei den 'Hardlinern', ob die auch ihren Overheadprojektor/Polylux von einem Raum in den anderen vom Hausmeister transportieren lassen? (ist ständig erforderlich, da wir nicht genug davon haben). Wäre an vielen Schulen eine sichere Möglichkeit, sich lächerlich zu machen - und ganz davon abgesehen, eine Zumutung gegenüber den Hausmeistern.


    Klar, Großoperationen werden vom Schulträger durchgeführt, aber....

    Tja, es hat eigentlich auch wenig Sinn, hier auf Englisch mit Dir zu diskutieren, da das mit dem Eintreffen an der Schule (z.B. im Jerichower Land) niemand mehr mit dir machen wird.


    Geh mal davon aus, dass Du im entscheidenden Bewerbungsgespräch (das steht ja offensichtlich noch bevor) eh nicht genommen wirst.


    Aber das Ministerium kann so von dem 'Erfolg' der Headhunterbeauftragung im Ausland berichten - x-Personen hätten Interesse gezeigt (vielleicht führt man für die Öffentlichkeit auch Einstellungen durch, man kann die angeworbenen Leute dann ja ohne Presse wieder schnell loswerden)


    Die Kombination von fehlenden Sprachkenntnissen und das völlige Fehlen von pädagogischer Ausbildung/Kenntnissen (+Kenntnissen des deutschen Bildungssystems) lässt das alles sinnlos erscheinen (und das Risiko trägst Du, nicht die einstellenden Ministerialbeamten - zumindest im regulären Einstellungssystem in S-A erfolgen Einstellungen ganz hierarchisch 'von oben', ohne Beteiligung der Schulen)

    Hmja, aber "fine quality of work" muss man erstmal machen, bzw. sie muss als solche angesehen werden.


    Da sehe ich doch ein sehr erhebliches Risiko. Verbindlichen arbeitsrechtlichen Schutz hat man praktisch nicht, da kann man auch locker von einem anderen Land nach Sachen-Anhalt ziehen und steht nach ein paar Monaten auf der Straße....(habe den Eindruck, dass in S.-A das mit den Neuanwerbungen im trial-und error-Verfahren mit den nicht ausgebildeten Lehrkräften gemacht wird).


    Irgendeine Qualifikation für den Schuldienst außer den aus einem B.A. abgeleiteten zwei Unterrichtsfächern ist ja erstmal nicht zu erkennen.... Sprache kommt noch dazu (kann mir gut vorstellen, dass der Schulleiter, dem man zugewiesen wird, nicht gerade begeistert sein wird.....und dann erst einmal die Kollegen in der Provinz in Sachen-Anhalt, wo man höchstwahrscheinlich landen wird)

    Na ja, meiner Erfahrung nach läuft es gerade an den ersten Schultagen, wo sich die SuS gegenseitig und ihre neue Schule größtenteils noch nicht kennen, eigentlich immer gut. Ich wüsste nicht, dass es da in den letzten 20 Jahren, die ich Klassenlehrerin war, mal in irgendeiner Klasse Stress gab (den gibt es höchstens, wenn man hinter nicht erschienen SuS "hinterhertelefonieren" muss..., aber das übernehmen bei uns meist Kolleg*innen).

    Nö, das ist an Förderschulen mit den ganztägigen Klassenlehrerunterricht nicht nur an den ersten Schultagen der SuS an der Schule. sondern oft regelmäßig...(z.B. bei hohem Krankenstand mit Aufhebung des Normalstundenplans, Schuljahresabschlusswochen, Schuljahresbeginnwochen, usw.)


    Auch im regulären Stundenplan sind die Klassenlehrer mitunter einen ganzen Schultag in 'ihrer' Klasse....natürlich macht man da dann nicht 6 Stunden intensiven Unterricht (die 'unintensiven' Stunden sind aber nicht unbedingt unproblematisch). Klassenlehrerwochen werden sogar begrüßt und sind beliebt - die Klassenlehrer sind nur in ihrer Klasse (viele sind da am Liebsten) und die Fachlehrer haben wenig zu tun, oft sind die auch mit ener Reduzierung des Gesamtunterrichtsvolumens der SuS verbunden.


    BBS-Lehrer scheinen vom Rest der Schulwelt schon etwas abgekoppelt zu sein...:gruss:

    Hmja, Du wirst mit einiger Sicherheit in die ländlicheren Gegenden Sachsen-Anhalts kommen, weiß nicht so recht, ob die Schulleiter und Kollegen dort jemanden akzeptieren würden, der ihnen vom Ministerium hingeschickt wird, aber sich nur auf dem Niveau von B2 auf Deutsch kommunizieren kann (dazu kommt noch, dass bei älteren Kollegen mit DDR-Ausbildung gute Englischkenntnisse nicht vorausgesetzt werden können) - und zudem von Schule offensichtlich keine Ahnung hat (und auch keinerlei Erfahrung mit deutschem Schulwesen, auch nicht als Schüler).


    Ich weiß nicht so recht, ob du da glücklich werden wirst.....aber interessant, hier von den Headhuntern des Kultusministeriums in S.A. in seiner praktischen Umsetzung zu lesen (die Beauftragung ging ja durch die Presse).


    Tja, warum willst Du den Job machen? Es wird auf jeden Fall sehr schwer....

    Nuja, ist denn mit der Klassenleiterstunde eine Ermäßigungsstunde verbunden?


    An Grund- und Förderschulen, die ich kenne, sind solche Klassenleiterstunden (ja Klassenleitertage oder gar Klassenleiterwoche) eine normale Sache, kräht kein Hahn nach (also wie bei Zauberwald im Posting über mir).


    Die Fachlehrer ordnen sich dann Klassen zu (in der Praxis geschieht das aber häufig nicht, da die Klassenlehrer wenig Wert darauf legen, dass Ihnen dann jemand quasi funktionslos zuguckt). Minusstundenanrechnung für Fachlehrer schon etwas kleinlich.

    Der Thread ist ein hübsches Beispiel dafür, wie der Beamtenstatus allzu oft aus Menschen Lehrer macht?

    Und er liefert viele Gründe dafür, dass es lohnt, über eine Abschaffung dieses Status nachzudenken...

    Nuja, als Tarifbeschäftigter wäre es eher noch schwieriger "Satire-Videos" mit irgendeinem direkteren Bezug zum Arbeitgeber zu machen, da die Sanktionen dann schwerwiegender wären....


    Auch hier in diesem (unklaren) Sachverhalt, erfüllt der Beamtenstatus eher eine Schutzfunktion für den Beschäftigten - und ist eigentlich praktisch (!) mit keinerlei zusätzlichen Verpflichtung gegenüber dem TB-Statuts verbunden.


    Dieser Beamten-Mythos ist wirklich unausrottbar.....

    Ich finde das nicht ansatzweise plausibel. Sie mögen die Beihilfe zwar in gleicher Höher erhalten, bezahlen dafür aber - anders als Angestellte - auch den verbleibenden Teil der PKV in gleicher Höhe von ihren verminderten Einnahmen. Was ansonsten mit "sämtliche Gimmicks" gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht. Die Pensionsrückstellungen können damit jedenfalls nicht gemeint sein.


    Unkündbarkeit ist z.B. eines der Gimmicks - oder auch, quasi jederzeit wieder Vollzeit arbeiten zu können/dürfen.


    Das Beamtenverhältnis ist schon von seiner Genese her als Vollzeitverhältnis konzipiert worden....darauf spielt der Schulleiter vermutlich an. Deutlich wird das heute noch in Debatten, etwa der amtsangemessenen Besoldung, wo davon ausgegangen wird, dass der Beamte als Alleinverdiener eine gesamte Familie unterhalten muss.

    Nuja, ein Unterzeichnen mit 'Sonderpädagoge' dürfte formal für Tarifbeschäftigte nicht gedeckt sein (ebenso für verbeamtete Lehrkräfte, welche ihre Amtsbezeichnung führen müssen).


    So dürfte eigentlich (in vielen Bundesländern) auch für Tarifbeschäftigte nur die Möglichkeit bestehen, sich in offiziellen Dokumenten als 'Beschäftigter' zu bezeichnen.

    Schwierig ist dies übrigens bei tarifbeschäftigten Kollegen, sie sind 'Beschäftigte/r' (auch wenn sie auf einer mit A 15 besoldeten Stelle sitzen)


    Dieser ganzen LiA-Kram und ähnliches scheint mir nur ein rechtlich nicht gedeckter Notbehelf zu sein (zumal bei LiA Verwechslungsgefahr mit 'in Ausbildung' besteht - und es 'Angestellte' ja gar nicht mehr juristisch gibt).


    'Beschäftigter' umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten mit ganz unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (natürlich auch völlig jenseits der unterrichtlichen Tätigkeit)


    Ps. In Bayern ist dies geregelt mit z.B. StR i.BV. (soll 'in Beschäftigtenverhältnis' heißen - kann man natürlich verwechseln mit 'Berufsvorbereitung'). Wie schauts in anderen Bundesländern aus?-Ohne verbindliche Regelung von ministerieller Seite dürfte formal nur 'Beschäftigte-/r' zulässig sein, eigentlich gar nicht gehen dürfte eigentlich alles mit 'Angestellte', da es Angestellte rechtlich nicht mehr gibt).


    In vielen Bundesländern ist auch überhaupt die Bezeichnung oder Benennung eines tarifbeschäftigten Kollegen (auch mündlich oder gegenüber den Schülern) als 'Lehrer' problematisch, da eine Verwechslungsgefahr mit der Amtsbezeichnung 'Lehrer' im GS- und Sek. I-Bereich besteht. Ähnliches gilt in etlichen Bundesländern für den Begriff 'Sonderpädagoge'.


    Die unberechtigte Verwendung' vom Amtsbezeichnungen ist übrigens strafbar. Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, spricht bei den nicht mit einem Amt versehenen Kollegen nur von 'Beschäftigten'. Natürlich schwer durchzuhalten gegenüber SuS und Eltern - nein Kollege S ist kein Lehrer, sondern ein Beschäftigter, der euch unterrichtet (da Lehrer auch Amtsbezeichnung ist - und im System öffentliche Schule sicher Verwechslungsgefahr mit Amtsbezeichnung besteht - außerhalb der Schule kann sich freilich jeden Lehrer nennen)

    Vielleicht sollte man auch erst einmal klären, was man unter Privatschulen versteht.


    Ich habe von 'echten' Privatschulen geschrieben - als Definition könnte man sehen, dass dort keine Beschäftigung im Beamtenverhältnis (auch nicht Kirchenbeamter) möglich ist.


    Alles andere sind ja quasi Mischformen

    Dann verlink mal Stellenausschreibungen....


    Warum stellen Privatschulen denn dann dort ihr Licht unter den Scheffel? (und schreiben dann bestenfalls: Bezahlung angelehnt an TVL oder ähnliches....)


    Bei besseren Konditionen als im Staatsdienst würde es ganz sicher auch massiven Ärger mit den (Teil-)kosten erstattenden staatlichen Behörden geben, denen dann Personal abgeworben werden würde.

    dotmpd schreibt:

    Zitat

    Es gibt auch Privatschulen, da geht man als Angestellter mit ein paar Euro pro Monat netto mehr nach Hause als ein vergleichbarer Beamter.


    Bezweifel ich sehr stark, dass es die in Deutschland gibt - vielleicht vereinzelt in den Metropolen für Schulleiter an Privatschulen (die zugleich quasi auch noch Geschäftsführer sind)

    Gymnasien sind in aller Regel größer - zudem verfügen sie über etliche A15er und A14 Stellen.


    Man muss sich einfach klar machen, dass 'A13 für alle' nicht Gleichstellung bedeutet, nur die Sekundarstufe II-Lehrer sind im höheren Dienst (Sek I-Lehrer, Grundschullehrer und Sopäs nicht). Das gilt auch für Bachelor/Master-Absolventen.


    Es bleibt übrigens immer noch das Problem, dass das Gros der Lehrergruppen (außer Sopäs und Sek. II) ein 6-semestiges Studium absolviert haben (vergleichbar mit FH-Abschluss) und ihre neue Einstufung im Gesamtgefüge des ÖD von daher schon privilegiert ist


    Mit A13 für alle taten sich die Landesregierung schon nicht nur aus Sparsamkeitsgründen so schwer, sondern es gibt auch schon aus dem Beamtenrecht herrührende systematische Hindernisse (Zugang zum höheren Dienst wird vermutlich die nächste Gewerkschaftsforderung)

    Link von Pepe:

    Zitat

    Rund 19 Prozent gaben an, sie wollten so lange bleiben, bis sich «eine bessere Möglichkeit bietet». Weitere 6 Prozent planen, aus ihrer Schule «so schnell wie möglich» auszusteigen.

    https://www.zeit.de/news/2023-…fls_0gqXW9-dI0AAAGIv9po2Q


    Nuja, aber immer, um im System zu bleiben (zu einem nicht geringem Anteil sicherlich, um weiter aufzusteigen).


    Also, ich habe noch von keinem Schulleiter gehört, der aus dem System ausgestiegen ist (außer Frühpensionierung, andere Position im Schuldienst oder Krankheit): So außerhalb des Systems scheinen die nicht so nachgefragt zu sein, jedenfalls für gleichwertig attraktive Tätigkeiten...


    Das hier ist aber ein sehr niedriger Wert (welche die Studie insgesamt in Frage stellt):


    {quote]Verwaltungsaufgaben beanspruchten einen «signifikanten Anteil» (29 Prozent) der Arbeitszeit von Schulleitern, sagte Bildungswissenschaftler Pierre Tulowitzki, einer der Studienautoren,"[/quote]


    Das der Schulleiterjob ungemein belastend sein kann, ist vollkommen klar - ich glaube aber, die Bezahlung ist (zumindest im Beamtenbereich) eine eher untergeordnete Problematik.

    Nuja es gibt ja gewisse Hürden, bevor man sich überhaupt bewirbt bzw. bewerben kann (z.B. Fortbildungen für potentielle Führungskräfte).


    Irgendjemand (auf Fingerzeig) zum Schulleiter zu machen, weil es niemanden sonst gibt, ist sicherlich nicht ratsam, da ist eine temporäre Vakanz ratsamer. Die Frage ist auch, ob es im Grundschulbereich nicht auch primär (sehr) kleine Grundschulen in nicht sonderlich attraktiv erscheinenden Gegenden betrifft. In großen Kollegien findet sich schon jemand, der geeignet und willig ist (siehe Gymnasialbereich), in kleinen Kollegien ist das halt schwieriger (und für Externe erscheint eine Bewerbung nicht unbedingt attraktiv)


    Sehe übrigens selbst das Problem als nicht so drängend an - man darf nicht vergessen, dass es auch eine Menge an Grundschulen gibt (das ist wie beim Lehrermangel - wenn man von 1000 fehlenden Lehrkräften oder so z.B. spricht, dann ist es auf die Einzelschule runtergerechnet eine weniger imposante Zahl)


    @Elphaba: Erstmal verliert man durch jede Beförderung als Tarifbeschäftigter eine Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit fängt bei 0 an. Der Garantiebetrag von 180€ brutto muss häufig angewendet werden, durch Beförderung kann auch insgesamt mittelfristig ein Einkommensverlust entstehen (man beachte auch die niedrigere Sonderzahlung ab TVL 14). Spiel das mal selbst am Rechner durch - nicht vergessen darf man auch, dass der Gehaltszuwachs durch die Pensionsregelung (71% vom letzten Netto) beim Beamten lebenslang wirkt, währenddessen Beförderungen bei Tarifbeschäftigten (basierend auf Durchschnittsgehalt in der Berufslaufbahn) rentenmäßig kaum wirksam sind.

Werbung